Hallo zusammen,
bin ein ausländerischer Mitarbeit bei einer Firma. Als ein Entwickler
entwerfe ich eine Platine für unseren Kunde. Diese Platine wird an einem
Fahrzeug angebracht, um den Motor (Ausschalten oder Einschalten, Zündung
an oder aus) zu steuern und ich weiss, dass in Deutschland man die
Platine bei z.B. TÜV überprüfen muss, sonst darf man nicht irgendwas in
Fahrzeug (am Motor) installieren. Aber unsere Firma wird die Platine
nicht eine Überprüfung(Lizenz) haben. Meine Frage ist, wenn ein Unfall
von einem Fahrzeug aufgrund des Fehlers meiner Platine passiert, ist das
alles mein Schuld, muss ich gesetzlich bestraft werden? Ich weiss nicht
so viel über solche Gesetze in Deutschland. Ich meine, dass ich nur ein
Entwickler bin und die Handlung ist ein Verhalten von meiner Firma,
nicht privat. Kann jemand hier mir eine Beratung geben? Dank im Voraus!
Liebe Grüße
MAN
Kommt drauf an wie der Richter drauf ist... kann dem die Schuld geben
der das Teil konstruiert hat, kann dem die Schuld geben, der das Teil
eingebaut hat, kann dem die Schuld geben, der das Auto geschrottet hat,
kann dem Unfallgegner die Schuld geben.
Einfach ne Einzelabnahme beim TÜV machen lassen, dann ist das Problem
schon mal weg.
MAN schrieb:
> Kann jemand hier mir eine Beratung geben? Dank im Voraus!
Keine rechtsverbindliche. Solange man dir aber keine Fahrlässigkeit oder
Absicht beim Entwickeln der Platine nachweisen kann (was hier wohl nicht
zur Debatte steht), haftet der Inverkehrbringer der Geräte bei Fehlern.
Dieser kann die an gerichteten Ansprüche aber unter Umständen wieder
gegenüber einem Zulieferer oder dem Hersteller (wenn er selber nur
Distributor ist z. B.) geltend machen, sofern der Fehler bei diesem lag.
Nähere Informationen findest du im Produkthaftungsgesetz, das sollten
vielleicht auch mal deine Vorgesetzten lesen, denn dann dürften sie
wahrscheinlich positiver zu Prüfungen eingestellt sein...
Was fordert der Kunde ?
Du hsst eine Schaltung entworfen, nach Vorgaben des Kunden.
An diese Vorgaben musst du dich (bzw. deine Firma) halten.
Sollte der Wunsch des Kunden gegen die Regeln der (Wissenschaft und)
Technik verstossen muss Du natürlich aktiv werden.
Ich mußte mal gegenüber dem TÜV nachweisen, welche Bauteile wir nach in
dem Fall nach ECE-R 100 in das Fahrzeug eingebaut haben.
Also IP-Normen, Spannungstests, etc. der Hersteller.
Solche Vorgaben muss Dein Auftraggeber sicher auch vorweisen.
Wichtig ist zu dokumentieren, was der Kundenauftrag war und was du
entwickelt und gebaut hast, Einhaltung der Normen etc.
>...ausländerischer Mitarbeit...
ist ziemlich ausdehnbar.
Euro,Asien,Amerika oder was weiß ich wo?
In der Regel haftet derjenige der das Teil in den Verkehr bringt.
Das dürfte deine Firma oder ein Importeur sein. Mal von wenigen
Ländern (z.B. Europa) wären im Ausland der Verursacher juristisch
nicht zu greifen. Bei gefährlichen Güttern könnte ich mir vorstellen
das der Zoll hier eine Beschlagnahme vornehmen kann. Wenn im Heimatland
der Entwickler persönlich haften muß würde ich mir gut überlegen
die Europäische Union zu betreten. Aber meist weiß man dann auch
schon das was im Busche ist.
Hallo,
welche Beziehung zwischen unserem Kunde und unserer Firma weiss ich
nicht. Ich bin auch neu hier. Der Kunde braucht nun wahrscheinlich auch
keine Lizenz von unserem Produkt.
