Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Messgerät Zulassen


von Fragesteller008 (Gast)


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Welche Vorschriften muss ich einhalten, wenn ich ein Messgerät bauen und 
verkaufen möchte? Diese Frage ist zwar theoretischer Natur, sollte aber 
praxisnah zu beantworten sein, oder?

Was ist mit Eichung/Kalibrierung?

von Winfried (Gast)


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Grundsätzlich wird da nichts vorgeschrieben sein, du kannst in den 
technischen Daten zum Messgerät ja die Abweichungen angeben und die 
dürfen auch +- 100% oder mehr sein. Wenn du aber eine Waage verkaufst, 
die für den Verkauf von Lebensmitteln zugelassen sein soll, muss die 
geeicht sein und muss bestimmte Maximalabweichungen unterschreiten.

von Prinzipienreiter (Gast)


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1) Gewerbe Anmelden
2) Gerät braucht CE kennzeichen (ud somit werden EMV Prüfungen fällig)
3) WEEE beachten (elektronikschrott)

von oszi40 (Gast)


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-Mal beim Eichamt erkundigen,
-DIN, EN usw. ...
-Betriebssicherheit gewährleisten

von ::: (Gast)


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>...Vorschriften .. einhalten .. Messgerät bauen und verkaufen
>...Diese Frage ist zwar theoretischer Natur

Die Frage ist genau so reel wie die Durchfuehrung. Wichtig sind die EMV 
und Sicherheitsvorschriften. EMV beinhaltet Aussendung von und 
Empfindlichkeit auf elektromagnetische Strahlung und auch 
Leitungsgebunden. Sicherheit bedeutet Personengefaerdung beim Eintreten 
von Fehlerfaellen und sobald es um Netz geht auch um Personengefaerdung 
von Strom. Ein Geraet mit Netzanschluss laesst man besser sein.

von Prüfer (Gast)


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@Fragesteller008
Schon mal einen Blick ins GPSG [http://bundesrecht.juris.de/gpsg/] 
geworfen ?
Für "elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung 
zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für 
Gleichstrom" gilt die Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie), 
deren Umsetzung in deutsches Recht das o.g. GPSG ist.
Für "Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können 
oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt 
werden kann" gilt die Richtlinie 2004/108/EG (Elektromagnetische 
Verträglichkeit), deren Umsetzung in deutsches Recht das EMVG (Gesetz 
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) ist 
[http://bundesrecht.juris.de/emvbg/].
Übrigens, zwischen zulassen und 'in Verkehr bringen' (was Du ja 
wahrscheinlich machen willst) gibt es schon einen großen Unterschied. 
Sollte Dein 'Produkt' kein medizinisch-, laser- oder 
sicherheitstechnisches Betriebsmittel sein so ist es nicht prüfpflichtig 
(s. auch relevante Richtlinien).
Ich hoffe, dass hilft ein Stück weiter.

von Horst (Gast)


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Hängt vom Messgerät, vom Verwendungszweck und von der zulässigen 
Verwendungsumgebung ab.

In explosionsgefährdeten Umgebungen gelten andere Anforderungen und 
Vorschriften als in einem Operationssaal oder im Haushalt.

Ein Lineal braucht keine EMV. Ein Spektrumanalyzer, der ständig das 
Fernsehprogramm anzeigt, wäre selbst ohne entsprechende Vorschriften 
sinnlos.

Gegenfrage: Ich habe hier einen Nagel. Ist der groß genug?

von Peter (Gast)


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Ein Zollstock(Gliedermassstab) braucht auch keine EVM Messung, eventuell 
erstmal die art des Messgerätes beschreiben.

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