Moin, vielleicht kennt sich jemand mit dem geltenden Recht aus: Ich habe meine Dipl. Arbeit abgegeben, inoffiziell kenne ich die Note, allerdings ist die offiziell noch nicht korrigiert. Solange die Note dem Prüfungsamt nicht bekannt ist, bin ich noch immatrikuliert. Nun habe ich aber schon eine Stelle gefunden, wo ich ab dem 1.9 anfange. Wie ist es nun rechtlich, wenn ich als Student eine Festanstellung annehme? Kann es da irgendwelche Probleme geben, wenn bis zum 1.9 meine DA immernoch nicht korrigiert wurde? Danke
Ja, man wird Dich nach Feuerland verbannen. Im Ernst, ich hab auch angefangen zu arbeiten und hatte mein Diplomzeugnis erst ein paar Monate später. Ich seh da kein Problem. Außerdem ist es hier in Feuerland sehr schön ;-)
Aber afaik gibt es doch eine Begrenzung an Stunden, die man unter der Woche als Student arbeiten darf - hing das nicht irgendwie mit der Krankenkasse zusammen? Oder ist es unerheblich, wenn es um eine Festanstellung geht und sämtliche Abgaben dementsprechend verrichtet werden?
Wenn Du eine Festanstellung hast laeuft ja vermutlich die Krankenkasse darueber... Gast4
Du hast vorher im Studium noch nie gearbeitet ? Boh ey, wo hast du denn gelernt ? Schön, wenn man Millionäre als Eltern hat. Immerhin wirst du kein Bafög beziehen, das sind die einzigen, die von deinem Job was wissen wollen.
MaWin: Ein Troll pro Thread ist hier Muss, oder? Übrigens glaube ich, dass Deine Glaskugel kaputt ist, denn ich arbeite seit meinem Studiumbeginn nebenbei, jedoch ist für mich Werkstudent != Festanstellung.
Bei uns gab es vom Institut eine 4.0-Bescheinigung (Bestätigung dass Note 4.0 oder besser, also bestanden), damit konnte man zum Prüfungsamt und lieferte so den Nachweis, alle Prüfungsleistungen erbracht zu haben. Das Prüfungsamt stellte dann eine Bestätigung aus, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und man sich damit Dipl.-Ing. nennen durfte. Das Zeugnis mit den Noten ist dann zweitrangig, den Titel hat man und alles bestens. Vielleicht gibts sowas bei dir auch.
Das mit dem Zeugnis ist zweitrangig. Ein Bekannter von mir stieg bei einem Unternehmen ein, und arbeitete dort 2 1/2 Monate ohne Diplom in einer Festeinstellung als Ingenieur. Es gibt also keine Probleme wegen dem noch fehlenden Diplomzeugnis. Die meisten Unternehmen betrachten diesen sowieso als eine reine Formalität.
Richtig, dass das Zeugnis zweiträngig ist. Jedoch muss irgendein Nachweis vorgelegt sein, dass das Studium erfolgreich absgeschlossen ist, wie z.B. diese sogenannte 4.0 Bescheinigung. Ansonsten kann jeder behaupten, er sei Dipl-Ing, wenn er eigentlich z.B. ohne Abschluß exmatrikuliert wurde. Ein Freund von mir hat einige Monate ohne Zeugnis gearbeitet. Natürlich hatte er aber eine Bescheinigung, dass das Studium absolviert wurde.
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