Ich arbeite seit einiger Zeit für einen Dienstleister (Neuvertrag), der mich bei einer Firma weit zuhause weg einsetzt. (täglich nicht fahrbar). Weil dort eine gewisse Wohnungsproblematik herrscht, sind kaum Unterkünfte zu bekommen und diese sind daher recht teuer. Ich habe den Dienstleister vorher darauf aufmerksam gemacht und daher ein vergleichsweise hohes Brutto ausgehandelt, was es für mich möglich macht, mir eine teure Unterkunft direkt bei der Firma zu leisten, wodurch sich das so rechnet, dass ich nur die wöchentliche Anfahrt habe und ansonsten zu Fuss gehe. Das Gesamtpaket aus Zeit und Aufwand rechnet sich für mich und macht es überhaupt erst sinnig, dort zu arbeiten und nicht hier. Das daraus resultierende (sicher auch höhere) Angebot an den Endkunden wurde beiderseitig akzeptiert. Bei der Gehaltsverhandlung sicherte man mir zu, das Hotel zu übernehmen und ich kam der Firma passend preislich entgegen, sodass weniger Brutto entsteht, für die Sozialleistungen, was es für die billger macht und für mich gleich bleibt. Jetzt haben sie aber die Katze aus dem Sack gelassen und wollen mich in der Vorstadt / Nachbarstadt plazieren, weil es da billiger ist. Die Stadt möchte ich nicht nennen, aber es ist etwa so wie Ottobrunn statt München. Wenn ich das mache, verliere ich alle Vorteile, weil ich mehr fahren muss und in der Stadt im Stau stehe. Das kostet mich am Tag fast 1h Mehraufwand. Ausserdem wollen die mir die Kosten nicht erstatten, weil sie es als tägliche Anfahrt zum Arbeitsplatz ansehen. Dürfen die das? Bis zu welcher Distanz können die mich von Kunden wegplatzieren? Welche Möglichkeiten habe ich, aus dem Vertrag zu kommen? Laut Manteltarifvertrag gilt 1Tag Kündigungsfrist in den ersten 2 Wochen, laut dem abgeschlossenen Vertrag gilt 2 Wochen KF in der Probezeit (6M) - von der 1Tagesregelung steht da nichts. Gilt die trotzdem? Aus sicher verständlichen Gründen habe ich meinen realen Namen nicht angegeben
In der Probezeit kommste da sehr schnell raus alledings wirste dann in eine zentralen Datenbank gespeichert und danach findest du nix mehr
@Tim > alledings wirste dann in eine zentralen Datenbank gespeichert > und danach findest du nix mehr Was sollte denn das für eine Datenbank sein? Und selbst wenn es soetwas gibt hat man jederzeit das recht sich dort löschen zu lassen. Die Probezeit ist doch genau aus dem Grund da, festzustellen ob beide zusammen passen.
Tim schrieb: > alledings wirste dann in eine zentralen Datenbank gespeichert > > und danach findest du nix mehr ;-)) Klar beim BfA oder BND?? :-)))
Was gilt denn nun: Der Mantertarifvertrag oder der Einzelvertrag? Das mit der Datenbank ist ein Unsinn, bitte sinnvolle Kommentare.
Es könnte sein, dass Du krank wirst. Sommergrippe grassiert gerade ganz böse. Während der Krankheit kann Dich der Arbeitgeber erst mal nicht kündigen, Du kannst das aber schon. Ob das gut ist oder ob man sich arrangiert muss man selber wissen. Ich kenne Dein Problem genau kann Dir aber nicht mehr oder weniger raten, als dass es Deine Entscheidung sein muss. Ggf ist es sinnvoll die Firma von den Unterbringungskosten frei zu halten und satt dessen den vollen Auslösungssatz mitzunehmen. Dann musst Du Dich um die Unterbringung selber kümmern, kannst sie aber als Kosten der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend machen. Richtig lohnen tut es sich, wenn Du die Heimreisen als Arbeitsweg steuerlich geltend machst, allerdings muss man diese Fahrerei mit dem eigenen PKW nachweisen, zB. durch die Tankquittungen. Es lohnt sich, das Gelesene erst mal ganz langsam sacken zu lassen und im Kopf durchzugehen. Durchaus Lukrativ wird diese Arbeitssituation, wenn man 3 Kreditkarten zum selben Kartenkonto unterhält. ;-)
Was genau wurde denn unterschrieben? Dass die Firma sich um die Unterkunft kümmert? Das tut sie ja. Wurde die Unterkunft genauer spezifiziert? Ist sie unangemessen? Ich würde mal recherchieren, ob ich irgendwie als Pendler durchgehen könnte. Das würde ich dann nicht als gewöhnlichen Arbeitsweg durchgehen lassen.
Es gibt rechtlich den BGB §670 "Ersatz von Aufwendungen" Das ganze muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. zB: Fahrtkosten ab Wohnort oder Einstelungsort, Höhe des Mehrverpflegungsaufwand, Unterkunft (pauschal oder nach Aufwand) etc. 1h Mehraufwand bei der Fahrzeit bei welchem Gesamtaufwand ?
Es gibt aber auch Leute, die immer zu spät kommen, wenn die Autobahn so verstopft ist. Ist da nicht ärgerlich? Wenn man schon was besseres hat, sollte man dort anfangen. Nur einfach selbst kündigen, könnte auch 3-monatige Sperre beim AA einbringen ? Wenn man keine andere Arbeit findet...
Interessant! Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie weit die Unterbringung an dem Einsatzort zu erfolgen hat? Weil theoretisch kann der Arbeitgeber ja auch irgendeine Absteige im Hinterwald benennen, die 50km weit weg ist. Wenn ich auf Dienstreise länger bin, habe ich ein Hotel nahe dran, damit möglichst viel Zeit beim Kunden verbracht wird, besonders, wenn es in München ist, sonst steht man 20% des Tages im Stau.
Der Arbeitgeber hat mir die Kosten, die ich zur Ausführung des Auftrages den Umständen für erforderlich halte ersetzen.(sinngemäß) Aber - 5-Sterne-Hotels darf ich sicher nicht so einfach für erforderlich halten. Es ist also ein Gummiparagraph. Wie weit darf / muss ich täglich weiterfahren, damit ich statt 70€ nur 35€ für ein Zimmer zahle Welche tägliche Fahrzeit ist zumutbar Heimfahrten bei auswärtigem Einsatz etc. das ist alles Verhandlungssache. Große Firmen wie Siemens haben genaue Reiseregelungen, die meisten Dienstleister haben nur grobe Rahmenbedingungen.
> Wie weit muss ich täglich weiterfahren, damit ich statt 70€ nur > 35€ für ein Zimmer zahle Welche tägliche Fahrzeit ist zumutbar Jede Minute, die unterwegs bist, kostet Deine! Zeit und Dein! Geld, deshalb wird Dich der AG immer dort platzieren, wo es am billigsten ist und Dir die Zeit aufbrummen. Da hat es der Selbständige besser: Er handelt einen Stundensatz aus und hat sofort mehr Potenzial für höhere Einnahmen, wenn er sich entscheidet, nahe an die Firma ranzugehen. Somit ist die Fahrzeit sozusagen bezahlt.
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