Nehmen wir mal an ich möchte ein einfaches Gerät in Kleinserie bauen und
verkaufen.
Dabei entspricht die Funktionalität einer Teil-Funktionalität des Korg
Kaoss Pad.
Ich würde jetzt mal behaupten die identische Funktionalität entspricht
eher nicht der Hauptfunktionalität des Gerätes.
Zum Einatz käme jedoch auch das typisches Touchpanel als
2D-Eingabeinstrument. Wie bekomme ich jetzt zuverlässig heraus,
inwiefern das ohne Verletzung der Rechte Dritter möglich ist.
Ich habe schon einmal grob nach Patenten geschaut, es ist jedoch alles
etwas unübersichtlich und sehr allgemein gehalten. Zudem ist mir das mit
dem Gültigkeitsbereich von Patenten nicht ganz klar.
Steht da aus heutiger Sicht überhaupt noch ein schöpferischer Wert
dahinter ?
Hat da wer schon Erfahrungen gesammelt ?
Verdächtig ist eben, dass ich von dem besagten Gerät keine Clones kenne.
Wirtschaftlich uninteressant oder agressives Vorgehen von Korg ?
Oder kann es gar empfehlenswert sein, einfach mal unter Offenlegung
aller Details direkt bei der Firma anzufragen ?
> Oder kann es gar empfehlenswert sein, einfach mal unter Offenlegung> aller Details direkt bei der Firma anzufragen ?
Klar. Die freuen sich, wenn ein potentieller Konkurrent ankommt und
unterstützen Dich und geben Dir noch Starthilfe...
>> Oder kann es gar empfehlenswert sein, einfach mal unter Offenlegung>> aller Details direkt bei der Firma anzufragen ?>Klar. Die freuen sich, wenn ein potentieller Konkurrent ankommt und>unterstützen Dich und geben Dir noch Starthilfe...
So kann man das nicht sehen. Niemand kauft sich das große KP3 nur wegen
dieser bestimmten Funktionalität.
Und sei nie Chance noch so gering ein "wir haben nichts dagegen
einzuwenden" zu erhalten, so ist man dann wahrscheinlich auf der
sichereren Seite.
Erzielbare Gewinne liegen bei Weitem nicht so hoch, dass es sich lohnen
würde, sich an Patentanwälte zu wenden, ElektroG etc. schlucken ja auch
schon genug.
Eher eine Aktion für nebenbei ...
> Und sei nie Chance noch so gering ein "wir haben nichts dagegen> einzuwenden" zu erhalten, so ist man dann wahrscheinlich auf der> sichereren Seite.
Warum sollten sie ein OK geben? Hätten sie einen wirtschaftlichen
Vorteil dadurch? Nein -> Kein Ok
Das wahrscheinlichste ist, dass sie gar nicht reagieren oder es dir
vorsorglich untersagen.
Und wenn sie den Markt für groß genug halten werden sie es selbst bauen.
Wie kommst du darauf, dass die Firma Patente hält, die das Gerät
abdecken?
Es gibt irgendwelche Patente mit sehr oberflächlichen Beschreibungen,
habe den Link nicht mehr, ist schon länger her, dass ich geschaut habe.
Wenn ich das richtig verstanden habe waren das aber rein japanische
Patente. Die Firma hält auch einige ausgedehntere Patente, worunter ich
auf Anhieb nichts gefunden hatte.
Bräuchte es mich, wenn es so wäre, insofern nicht zu interessieren ?
>>Bräuchte es mich, wenn es so wäre, insofern nicht zu interessieren ?>Spaetestens wenn deren Patenanwalt bei dir anklopft...
War das jetzt einfach nur ein dummer Spruch oder steckt da auch was
dahinter ?
Man meldet ein Patent doch nicht unbedingt für alle Länder an.
Angenommen es wäre nur für Japan angemeldet kann man in den anderen
Ländern doch tun und lassen, was man will - oder ?
Also. Man kan ein kleines Produkt produzieren und unter der Hand
verkloppen. Und man kann es auch im selben Heft wie der
Originalhersteller bewerben. Das sind zwei verschiedene Vorgehensweisen.
Beim Letzteren sollte man sich ueberlegen, was der Originalherstellen
dazu sagen koennte. Ja. Ein Patent gilt nur da wo es dafuer eingereicht
wurde. Das sollte man dann ueberpruefen.
An vielen Unis gibt es Starterzentren mit Beratung in Patent- und
Markenrecht. Und es gibt Patentinformationszentren
(http://www.patentinformation.de/). Die würde ich nutzen.
