Hallo, wollte mal hören, ob es erlaubt ist, hier Schaltpläne aus Büchern in den Beiträgen mitzusenden. Wenn man z.B. eine Frage zu einer Schaltung aus einem Fachbuch hat, kann man dann den Schaltplan einfach einscannen und zur Frage mitposten? Oder ist das so eine Grauzone??? Wie ist das, wenn man den Schaltplan von Hand o.ä. abzeichnet und dann hier online stellt, macht das einen prinzipiellen Unterschied? In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner Text zur Vervielfältigung und zum Copyright.
Nein, irgendwoher kopierte (== gescannte) Schaltpläne dürfen ebensowenig in diesem Forum wie irgendwo anders veröffentlicht werden, wenn nicht das Kopieren und Veröffentlichen dieser Schaltpläne explizit erlaubt ist. > In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner > Text zur Vervielfältigung und zum Copyright. Eben. Warum mag er das wohl tun?
>> In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner >> Text zur Vervielfältigung und zum Copyright. > Eben. Warum mag er das wohl tun? Ganz einfach weil man sich rechtlich absichern möchte. Das heißt aber noch lange nicht, dass man gleich den Abmahnanwalt am Wickel hat, wenn man doch mal ein Bild einstellt. Hier bei µC.net werden immer wieder mal Bilder gepostet auf die dann Bezug genommen wird. Mir nicht bekannt ob es da schon mal Ärger (hier) gab. Mal den Admin fragen. Ansonsten gilt stets der alte Satz wo kein Kläger da kein Richter.
ja, solange niemand klagt, ist das kein problem, aber WENN einer klagen sollte, hast du als webseitenbetreiber schnell ein größeres problem. daher sollte man einfache schaltpläne eben schnell im layoutproggi, oder auf dem papier nachzeichnen und dann die eigene version hochladen
Ich bin der Meinung, dass das unter das Zitierrecht, resp. fair use, faellt
auf der anderen seite, nur weil die etwas vorne ins buch "kleindrucken", bedeutet das ja noch lange nicht, dass es wirklich juristisch relevant ist. wenn man die quelle angibt, müsste man doch prinzipiell zitieren dürfen, oder?
Jaaa... Die Schere im Kopf wächst und wächst und wirkt... Bald ist es geschafft: In einigen Jahren frägt jeder Bundes-Kosument erst mal beim Staat nach, ob er einen Furz machen darf.
Ja! Ein Formular zum Antrag auf Freisetzung einer Metangaswolke aus natürlicher Produktion. Gleichzeitig ein Antrag damit man das BIO-Siegel am Arsch tragen darf.
Ich bin auch kein Freund der Urheber- und Rechteverwertungs-Mafia, ganz und gar nicht. Nur wird dieses Forum hier von Andreas betrieben, und wir sollten ihm keine unnötigen Steine in den Weg legen, indem wir abmahnfähige Dinge in seinem Forum treiben. Und da ist meine persönliche Einstellung, die ich im ersten Satz erwähnt habe, herzlich uninteressant.
und da wären noch Bücher in denen, auch im Kleingedruckten, steht, dass die Information "ohne Rücksicht auf Patente" veröffentlich wird. Da für Lehrzwecke oder ähnliches. Und da wären noch Publikationen im Rahmen Studien/Diplomarbeit, wo auch Bilder hineingenommen werden dürfen! (mit Quelle) aber ohne Rücksicht auf das Kleingedruckte.
Ja, fuer wissenschaftliche Arbeiten darf man AFAIK soviel aus Buechern etc. kopieren und zitieren wie man will, solange man die Quelle angibt.
Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen. Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt. Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird.
Schwups... schrieb: > Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung > der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen. > Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt. > Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird. Ich würde sagen: "Kommt drauf an". Wenn gesagt wird das die Darstellungen nicht kopiert werden dürfen würde ich dir zustimmen, aber dadurch das ich etwas geschüztes abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum.
>etwas geschüztes abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum.
Was unterscheidet denn Eigentum und Besitz?
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz für das eine, das andere findest du dort verlinkt und juristisch abgesichert im BGB. Arno
Schwups... schrieb: >>etwas geschüztes abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum. > Was unterscheidet denn Eigentum und Besitz? Eigentum in dem Sinne als das ich es belibig hier im Forum oder sonst wo posten darf, ersetz es meinetwegen durch uneingeschränktes Nutzungsrecht :)
Ein Buch, der Einband, die Seiten und die Druckerschwärze sind mein Eigentum und Besitz. Den Informationsgehalt ist dann nur mein Besitz mit dem ich nicht alles machen kann was ich will, sofern das vom Urheber untersagt wurde. Aber solche Verbote haben Grenzen weil sonst verfassungsgemäße Freiheiten eingeschränkt werden. Diese Freiheiten haben einen höheren Stellenwert. Berücksichtigen muß man auch das die Herkunft einer Informationen bei einer Handkopie nicht eindeutig beweißbar ist wogegen eine maschinelle Kopie sehr wohl beweißbar(z.B. durch ein graphologisches Gutachten) sein kann.
hi, es darf auch ein wenig berücksichtigt werden, welchen Zweck das UrhG verfolgt. In erster Linie wird Werk durch ein copyright gekennzeichnet, wenn zu befürchten steht, dass z.B. ein Mitbewerber durch das Kopieren sein eigenes Werk vervollständigt und dadurch ein höherer Gewinn erzielt werden kann, ohne dass 'die erforderlichen Hausaufgaben gemacht wurden'. Die Kopie als Zitat oder Diskussionsgrundlage auf Basis einer nicht weiter verwertbaren (z.B. Foto oder Schaltplan in niedriger Auflösung) könnte zwar den einen oder anderen Abmahnjuri auf den Plan rufen, eine nachvollziehbare Grundlage zur Klage ist aber nicht gegeben, in einer Klage muss doch immerhin der Schaden dargestellt werden. Eine Kopie mit max. Bildschirmauflösung eignet sich aber kaum, um in einem weiteren Werk veröffentlicht zu werden, daher ist die Absicht des copyright nicht verletzt worden. Weitaus mehr von praktischem Interesse als die Gesetzgebung selbst sind die Kommentare zu denselben, die die Anwendung der Gesetze im richtigen Leben und verschiedenen Situationen betrachten. Grüssens, harry p.s. Eigentümer ist z.B. eine Vermietfirma eines KFZ, Besitzer ist im Regelfall der Mieter.
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