2 Kunden wollen die Rechnungen nicht bezahlen.
Es handelt sich um ca. 80 Euro bei einem und um ca. 500 Euro bei einem
anderen.
Muß ich das mit einem Anwalt machen oder kann ich auch selbst klagen
beim Amtsgericht?
DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG! DAZU BIN ICH WEDER BERECHTIGT NOCH
QUALIFIZIERT!
>2 Kunden wollen die Rechnungen nicht bezahlen.
Was meinst Du mit "wollen nicht"? Haben sie sich ausdrücklich
(schriftlich) geweigert zu bezahlen? Haben sie einen Grund angegeben?
Oder zahlen sie einfach nicht ohne Stellung zu nehmen?
Im zweiten Fall:
Der nächste Schritt wäre erstmal eine Mahnung.
Darauf in der Regel noch eine.
Aber nach der ersten kannst Du selbst beim Amtsgericht ein Mahnverfahren
einleiten. Dazu ist kein Rechtsanwalt nötig.
Die Berechtigung des Mahnverfahrens wird dabei durch das Gericht nicht
geprüft. Ich habe das noch nie gemacht, aber ich würde mal die Rechnung
und den Kontoauszug für den fraglichen Zeitraum mitnehmen für den Fall
der Fälle. Kostet wohl so an die 20 Euro pro Mahnverfahren. Du musst zu
dem Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.
Leider muss ich aus eigener Erfahrung sagen, das der Spruch "gutes Geld
dem schlechten hinterherwerfen" Sinn macht. Bei den 80 Euro würde ich es
mir überlegen. Wenn derjenige kein oder geringes Einkommen hat, ist
nichts zu pfänden da. Bei den 500 tritt vielleicht ein ähnliches Problem
auf.
Schwierig ist das nicht, aber es wird Dich Aufwand, Zeit, Benzin usw.
kosten, den Du nicht bezahlt bekommst. (Abgesehen von den Gebühren).
Ein günstiger Weg ist oft eine rechtzeitige! Mahnung. Je länger man was
verschleppt desto geringer ist die Hoffnung.
Je mehr man die Keule schwingt, desto weniger Folgeaufträge hat man von
diesen Leuten zu erwarten. (Eine Rechtsberatung ist nicht!)
Mahnungen sind eine nette Geste, aber nicht erforderlich.
Ist der Kunde im Zahlungsverzug, d.h. gab es Angaben auf der Rechnung
zum Zahlungsmodus und sind diese überschritten? Dann kannst du einen
Mahnbescheid beantragen, das geht auch online. Die Kosten dafür werden
natürlich zum Rechnungsbetrag addiert.
Der Kunde bekommt dann eine Zahlungsaufforderung förmlich zugestellt. Er
hat dann zwei Wochen Zeit, der Forderung zu widersprechen. Gründe muß er
nicht angeben. Tut er das, bekommst du eine entsprechende Information
und kannst dich dann entscheiden, ob du klagen möchtest. Widerspricht er
nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Gerichtsvollzieher tätig werden
(mal so grob, ist noch etwas komplizierter).
Viel wirksamer und sinnvoller ist bestimmt der direkte Kontakt zum
Kunden. Einfach mal anrufen und nachfragen, ob es Schwierigkeiten gibt,
ob er nicht zufrieden ist und wie man die Sache aus der Welt schafft.
Ratenzahlung anbieten etc.
Ich stand mal vor einem ähnlichen Problem und bin dabei auf
http://www.mahnung-online.de/ gestoßen - habe es dann aber doch gelassen
und auf meine Forderung verzichtet, aber lt. einigen portalen ist der
Service ganz annehmbar - zumindest solange der Schuldner nicht
widerspricht und du ein Verfahren anstrebst, dann solltest du dir einen
"richtigen" Anwalt nehmen.
Ein Kunde der nicht zahlen will ist kein Kunde.
Ruf doch erstmal an und frag warum die Forderung nicht beglichen wird.