We
Nun, die letzten beiden Beiträge scheinen schon ganz interessant. Jedoch
habe ich doch den Eindruck, dass das alles ein wenig mehr auf "Erfinder"
abzielt.
Aber ob man das denn so Einstufen kann, wenn ich mir bewusst bin, dass
gewissen Ähnlichkeit besteht ?
Ich sage mal so: die Idee ist absolut nichts Besonderes, nur rein mit
dieser Funktion gibt es das meines Wissens noch nicht. Sie wurde
sicherlich durch das Gerät von Korg (bzw. früher auch ein Lizenzbau in
Numark-DJ-Mixern) inspiriert, jedoch wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht,
dass das Gerät die Funktion als Feature sozusagen auch anbietet.
Vielleicht war das auch noch gar nicht so, es gab ja mehrere Versionen.
Ich weiss im Prinzip, wo ich zu suchen habe, denn ich kenne ja den
Hersteller. Probleme habe ich jetzt mit der Deutung der Patente, also
Rechtswirksamkeit, Wirkungsbereich etc. Da z.B. fehlen doch Daten:
http://v3.espacenet.com/publicationDetails/biblio?CC=JP&NR=2000267663A&KC=A&FT=D&date=20000929&DB=EPODOC&locale=de_EP
---
Aber mal generell: man kann doch nicht für jede Entwicklung, in die man
ein paar unübliche Ideen steckt, monatelang überprüfen, ob in irgend
einer Art und Weise ein Patent auf einen Teil besteht. Zumal viele
Patente echt lachhaft sind, der Innovationswert geht praktisch gegen 0.
Was passiert denn, wenn man ein Produkt auf den Markt bringt, welches
versehentlich Patente verletzt ?
> Was passiert denn, wenn man ein Produkt auf den Markt bringt, welches> versehentlich Patente verletzt ?
No risk, no fun!
Es passiert entweder gar nichts, oder man wird in Grund und Boden
geklagt und hat hinterher nur noch Schulden am Hals...
Das ganze wird zusammengefasst unter dem Begriff:
Unternehmerisches Risiko!
Fragender schrieb:
> Nun, die letzten beiden Beiträge scheinen schon ganz interessant. Jedoch> habe ich doch den Eindruck, dass das alles ein wenig mehr auf "Erfinder"> abzielt.
Es ist das gleiche Prozedere. Der Erfinder sollte, um Kosten zu sparen,
vor der Anmeldung seiner Erfindung prüfen, ob es das Gleiche schon gibt.
> Aber ob man das denn so Einstufen kann, wenn ich mir bewusst bin, dass> gewissen Ähnlichkeit besteht ?
Dann solltest du prüfen, ob du in den Schutzbereich eines Patents, eines
Geschmacksmusters fällst. Ausserdem solltest du prüfen, ob du beim
Werben für dein Produkt eine fremde Marke benutzt.
> Ich sage mal so: die Idee ist absolut nichts Besonderes, nur rein mit> dieser Funktion gibt es das meines Wissens noch nicht.
Dann wäre es was Neues - eine Voraussetzung für eine Erfindung. Jetzt
kommt es darauf an, ob der Fachmann (in der Bedeutung des Patentrechts)
auf die Idee kommen konnte. Wenn nicht ist die 2. Voraussetzung für eine
Erfindung gegeben. Die 3. Voraussetuzng ist gewerbliche Anwendbarkeit.
Wenn du dein Produkt verkaufen kannst, ist das auch gegeben.
Damit könntest du ein Patent anmelden. Wenn das erteilt wird, bist du
u.U. fein raus und kannst 1. anderen den Nachbau deines Produktes
untersagen und 2. dein Patent an andere lizenzieren. Eventuell kannst du
dich mit Fa. Korg sogar so einigen, dass die dein Patent verwenden
dürfen, wenn du deren Patent verwenden darfst...
> Sie wurde> sicherlich durch das Gerät von Korg (bzw. früher auch ein Lizenzbau in> Numark-DJ-Mixern) inspiriert, jedoch wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht,> dass das Gerät die Funktion als Feature sozusagen auch anbietet.
Schade, da geht die obige Idee gleich den Bach runter. Es ist
unerheblich, wenn du davon nichts wusstest. Wenn Fa. Korg (oder der
andere) die Funktion irgendwo beschrieben hatte, fehlt deiner Erfindung
die Neuheit. Damit kann man deine Patentanmeldung absägen.
