Gast
#1330949
Bei einigen Mobilfunkdienstanbietern ist klar in den AGB geregelt, dass nach endgültiger Deaktivierung der SIM Karte das Restguthaben zurückgezahlt wird. Bei netto.com z. B. fehlt aber diese Regelung in den AGB. Kann es sein, dass diese Regelung in den AGB nicht nötig ist, weil es bereits eine gesetzliche Festlegung gibt, die vorschreibt, dass das Restguthaben grundsätzlich zurückzuzahlen ist? Vielen Dank. MFG