Ich entwerfe und erstelle nur die Platine nach der Anforderung von
meinem Chef. Der Chef wird ohne Überprüfung (TÜV) direkt die Platine in
Fahrzeug vom Kunde einsetzen und der Kunde ist wahrscheinlich auch damit
einverstanden. Manipulation steht unbedingt zwischen der Firma und
Kunde.
Liebe Grüße
Hallo,
wie heißt: Inverkehrbringer?
d.h. die Leute, die das Gerät im Fahrzeug installiert?
oder die Leute, die das Gerät unserem Kunde verkauft?
Danke für die Antwort!
Liebe Grüße
MAN schrieb:
> Hallo,>> wie heißt: Inverkehrbringer?>> d.h. die Leute, die das Gerät im Fahrzeug installiert?> oder die Leute, die das Gerät unserem Kunde verkauft?
In erster Linie der, der das Gerät verkauft (also wohl eure Firma). Eine
Autowerkstatt haftet aber in der Regel für eine falsche Montage.
Leute ... der HALTER des Fahrzeuges ist verantwortlich für die
Sicherheit ...
Man kann kaufen was man will, damit bringt man es nicht noch nicht in
den Verkehr.
ERST wenn es am Fahrzeug montiert wird haftet der Halter.
Wenn DU dem Käufer mitteilst das die Platine keine STVZO-Zulassung hat,
bist du GANZ aus dem Schneider (schriftlich natürlich).
Ansosnten gilt: Der Halter selber muß sich vergewissern das das zu
montierende Teil zugelassen ist, bzw. auf die Angabe des Herstellers
achten.
Montiert er nicht zugelassene Teile ist er haftbar, aber nicht der
Verkäufer oder Hersteller (sofern die Betriebserlaubnis nicht gefälscht
ist).
mbc schrieb:
> Leute ... der HALTER des Fahrzeuges ist verantwortlich für die> Sicherheit ...>> Man kann kaufen was man will, damit bringt man es nicht noch nicht in> den Verkehr.
Dir ist bewusst, dass wir mit "Inverkehrbringer" nicht denjenigen
meinen, der das Teil in den "Straßenverkehr" bringt?
> ERST wenn es am Fahrzeug montiert wird haftet der Halter.>> Wenn DU dem Käufer mitteilst das die Platine keine STVZO-Zulassung hat,> bist du GANZ aus dem Schneider (schriftlich natürlich).
Nein, so einfach ist das nicht. Du kannst dich der grundsätzlichen
Haftung auf diese Weise nicht entziehen. Entsprechende Ausführungen
findest du im Produkthaftungsgesetz.
> Ansosnten gilt: Der Halter selber muß sich vergewissern das das zu> montierende Teil zugelassen ist, bzw. auf die Angabe des Herstellers> achten.
Das ist so wiederum in der Regel richtig, hat aber nichts mit dem oben
gesagten zu tun.
MAN schrieb:
> Kann man so sagen, dass ich keinen Schuld habe?> Entweder meine Firma oder mein Kunde sind dafür verantwortlich, oder?
Sofern du deine Arbeiten sauber dokumentierst (musst du in der Regel ja
sowieso) und nicht fahrlässig oder absichtlich Fehler in die Entwicklung
machst, ist die Sache für dich ok.
Hallo,
ich bin zwar juristischer leihe aber ich denke das wenn du Angestellter
bist dir nicht wirklich viel passieren kann. Anderster sieht das
natürlich bei Scheinselbstständigkeit etc. aus. Aber für solche fragen
ist jurathek eher geeignet.
Gruß
Peter
Sollte alles gut gehen (99%) gibt es kein Problem. Aber bei Fehlern die
zu Sach- oder Personenschaden führen ist man bei einem derartigen
Produkt als Entwickler immer mit in der Schusslinie.
Sollte etwas passieren (Verletzungen, Tod ...) so wird auch beim
Entwickler geprüft ob nach Stand der Technik (normen, empfehlungen ...)
entwickelt wurde. Bei Platinenentwicklung z.B auch mindestabstände (kann
ja später mal nach 10Jahren sich ein Kurzschluss durch Migration bilden)
oder Breite von Leiterzügen (Belastbarkeit).
