Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eintrittstermin vs Kündigungsfrist?


von Bewerber (Gast)


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Hallo

bin zurzeit noch angestellt und bewerbe mich für eine neue stelle. nun 
steht dass man den gehaltswunsch und eintrittstermin angeben muss.

wie macht man das wenn man noch angestellt ist? So in der art:

"Ich stehe Ihnen sofort nach Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen 
zur Verfügung"

Macht man das so? :) Wüsste nicht wie man das sonst angeben kann...

Tipps?

Gruus und thanks

von Grafik (Gast)


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nach mgl. Eintrittswunschtermin fragen. womöglich haben die einen der 
zb. hables Jahr voraus liegt ??

ansonsten mit dem AG reden.
sprechenden Menschen kann i.d.R. geholfen werden.

von Kopfnuss (Gast)


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>"Ich stehe Ihnen sofort nach Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen
>zur Verfügung"
Das liest sich ein wenig hölzern, wenn es auch den Tatsachen entspricht.

Ich würde schreiben: "Der früheste Eintrittstermin ist der xx.xx.xxxx" 
oder auch "Ich stehe Ihnen ab dem xx.xx.xxxx zur Verfügung" und den 
Termin aufgrund der Kündigungsfrist ausrechnen. Wie lange Deine 
Kündigungsfrist ist, ist Deinem neuen Arbeitgeber egal. Er will wissen, 
an welchem Tag Du anfangen kannst, zu arbeiten. Wenn Du ihm ersparst, 
sich das selbst auszurechnen, machst Du Punkte.

von Bewerber (Gast)


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Hallo

ja ich ruf da an und frag mal nach. danke für die tipps ;)

gruss

von Axel (Gast)


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Sehe ich anders als Kopfnuss.

Zwar ist dem neuen AG die Kündigungsfrist egal, es ist ihm aber klar, 
dass Du Dich an Deine Verträge halten musst.

Ich würde also die Kündigungsfrist ruhig reinschreiben. Da leider 
mancher AG es nicht so eilig hat mit den Verträgen, sollten die vorher 
wissen, was es bedeutet, wenn sie die entscheidenden Fristen verpassen. 
Macht denen durchaus auch mal Beine.

Gruss
Axel

von Bewerber (Gast)


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Hallo

ok, wäre das dann so ok?

"Und ich stehe Ihnen, nach Einhaltung der Kündigungsfrist, ab dem 
xx.xx.xxxx zur Verfügung."

von Kamil P. (kamil)


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Wie wäre es mit: "Meine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen."

von Bewerber (Gast)


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kann man auch schreiben;)

von gast (Gast)


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Würde es so in der Art machen
"Und ich stehe Ihnen, nach Einhaltung der Kündigungsfrist von (z.B.) 4 
Wochen zum Monatsende, frühestens ab dem xx.xx.xxxx zur Verfügung."

von Zeitgeber (Gast)


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Wobei man jetzt noch nicht weiß ob überhaupt und wann ein

Einstellungsgespräch stattfindet oder beim alten AG die Möglichkeit 
eines vorzeitigen Aufhebungsvertrags besteht. Das wäre beim 
Einstellungsgespräch sicher ein Diskussionspunkt.

von Schwups... (Gast)


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Wahrscheinlich muß auch noch Resturlaub genommen werden.
Bei solchen Fragen ist die Relativierung günstiger als ein
absoluter Termin. Nicht unwichtig ist was im alten Vertrag
an Kündigungsfrist vereinbart wurde. 4 Wochen zum Monatsanfang/ende
sind usus. Viel Glück und laß dir ein ordentliches nachhaltiges
Konzept unterbreiten, nicht das du Pech hast und die ganze
Geschichte ist kurz vor Ende der Probezeit wieder erledigt.
Viel Arbeitgeber reiten nämlich drauf um Projektarbeit ohne
den Ballast des Kündigungsschutzes zu verwirklichen. Es wäre
daher ratsam notfalls wieder in der alten Firma weitermachen
zu können. D.h. sich möglichst nicht im Streit trennen.
Die Zeiten sind leider so.

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