Darf ein Elektro-Meister Lehrlinge ausbilden und prüfen oder
auf eine solche Prüfung zulässig vorbereiten.
Genaugenommen hatte eine Person die Fachkundig war
(Hebezeugwerter) 20 Jahre bei einem Elektromeister gearbeitet
und sich immer mehr eingearbeitet
(Installation/Inbetriebnahmen/Prüfungen Industier und Haushalt). Nun
geht der Meister irgendwann
in Rente und der Mann ist mit Sicherheit ein sehr guter Elektriker
vom Wissen und Erfahrung her aber das hat er halt nicht "in der Hand".
außer sein Fachkundezeugnis (Hebezeugwerter-Pass).
Soweit ich weiß, gibt es den Ausbildungsberuf "Elektriker" seit 2003
nicht mehr -> IHK, HWK fragen
Soweit ich weiß, darf sich jemand, auch nach 20 Jahren über die Schulter
schauen, nicht einfach "Elektro-Meister" nennen -> IHK, HWK fragen
Soweit ich weiß, darf jemand der nachweislich jahrelang in einem Beruf
gearbeitet hat auf Antrag ohne Ausbildung(svertrag) zur Gesellenprüfung
zugelassen werden. Damit ist man noch kein Meister, hat aber schon mal
was in der Hand -> IHK, HWK fragen
Soweit ich weiß, sind die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
für Ausbilder im Berufsbildungsgesetz nur sehr schwammig beschrieben und
es wird auf separate Rechtsverordnungen verwiesen (Handwerksordnung? VO
Ausbildung?). Auf gut Deutsch, ein Wust von Paragraphen. Also jemanden
fragen, der sich damit auskennt -> Anwalt, IHK, HWK fragen
Er sollte sich von seinem Meister bescheinigen lassen, dass er jahrelang
selbstständig diese Tätigkeiten ausgeführt hat. Möglichst blumig.
Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung
zugelassen.
Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf
vorbereiten.
Früher gab es ein Buch "Sackmann", dass alles beinhaltet was man als
Meister wissen sollte. Nehme stark an, dass ist heute noch so.
Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich
Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die
Voraussetzungen noch lockerer geworden.
Gruß Robert
Um mal Licht in die Sache zu bringen:
Na klar darf ein Elektromeister Auszubildende ausbilden, wer auch sonst?
Prüfen darf er (allein) nicht, das ist die Aufgabe des jeweiligen
Prüfungsausschusses.
Nach 7 jähriger Tätigkeit in einem Beruf kann man jedoch zur
Facharbeiterprüfung zugelassen werden, ohne das man an eine
konventionelle duale Ausbildung (Betriebliche und Berufsschulausbildung)
durchlaufen hat. Ob dies für alle Berufszweige gilt weiss ich nicht.
Gruss Muecke
Erst mal Danke.
Er möchte (will) ja nicht Meister werden, ICH (ING.) bin aber der
Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht. Gut, damit
muß man mit leben.
Werde mal bei der HWK anrufen. Der Kerl ist im Augenbilck wie die Maus
vor der Schlange.
Robert Schmitz wrote:
> Dann, so weiß ich, wird er in seinem Alter zu einer Sonderprüfung> zugelassen.
Ist aber eine "Kann"-Entscheidung der zuständigen IHK / HWK.
> Diese Prüfung ist zwar relativ leicht, aber man muss sich trozdem drauf> vorbereiten.
Leicht, na ich weiß ja nicht. Das Problem dabei, eine Prüfung ist
Theorie und hat mit der Praxis oft sehr wenig zu tun. Für einen
Praktiker sind solche Prüfungen meist nicht zu bestehen. Manche HWK
bieten zwar vor der Prüfung Theorie-Kurse an, wo innerhalb von drei
Monaten das Wissen einer dreijährigen Ausbildung vermittelt wird, wenn
man aber nicht mehr Anfang zwanzig ist, fällt das Lernen meist schon
etwas schwerer...
> Aber wie pnuebergang schon schrieb am besten bei der HWK im Bereich> Handwerksrolle nachfragen. Seit der Deregulierung in der EU sind die> Voraussetzungen noch lockerer geworden.
Im Bereich Elektrotechnik ist es m. M. n. nicht wirklich lockerer
geworden.
Eventuell kann er sich statt des Elektrikers den Mechatroniker
anerkennen lassen?
Die Sache ist etwas leichter, und für die Selbständigkeit benötigt man
keinen Meister.
Ich bin gelernter Elektriker und baute seit 10Jahren (für Andere)Aufzüge
und reparierte sie.
Da ich mich nun ohne Meisterbrief selbständig machen wollte, bin ich zur
WKO und habe um Anerkennung der Individuellen Befähigung gebeten, was
ich ohne Prüfungsbrimorieum, nur mit Nachweis der bisherigen Tätigkeit
bekam.
Bei der Bezirkshauptmanschaft habe ich damit und einigen
Nachweisen(führungszeugnis,Geburts, Heiratsurkunde, Tätigkeisnachweise
und arbeitszeugnisse) dann mein Gewerbe angemeldet und 3 tage später
hatte ich den gewünschten Eintrag ins Gewerberegister.
Dies freilich als dütscher Staatsbürger in Österreich wo ich seit 3
Jahren lebe.
Wie das in Deutschland jetzt, je nach Bundesland, gehandhabt wird weis
ich freilich nicht. Aber die EU-Harmonisierung sollte da Einiges
erleichtert haben.
Ansprechpartner wurden ja schon genannt.
Gast wrote:
> Erst mal Danke.> Er möchte (will) ja nicht Meister werden,
Da ist deine Betreff-Zeile doch sehr widersprüchlich.
> ICH (ING.) bin aber der> Meinung das er das LOCKER machen könnte, aber er will nicht.
Den Meister machen, oder den Ausbilder geben ohne Meister? Man, man,
man, als Ing. solltest du dich etwas genauer ausdrücken können.
Du als Ing. könntest übrigens auch zur Ausbildung berechtigt sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001200000
§ 30 (2), Punkt 3. wobei schon § 30 (3) und (4) schon wieder schwammig
Einschränkungen machen. Unter der Verantwortung des Ausbilders (also
vielleicht unter deiner) dürfen andere "bei der Berufsausbildung
mitwirken" § 28 (3) (also vielleicht dein Nicht-Meister).
Für Details: Anwalt, IHK, HWK fragen.
Beim Elektromeister (IHK) weiss ich nicht, ob er ausbilden darf. Ein
Elektromeister (HWK) darf es auf jeden Fall. Weiss ich zufällig, da
ich selber einer bin. Ausbilden tue ich zwar nicht, aber vielleicht
gestatten es die Rahmenbedingungen mal igendwann. VG Micha