Schaltpläne aus Büchern ins Forum posten erlaubt?

Gast #1346514
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Hallo, wollte mal hören, ob es erlaubt ist, hier Schaltpläne aus Büchern 
in den Beiträgen mitzusenden.

Wenn man z.B. eine Frage zu einer Schaltung aus einem Fachbuch hat, kann 
man dann den Schaltplan einfach einscannen und zur Frage mitposten?

Oder ist das so eine Grauzone???

Wie ist das, wenn man den Schaltplan von Hand o.ä. abzeichnet und dann 
hier online stellt, macht das einen prinzipiellen Unterschied?

In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner Text zur 
Vervielfältigung und zum Copyright.
Persönliche Seite #1346627
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Nein, irgendwoher kopierte (== gescannte) Schaltpläne dürfen ebensowenig 
in diesem Forum wie irgendwo anders veröffentlicht werden, wenn nicht 
das Kopieren und Veröffentlichen dieser Schaltpläne explizit erlaubt 
ist.

> In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner
> Text zur Vervielfältigung und zum Copyright.

Eben. Warum mag er das wohl tun?
Gast #1346656
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>> In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner
>> Text zur Vervielfältigung und zum Copyright.

> Eben. Warum mag er das wohl tun?

Ganz einfach weil man sich rechtlich absichern möchte. Das heißt aber 
noch lange nicht, dass man gleich den Abmahnanwalt am Wickel hat, wenn 
man doch mal ein Bild einstellt. Hier bei µC.net werden immer wieder mal 
Bilder gepostet auf die dann Bezug genommen wird. Mir nicht bekannt ob 
es da schon mal Ärger (hier) gab. Mal den Admin fragen. Ansonsten gilt 
stets der alte Satz

wo kein Kläger da kein Richter.
Gast #1346809
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auf der anderen seite, nur weil die etwas vorne ins buch "kleindrucken", 
bedeutet das ja noch lange nicht, dass es wirklich juristisch relevant 
ist.

wenn man die quelle angibt, müsste man doch prinzipiell zitieren dürfen, 
oder?
Persönliche Seite #1346839
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Ich bin auch kein Freund der Urheber- und Rechteverwertungs-Mafia, ganz 
und gar nicht.
Nur wird dieses Forum hier von Andreas betrieben, und wir sollten ihm 
keine unnötigen Steine in den Weg legen, indem wir abmahnfähige Dinge in 
seinem Forum treiben.
Und da ist meine persönliche Einstellung, die ich im ersten Satz erwähnt 
habe, herzlich uninteressant.
Gast #1346849
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und da wären noch Bücher in denen, auch im Kleingedruckten, steht,
dass die Information "ohne Rücksicht auf Patente" veröffentlich wird.
Da für Lehrzwecke oder ähnliches. Und da wären noch Publikationen
im Rahmen Studien/Diplomarbeit, wo auch Bilder hineingenommen werden
dürfen! (mit Quelle) aber ohne Rücksicht auf das Kleingedruckte.
Gast #1346893
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Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung
der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen.
Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt.
Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird.
Persönliche Seite #1347036
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Schwups... schrieb:
> Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung
> der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen.
> Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt.
> Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird.
Ich würde sagen: "Kommt drauf an".
Wenn gesagt wird das die Darstellungen nicht kopiert werden dürfen 
würde ich dir zustimmen, aber dadurch das ich etwas geschüztes 
abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum.
Gast #1347611
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Ein Buch, der Einband, die Seiten und die Druckerschwärze
sind mein Eigentum und Besitz. Den Informationsgehalt ist
dann nur mein Besitz mit dem ich nicht alles machen kann
was ich will, sofern das vom Urheber untersagt wurde.
Aber solche Verbote haben Grenzen weil sonst verfassungsgemäße
Freiheiten eingeschränkt werden. Diese Freiheiten haben einen
höheren Stellenwert. Berücksichtigen muß man auch das
die Herkunft einer Informationen bei einer Handkopie
nicht eindeutig beweißbar ist wogegen eine maschinelle Kopie
sehr wohl beweißbar(z.B. durch ein graphologisches Gutachten)
sein kann.
#1349348
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hi,
es darf auch ein wenig berücksichtigt werden, welchen Zweck das UrhG 
verfolgt.
In erster Linie wird Werk durch ein copyright gekennzeichnet, wenn zu 
befürchten steht, dass z.B. ein Mitbewerber durch das Kopieren sein 
eigenes Werk vervollständigt und dadurch ein höherer Gewinn erzielt 
werden kann, ohne dass 'die erforderlichen Hausaufgaben gemacht wurden'.
Die Kopie als Zitat oder Diskussionsgrundlage auf Basis einer nicht 
weiter verwertbaren (z.B. Foto oder Schaltplan in niedriger Auflösung) 
könnte zwar den einen oder anderen Abmahnjuri auf den Plan rufen, eine 
nachvollziehbare Grundlage zur Klage ist aber nicht gegeben, in einer 
Klage muss doch immerhin der Schaden dargestellt werden.
Eine Kopie mit max. Bildschirmauflösung eignet sich aber kaum, um in 
einem weiteren Werk veröffentlicht zu werden, daher ist die Absicht des 
copyright nicht verletzt worden.
Weitaus mehr von praktischem Interesse als die Gesetzgebung selbst sind 
die Kommentare zu denselben, die die Anwendung der Gesetze im richtigen 
Leben und verschiedenen Situationen betrachten.
Grüssens, harry

p.s. Eigentümer ist z.B. eine Vermietfirma eines KFZ, Besitzer ist im 
Regelfall der Mieter.

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