Sollte dann eine Teilschuld festgestellt werden, so kann (muss aber
nicht) die Firma einen von der finanziellen Seite freistellen, aber
strafrechtlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Wichtig um dich selbst abzusichern ist zum Beispiel ein genaues
Anforderungsprofil (Spezifikation) und im Team eine Einschätzung der SIL
Relevanz. Immer alles dokumentieren.
@ Christoph Budelmann:
Das ist doch Schwachsinn ... dann kann ich ja auch meine
HOME-HIFI-Anlage im Auto montieren und dann den Hersteller verklagen
weil die nicht für die STVZO zugelassen war. Man kann / darf eben nicht
alles montieren.
Hier gabs den simplen Auftrag eine Platine nach bestimmten Vorgaben zu
entwerfen. Wenn vereinbahrt wurde das diese eine Zulassung für den
Betrieb im Strasenverkehr bebötigt muß das schrilich festgelegt sein.
Ansonsten ist es eine einfache simple Platine. Das Ding kann genausogut
für den Waschkeller gedacht sein. DIe PLatine darf frei verkauft werden,
als was auch immer.
Was der Käufer dann letztendlich damit macht ist seine Sache. Wenn er
sie ohne Genehmigung bzw. Prüfung verbaut ebenso. Es haftet der Halter,
denn ER hat etwas nicht zugelassenes eingebaut.
Letztlich ist es egal wer was in den Straßenverkehr bringt. Wenn das
Ding in D keine Zulassung hat darf es nicht montiert werden. Ein Hinweis
des Verkäufers sichert sie Sache zusätzlich ab. Ansonsten gilt: Wers
unerlaubt montiert haftet selber.
Ich sehe weder eine Gefährdung des Mitarbeiters noch der Firma, da hier
ja keine Zulassungen gefälscht werden.
mbc schrieb:
> @ Christoph Budelmann:>> Das ist doch Schwachsinn ...
Du kannst das gerne als Schwachsinn bezeichnen, nur habe nicht ich mir
das meiste davon ausgedacht, sondern es steht so in den entsprechenden
Gesetzen zur Produkthaftung. Ganz so einfach, wie du es darstellst, ist
es leider nicht. Ich will mal versuchen, das zu erklären anhand deiner
Aussagen.
> dann kann ich ja auch meine> HOME-HIFI-Anlage im Auto montieren und dann den Hersteller verklagen> weil die nicht für die STVZO zugelassen war. Man kann / darf eben nicht> alles montieren.
Der letzte Satz ist richtig, weil es nicht naheliegend ist, seine
Hifi-Anlage aus dem Wohnzimmer im Auto einzubauen.
> Hier gabs den simplen Auftrag eine Platine nach bestimmten Vorgaben zu> entwerfen. Wenn vereinbahrt wurde das diese eine Zulassung für den> Betrieb im Strasenverkehr bebötigt muß das schrilich festgelegt sein.> Ansonsten ist es eine einfache simple Platine. Das Ding kann genausogut> für den Waschkeller gedacht sein. DIe PLatine darf frei verkauft werden,> als was auch immer.
Unstrittig ist aber, dass die Platine einen Zweck in einem KFZ erfüllen
soll, davon weiß auch der Auftragnehmer. Er muss die Platine dann
entsprechend ihrem Bestimmungszweck (irgendwas im KFZ halt) entwickeln.
Kommt er dem nicht nach und macht Konstruktionsfehler, ist er haftbar.
Die Sache mit irgendwelchen TÜV-Abnahmen oder Güte- bzw. Prüfsiegeln hat
mit der Haftung an sich überhaupt nichts zu tun. Nur weil deine
Entwicklungen beispielsweise den TÜV-Test bestanden haben, heißt das
nicht, dass du von deiner Prüfpflicht befreit bist. Diese Tests sagen
nur aus, dass eine Kontrollstelle nichts Vorschriftwidriges gefunden
hat.
Das was "MeinerEiner" gesagt hat, ist daher schlichtweg falsch.
Siehe:
> Einfach ne Einzelabnahme beim TÜV machen lassen, dann ist das Problem> schon mal weg.> Letztlich ist es egal wer was in den Straßenverkehr bringt. Wenn das> Ding in D keine Zulassung hat darf es nicht montiert werden. Ein Hinweis> des Verkäufers sichert sie Sache zusätzlich ab.
