schwups... wrote:
> @Klaus Wachtler
>
> Warum geht hier eigentlich jeder davon aus das der TE
> ein Ingenieur ist?
Das tut hier bisher niemand.
> Das ist doch bisher gar nicht erwähnt worden.
Eben - von niemandem.
> Und überhaupt scheinen die meisten Poster nichts anderes zu kennen.
Hier in diesem Thread gibt es überhaupt nur eine Stelle, und die beginnt
mit "Falls ...".
Mir ist schleierhaft, wie Du zu dieser Einschätzung kommst.
> Es gibt auch andere Bildungs/Berufsgrade die ebenso das Recht haben
> sollten beruflich sich selbständig zu machen. Gleiches Recht für alle.
Bestreitet niemand. JEDER darf sich selbstständig machen. FREIBERUFLICH
arbeiten darf leider nicht jeder, bzw. fällt es schwer, das beim FA
durhzudrücken.
> Wenn man eine geistige Leistung anbietet kann man das getrost auch
> als Freiberufler machen
Das schrieb der Vorposter bereits..
> Eine Gewerbeanmeldung als Kleingewerbehändler
Es gibt keinen "Kleingewerbehändler".
Entweder hast Du ein Gewerbe oder Du hast keines. Den Begriff
"Kleingewerbe" gibt es nur bezüglich UStG. Mit der Gewerbeanmeldung hat
das nichts zu tun.
> Zweck der Meldung ist div.Organisationen dieses Vorhaben mitzuteilen
> weil die daran teilhaben wollen,z.B.Finanzamt,IHK,HWK und was weiß
> ich noch alles. Einen Meister bräuchte man nur für die klassischen
> Handwerksberufe.
So isses.
Chris