Ein Klage lohnt nicht, besser ist es jemanden zu beauftragen der Sie am
Telefon nervt.
Mahnbescheide usw. kannst du natürlich beantragen, kostet aber. Bei
Firmen wirkt die Androhug Zwangsinsolvenz anzumelden manchmal Wunder.
Ich weiß zwar nicht ob es das gibt, die aber auch nicht ;-).
Wenn der Kunde in der Nähe ansässig ist kann man auch persönlich
vorstellig werden, evtl. etwas Rabats machen, das die Nachbarschaft
das auch mitbekommt. Wenn das nicht absolute Freaks sind, kriegste
dein Geld sofort. Mit dem Mahnverfahren wäre ich vorsichtig weil
sich die Gebühren nach der Höhe der Forderung bemißt und beim
Widerspruch automatisch in einem Verfahren mündet. Als ich das
mal wo gelesen habe,habe ichs sein gelassen und ne Mahnung per
Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung geschickt. Nun ist
der Schuldner im Verzug und muß mit Post vom Gericht rechnen.
Muß nur noch die Klage einreichen.
> Muß ich das mit einem Anwalt machen oder kann ich auch selbst klagen> beim Amtsgericht?
Kannst Du alles selbst machen, allerdinges beim zuständigen Amtsgerichts
der Schuldner. Wenn die zu weit weg sind, kannst Du alles was auf eine
Verhandlung rausläuft vergessen, weil sich der finanzielle und der
zeitliche Aufwand kaum lohnt.
So ein Mahnbescheid kostet in beiden Fällen 23,- Euro.
Für die 80,- Euro Schulden, lohnt sich das wohl kaum. Vor allem weil es
ja Umsatz ist und noch Märchensteuer etc. drauf ist. Dein "realer"
Schaden beläuft sich vielleicht auf 40,- Euro. Da nochmals 23,- Euro
hinterher werfen, ist evtl. nicht so der Bringer...
Bei der Nummer mit den 500,- Euro würde ich das auf jeden Fall machen,
evtl. auch in ein Verfahren gehen, wenn die Beweislage eindeutig ist.
>Stichwort: Inkasso Moskau
Frag doch die Betreiber von opendownload.de, die haben gute Kontakte zu
Inkassofirmen.
-->
"Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass zwischen dem 23.10.2008 und
dem 30.10.2008, mehrere Inkasso-Mitarbeiter Sie in den späten
Abendstunden persönlich konsultieren werden. Dieser Termin dient dazu,
Ihre finanzielle Lage zu prüfen und eine Zwangsvollstreckung
vorzubereiten, sollten Sie weiterhin nicht bereits sein, die offenen
Forderungen zu bezahlen"
Alles Bluff, die Inkassounternehmen(auch Moskau Inkasso)
haben keine rechtliche Handhabe Geld einzutreiben.
Das kann nur ein amtlicher Gerichtsvollzieher und wenn
der Schuldner Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenzen
nur hat bedeutet das nur Papierkram und Ruhe bis nächste
Monat...nächsten Monat...nächsten Monat...usw.
Vermögen sollte man dann aber auch nicht haben, sonst kann
es, sofern pfändbar, einen Kuckkuck bekommen und landet
unter dem Hammer.
>Frag doch die Betreiber von opendownload.de, die haben gute Kontakte zu>Inkassofirmen.
Gewöhnlich macht hier eine Rae Katja Günther, München von sich reden,
aber da hab ich gehört ist schon die Staatsanwaltschaft wegen dieser
Machenschaften mit beschäftigt, insbesondere weil auch Leute, die nie
auf dieser Webseite waren, Rechnungen bekommen haben.
Hi,
hatte zwar so ein Problem noch nicht aber spielt "die
Inkassounternehmen(auch Moskau Inkasso) haben keine rechtliche Handhabe
Geld einzutreiben." überhaupt eine Rolle?
