Hallo, Folgende Thematik: Habe in den letzten 2 Monaten eine Entwicklung durchgeführt die nun patentiert werden soll. Die Entwicklung basiert massgeblich auf meinen Ideen und wurde von meinem Gruppenleiter max. gecoacht. Für die Erfindungsmeldung soll ich nun ein Dokument unterzeichnen in dem mein direkter Vorgesetzter als Haupt-, ich dagegen als Miterfinder aufgeführt werde. Leider bin ich auf dem Gebiet Patentrecht recht unerfahren, benötige aber möglichst schnell Auskunft ob dieses Vorgehen eine übliche Methode ist und ob die Unterscheidung zwischen Haupt- und Miterfinder irgendwelche Nachteile mit sich bringt. Danke und Gruß
Hast Du die Erfindung "auf Arbeit" gemacht gehört sie IMHO der Firma! --> http://www.dpat.de/html/erfindung.html Frage am besten einen Patent-Anwalt!
Juristen haben in Deutschland das exklusive Beratungsrecht in rechtlichen Angelegenheiten. IMHO wird das anfangs mit einem dreistelligen Honorar behandelbar sein... Solltest Du Dich doch auf Ratschlaege von einem Forumsnichtjuristen einlassen, solltest Du Dir bewusst sein, dass das i.A. eine Qualitaet haben wird, welche einem Blick in die Glaskugel entspricht. Gruss an Unbekannt (Gast)
Falls man eine Rechtsschutzversicherung hat, so kann man wohl auch eine telefonische Beratung bei der Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen.
@ Unbekannt hey das klingt echt shitty. Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Kampf. Vielleicht könnten dir auch die Business Angel helfen: http://www.business-angels.de/ die haben auf jeden Fall know-how. Viel Glück bei allem!!!!!!!!!!
Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist sie Betriebseigentum! Du hättest auch die Erfindung "privat" beim Patentamt einreichen können, dann wäre sie Deine!
Nein, schonmal falsch. Auch Erfindungen, die einem Zuhause auf der Couch einfallen und in Zusammenhang mit der Arbeit in der Firma stehen, gelten als Arbeitnehmererfindungen. Informiere dich mal zu dem Stichwort "Arbeitnehmererfindung". Das "Patentrecht" kann man ürbigens für weniger als 10 Euro als Buch kaufen und mal drin lesen. Ganz so kompliziert ist das auch nicht geschrieben, um einen Eindruck zu bekommen. Im Übrigen enthalten die Arbeitsverträge meist auch eine Klausel zu Erfindungen.
Alex W. schrieb: > Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist > sie Betriebseigentum! Es geht hier ueberhaupt nicht darum, wem die Erfindung gehoert, sondern wer sie gemacht hat. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Schnabel halten. @Unbekannt: Die kann hier nur ein Anwalt helfen. Und immer bedenken: Kannst du beweisen, was du sagst? Und bist du bereit, deinen Job dafuer zu opfern?
Ich habe dieselbe Situation: Alles Erfindungen gehen an den AG. Ich bekomme da fast nichts dafür. Ich hätte allerdings auch das Problem, teuer checken lassen zu müssen, ob ich tatsächlich der erst bin, der etwas anmeldet. Und wenn, dann kostet es Geld, das ich nicht mehr reinkriege, wenn es nicht verkäuflich ist. Was ich sagen kann: Auch bei privaten Erfindungen hat die Firma das Vorkaufsrecht. Interessant ist das Thema Haupterfinder, Miterfinder - da habe ich keinen Schimmer.
>.. irgendwelche Nachteile...
Als Unterhund ist man der Unterhund. Es wird schwierig den Vorgesetzten
zu Umgehen. Denn falls man das tut hat man ploetzlich das Jahresziel
oder so nicht erreicht und Tschuess.
> und ob die Unterscheidung zwischen Haupt- und Miterfinder irgendwelche Nachteile
mit sich bringt.
Demjenigen, der die Patentanmeldung liest, ist es schnurz, wer die
Erfinder oder Miterfinder sind.
Wenn dein Ego es braucht, als alleiniger Haupterfinder zu gelten,
solltest du deinem Vorgesetzten den Marsch blasen.
Wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst, wäre es vielleicht besser,
das kommentarlos hinzunehmen und auch mit deinen Kollegen nicht darüber
zu tratschen.
