Hallo, ich habe die Studiengebühren und alle anderen Ausgaben für Lehrmittel etc. als Werbungskosten deklariert. Sollte dieses Gerichtsurteil (BFH, Az. VI R 14/07 glaube ich) positiv ausfallen, könnte ich alle meine Studiengebühren absetzen... Jetzt muss ich natürlich erst einmal gegen den jetzigen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Allerdings habe ich bei Google keinen Musterbrief gefunden, und ich will mir nichts aus den Fingern saugen. Das muss schon vernünftig formuliert sein. Wer weiß, wo ich einen solchen Vordruck finde? Gruß Andreas
Hast Du denn so viele Steuern? Du kriegst doch bestenfalls 10-15% zurück.
tjo das ist der trugschluß, Viele Denken steuerlich Absetzbar heißt 1:1 wiederbekommen dem ist aber nicht so. Weiß jetzt nicht wie es bei Studiengebühren und Lehrmitteln ist aber ich glaube mehr als 10-15% ist es auf keinen fall. Ich müsste mal meine Abrechnung durchgehen und schauen wie die %-Zahl dafür war.
Vor allem der Begriff Studiengebühren... In Berlin, wie in den meisten anderen Bundesländern, gibt es an öffentlichen Hochschulen/Universitäten keine Studiengebühren. Das sind sog. Rückmelde und Verwaltungsgebühren. Und die kann man leider nichtmal dazu nutzen das Einkommen bzgl. Kindergeld und ähnlichem zu drücken. Gruß Fabian
Das war ne private FH. Also müssten es "echte" Studiengebühren sein. Steuern hatte ich 2008 eben nicht genug; deswegen will ich alles als Werbungskosten deklarieren (ob das generell geht, wird dises Gerichtsurteil sagen) und dann darauf negatives Einkommen für 08 erzeugen. Das kann ich dann als Verlust nach 09 vortragen. Aber dafür brauche ich halt erstmal den Einspruch gegen den Steuerbescheid...
> dann darauf negatives Einkommen für 08 erzeugen.
Geht sowas echt? Ich dachte man kann sowas nicht ins nächste Jahr
ziehen??? Wenn ich z.B. im letzen Jahr viele Fahrkosten hatte (aber
trotzdem nicht aureichend viel verdient habe), kann ich die dann heuer
noch Teile dieser Fahrkosten absetzen?
Das geht aber nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt größer sind als dein Einkommen (==> negatives Einkommen). Dann sollte es, wenn ich es richtig verstanden habe, vortragbar sein (==> Verlustvortrag)
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