Hallo. Angenommen, ich programmiere ein PACMAN Spiel (oder auch ein anderes Spiel) und vertreibe das kommerziell. Kann es da Lizenzprobleme geben ? Spielideen kann man doch nicht patentieren lassen. pq
Ich würd mal sagen jein. Unter dem Namen PacMan darfst Du es mit Sicherheit nicht vertreiben, denn der ist 100% geschützt.
> Kann es da Lizenzprobleme geben ?
Probleme kann es auf jeden Fall geben. Die Rechtslage bei ähnlichen
Spielen ist halt immer, sagen wir mal, heikel. Und wenn dich dann eine
Firma verklagt, so kostet ein Rechtsstreit schnell ordentlich Geld, du
kannst das Produkt möglicherweise vorübergehend nicht vertreiben usw.
Namco und Midway werden es bestimmt nicht merken wenn du Pacman auf das iPhone portierst. Du fändest es bestimmt auch nicht so toll wenn einer deine Spieleidee kopieren würdest. Gruss, Bernd
ob ich die idee, eine idee per patent schützen zu lassen um den monetären nutzen der idee zu maximieren, als patent schützen lassen kann ?
> ob ich die idee, eine idee per patent schützen zu lassen um den > monetären nutzen der idee zu maximieren, als patent schützen lassen kan Leider nicht, die Idee wurde bereits veröffentlicht :-)
Es gibt quasi schon "prior art". Es ist aber schon eine bemerkenswerte Idee, den Grundgedanken von Patenten so zu pervertieren. Naja, wenn's um's Geld geht, werden die Leute eben besonders kreativ. Zur Frage: Wenn man die Spielidee kopiert, scheint das kein großes Problem zu sein, sofern man ihm einen nicht zu ähnlichen Namen gibt. Es gibt auch Hunderte von Tetris-Klonen, aber verklagt wuden immer nur die, die ihrem Klon einen Namen gegeben haben, der zuviel Ähnlichkeit mit "Tetris" hat. Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr.
also wäre es eher die Marke "Tetris", als die Spielidee, die geschützt ist.
ist doch schön wie man mit der drohung eines rechtstreites FUD verbreiten kann.
Na anstelle der Tris-Macher hätte ich das unter nem unverfänglichen Namen neu eingestellt... Geschützt ist: 1. Der Sourcecode aufgrund des Urheberrechts. Der Schutz gilt kraft Gesetzes in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Geschützt sind weder die Spielidee, die er implementiert, noch identischer Code aufgrund von Trivialitäten, wie das irgendeine Art von Wiederholung in beiden Versionen mit Hilfe desselben Konstrukts der verwendeten Programmiersprache (nämlich while()) realisiert ist. 2. Der Name "Pacman", sofern er als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt* hinterlegt ist, für den betreffenden Sachbereich. Man darf vermutlich ein Duschgel "Pacman" nennen ;-) Andersrum trifft er ein Computerspiel nur, solange man es auch "Pacman" nennt (oder etwas, was damit verwechselbar ist), egal wie die Spielidee lautet. 3. Elemente der grafischen Gestaltung (Bitmaps etc.) aufgrund des Urheberrechts. Siehe 1. 4. Die zugrundeliegende Idee (soweit sie denn neu ist) nur unter ein paar Voraussetzungen: (1) Sie muß eine physikalische Wirkung haben, also der Beherrschung der Naturgesetze dienen. Dies ist bei einem ESP oder ABS-Regelalgorithmus zu bejahen, bei einem Computerspiel eindeutig zu verneinen. (2) Sie muß als Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt werden, ein automatischer Schutz wie beim UrhG existiert nicht Insgesamt sehe ich, solange ein unverfänglicher Name gewählt wird, keine Probleme.
>Angenommen, ich programmiere ein PACMAN Spiel (oder auch ein anderes >Spiel) und vertreibe das kommerziell. Wer soll das denn bitte kaufen? Pacman-Clones gibts zu abertausenden, sowohl kommerziell als auch haufenweise als Freeware. Der Markt für sowas dürfte bei Null liegen.
Ich will ja kein Pacman Spiel programmieren. Wenn, dann mach ich schon meine eigene Idee. Aber mich interessiert es, warum es so viele Pacman/Tetris/Bubbles Kopieen gibt. >Wer soll das denn bitte kaufen? Es gibt sogar Programme, die machen nichts. Kosten 1000$ und trotzdem werden sie gekauft: http://www.ricdes.com/blog/2008/08/999-iphone-i-am-rich-applikation-macht-nur-den-entwickler-reich/
Das ist eine Frage zu Rechtsberatung. Diese ist in Deutschland verboten! Lediglich eine kleine Gruppe Auserwaehlter ist von diesem Verbot befreit. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz: ... Zulässig sind auch unentgeltliche außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (§ 6 RDG), außerdem die (auch entgeltliche) außergerichtliche Rechtsdienstleistung für Mitglieder bestimmter Vereinigungen durch die jeweilige Vereinigung (etwa Rechtsberatung durch einen Automobilverein oder eine Gewerkschaft; § 7 RDG). Diese Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch eine Person mit Erlaubnis zur entgeltlichen Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen oder Befähigung zum Richteramt oder unter ihrer Anleitung erbracht werden. Lediglich innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen ist die Erbringung von unentgeltlichen Rechtdienstleistungen für jedermann erlaubt. ... Also nimm Geld in die Hand und frage einen, der auserwaehlt ist. Gast3
jessas na, ihr solltet in deutschland lieber die liste der erlaubten tätigeiten rausgeben, die ist sicher kürzer als die der verbotenen! ausserdem frag' ich mich wo hier eie rechtsberatung stattgefuden hat, die zitate aus dem gesetzestext sind ja wohl auch laien erlaubt. oder haben da anwälte ein alleiniges verwertungsrecht drauf?
Die Frage zielte eindeutig auf eine Rechtsberatung hin. Davon ganz abgesehen, kann eine solche Frage eigentlich nur jemand stellen, der keine Zeitung/Foren liest oder fernsieht. DAS Thema ist ja wohl sowas von brisant! Gast3
Also für mich ist meine Frage hier beantwortet worden. Vielen Dank an Mathias, mr.chip, Bernd, zwieblum, Rolf Magnus, Michael X., Artjom und der mechatroniker. Und - nein - ich schaue nicht zuwenig fern.
@Gast3: und weil das thema so brisant ist darf da nur ein anwalt was dazu sagen, oder wie?
Ich hab das Gesetz nicht gemacht, das war schon 1936. (Der Vorgaenger des heutigen Gesetzes) Und, ja ich bin der Meinung, dass die Auswirkungen des hohen Anteils von Juristen in der Politik das reale Leben inzwischen extrem behindern. Gast3
tja, dann ist es wohl an der zeit, gegen diese auswüchse zu schimpfen, und nicht gegen die leute, die meinungen hören wollen, oder?
>Aber mich interessiert es, warum es so viele Pacman/Tetris/Bubbles >Kopieen gibt. Ganz einfach. Weil die relativ einfach zu programmieren sind und sich somit gut als Programmierübung eigenen. Beinahe jeder, der sich mit Grafikprogrammierung beschäftigt, hat zur Übung mal ein Pacman- oder Tetrisspiel gemacht. Und wenn es einigermaßen gelungen war, ist es halt als Freeware rausgegangen.
@Gast3, wie erklärst Du die Existenz von Jura-Foren wie z.B. http://forum.jurathek.de/index.php?session=488176658&contentlevel=1&contentlevel=1&contentlevel=1&contentlevel=1
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