@Fragesteller008
Schon mal einen Blick ins GPSG [http://bundesrecht.juris.de/gpsg/]
geworfen ?
Für "elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung
zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für
Gleichstrom" gilt die Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie),
deren Umsetzung in deutsches Recht das o.g. GPSG ist.
Für "Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können
oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt
werden kann" gilt die Richtlinie 2004/108/EG (Elektromagnetische
Verträglichkeit), deren Umsetzung in deutsches Recht das EMVG (Gesetz
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) ist
[http://bundesrecht.juris.de/emvbg/].
Übrigens, zwischen zulassen und 'in Verkehr bringen' (was Du ja
wahrscheinlich machen willst) gibt es schon einen großen Unterschied.
Sollte Dein 'Produkt' kein medizinisch-, laser- oder
sicherheitstechnisches Betriebsmittel sein so ist es nicht prüfpflichtig
(s. auch relevante Richtlinien).
Ich hoffe, dass hilft ein Stück weiter.