Hallo, wollte mal hören, ob es erlaubt ist, hier Schaltpläne aus Büchern
in den Beiträgen mitzusenden.
Wenn man z.B. eine Frage zu einer Schaltung aus einem Fachbuch hat, kann
man dann den Schaltplan einfach einscannen und zur Frage mitposten?
Oder ist das so eine Grauzone???
Wie ist das, wenn man den Schaltplan von Hand o.ä. abzeichnet und dann
hier online stellt, macht das einen prinzipiellen Unterschied?
In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner Text zur
Vervielfältigung und zum Copyright.
Nein, irgendwoher kopierte (== gescannte) Schaltpläne dürfen ebensowenig
in diesem Forum wie irgendwo anders veröffentlicht werden, wenn nicht
das Kopieren und Veröffentlichen dieser Schaltpläne explizit erlaubt
ist.
> In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner> Text zur Vervielfältigung und zum Copyright.
Eben. Warum mag er das wohl tun?
>> In den meisten Fachbüchern steht ja vorne so ein kleiner>> Text zur Vervielfältigung und zum Copyright.> Eben. Warum mag er das wohl tun?
Ganz einfach weil man sich rechtlich absichern möchte. Das heißt aber
noch lange nicht, dass man gleich den Abmahnanwalt am Wickel hat, wenn
man doch mal ein Bild einstellt. Hier bei µC.net werden immer wieder mal
Bilder gepostet auf die dann Bezug genommen wird. Mir nicht bekannt ob
es da schon mal Ärger (hier) gab. Mal den Admin fragen. Ansonsten gilt
stets der alte Satz
wo kein Kläger da kein Richter.
ja, solange niemand klagt, ist das kein problem, aber WENN einer klagen
sollte, hast du als webseitenbetreiber schnell ein größeres problem.
daher sollte man einfache schaltpläne eben schnell im layoutproggi, oder
auf dem papier nachzeichnen und dann die eigene version hochladen
auf der anderen seite, nur weil die etwas vorne ins buch "kleindrucken",
bedeutet das ja noch lange nicht, dass es wirklich juristisch relevant
ist.
wenn man die quelle angibt, müsste man doch prinzipiell zitieren dürfen,
oder?
Jaaa... Die Schere im Kopf wächst und wächst und wirkt...
Bald ist es geschafft: In einigen Jahren frägt jeder Bundes-Kosument
erst mal beim Staat nach, ob er einen Furz machen darf.
Ja! Ein Formular zum Antrag auf Freisetzung einer Metangaswolke aus
natürlicher Produktion.
Gleichzeitig ein Antrag damit man das BIO-Siegel am Arsch tragen darf.
Ich bin auch kein Freund der Urheber- und Rechteverwertungs-Mafia, ganz
und gar nicht.
Nur wird dieses Forum hier von Andreas betrieben, und wir sollten ihm
keine unnötigen Steine in den Weg legen, indem wir abmahnfähige Dinge in
seinem Forum treiben.
Und da ist meine persönliche Einstellung, die ich im ersten Satz erwähnt
habe, herzlich uninteressant.
und da wären noch Bücher in denen, auch im Kleingedruckten, steht,
dass die Information "ohne Rücksicht auf Patente" veröffentlich wird.
Da für Lehrzwecke oder ähnliches. Und da wären noch Publikationen
im Rahmen Studien/Diplomarbeit, wo auch Bilder hineingenommen werden
dürfen! (mit Quelle) aber ohne Rücksicht auf das Kleingedruckte.
Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung
der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen.
Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt.
Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird.
Schwups... schrieb:
> Ist doch eine Frage der Beweißlast. Skizzier den Teil der Schaltung> der dich interessiert ab und den kannste dann auch veröffentlichen.> Kopieren mit technischen Hilfsmitteln ist beim copyright untersagt.> Die Handkopie dagegen nicht, solange kein Patentrecht verletzt wird.
Ich würde sagen: "Kommt drauf an".
Wenn gesagt wird das die Darstellungen nicht kopiert werden dürfen
würde ich dir zustimmen, aber dadurch das ich etwas geschüztes
abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum.
Schwups... schrieb:
>>etwas geschüztes abschreibe wird es ja nicht mein Eigentum.> Was unterscheidet denn Eigentum und Besitz?
Eigentum in dem Sinne als das ich es belibig hier im Forum oder sonst wo
posten darf, ersetz es meinetwegen durch uneingeschränktes Nutzungsrecht
:)
Ein Buch, der Einband, die Seiten und die Druckerschwärze
sind mein Eigentum und Besitz. Den Informationsgehalt ist
dann nur mein Besitz mit dem ich nicht alles machen kann
was ich will, sofern das vom Urheber untersagt wurde.
Aber solche Verbote haben Grenzen weil sonst verfassungsgemäße
Freiheiten eingeschränkt werden. Diese Freiheiten haben einen
höheren Stellenwert. Berücksichtigen muß man auch das
die Herkunft einer Informationen bei einer Handkopie
nicht eindeutig beweißbar ist wogegen eine maschinelle Kopie
sehr wohl beweißbar(z.B. durch ein graphologisches Gutachten)
sein kann.
hi,
es darf auch ein wenig berücksichtigt werden, welchen Zweck das UrhG
verfolgt.
In erster Linie wird Werk durch ein copyright gekennzeichnet, wenn zu
befürchten steht, dass z.B. ein Mitbewerber durch das Kopieren sein
eigenes Werk vervollständigt und dadurch ein höherer Gewinn erzielt
werden kann, ohne dass 'die erforderlichen Hausaufgaben gemacht wurden'.
Die Kopie als Zitat oder Diskussionsgrundlage auf Basis einer nicht
weiter verwertbaren (z.B. Foto oder Schaltplan in niedriger Auflösung)
könnte zwar den einen oder anderen Abmahnjuri auf den Plan rufen, eine
nachvollziehbare Grundlage zur Klage ist aber nicht gegeben, in einer
Klage muss doch immerhin der Schaden dargestellt werden.
Eine Kopie mit max. Bildschirmauflösung eignet sich aber kaum, um in
einem weiteren Werk veröffentlicht zu werden, daher ist die Absicht des
copyright nicht verletzt worden.
Weitaus mehr von praktischem Interesse als die Gesetzgebung selbst sind
die Kommentare zu denselben, die die Anwendung der Gesetze im richtigen
Leben und verschiedenen Situationen betrachten.
Grüssens, harry
p.s. Eigentümer ist z.B. eine Vermietfirma eines KFZ, Besitzer ist im
Regelfall der Mieter.