Wenn die Moskau-Inkasso-Jungs nur halbwegs so gut sind wie Ihr Ruf, dann
sollte das die Zahlngswilligkeit doch motivieren ?
Gruß
Andreas
Ist eben eine Frage der Rechtskenntnisse.
Als die im Fernsehen zu sehen waren, hat sich von denen
auch nicht jeder eingeschüchtert gefühlt, weil man eben
Bescheid wußte.
Das sind 'Kunden' die mit Absicht nicht zahlen wollen.
Sie können wollen aber nicht. Das sind so welche denen man den kleinen
Finger gibt und die dann die ganze Hand nehmen.
Mahnung per Post usw. kann man bei denen vergessen, die haben immer eine
Ausrede.
Wenn ich gerichtlich dagegen vorgehe auch bei den 80 Euro, dann muß der
verlierer doch sämtliche Kosten zahlen oder nicht?
Also oben habe ich gelesen, daß ich das beim Amtsgericht des Schuldners
machen kann.
Rainer schrieb:
> Wenn ich gerichtlich dagegen vorgehe auch bei den 80 Euro, dann muß der> verlierer doch sämtliche Kosten zahlen oder nicht?
Wenn er kann. Ich kenne von einem Bekannten einen solchen Fall, da hat
ihm ein Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Er hat zwar vor Gericht
gewonnen, nur lebte der Kerl von Hartz4, bei ihm war nichts zu holen. Er
blieb daher auf den ganzen Gerichtskosten sitzen.
Rainer schrieb:
> Also oben habe ich gelesen, daß ich das beim Amtsgericht des Schuldners> machen kann.
Es gibt seit einiger Zeit zentrale Mahngerichte für ein oder mehrere
Bundesländer, siehe:
http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/wedding.htm
Dort erfährst du alles weitere.
Übrigens kann man die Mahnung auch durch einen Gerichtsvollzieher
zustellen lassen. Kostet etwas mehr, Ausreden sind aber nicht mehr
möglich:
http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Zustellung/zustellung.html
Arno
Ich selbst hab bisher keine Erfahrung damit:
Aber wenn du die Sache komplett aus der Hand geben willst, kannst du die
offenen Rechnungen evt. auch an ein Factoring-Unternehmen verkaufen. Die
bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort und kümmern
sich dann um den Rest.
Würde mich mal intressieren was da noch rauskommt. Viel Erfolg!
>Die bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort ...
Das mit dem Großteil wage ich mal zu bezweifeln, auch wenn es
tatsächlich Firmen gibt, die Forderungen oder Titel aufkaufen.
Da hat doch ein Zahnarzt einer Patientin letztens die Kronen wieder
rausgebrochen weil sie nicht gezahlt hat.... fand ich gut die Aktion,
ist im 'Rechtsstaat' aber verboten.
> Die bezahlen dir einen Großteil des Rechnungsbetrages sofort> und kümmern sich dann um den Rest.
Haha...
5% bis 10% sind üblich, je nach Aussicht auf Erfolg...
@Benedikt K.
Dafür hat man einen Titel der 30 Jahre dann gepfändet werden kann.
Wenn die Arge dann die Schrauben anzieht und den H4-Empfänger zum
arbeiten zwingt kann man Lohnpfändung betreiben(soweit die Theorie).
Ob sich ein Arbeitgeber finden wird der einen Unwilligen beschäftigten
würde dessen Lohn auf den unpfändbaren Rest reduziert wird ist
zwar möglich, jedoch wenig pragmatisch.
Wenn man einen Schuldner hat, muß man ja nicht von lebenslanger
Zahlungsunfähigkeit ausgehen.
Ich hatte mal so einen Fall das einem zahlungsunwilligen/unfähigen
Schuldner der Knast drohte und plötzlich gabs doch noch Geld.
Ein paar Vorstrafen auf Bewehrung standen allerdings schon dahinter.
ich würde erst mal alle Möglichkeiten ausschöpfen bevor der Staat
ran muß.