> Vielleicht war das auch noch gar nicht so, es gab ja mehrere Versionen.>> Ich weiss im Prinzip, wo ich zu suchen habe, denn ich kenne ja den> Hersteller. Probleme habe ich jetzt mit der Deutung der Patente, also> Rechtswirksamkeit, Wirkungsbereich etc. Da z.B. fehlen doch Daten:>> http://v3.espacenet.com/publicationDetails/biblio?CC=JP&NR=2000267663A&KC=A&FT=D&date=20000929&DB=EPODOC&locale=de_EP
Das ist halt die Aufgabe von Spezialisten.
> Aber mal generell: man kann doch nicht für jede Entwicklung, in die man> ein paar unübliche Ideen steckt, monatelang überprüfen, ob in irgend> einer Art und Weise ein Patent auf einen Teil besteht.
Man kann z.B. nachweisen, dass man nur mit Ideen gearbeitet hat, die
nicht patentiert sind oder deren Patente nicht mehr gültig weil z.B.
zeitlich abgelaufen sind. Oder die in dem geplanten Herstellungs- und
Vertriebsgebiet nie gültig waren...
> Zumal viele> Patente echt lachhaft sind, der Innovationswert geht praktisch gegen 0.
Wenn das Patent erteilt wurde, steht es erstmal. Wenn dich die Anmeldung
einer Erfindung stört, solltest du Material dagegen vor der Erteilung
bzw. in einer bestimmten Einspruchsfrist danach einreichen.
Das Patent an sich nach der Einspruchsfrist wegzubekommen ist enorm
aufwändig und nur durch Klage möglich. Das bedeutet für den Kläger
(dich) ein sehr hohes Risiko. Der Beklagte kann z.B. aufgrund der Klage
die Produktion/Vertrieb sofort einstellen und nach erfolgloser Klage von
dir Schadensersatz für den Ausfall verlangen...
> Was passiert denn, wenn man ein Produkt auf den Markt bringt, welches> versehentlich Patente verletzt ?
Man kann aufgefordert werden auf die benutzten Patente nachträglich
Lizenzgebühren zu zahlen oder das Produkt einzustellen und vom Markt zu
nehmen und Schadensersatz (z.B. entgangene Verkäufe des geschützten
Produkts) zahlen. U.U. wird das Gewünschte auf dem Klageweg
durchgesetzt.
>No risk, no fun!>Es passiert entweder gar nichts, oder man wird in Grund und Boden>geklagt und hat hinterher nur noch Schulden am Hals...>Das ganze wird zusammengefasst unter dem Begriff:>Unternehmerisches Risiko!
Also genug Geld nicht nachvollziehbar beiseite legen und im Falle das
Falles Privatinsolvenz anmelden ...
Nein im Ernst, wo bleibt denn da der gesunde Menschenverstand der sagt,
man solle den Jungens im Nachhinein ein paar Euro Lizenzgebühren pro
bisher verkauftem Gerät abnehmen und gut ist ?
Gleich in Grund und Boden Stampfen, so erzeugt man soziale Wracks oder
aber Amokkläufer ...
Das im Nachhinein kannst du abwenden, wenn du dich vorher schlau machst:
1. nehme ich überhaupt fremde Patente in Anspruch? Technisch betrachtet
und patentrechtlich betrachtet (Gebiet, Laufzeit).
und wenn ja
2. kann ich mit dem Patentinhaber Lizenzgebühren aushandeln?
und wenn ja
3. verdiene ich danach mit meinem Produkt immer noch genug?
>> Aber mal generell: man kann doch nicht für jede Entwicklung, in die man>> ein paar unübliche Ideen steckt, monatelang überprüfen, ob in irgend>> einer Art und Weise ein Patent auf einen Teil besteht.>Man kann z.B. nachweisen, dass man nur mit Ideen gearbeitet hat, die>nicht patentiert sind oder deren Patente nicht mehr gültig weil z.B.>zeitlich abgelaufen sind. Oder die in dem geplanten Herstellungs- und>Vertriebsgebiet nie gültig waren...
Nicht unbedingt. Ich habe es selber schon einmal erfahren müssen, dass
eine Idee, die völlig ohne fremdes Zutun entstanden ist, schon
patentiert war. Eine praktische Umsetzung konnte ich nicht finden.
Drecksäcke :D
>> Zumal viele>> Patente echt lachhaft sind, der Innovationswert geht praktisch gegen 0.>Wenn das Patent erteilt wurde, steht es erstmal. Wenn dich die Anmeldung>einer Erfindung stört, solltest du Material dagegen vor der Erteilung>bzw. in einer bestimmten Einspruchsfrist danach einreichen.>Das Patent an sich nach der Einspruchsfrist wegzubekommen ist enorm>aufwändig und nur durch Klage möglich. Das bedeutet für den Kläger>(dich) ein sehr hohes Risiko. Der Beklagte kann z.B. aufgrund der Klage>die Produktion/Vertrieb sofort einstellen und nach erfolgloser Klage von>dir Schadensersatz für den Ausfall verlangen...
