Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Erfinder / Miterfinder - - - Bitte ASAP


von Unbekannt (Gast)


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Hallo,

Folgende Thematik: Habe in den letzten 2 Monaten eine Entwicklung 
durchgeführt die nun patentiert werden soll. Die Entwicklung basiert 
massgeblich auf meinen Ideen und wurde von meinem Gruppenleiter max. 
gecoacht. Für die Erfindungsmeldung soll ich nun ein Dokument 
unterzeichnen in dem mein direkter Vorgesetzter als Haupt-, ich dagegen 
als Miterfinder aufgeführt werde.
Leider bin ich auf dem Gebiet Patentrecht recht unerfahren, benötige 
aber möglichst schnell Auskunft ob dieses Vorgehen eine übliche Methode 
ist und ob die Unterscheidung zwischen Haupt- und Miterfinder 
irgendwelche Nachteile mit sich bringt.

Danke und Gruß

von Gast (Gast)


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Hast Du die Erfindung "auf Arbeit" gemacht gehört sie IMHO der Firma!
--> http://www.dpat.de/html/erfindung.html

Frage am besten einen Patent-Anwalt!

von Unbekannt2 (anderer Gast) (Gast)


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Juristen haben in Deutschland das exklusive Beratungsrecht
in rechtlichen Angelegenheiten. IMHO wird das anfangs mit einem
dreistelligen Honorar behandelbar sein... Solltest Du Dich doch
auf Ratschlaege von einem Forumsnichtjuristen einlassen, solltest Du Dir
bewusst sein, dass das i.A. eine Qualitaet haben wird, welche einem
Blick in die Glaskugel entspricht.

Gruss an Unbekannt (Gast)

von Mark B. (markbrandis)


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Falls man eine Rechtsschutzversicherung hat, so kann man wohl auch eine 
telefonische Beratung bei der Versicherungsgesellschaft in Anspruch 
nehmen.

von Kreuzberger (Gast)


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@ Unbekannt
hey das klingt echt shitty. Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei 
deinem Kampf. Vielleicht könnten dir auch die Business Angel helfen:

http://www.business-angels.de/

die haben auf jeden Fall know-how.

Viel Glück bei allem!!!!!!!!!!

von Alex W. (a20q90)


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Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist 
sie Betriebseigentum!

Du hättest auch die Erfindung "privat" beim Patentamt einreichen können, 
dann wäre sie Deine!

von Gast (Gast)


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Nein, schonmal falsch. Auch Erfindungen, die einem Zuhause auf der Couch 
einfallen und in Zusammenhang mit der Arbeit in der Firma stehen, gelten 
als Arbeitnehmererfindungen.

Informiere dich mal zu dem Stichwort "Arbeitnehmererfindung". Das 
"Patentrecht" kann man ürbigens für weniger als 10 Euro als Buch kaufen 
und mal drin lesen. Ganz so kompliziert ist das auch nicht geschrieben, 
um einen Eindruck zu bekommen.

Im Übrigen enthalten die Arbeitsverträge meist auch eine Klausel zu 
Erfindungen.

von P. S. (Gast)


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Alex W. schrieb:
> Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist
> sie Betriebseigentum!

Es geht hier ueberhaupt nicht darum, wem die Erfindung gehoert, sondern 
wer sie gemacht hat. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Schnabel 
halten.

@Unbekannt: Die kann hier nur ein Anwalt helfen. Und immer bedenken: 
Kannst du beweisen, was du sagst? Und bist du bereit, deinen Job dafuer 
zu opfern?

von Jaromir (Gast)


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Ich habe dieselbe Situation: Alles Erfindungen gehen an den AG. Ich 
bekomme da fast nichts dafür. Ich hätte allerdings auch das Problem, 
teuer checken lassen zu müssen, ob ich tatsächlich der erst bin, der 
etwas anmeldet. Und wenn, dann kostet es Geld, das ich nicht mehr 
reinkriege, wenn es nicht verkäuflich ist.

Was ich sagen kann: Auch bei privaten Erfindungen hat die Firma das 
Vorkaufsrecht.

Interessant ist das Thema Haupterfinder, Miterfinder - da habe ich 
keinen Schimmer.

von ::: (Gast)


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>.. irgendwelche Nachteile...

Als Unterhund ist man der Unterhund. Es wird schwierig den Vorgesetzten 
zu Umgehen. Denn falls man das tut hat man ploetzlich das Jahresziel 
oder so nicht erreicht und Tschuess.

von Kriecher (Gast)


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> und ob die Unterscheidung zwischen Haupt- und Miterfinder irgendwelche Nachteile 
mit sich bringt.

