Welche Vorschriften muss ich einhalten, wenn ich ein Messgerät bauen und verkaufen möchte? Diese Frage ist zwar theoretischer Natur, sollte aber praxisnah zu beantworten sein, oder? Was ist mit Eichung/Kalibrierung?
Grundsätzlich wird da nichts vorgeschrieben sein, du kannst in den technischen Daten zum Messgerät ja die Abweichungen angeben und die dürfen auch +- 100% oder mehr sein. Wenn du aber eine Waage verkaufst, die für den Verkauf von Lebensmitteln zugelassen sein soll, muss die geeicht sein und muss bestimmte Maximalabweichungen unterschreiten.
1) Gewerbe Anmelden 2) Gerät braucht CE kennzeichen (ud somit werden EMV Prüfungen fällig) 3) WEEE beachten (elektronikschrott)
-Mal beim Eichamt erkundigen, -DIN, EN usw. ... -Betriebssicherheit gewährleisten
>...Vorschriften .. einhalten .. Messgerät bauen und verkaufen >...Diese Frage ist zwar theoretischer Natur Die Frage ist genau so reel wie die Durchfuehrung. Wichtig sind die EMV und Sicherheitsvorschriften. EMV beinhaltet Aussendung von und Empfindlichkeit auf elektromagnetische Strahlung und auch Leitungsgebunden. Sicherheit bedeutet Personengefaerdung beim Eintreten von Fehlerfaellen und sobald es um Netz geht auch um Personengefaerdung von Strom. Ein Geraet mit Netzanschluss laesst man besser sein.
@Fragesteller008 Schon mal einen Blick ins GPSG [http://bundesrecht.juris.de/gpsg/] geworfen ? Für "elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom" gilt die Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie), deren Umsetzung in deutsches Recht das o.g. GPSG ist. Für "Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann" gilt die Richtlinie 2004/108/EG (Elektromagnetische Verträglichkeit), deren Umsetzung in deutsches Recht das EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) ist [http://bundesrecht.juris.de/emvbg/]. Übrigens, zwischen zulassen und 'in Verkehr bringen' (was Du ja wahrscheinlich machen willst) gibt es schon einen großen Unterschied. Sollte Dein 'Produkt' kein medizinisch-, laser- oder sicherheitstechnisches Betriebsmittel sein so ist es nicht prüfpflichtig (s. auch relevante Richtlinien). Ich hoffe, dass hilft ein Stück weiter.
Hängt vom Messgerät, vom Verwendungszweck und von der zulässigen Verwendungsumgebung ab. In explosionsgefährdeten Umgebungen gelten andere Anforderungen und Vorschriften als in einem Operationssaal oder im Haushalt. Ein Lineal braucht keine EMV. Ein Spektrumanalyzer, der ständig das Fernsehprogramm anzeigt, wäre selbst ohne entsprechende Vorschriften sinnlos. Gegenfrage: Ich habe hier einen Nagel. Ist der groß genug?
Ein Zollstock(Gliedermassstab) braucht auch keine EVM Messung, eventuell erstmal die art des Messgerätes beschreiben.
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