Es geht nicht darum, es sich zum Hobby zu machen, Widersprüche
einzulegen. Schlimmer ist, dass dies Dinge sein können, worauf nahezu
jeder mit gesundem Menschenverstand kommen kann. Klügelt man
irgendwelche Ideen aus hat man unter Umständen ganz schnell mehrere
Patente verletzt - so scheint es jedenfalls.
Es gibt mindestens Patentanträge, die die Steuerung von Audioeffekten
mittels "Flat Position Sensor" beschreiben. Wenn man mal nach Anmelder
Korg Inc. sucht findet man jede Menge Patentanträge wo man sich anhand
der Beschreibungen schon fragt, was daran innovativ sein soll.
Inwiefern diese Gültigkeit erlangt haben und in welchem Bereich ist
nicht bekannt.
Verdächtig ist aber doch, dass es keine Clones gibt. Denke in Fernost
wird es diese Art Gebrauchsmuster wie bei uns nicht geben - oder doch ?
Fragender schrieb:
> Ich habe es selber schon einmal erfahren müssen, dass> eine Idee, die völlig ohne fremdes Zutun entstanden ist, schon> patentiert war. Eine praktische Umsetzung konnte ich nicht finden.> Drecksäcke :D
Nein, das ist der Sinn der Sache: Wenn du irgendwas "erfunden" hast,
dich rechtlich absichern, dass dir auch der finanzielle Erfolg zusteht.
"Flat Position Sensor" und co: die dinger sind in USA und JP als patentz
angemeldet, keines von den dingern ist ein europapatent. also was soll
die aufregung?
>"Flat Position Sensor" und co: die dinger sind in USA und JP als patentz>angemeldet, keines von den dingern ist ein europapatent. also was soll>die aufregung?
Es ist klar, dass damit ein gewöhnliches resistives Touchpanel gemeint
ist ?
Es geht ja um die Art der Bedienung, d.h. x-Achse -> ein Effekt, y-Achse
-> anderer Effekt.
Mag sein, vielleicht ist alle Sorge unberechtigt, aber ein Risiko muss
man ja nicht unbedingt eingehen. Die Frage bleibt offen, warum es von
dem durchaus beliebten Gerät keine direkt Clones gibt (was nicht mein
Ziel ist).
warum es keine clone gibt? vielleicht ist der markt zu klein? zu kleine
marge? zu hohe einstiegsschwelle? aber das musst du selber rauskriegen,
ob sich das ding überhaupt gewinnbringend vermarkten läßt. rechne mit 2
jahren für den markteinstieg, mindestens. der aufbau eines brauchbaren
vertriebsnetzes dauert auch.
das andere: ja, die ammis - vor allem m$ - wollen gerne bedienkonzepte
und geschäftsmodelle patentierbar machen, ebenso wie trivialpatente.
schön, dass hier schon leute deshalb ein schlechtes gewissen kriegen.
gibts aber bei uns nicht. geh zu einem patentanwalt, lass eine
patentrecherche machen und was da überhaupt patentiert wurde und ob dich
das überhaupt was angeht ... und/oder produzier' das ding einfach. wähle
halt eine geschäftsform, die du problemlos in den konkurs schicken
kannst, wenns zu eng wird.
Vesuch macht kluch. Wird aber teuer. Wenn Sie dich auf den Radarschirm
bekommen riskierst du eine Klage wg. Markenverletzung, Marenverwässerung
Markenhastenichgesehen. Ob das nun so korrekt gerecht oder sonstwas ist,
die Spielräume sind für etablierte Firmen einfach größer und es wird für
dich teuer.
Auf Armenrecht wirst du sicher nicht gehen können, wenn Sie nett sind
schreiben Sie dir vorher einen Brief das doch bitte sein zu lassen. Wenn
du Pech hast kommt eine 4 stellige Kostennote vom Anwalt gleich mit.
Wenn du aber unbedingt willst mach ne 1 Euro Ltd. auf. Dann stürzt du
dich wenigstens nicht sofort ins Elend. Diese Grauzonen sind aber nicht
jedermanns Sache. Zur Probe würde ich mich mit einem 2 Meter Türsteher
vor ner Kiezdisko anlegen ;-).