Peter Stegemann schrieb: > Alex W. schrieb: >> Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist >> sie Betriebseigentum! > > Es geht hier ueberhaupt nicht darum, wem die Erfindung gehoert, sondern > wer sie gemacht hat. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Schnabel > halten. > > @Unbekannt: Die kann hier nur ein Anwalt helfen. Und immer bedenken: > Kannst du beweisen, was du sagst? Und bist du bereit, deinen Job dafuer > zu opfern? Wenn der Betrieb die Erfindung als erster patentieren lässt, wars das! Wenn ich heute eine supertolle Idee habe, aber nicht die Kohle es patentieren zu lassen, und nächste Woche kommt einer auf die gleiche Idee und lässt patentieren, habe ich Pech gehabt! Genauso ist es auch beim Mitarbeiter! Lässt der Betrieb das Patent auf sich eintrafen (bzw der Geschäftsführer/Inhaber etc) hat der AN erstmal Pech gehabt. Um was für eine Erfindung handelt es sich denn?
Das Patent gehört weder dir noch deinem Chef, sondern der Firma. Man hat dir als Arbeitnehmer bereits alles mit deinem Gehalt abgekauft. Auch in Universitäten steht der Professor an Erster Stelle, und die Diplomanden werden nur genannt. Leute, die Patente lesen, weil du sie vielleicht in deiner späteren Bewerbung nennst, kennen das. Wenn du meinst, ungerecht behandelt worden zu sein, gründe deine eigene Firma, getragen von deinen eigenen Ideen. Als Arbeitnehmer bist du Sklave, das Arbeitnehmerpatentrecht hat das schon im Sinne der 'Mächtigen' passend in Gesetze gegossen. Überschätze aber auch Patente nicht. Die meisten sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie dienen nur als Tauschmittel im Falle von Streitigkeiten "wie, wir haben eines ihrer tausend Patente verletzt?Tut uns leid, nehmen sie von uns tausend im Patentaustausch".
Alex W. schrieb: > Wenn der Betrieb die Erfindung als erster patentieren lässt, wars das! Zum x-ten Mal: Die Erfindung gehoert auf jeden Fall der Firma und nur die Firma kann sie eintragen lassen. > Um was für eine Erfindung handelt es sich denn? Das waere natuerlich ein guter Weg, die Patentierung zu torpedieren und sich eine dicke Klage an den Hals zu holen.
Arbeitnehmererfindung --------------------- Arbeitsrecht: Das Ergebnis einer Arbeit steht dem Arbeitgeber zu. Gewerbliches Schutzrecht: „Erfinderprinzip“ d.h. das Recht auf eine Erfindung steht dem Erfinder zu. Patent: Patentanmelder und somit Eigentümer ist die Firma. Der Erfinder wird im Patent benannt. ----> Haupterfinder = Du! Dem Erfinder steht gesetzlich eine Vergütung zu. ---> Haupterfinder = Du! http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html http://bundesrecht.juris.de/arbnerfg/
Anmerkung: Es geht mir hier nicht um die Frage wem das Patent zusteht (dies ist arbeitsvertraglich geregelt ), sondern darum wer in der Patentschrift als Erfinder bzw. Miterfinder aufgeführt wird und ob hier ein Unterschied besteht. Auf Anfrage bei meiner Rechtsschutz wurde mir mitgeteilt, dass dieses Verhalten vor allem im institutionellen Bereich üblich ist. Für mich ist das definitiv unbefriedigend und Grund ein klärendes Gespräch zu suchen. Danke nochmals an alle für die zeitnahen Antworten ///
Wenn ich das aus meiner Patentrechtsvorlesung richtig in Erinnerung habe, muss man hier unterscheiden zwischen Erfinder-Status und dem Nutzungsrecht des Patents. Der Erfinder ist immer derjenige, der es auch Erfunden hat. Das hat mit dem Arbeitgeber nichts zu tun, und der Erfinder-Status ist auch nicht übertragbar, verkaufbar etc. Die Firma hat allerdings, da es sich um eine Arbeitnehmererfindung handelt, die Nutzungsrechte, bzw. das Eigentum am Patent oder auch ein "Vorkaufsrecht", je nachdem wie das in deinem Vertrag geregelt ist. Die eingetragenen Erfinder sind diejenigen, die die Arbeit gemacht haben, und zwar dementsprechend, wer wie viel dazu beigetragen hat. Wer der Vorgesetzte dabei war ist völlig egal.