Demjenigen, der die Patentanmeldung liest, ist es schnurz, wer die 
Erfinder oder Miterfinder sind.
Wenn dein Ego es braucht, als alleiniger Haupterfinder zu gelten, 
solltest du deinem Vorgesetzten den Marsch blasen.
Wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst, wäre es vielleicht besser, 
das kommentarlos hinzunehmen und auch mit deinen Kollegen nicht darüber 
zu tratschen.

von Alex W. (a20q90)


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Peter Stegemann schrieb:
> Alex W. schrieb:
>> Tja, wenn Du die "Erfindung" bei deinem Arbeitgeber gemacht hast, ist
>> sie Betriebseigentum!
>
> Es geht hier ueberhaupt nicht darum, wem die Erfindung gehoert, sondern
> wer sie gemacht hat. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Schnabel
> halten.
>
> @Unbekannt: Die kann hier nur ein Anwalt helfen. Und immer bedenken:
> Kannst du beweisen, was du sagst? Und bist du bereit, deinen Job dafuer
> zu opfern?

Wenn der Betrieb die Erfindung als erster patentieren lässt, wars das!

Wenn ich heute eine supertolle Idee habe, aber nicht die Kohle es 
patentieren zu lassen, und nächste Woche kommt einer auf die gleiche 
Idee und lässt patentieren, habe ich Pech gehabt!

Genauso ist es auch beim Mitarbeiter! Lässt der Betrieb das Patent auf 
sich eintrafen (bzw der Geschäftsführer/Inhaber etc) hat der AN erstmal 
Pech gehabt.

Um was für eine Erfindung handelt es sich denn?

von MaWin (Gast)


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Das Patent gehört weder dir noch deinem Chef, sondern der Firma.

Man hat dir als Arbeitnehmer bereits alles mit deinem Gehalt abgekauft.
Auch in Universitäten steht der Professor an Erster Stelle, und die 
Diplomanden werden nur genannt. Leute, die Patente lesen, weil du sie 
vielleicht in deiner späteren Bewerbung nennst, kennen das.

Wenn du meinst, ungerecht behandelt worden zu sein, gründe deine eigene 
Firma, getragen von deinen eigenen Ideen.

Als Arbeitnehmer bist du Sklave, das Arbeitnehmerpatentrecht hat das 
schon im Sinne der 'Mächtigen' passend in Gesetze gegossen.

Überschätze aber auch Patente nicht. Die meisten sind das Papier nicht 
wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie dienen nur als Tauschmittel im 
Falle von Streitigkeiten "wie, wir haben eines ihrer tausend Patente 
verletzt?Tut uns leid, nehmen sie von uns tausend im Patentaustausch".

von P. S. (Gast)


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Alex W. schrieb:

> Wenn der Betrieb die Erfindung als erster patentieren lässt, wars das!

Zum x-ten Mal: Die Erfindung gehoert auf jeden Fall der Firma und nur 
die Firma kann sie eintragen lassen.

> Um was für eine Erfindung handelt es sich denn?

Das waere natuerlich ein guter Weg, die Patentierung zu torpedieren und 
sich eine dicke Klage an den Hals zu holen.

von Jo (Gast)


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Arbeitnehmererfindung
---------------------
Arbeitsrecht: Das Ergebnis einer Arbeit steht dem Arbeitgeber zu.
Gewerbliches Schutzrecht: „Erfinderprinzip“ d.h. das Recht auf eine 
Erfindung steht dem Erfinder zu.

Patent: Patentanmelder und somit Eigentümer ist die Firma. Der Erfinder 
wird im Patent benannt.  ----> Haupterfinder = Du!

Dem Erfinder steht gesetzlich eine Vergütung zu. ---> Haupterfinder = 
Du!

http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html
http://bundesrecht.juris.de/arbnerfg/

von Unbekannt (Gast)


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Anmerkung:

Es geht mir hier nicht um die Frage wem das Patent zusteht (dies ist 
arbeitsvertraglich geregelt ), sondern darum wer in der Patentschrift 
als Erfinder bzw. Miterfinder aufgeführt wird und ob hier ein 
Unterschied besteht.

Auf Anfrage bei meiner Rechtsschutz wurde mir mitgeteilt, dass dieses 
Verhalten vor allem im institutionellen Bereich üblich ist. Für mich ist 
das definitiv unbefriedigend und Grund ein klärendes Gespräch zu suchen.

Danke nochmals an alle für die zeitnahen Antworten ///

von Klaus (Gast)


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Wenn ich das aus meiner Patentrechtsvorlesung richtig in Erinnerung 
habe, muss man hier unterscheiden zwischen Erfinder-Status und dem 
Nutzungsrecht des Patents. Der Erfinder ist immer derjenige, der es 
auch Erfunden hat. Das hat mit dem Arbeitgeber nichts zu tun, und der 
Erfinder-Status ist auch nicht übertragbar, verkaufbar etc.
Die Firma hat allerdings, da es sich um eine Arbeitnehmererfindung 
handelt, die Nutzungsrechte, bzw. das Eigentum am Patent oder auch ein 
"Vorkaufsrecht", je nachdem wie das in deinem Vertrag geregelt ist.

