Forum: Offtopic Mieter nutzen WLAN des Vermieters, Folgen bei illegal Aktivitäten


von Klaus (Gast)


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Nehmen wir an ein Vermieter wohnt selbst im Erdgeschoss und hat einen 
DSL-Anschluss mit WLAN.

Jetzt vermietet er im 1. Geschoss an 2 Mieter, die dann sein WLAN 
mitbenutzen dürfen.

Was passiert, wenn ein Mieter illegale Sachen wie z.B. mp3-Tauschbörsen 
macht.

Ermittelt wird ja immer erstmal die IP-Adresse, die dann zum Vermieter 
führt. Wie geht es dann weiter, wenn er es gar nicht war, sondern einer 
der Mieter?

von K. J. (Gast)


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von Klaus (Gast)


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Danke für den Link. Ich zitiere mal den wichtigen Satz:

"Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer 
zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur 
Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine 
Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden."

Trägt der Vemieter dann in irgendeiner Weise willentlich oder adäquat 
kausal zu den illegalen Aktivitäten bei, indem er seinen Anschluss zur 
Verfügung stellt, oder nicht?

Ich als juristischer Laie würde schonmal sagen, dass das auf keinen Fall 
willentlich ist.

Vielleicht kann man es damit vergleichen, dass der Vermieter dem Mieter 
ein Messer leiht. Was kann der Vermieter dafür, wenn der Mieter jetzt 
mit dem Messer jemanden absticht?

Was ist eigentlich mit den Hotels oder Ferienwohnungen? Wie sieht es da 
aus?

von Harry U. (harryup)


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hi,
willentlich ist das nicht, seitens des Vermieters.
Aber wie es so schön heisst, er nimmt billigned in Kauf, dass mit seinem 
Anschluss Unsinn getrieben wird und ist damit wieder in der Haftung.
Dennoch müsste die Haftungsfrage 'aufzudröseln' sein, wenn ein Logger 
mitläuft, der protokolliert, von welchem Rechner aus was geschehen ist.
Hier greift dann irgendwann der Datenschutz und die Sicherung der 
Privatshpäre, wir reden ergo von einer Abart des Absurdums.
Grüssens, harry

von Schwups... (Gast)


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Vergeßt nicht die Beweislast.

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