Meines Wissens ist es zumindest bei US-Patenten sogar so, dass die Angabe von "Erfindern" die gar nicht an der Erfindung beteiligt waren, z.B. Vorgesetzten, das Patent ungültig macht.
Ich sage mal was zum Firmenkleinkrieg. Mein Vorgehen, wenn es mir wichtig wäre, wäre ein indirekt Vorgehen. Statt "Was soll das? Ändern Sie das!", eher sowas in der Richtung wie "Ich habe den Entwurf nochmal überarbeitet und dabei ein paar Kleinigkeiten korrigiert. Bitte sehen Sie den Entwurf nochmal durch, auch die Korrektur des Schreibfehler bei den Erfindern." Oder: "Ich habe in dem Entwurf noch einen kleinen Schreibfehler entdeckt, ich werde nicht als der eigentliche Erfinder genannt. Das hatten wir bereist damals in der E-Mail vom xx.xx.xxxx besprochen." (als Referenz die E-Mail nehmen, in dem du dem Chef die Idee mitteilst) So in der Richtung. Ärger wird das auch eben, aber so lässt du dem Chef die Möglichkeit sein Gesicht zu waren (Schreibfehler, ha, ha, ha).
Ich weiß nicht, wieviele Leute hier wirklich schon einmal mit Patenten zu tun hatten. Ich habe jedenfalls noch kein Patent gesehen bzw. bekommen, auf dem zwischen eigentlichen Erfindern, Haupterfindern, Nebenerfindern oder was auch immer unterscheiden wird. Es gibt 1. den Anmelder, das ist meist die anmeldende Firma. 2. die Erfinder, das ist in der Regel eine reine Liste von Namen. Falls das Patent wirtschaftlich genutzt wird, muß zumindest in Deutschland der oder die Erfinder gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz an dem Erfolg beteiligt werden. Falls mehrere Erfinder beteiligt sind, wird der "Bonus" entsprechend aufgeteilt. Dazu wird zumindest in unserer Firma den Erfindern ein Prozentsatz zugeordnet, der den Beitrag zur Erfindung gewichtet. Diese Wichtungsfaktoren tauchen in keinem Patent auf, sondern dienen lediglich der betriebsinternen Vergütung. Wenn z.B. ein Patent zwei Erfinder hat, kann der eine durchaus 99% des Bonus kassieren, der andere nur 1%.
Hallo Hannes, Du wirst lachen, aber genau das habe ich mir auch ausgedacht und heute durchgezogen. War nach wenigen Minuten, bei äußerst dezenter aber klarer Vorgehensweise, erledigt. Wenngleich mein Chef mir den Hinweis auf "den Schreibfehler" auch nicht abgekauft hat, habe ich trotzdem bekommen was ich wollte ;). Danke nochmal an alle für die schnellen Replies
Gast schrieb: > Hast Du die Erfindung "auf Arbeit" gemacht gehört sie IMHO der Firma! > --> http://www.dpat.de/html/erfindung.html > > Frage am besten einen Patent-Anwalt! Gesetz über Arbeitnehmererfindungen http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html
Unbekannt schrieb: > Es geht mir hier nicht um die Frage wem das Patent zusteht (dies ist > arbeitsvertraglich geregelt ), sondern darum wer in der Patentschrift > als Erfinder bzw. Miterfinder aufgeführt wird und ob hier ein > Unterschied besteht. Auf der Patentschrift sind alle Erfinder "gleichberechtigt" genannt. Man kann aus der Reihenfolge der Namen nicht unmittelbar erkennen, wer zu wie vielen % Erfinder ist bzw. was wer aus der Erfindung bekommt. Den Schriftkram mit dem Patentamt und später die Verhandlungen mit Lizenznehmern etc. macht der Anmelder und das ist in der Regel eine Firma. Ihm wird auch das Patent erteilt.
>Habe in den letzten 2 Monaten eine Entwicklung >durchgeführt die nun patentiert werden soll. Die Entwicklung basiert >massgeblich auf meinen Ideen .. Na und? Das ist doch Arbeitsalltag eines Elektronikentwicklers. Ideen zu entwickeln, ist der Unterschied zwischen Entwicklung und Montage.
@gast: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Was ist los Klaus? Hat es heute einer geschafft, Dich auf der Autobahn zu überholen?
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