Forum: Offtopic Gewissensfrage - Demoversion benutzen?


von Frank (Gast)


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Der Hersteller einer Barcoder-Library stellt auf seiner Webseite eine 
Demoversion bereit, die man lt. Lizenz-Text ausdrücklich beliebig lange 
testen und auch weitergeben kann.

Die Demo-Einschränkung besteht darin, dass der Text "DEMO" in Grau 
hinter den Balken der 1D- bzw. hinter den Pixeln der 2D-Codes steht. Nun 
ist es aber ein Leichtes, den grauen Text mittels Grafik-Operation aus 
den Barcodes, die wahlweise als PNG bzw. TIFF erstellt werden zu 
entfernen (Hintergrund Weiß, darauf grau "DEMO" und dann die Elemente in 
Schwarz)

Ist das - rein formal - ein Lizenzverstoß?

Frank

(Dass es als "unmoralisch" gesehen werden kann, ist mir klar.)

von Schwups... (Gast)


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Was der Rechteinhaber nicht weis....
oder
wo kein Kläger da kein Richter... (o.ä)
Hab diese Woche bestimmt schon ein dutzend Gesetze gebrochen
und laufe immer noch frei rum ohne jede Verfolgung.

von zwieblum (Gast)


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82 millionen terroristen leben in deutschland. du bist einer davon ...

von Thomas (Gast)


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Welcher Hersteller ist denn das? Ich bin auch auf der Suche nach ner 
Barcode-Lib.

von Sven P. (Gast)


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Rechtsberatungen immer unter Vorbehalt, grad in Foren und so, weißte ja.

Ich würd sagen, streng nach Gesetz wär das ein Lizenzverstoß. Der 
Entwickler der Bibliothek hat dir dieses Wasserzeichen ja explizit als 
Einschränkung einer Testversion auferlegt, wenn du das dann umgehst (mal 
ganz davon abgesehen, inwieweit das eine technische Hürde darstellt), 
brichst du mit genau dieser Lizenzvereinbarung.

Ist vermutlich so, wie mit dem Kopierschutz auf CDs oder das 
Content-Scrambling auf DVDs: rein technisch ist das eine einzige 
Lachnummer. Aber es genügt allemal als eine Barriere, deren Überwindung 
'verboten' ist.

von Thilo M. (Gast)


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Mal anders gefragt:
brauchst du den Barcode privat oder gewerblich?
Als Gewerblicher sollte man die Vollversion kaufen, ist ja dann 
Betriebsmittel.
Privat sehe ich gar keine Bedenken, solange du kein Kapital draus 
schlägst.

Wie schon gesagt:
>Rechtsberatungen immer unter Vorbehalt, grad in Foren und so, weißte ja.

von Sven P. (Gast)


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Thilo M. schrieb:
> Privat sehe ich gar keine Bedenken, solange du kein Kapital draus
> schlägst.

Ah genau, das wollt ich noch dazuschreiben. Würde auch sagen, für privat 
ist das schon ok.

Wobei ich mich auch frage, warum man dafür überhaupt großartige 
Bibliotheken braucht... gibt doch gute Alternativen:
http://www.terryburton.co.uk/barcodewriter/ und andere.

von Frank (Gast)


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Wenn der Rest des Projektes funktioniert, soll es schon eine 
kommerzielle Anwendung werden. Drei Wochen Testzeit - wie von vielen 
anderen Anbietern - sind aber zu kurz und mit Wasserzeichen kann ich die 
Inhalte der Codes nicht vernünftig lesen. Ich werde also zunächst mit 
dem o.g. Trick arbeiten und mich im Falle eines Erfolges "ehrlich 
machen".

Der Hinweis mit dem Postscript-Tool ist auch nicht schlecht, kannte ich 
schon. Lässt sich aber schlecht in Anwendungen integrieren, mit Vorschau 
und so - und auf einen zusätzlichen PS-Interpreter hab' ich keinen Bock 
:-)

Es handelt sich übrigens um diesen Anbieter (ich habe z.Zt. die 
Command-Line-Version CliBar "am Wickel"):

http://www.blitztools.com/de/clibar/clibar.html

Frank

von Markus H. (cairol)


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Hier noch ne kostenlose Erstell-Möglichkeit:

http://mobilecodes.nokia.com/create.jsp?terms=accepted

von Logiker (Gast)


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Dein Problem beinhaltet zwei Angelegenheit:

a.) Welche Lizenz hat Dir der Software-Hersteller eingeräumt.

b.) Was darfst Du mit dem Ergebnis der Software machen.


Frage b. ist einfach zu beantworten: Der erzeugte Barcode erbt keine 
Urheberrechte oder Einschränkungen des Software-Herstellers. Damit 
kannst Du prinzipiell machen was Du willst: Löschen, Verändern, 
weitergeben, verkaufen etc.

Zu Frage a.: "Unbegrenzt Testen" bedeutet erst mal unbegrenzt. Wenn da 
wirklich keine zeitlichen Einschränlungen definiert sind, kann die 
Testdauer natürlich auch 25 Jahre dauern. Bleibt der Begriff "Testen". 
Ein Test kann sehr einfach oder sehr aufwändig sein.

Praktisch gesehen dürfter der Lizenz-Geber keine rechtliche Handhabe 
gegen Dich haben. Er müsste Dir beweisen können, dass Deine Verwendung 
kein Test ist. Das dürfte sehr, sehr schwierig werden, in Deinem Fall.

von Sven P. (Gast)


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Logiker schrieb:
> Praktisch gesehen dürfter der Lizenz-Geber keine rechtliche Handhabe
> gegen Dich haben. Er müsste Dir beweisen können, dass Deine Verwendung
> kein Test ist. Das dürfte sehr, sehr schwierig werden, in Deinem Fall.

Und wenn er dem Benutzer das Recht zu Testen nur dann einräumt, wenn der 
Benutzer im Gegenzug das Wasserzeichen sichtbar lässt?

von Thilo M. (Gast)


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Definiere: 'Testen'.
Bezieht sich das darauf, dass der Barcode in beliebigen Varianten 
ausgedruckt und eingebettet werden kann, oder kann ich ihn für die 
Funktion der Anwendung testen (muss lesbar sein)?

Ich habe die EULA nicht durchgelesen, aber ich denke, der 'Test' bezieht 
sich auf das korrekte Drucken und einbinden, nicht auf die Funktion der 
Anwendung.

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