Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich der Rückgabe einer Mietkaution in Form
eines Sparbuchs durch den Vermieter.
Folgendes Szenario:
Mieter "A" musste zu Mietbeginn die Mietkaution für die angemietete
Wohnung in Form eines Sparbuchs bei der Wohnungsübergabe abgeben. Nun
beendet der Mieter das Mietverhältnis. In der Kündigung wurde auf die
Rückgabe des Sparbuchs bei der Wohnungsübergabe hingewiesen.
Nach der erfolgreichen Endabnahme der Wohnung wird dem Mieter nun nicht
das Sparbuch ausgehändigt. Der Vermieter "B" behält das Sparbuch ein und
kündigt zugleich an, einen Teil zu überweisen und einen weiteren Teil
zur Deckung eventueller Forderungen aus den Nebenkosten einzubehalten.
Nach einer kurzen Recherche im Internet ist Mieter "A" immer noch nicht
schlauer, da die dort gefundenen Meinungen von der Einschaltung eines
Anwalt über den Mieterbund bis hin zu "alles ok" reichen.
Dem Mieter mutet die Angelegenheit schon etwas seltsam an, da das
Sparbuch immerhin auf seinem Namen läuft und immerhin verzinst wird.
Zudem legte der Vermieter während des Mietverhältnis durch den einen
oder anderen Vorfall nicht gerade Kompetenz an den Tag.
Habt ihr mit solch einer Vorgehensweise schon einmal selber Erfahrungen
gehabt oder eventuell sogar konkrete, rechtlich fundierte Links zu dem
Thema?
> Nach der erfolgreichen Endabnahme der Wohnung wird dem> Mieter nun nicht das Sparbuch ausgehändigt. Der Vermieter> "B" behält das Sparbuch ein und kündigt zugleich an,> einen Teil zu überweisen und einen weiteren Teil> zur Deckung eventueller Forderungen aus den> Nebenkosten einzubehalten.
Das ist rechtens, die Mietkaution darf anteilig vom Vermieter aus genau
diesem Grund einbehalten werden. Allerdings muss innerhalb einer
gewissen Frist (halbes Jahr?) der Kautionsrest ausbezahlt werden bzw.
eine Abrechnung erfolgen.
("Kaution" schließt hier die Zinsen mit ein).
Auf welche Art und Weise die Kaution hinterlegt wurde, sollte an dieser
Tatsache nichts ändern, ob Sparbuch, Bargeld oder was auch immer.
Wie allerdings ein Vermieter ein nicht auf ihn ausgestelltes Sparbuch zu
Geld machen kann, entzieht sich meiner Kenntnis; ich habe zu meinen
Vermieterzeiten die Kaution in Bar kassiert.
Naja, es folgt der übliche Passus: Genaueres wird ein auf Mietrecht
spezialisierter Anwalt wissen.
Links habe ich nicht.
Der Mieterverein hat dir schon den richtigen Schritt genannt.
Die Kaution ist eine Sicherung der Miete und für nix anderes zu
verwenden.
Sie muß angelegt werden und der Mieter bestimmt alleine als was.
Am Ende des Mietverhältnisses (Letzter Tag) wird die Kaution mit einer
Frist (Ich glaube 2 Wochen) zurückgegeben.
Einbehalte sind nicht gestattet.
Auch nicht für die Nebenkostenendabrechnung die später kommt.
Viele M´Vermieter wollen sich so gerne absichern bzw. abzocken.
Erfahrungen ?
Ja,hatte ich.
Selbes Schema wie bei dir.
Ich habe 4 Wochen nach der Übergabe der wohnung meine Kaution
eingefordert und 14 Tage Zeit gegeben (Per einschr. m. Rücksch.
natürlich).
Es passierte wie erwartet nix also ab zum Anwalt.
Der hat nochmal geschrieben und es gab wieder keine Reaktion.
Danach wurde Klage wegen Unterschlagung eingereicht.
Das Amtsgericht hat einen Termin ausgegeben.
Es gab 2 Verhandlungstage und nach 4 Monaten hatte ich meine Kaution mit
normalen Zinsen, für die 4 Monate noch Verzugszinsen und eine
Entschädigung weil ich für die neue Kaution einen Kredit aufnehmen
musste.