Die eingetragenen Erfinder sind diejenigen, die die Arbeit gemacht 
haben, und zwar dementsprechend, wer wie viel dazu beigetragen hat. Wer 
der Vorgesetzte dabei war ist völlig egal.

von Andreas (Gast)


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Meines Wissens ist es zumindest bei US-Patenten sogar so, dass die 
Angabe von "Erfindern" die gar nicht an der Erfindung beteiligt waren, 
z.B. Vorgesetzten, das Patent ungültig macht.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ich sage mal was zum Firmenkleinkrieg.

Mein Vorgehen, wenn es mir wichtig wäre, wäre ein indirekt Vorgehen. 
Statt "Was soll das? Ändern Sie das!", eher sowas in der Richtung wie

"Ich habe den Entwurf nochmal überarbeitet und dabei ein paar 
Kleinigkeiten korrigiert. Bitte sehen Sie den Entwurf nochmal durch, 
auch die Korrektur des Schreibfehler bei den Erfindern."

Oder:

"Ich habe in dem Entwurf noch einen kleinen Schreibfehler entdeckt, ich 
werde nicht als der eigentliche Erfinder genannt. Das hatten wir bereist 
damals in der E-Mail vom xx.xx.xxxx besprochen." (als Referenz die 
E-Mail nehmen, in dem du dem Chef die Idee mitteilst)

So in der Richtung.

Ärger wird das auch eben, aber so lässt du dem Chef die Möglichkeit sein 
Gesicht zu waren (Schreibfehler, ha, ha, ha).

von Visitor (Gast)


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Ich weiß nicht, wieviele Leute hier wirklich schon einmal mit Patenten 
zu tun hatten.
Ich habe jedenfalls noch kein Patent gesehen bzw. bekommen, auf dem 
zwischen eigentlichen Erfindern, Haupterfindern, Nebenerfindern oder was 
auch immer unterscheiden wird.

Es gibt

1. den Anmelder, das ist meist die anmeldende Firma.
2. die Erfinder, das ist in der Regel eine reine Liste von Namen.

Falls das Patent wirtschaftlich genutzt wird, muß zumindest in 
Deutschland der oder die Erfinder gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz an 
dem Erfolg beteiligt werden.
Falls mehrere Erfinder beteiligt sind, wird der "Bonus" entsprechend 
aufgeteilt.

Dazu wird zumindest in unserer Firma den Erfindern ein Prozentsatz 
zugeordnet, der den Beitrag zur Erfindung gewichtet.
Diese Wichtungsfaktoren tauchen in keinem Patent auf, sondern dienen 
lediglich der betriebsinternen Vergütung.
Wenn z.B. ein Patent zwei Erfinder hat, kann der eine durchaus 99% des 
Bonus kassieren, der andere nur 1%.

von Unbekannt (Gast)


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Hallo Hannes,

Du wirst lachen, aber genau das habe ich mir auch ausgedacht und heute 
durchgezogen. War nach wenigen Minuten, bei äußerst dezenter aber klarer 
Vorgehensweise, erledigt. Wenngleich mein Chef mir den Hinweis auf "den 
Schreibfehler" auch nicht abgekauft hat, habe ich trotzdem bekommen was 
ich wollte ;). Danke nochmal an alle für die schnellen Replies

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Gast schrieb:

> Hast Du die Erfindung "auf Arbeit" gemacht gehört sie IMHO der Firma!
> --> http://www.dpat.de/html/erfindung.html
>
> Frage am besten einen Patent-Anwalt!

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Unbekannt schrieb:

> Es geht mir hier nicht um die Frage wem das Patent zusteht (dies ist
> arbeitsvertraglich geregelt ), sondern darum wer in der Patentschrift
> als Erfinder bzw. Miterfinder aufgeführt wird und ob hier ein
> Unterschied besteht.

Auf der Patentschrift sind alle Erfinder "gleichberechtigt" genannt. 
Man kann aus der Reihenfolge der Namen nicht unmittelbar erkennen, wer 
zu wie vielen % Erfinder ist bzw. was wer aus der Erfindung bekommt.

Den Schriftkram mit dem Patentamt und später die Verhandlungen mit 
Lizenznehmern etc. macht der Anmelder und das ist in der Regel eine 
Firma. Ihm wird auch das Patent erteilt.

von gast (Gast)


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>Habe in den letzten 2 Monaten eine Entwicklung
>durchgeführt die nun patentiert werden soll. Die Entwicklung basiert
>massgeblich auf meinen Ideen ..

Na und? Das ist doch Arbeitsalltag eines Elektronikentwicklers. Ideen zu 
entwickeln, ist der Unterschied zwischen Entwicklung und Montage.

von Klaus (Gast)


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@gast: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

von gast (Gast)


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Was ist los Klaus?
Hat es heute einer geschafft, Dich auf der Autobahn zu überholen?

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