Das mit den Hinweisen wird leider ebenso häufig falsch verstanden. Ein
Hinweis des Herstellers auf irgendwelche Gefahren begründet in der Regel
keinen Verzicht auf die Prüfpflicht.
Ein echter Fall des BGH (1986, "Lenkerverkleidung"):
Ein Motorradfahrer montiert an seinem Vehikel eine Lenkerverkleidung,
obwohl der Hersteller des Motorrads darauf hinweist, nur seine
Zurüstteile zu verwenden. Die Lenkerverkleidung hatte zwar eine
Zulassung, aber zusammen mit dem Motorrad wurde das Gefährt instabil und
der Fahrer kam um. Das Gericht entschied, dass der Hersteller des
Motorrads seine Pflichten verletzt hat und ein Hinweis nicht ausreicht.
Ähnliche Fälle gibt es viele.
Ich entwickele selber Geräte und muss mich daher auch mit den Fragen der
Produkthaftung auseinandersetzen. Jedem, der in einer ähnlichen
Situation ist empfehle ich daher auch, ein paar Fachbücher zu
konsultieren. Vieles im Internet ist halt leider falsch oder verzerrt.
In Sachen Produkthaftung würde ich das Buch "Produkthaftung" von
Eisenberg empfehlen, erschienen 2008 bei Oldenbourg.
Conrad 195308 macht das ganz einfach, in dem sie ihr "Gerät" als Bausatz
vermarkten. Dann greift folgender Hinweis und C ist aus dem Schneider:
Zitat "Hinweis"
"Derjenige, der einen Bausatz fertigstellt oder eine Baubruppe durch
Erweiterung bzw. Gehäuseeinbau betriebsbereit macht, gilt nach DIN VDE
0869 als Hersteller und ist verpflichtet, bei der Weitergabe des Gerätes
alls Begleitpapiere mitzuliefern [..]. Geräte die aus Bausätzen selbst
zusammengesetzt werden, sind sicherheitstechnisch wie ein industrielles
Produkt zu betrachten."
dann noch
Betreibsbedingungen ..
Bestimmungsgemäße Verwenddung ..
usw.
>Chef wird ohne Überprüfung (TÜV) direkt die Platine in>Fahrzeug vom Kunde einsetzen und der Kunde ist wahrscheinlich auch damit>einverstanden.
Damit handelt dein Chef schon mal grob fahrlässig.
> Kann man so sagen, dass ich keinen Schuld habe?> Entweder meine Firma oder mein Kunde sind dafür verantwortlich, oder?
Nein, nicht zu unrecht machst du dir dort Gedanken. Der Chef hat
durchaus die Möglichkeit die Schuld an dir durchzureichen (bis zur
persönlichen Haftung).
@ Christoph Budelmann:
Aber doch genau da ist der Unterschied.
Im Beispiel mit der Verkleidung war diese ZUGELASSEN und es war somit
erlaubt diese zu montieren.
Für Produktmängel haftet dann der Hersteller, das ist klar.
Aber hier in diesem Fall gibt es keine Zulassung und somit kann der
Hersteller auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Siehe mein
Beispiel mit der HIFI-Anlage, das wäre ein Unding.
Wenn der Hersteller weis das das Teil im KFZ verbaut wird sollte er
seine Kunden hinweisen das das Gerät nicht zugelasen ist.
Ansonsten bleibt es dem käufer selber überlassen eine Prüfung
durchzuführen.
Solange nicht vertraglich festgelegt wurde das das Teil KFZ-tauglich
sein soll (und dann eben auch mit Prüfung) kann der Hersteller nicht für
Schäden die aus unsachgemäßer Montage entstehen (also montieren ohne
Prüfung und Montieren von Teilen die nicht für den entsprechenden Zweck
konstruiert und getestet wurden) haftbar gemacht werden.
Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde
der Baugruppe vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die
Baugruppe zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.
Ohne Zulassungsurkunde also auch keine Haftung, weil Baugruppe nicht für
Verwendungszweck gedacht war.
Wenn der Käufer das Ding ohne Zulassung kauft und (wo auch immer)
montiert, ist es sein Risiko. Ansonsten muß es vertraglich vereinbahrt
werden und zugelassen werden und dann haftet auch der Hersteller bei
Mängeln.
mbc schrieb:
> @ Christoph Budelmann:>> Aber doch genau da ist der Unterschied.
