Handy Restguthaben

Gast #1330949
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Bei einigen Mobilfunkdienstanbietern ist klar in den AGB geregelt, dass 
nach endgültiger Deaktivierung der SIM Karte das Restguthaben 
zurückgezahlt wird.
Bei netto.com z. B. fehlt aber diese Regelung in den AGB.
Kann es sein, dass diese Regelung in den AGB nicht nötig ist, weil es 
bereits eine gesetzliche Festlegung gibt, die vorschreibt, dass das 
Restguthaben grundsätzlich zurückzuzahlen ist?
Vielen Dank.

MFG
Gast #1331290
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Rufus t. Firefly (rufus) (Moderator) wrote:

> Das Restguthaben von Prepaid-Karten muss ausgezahlt werden, ein
> klammheimliches "Verfallenlassen" ist nicht zulässig. Das wurde vor ein
> paar Jahren eindeutig geregelt.

Das Gesetz alleine hilft aber noch nicht weiter. Die Anbieter lassen die 
Kunden nach wie vor hier im Unklaren. Mein letzter Anruf bei E-Plus 
diesbezüglich brachte keine Erhellung, das wurde etwas von Sonderkonto 
geschwafelt auf dem das Restgeld erst mal geparkt wird. Hat sich das 
inzwischen geändert?

Irgendwelche Antworten mit Klage oder Abmahnungen sind bei den Beträgen 
auch nicht der Bringer und helfen nicht weiter.

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