Falsch. Normalerweise gehst du bei der Einkommenssteuer ja wie folgt
vor:
Du nimmst dein Einkommen, ziehst Pauschbeträge, Sonderausgaben und den
Freibetrag ab. Das ist dann dein zu versteuerndes Einkommen. Das
multiplizierst du mit deinem Steuersatz. Dadurch erhältst du das, was du
an Einkommenssteuer bezahlen musst. Wobei das mit der Lohnsteuer
verrechnet wird, die dein Arbeitgeber für dich schon jeden Monat bezahlt
hat. Normalerweise geht das ja auf, so daß viele Arbeitnehmer nicht zur
Einkommenssteuer veranlagt werden. Das kann man aber freiwillig tun,
wenn die abzugsfähigen Ausgaben nachgewiesen werden können und größer
sind als die Pauschbeträge.
Im Beispiel einer Zuwendung könntest du den Zuwendungsbetrag (z.B. 200
Euro an WWF) von dem zu versteuernden Einkommen abziehen. Deshalb
verringert sich deine Steuerschuld um diesen Betrag, multipliziert mit
deinem Steuersatz. So einfach ist das.
Bei 50% Steuersatz würden sich also Staat und Arbeitnehmer die Zuwendung
an WWF teilen.
Jedoch können maximal 20% der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen
werden. Die 10% aus meinem letzten Post waren ein Irrtum. Das bedeutet
nichts anderes, als daß du bei 50.000 Euro Jahreseinkommen nicht mehr
als 10.000 Euro Spenden als Sonderausgaben abziehen kannst. Aber wenn
man mehr als 20% seines Jahreseinkommens spenden kann, hat man entweder
ein trickreiches Steuersparmodell entdeckt oder gehört zu den eher
Besserverdienenden.