Rechtliche Probleme bei PACMAN Spiel ?

Gast #1242134
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> Kann es da Lizenzprobleme geben ?

Probleme kann es auf jeden Fall geben. Die Rechtslage bei ähnlichen 
Spielen ist halt immer, sagen wir mal, heikel. Und wenn dich dann eine 
Firma verklagt, so kostet ein Rechtsstreit schnell ordentlich Geld, du 
kannst das Produkt möglicherweise vorübergehend nicht vertreiben usw.
Gast #1242518
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> ob ich die idee, eine idee per patent schützen zu lassen um den
> monetären nutzen der idee zu maximieren, als patent schützen lassen kan

Leider nicht, die Idee wurde bereits veröffentlicht :-)
Gast #1243727
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Es gibt quasi schon "prior art". Es ist aber schon eine bemerkenswerte 
Idee, den Grundgedanken von Patenten so zu pervertieren. Naja, wenn's 
um's Geld geht, werden die Leute eben besonders kreativ.

Zur Frage: Wenn man die Spielidee kopiert, scheint das kein großes 
Problem zu sein, sofern man ihm einen nicht zu ähnlichen Namen gibt. Es 
gibt auch Hunderte von Tetris-Klonen, aber verklagt wuden immer nur die, 
die ihrem Klon einen Namen gegeben haben, der zuviel Ähnlichkeit mit 
"Tetris" hat.
Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr.
Gast #1245019
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Na anstelle der Tris-Macher hätte ich das unter nem unverfänglichen 
Namen neu eingestellt...

Geschützt ist:

1. Der Sourcecode aufgrund des Urheberrechts. Der Schutz gilt kraft 
Gesetzes in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Geschützt sind 
weder die Spielidee, die er implementiert, noch identischer Code 
aufgrund von Trivialitäten, wie das irgendeine Art von Wiederholung in 
beiden Versionen mit Hilfe desselben Konstrukts der verwendeten 
Programmiersprache (nämlich while()) realisiert ist.

2. Der Name "Pacman", sofern er als Marke beim Deutschen Patent- und 
Markenamt* hinterlegt ist, für den betreffenden Sachbereich. Man darf 
vermutlich ein Duschgel "Pacman" nennen ;-) Andersrum trifft er ein 
Computerspiel nur, solange man es auch "Pacman" nennt (oder etwas, was 
damit verwechselbar ist), egal wie die Spielidee lautet.

3. Elemente der grafischen Gestaltung (Bitmaps etc.) aufgrund des 
Urheberrechts. Siehe 1.

4. Die zugrundeliegende Idee (soweit sie denn neu ist) nur unter ein 
paar Voraussetzungen: (1) Sie muß eine physikalische Wirkung haben, also 
der Beherrschung der Naturgesetze dienen. Dies ist bei einem ESP oder 
ABS-Regelalgorithmus zu bejahen, bei einem Computerspiel eindeutig zu 
verneinen. (2) Sie muß als Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt 
hinterlegt werden, ein automatischer Schutz wie beim UrhG existiert 
nicht

Insgesamt sehe ich, solange ein unverfänglicher Name gewählt wird, keine 
Probleme.
Gast #1245040
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>Angenommen, ich programmiere ein PACMAN Spiel (oder auch ein anderes
>Spiel) und vertreibe das kommerziell.

Wer soll das denn bitte kaufen?
Pacman-Clones gibts zu abertausenden, sowohl kommerziell als auch 
haufenweise als Freeware. Der Markt für sowas dürfte bei Null liegen.
Gast #1245064
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Ich will ja kein Pacman Spiel programmieren.
Wenn, dann mach ich schon meine eigene Idee.

Aber mich interessiert es, warum es so viele Pacman/Tetris/Bubbles 
Kopieen gibt.

>Wer soll das denn bitte kaufen?
Es gibt sogar Programme, die machen nichts. Kosten 1000$ und trotzdem 
werden sie gekauft:
http://www.ricdes.com/blog/2008/08/999-iphone-i-am-rich-applikation-macht-nur-den-entwickler-reich/
Gast #1245100
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Das ist eine Frage zu Rechtsberatung.
Diese ist in Deutschland verboten!
Lediglich eine kleine Gruppe Auserwaehlter ist von diesem Verbot 
befreit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz:
...
Zulässig sind auch unentgeltliche außergerichtliche 
Rechtsdienstleistungen (§ 6 RDG), außerdem die (auch entgeltliche) 
außergerichtliche Rechtsdienstleistung für Mitglieder bestimmter 
Vereinigungen durch die jeweilige Vereinigung (etwa Rechtsberatung durch 
einen Automobilverein oder eine Gewerkschaft; § 7 RDG). Diese 
Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch eine Person mit Erlaubnis zur 
entgeltlichen Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen 
oder Befähigung zum Richteramt oder unter ihrer Anleitung erbracht 
werden. Lediglich innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich 
enger persönlicher Beziehungen ist die Erbringung von unentgeltlichen 
Rechtdienstleistungen für jedermann erlaubt.
...

Also nimm Geld in die Hand und frage einen, der auserwaehlt ist.

Gast3
Gast #1246246
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jessas na, ihr solltet in deutschland lieber die liste der erlaubten 
tätigeiten rausgeben, die ist sicher kürzer als die der verbotenen!

ausserdem frag' ich mich wo hier eie rechtsberatung stattgefuden hat, 
die zitate aus dem gesetzestext sind ja wohl auch laien erlaubt. oder 
haben da anwälte ein alleiniges verwertungsrecht drauf?
Gast #1246273
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Die Frage zielte eindeutig auf eine Rechtsberatung hin.
Davon ganz abgesehen, kann eine solche Frage eigentlich nur jemand 
stellen, der keine Zeitung/Foren liest oder fernsieht. DAS Thema ist ja 
wohl sowas von brisant!

Gast3
Gast #1246312
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Also für mich ist meine Frage hier beantwortet worden.
Vielen Dank an Mathias, mr.chip, Bernd, zwieblum, Rolf Magnus, Michael 
X., Artjom und der mechatroniker.

Und - nein - ich schaue nicht zuwenig fern.
Gast #1247604
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Ich hab das Gesetz nicht gemacht, das war schon 1936. (Der Vorgaenger 
des heutigen Gesetzes)

Und, ja ich bin der Meinung, dass die Auswirkungen des hohen Anteils von 
Juristen in der Politik das reale Leben inzwischen extrem behindern.

Gast3
Gast #1247655
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>Aber mich interessiert es, warum es so viele Pacman/Tetris/Bubbles
>Kopieen gibt.

Ganz einfach. Weil die relativ einfach zu programmieren sind und sich 
somit gut als Programmierübung eigenen. Beinahe jeder, der sich mit 
Grafikprogrammierung beschäftigt, hat zur Übung mal ein Pacman- oder 
Tetrisspiel gemacht. Und wenn es einigermaßen gelungen war, ist es halt 
als Freeware rausgegangen.

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