Pasiv wirst du erfahrungsgemäss irgendwann eine Nebenkostenabrechnugn
erhalten die es in sich hat.
Zusätzlich wird der Verm. vermutlich auch noc einige Mängel aus dem Hut
zaubern und wenn die Hütte dann schon neu vermietet ist dann kannst du
nicht mal das Gegenteil beweisen.
Die Tour ist ur alt.
Ich kann dir nur Raten aktiv zu werden.
Wer nichts macht der bekommt auch nichts.
Alles ist teileweise Vertragsabhängig.
>Die Kaution ist eine Sicherung der Miete und für nix anderes zu>verwenden.
So sollte es sein, dem Namen nach, aber die MK wird auch für die
Deckung von Schäden(womit der Vermieter vor Gericht auf die Schnauze
fällt wenn das Mietverhältnis mehr als 3 Jahre dauert, ansonsten
wäre es verjährt)und für noch ausstehende Nebenkosten genutzt.
Allerdings ist der Vermieter verpflichtet diese Art der Verrechnung
nachzuweisen. Dazu hat er max. ein Jahr nach dem Ende des
Mietverhältnisses gewöhnlich Zeit. Kommt nichts, ist eine
Nebenkostenverrechnung verwirkt und die Mietsicherheit muß
ungekürzt inkl. Zinsen zurückerstattet werden.
>Sie muß angelegt werden und der Mieter bestimmt alleine als was.
Sie KANN angelegt werden und zwar GETRENNT UND UNPFÄNDBAR vom Vermögen
des Vermieters. Verzinst werden muß das Sparbuch zwar, aber die 0,5%
sind ja wohl ein Witz zur Zeit. Ist eben auch eine Verhandlungssache.
Der Vermieter muß nicht je verrückte riskante Anlageform akzeptieren.
Bei Aktien oder Fonds wäre das Geld u.U. futsch.(Auch das gegenteilige
Senario wäre denkbar und dann?). In der Regel wird dem Vermieter das
Sparbuch verpfändet(wie bei mir) und ist dann auch beim Vermieter
hinterlegt. Wie er dann an die Kohle kommt weiß ich auch nicht aber
mit Nebenkostenendabrechnungen braucht der bei mir nicht kommen.
Ich hab schon seit 13Jahren keine Abrechnung mehr gesehen und damit
ist das einvernehmliche Übung und somit bindend.Zahle sowieso nur
30 Euro/Monat NK.
>Am Ende des Mietverhältnisses (Letzter Tag) wird die Kaution mit einer>Frist (Ich glaube 2 Wochen) zurückgegeben.
Das hängt von dem Vereinbarungen im Vertrag ab. Von der Rechtssprechung
kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen. Der Rechtsweg steht aber
jedem offen und wenn das Mietverhältnis störungsfrei verlief und
der Mieter geltend macht das eine Endabrechung nach sorgfältiger
Prüfung einer Nachzahlung auch Folge geleistet wird, weil man das auch
bezahlen kann, dürfte es von der Rechtsprechung für den Mieter günstig
aussehen.
>Einbehalte sind nicht gestattet.
Wunschdenken, die höchstens durch die Ein-Jahresfrist beschränkt ist.
Der Vermieter kann solange Einbehalten wie er das geltend macht
und es gesetzlich zeitlich beschränkt ist.
>Auch nicht für die Nebenkostenendabrechnung die später kommt.>Viele M´Vermieter wollen sich so gerne absichern bzw. abzocken.
Es ist eher üblich das die Vermieter überhaupt keine Endabrechnung
schicken weil vermutet wird das den Mieter das nicht interessiert
oder sogar eine Rückerstattung erwarten kann was die Vermieter lieber
behalten wollen.
Da muß man dann beharrlich sein und seine Forderungen stellen aber
nach eigener Erfahrung nehmen die Vermieter auf Grund eines
verquerten Besitzstandsdenkens einen nicht mehr ernst.
kein Rechtsrat, das fehlte noch.
Das Recht ist wie ein Schiff auf hoher See...
(stammt nicht von mir, sondern hab ich mal auf einer Anwaltsseite
gelesen)
Die Mietkaution darf nicht zur Deckung von event. Nebenkosten
missbraucht werden. Es ist eine MIETkaution und keine
Nebenkostenkaution! Mit Beendigung des Mietverhältnisses muss die
Kaution in voller Höhe und ohne Kosten für den Mieter zurück bezahlt
werden.