Wir reden ein wenig aneinander vorbei.
> Im Beispiel mit der Verkleidung war diese ZUGELASSEN und es war somit> erlaubt diese zu montieren.> Für Produktmängel haftet dann der Hersteller, das ist klar.
Der Hersteller hat darauf hingewiesen, andere als seine Teile nicht zu
verwenden. Also im Prinzip das, was "MeinerEiner" da oben beschrieben
hat. Trotzdem ist er haftbar.
> Aber hier in diesem Fall gibt es keine Zulassung und somit kann der> Hersteller auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Siehe mein> Beispiel mit der HIFI-Anlage, das wäre ein Unding.
Deine Hifi-Anlage hat auch nichts mit einem KFZ zu tun. Wer Elektronik
für ein KFZ baut (und das scheint in dem ursprünglichen Fall klar
gewesen zu sein), muss sie auch entsprechend sicher bauen. Ob das Teil
dann zugelassen wird oder nicht, hat damit nichts zu tun. Die Zulassung
erlaubt dir ja auch nur, das KFZ im öffentlichen Verkehr zu führen.
> Wenn der Hersteller weis das das Teil im KFZ verbaut wird sollte er> seine Kunden hinweisen das das Gerät nicht zugelasen ist.
Kann er machen, trotzdem wäre er haftbar, wenn sein Kunde das Teil
einbaut und beispielsweise daraufhin das Auto explodiert (oder was auch
immer). Das ganze kann außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs
stattfinden und hat damit nichts mit der (fehlenden) Zulassung zu tun.
> Ansonsten bleibt es dem käufer selber überlassen eine Prüfung> durchzuführen.>> Solange nicht vertraglich festgelegt wurde das das Teil KFZ-tauglich> sein soll (und dann eben auch mit Prüfung) kann der Hersteller nicht für> Schäden die aus unsachgemäßer Montage entstehen (also montieren ohne> Prüfung und Montieren von Teilen die nicht für den entsprechenden Zweck> konstruiert und getestet wurden) haftbar gemacht werden.
Damit hast du grundsätzlich recht, nur machst du meiner Meinung nach den
entscheidenden Fehler, "KFZ-tauglich" mit "amtlich zugelassen"
gleichzusetzen. Die beiden Begriffe haben aber erstmal nichts
miteinander zu tun.
> Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde> der Baugruppe vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die> Baugruppe zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.>> Ohne Zulassungsurkunde also auch keine Haftung, weil Baugruppe nicht für> Verwendungszweck gedacht war.>> Wenn der Käufer das Ding ohne Zulassung kauft und (wo auch immer)> montiert, ist es sein Risiko. Ansonsten muß es vertraglich vereinbahrt> werden und zugelassen werden und dann haftet auch der Hersteller bei> Mängeln.
Wie gesagt, wenn der Bestimmungszweck KFZ heißt, muss das Gerät
entsprechend konstruiert und geprüft sein. Wenn nicht, haftet der
Hersteller. Ob er es zugelassen hat oder nicht, ist hierfür egal.
Fazit: Natürlich hast du Recht mit dem Einsatzzweck und deiner
Hifi-Anlage, das habe ich aber auch nie bestritten. Aber eine amtliche
Zulassung hat erstmal nichts mit der Produkthaftung zu tun. Das wollte
ich hier zum Ausdruck bringen, weil es scheinbar immer wieder
gleichgesetzt wird.
ass.jur schrieb:
> ich hoffe für euch das ihr Juristen seit, denn eine Rechtsberatung von> Laien ist ein STRAFTATBESTAND !
Also erstens ist das hier keine Rechtsberatung und zweitens ist das
Gesetz von 1935, das du wahrscheinlich meinst, seit Mitte 2007 nicht
mehr in Kraft. Allerdings solltest du dich als Ass. jur. nur ausgeben,
wenn du dein zweites Staatsexamen auch wirklich hast. ;-)
ass.jur schrieb:
> ich hoffe für euch das ihr Juristen seit, denn eine Rechtsberatung von> Laien ist ein STRAFTATBESTAND !
Ist dieser Hinweis dann nicht auch Rechtsberatung?