Erfahrung? Ja habe ich. Die Vermieterin wollte auch die Kaution
einbehalten und bis zur Nebenkostenabrechnung warten. Nachdem ich mit
Klage gedroht habe hat ihr Rechtsanwalt sie zum Einlenken überredet. Am
letzten Tag der von mir gesetzten Frist war das Geld auf meinem Konto.
>Sie KANN angelegt werden und zwar GETRENNT UND UNPFÄNDBAR vom Vermögen>des Vermieters. Verzinst werden muß das Sparbuch zwar, aber die 0,5%>sind ja wohl ein Witz zur Zeit. Ist eben auch eine Verhandlungssache.
Sagte ich doch.
Ob und wie angelegt bestimmt aber der Mieter alleine da es SEIN Geld
ist.
Er muß aber evtl. bei Sonderformen für die Verwaltungskosten aufkommen.
Beispiel:
Der Mieter möchte in einen Fond anlegen.
Zur sicherung des Vermieters muß es dann ein Fond mit Einlagensicherung
sein (Kursrisiko) und der Mieter trägt evtl. anfallenden die
Depotkosten.
>So sollte es sein, dem Namen nach, aber die MK wird auch für die>Deckung von Schäden(womit der Vermieter vor Gericht auf die Schnauze>fällt wenn das Mietverhältnis mehr als 3 Jahre dauert, ansonsten>wäre es verjährt)....
Ja aber er kann das Geld nicht so lange behalten.
Offensichtliche Schäden sind bei der Übergabe festzustellen und ggf.
wenn schon berechenbar abzuziehen.
Verdeckte die erst spät innerhalb gewisser Fristen entdeckt werden
müssen halt ganz normal eingeklagt werden.
Aber wie auch immer.
am ende der Frist nach Auszug (Genaue Zeit habe ich immer noch
nicht.sind aber nur wenige Wochen) ist das Geld zurück zu geben.
>...und für noch ausstehende Nebenkosten genutzt.>Allerdings ist der Vermieter verpflichtet diese Art der Verrechnung>nachzuweisen. Dazu hat er max. ein Jahr nach dem Ende des>Mietverhältnisses gewöhnlich Zeit. Kommt nichts, ist eine>Nebenkostenverrechnung verwirkt und die Mietsicherheit muß>ungekürzt inkl. Zinsen zurückerstattet werden.
Eben nicht.
Es gibt zum einen die Frist nach Auszug die dem schon wiederspricht.
die Kaution ist also innerhalb einiger Wochen wieder da.
Was die Nebenkostenabrechnung angeht so gilt "Bis zum Ende des folgenden
Kalenderjahres."
Dh. im Extreemsten Falle das wenn man Ende Januar 2009 ausgezogen ist
die Nebenkostenabrechnung erst Dezember 2010 kommen kann.
War bei mir ähnlich.
Ich bin damals ende März ausgezogen.
Im gleichen jahr kam wie immer ende November die Nebenkostenabrechnung.
Da hat er schon versucht über eine etwas Krude abrechnung noch Boden
wett zu machen (Erhöhung der Nebenkosten um fast 250 Prozent)
Die Sache landete vor Gericht.
(Die abrechnungen der letzten 4 Jahre landeten schon vor dem Kadi weil
schlichtweg getürkt.Das war auch der Grund für den Wohnungswechsel)
Die Abrechnungen waren gelinde gesagt Krude und nicht mal Deckungsgleich
mit den anderen Mietern also völlig aus den Fingern gezogen.
Die Abrechnung wurde dann einfach ans Vorjahr angeglichen womizt der
Fall erledigt war.
Im Folgejahr Ende November kam die Nebenkostenabrechnung für die Drei
Monate.
Da wollte er dann irgendwelche Schäden ersetzt haben.
Angeblich zerstörte Iso-Scheiben usw.
Abgesehen davon das sowas unter die Rubrik "Sichtbare Schäden sofort bei
Übergabe anmerken" fällt war es gut das ich damals zusammen mit meinem
Anwalt Fotos von der ganzen Wohnung gemacht habe und diese auch dem
Übergabeprotokoll beigelegt wurden.
Hier war nur ein Schreiben mit Belegen nötig um meinen EX-Verm. klar zu
machen das da kein Blumentopf zu holen ist.
>Das hängt von dem Vereinbarungen im Vertrag ab. Von der Rechtssprechung>kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen.
Nein der Gesetzgeber spricht da klare Worte. (Ich hab den Käse ja längst
durch)
Wenige Wochen Frist sind gegeben damit der Vermieter schäden feststellen
und anmelden kann.
etwaige Klauseln im Vertrag sind ungültig.
Der Grund ?
Na wer innerhalb 4 Wochen neu Vermieten kann der kann auch innerhalb
einer ähnlichen Frist schäden feststellen.
so einfach ist das.
>Wunschdenken, die höchstens durch die Ein-Jahresfrist beschränkt ist.>Der Vermieter kann solange Einbehalten wie er das geltend macht>und es gesetzlich zeitlich beschränkt ist.
Siehe eins drüber
Siehe 2 drüber.
Wenn der Verm. sich nicht innerhalb der wenigen Wochen meldet muß er die
Kaution rausrücken.
Keinesfalls kann er die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung
einbehalten.
Grund siehe oben.
Wie gesagt.
Was allgemein gemacht wird und was in Verträgen steht muß nicht
unbedingt rechtens sein.
Diese Aktionen zielen darauf ab das sich die Leute sowas gefallen lassen
was ja oft aus unwissenheit geschieht aber wer sich nicht wehrt der wird
eben über den Tisch gezogen.
Es geht aber auch darum wieviel Nerven man hat um sowas durchzuziehen.
Am Ende geht es nur um gegenseitige Absicherung.
Es gibt Mietnomaden und es gibt Miethaie.
Beide leider in unerwünscht hoher Zahl.
>Was allgemein gemacht wird und was in Verträgen steht muß nicht>unbedingt rechtens sein.
Zustimmung, wie z.B. das Ende der Schönheitsreparaturen durch den
BGH bei starren Fristen im Vertrag.
>Diese Aktionen zielen darauf ab das sich die Leute sowas gefallen lassen>was ja oft aus unwissenheit geschieht aber wer sich nicht wehrt der wird>eben über den Tisch gezogen.>Es geht aber auch darum wieviel Nerven man hat um sowas durchzuziehen.
...und den richtigen Anwalt hat, der nicht irgend welchen Scheiß
erzählt, nur um Mandanten zu ködern und später dann alles anders ist.
>Am Ende geht es nur um gegenseitige Absicherung.
Aber von Anfang an.
>Es gibt Mietnomaden und es gibt Miethaie.>Beide leider in unerwünscht hoher Zahl.
Der Mieter darf bei Mietbeginn die Kaution in 2- oder 3-Monatsraten
bezahlen, je nach Kautionshöhe.
Der Vermieter darf nach Mietende die Kaution bis zu weiteren 6 Monaten
einbehalten.
Nicht alles was im Mietvertrag steht ist auch Rechtsgültig! Diverse
BGB-Urteile helfen hier weiter.
da das sparbuch auf deinem namen läuft, würde ich mal mit dem
personalausweis bei der bank aufschlagen, und das konto abräumen. zur
not denen erzählen das das buch verloren oder gestohlen ist. dann kann
dich der vermieter mal.
so oder so kann er an das geld auch normalerweise nicht legal ran.
Beate,
kannst du bitte kurz darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage die folgende
Äusserung von dir beruht?
>Der Vermieter darf nach Mietende die Kaution bis zu weiteren 6 Monaten
einbehalten.
Wenn sich die Rechtslage nicht grundsätzlich geändert hat, ist sie
schlicht falsch
>>Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus >>dem
Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit >>auf
Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch
>>vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. >>Deshalb
darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum >>Ablauf der
ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine >>Nachforderung zu
erwarten ist.
Genauso hab ich das gepostet bzw. gemeint, aber einige Ungläubige
wissen es ja immer besser.
>wenn eine >>Nachforderung zu erwarten ist.
Frommer Wunsch weil meist immer eine Nachzahlung fällig wird.
Wenn man die Fristen aussitzt kann man den Gesamtbetrag der Mietkaution
einfordern, egal welche Nachforderungen der Vermieter hat, weil die dann
verwirkt sind.