Es ist folgendes: Ich habe mal vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Ende vom Lied war, der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür. Gut die Sache wurde geklärt, Kohle überwiesen und der Kuckuckskleber ist wieder abgezogen ohne zu kleben. So Jetzt macht die Frau natürlich ne Szene ohne Ende. Aus meiner sicht habe ich das jetzt nicht so schlimm entfunden, aber meine Frau. Was meint Ihr... ist das wirklich so krass wenn so´n Kerl vor der Tür steht, letztendlich seine Kohle bekommt und wieder abzieht ??
Der Gerichtsvollzieher steht ja nicht "einfach so" mit einem Pfändungstitel vor der Tür und möchte/darf auf irgendwas von deinem Eigentum seinen Papperl drauf kleben. Da muß schon wesentlich mehr im Vorfeld gelaufen sein als nur "mal eine Rechnung vergessen". Zahlungsaufforderung --> gerichtliche Mahnbescheide --> Gerichtsurteil. Hast du das verdrängt oder auch "einfach vergessen" ??? Ob dein dadurch (Gerichtsurteil) erfolgter Schufa-Eintrag dir in den nächsten Jahren Vorteile verschafft wage ich auch zu bezweifen.... DIES wird wahrscheinlich das sein, was deine Frau so aufregt, daß du anscheinend ziemlich sorglos damit umgehst.
ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt. Der wurde aber nicht beantwortet. Ich bin mal davon ausgegangen, dass ich darauhin eine Antwort bekomme. Das ist aber nicht geschehen, stattdessen stand der Schwarze Mann vor der Tür.
Wenn Mahnbescheide gegen dich erlassen werden, ist es aus mit der Passivität. Aber da mußt du selbst aktiv dich um die Sache kümmern. Einfach nur Widerspruch einlegen und abwarten reicht da nicht. Den Schufa-Eintrag kannst du übrigens, wenn die Sache endgültig ausgestanden ist, auch sofort löschen lassen. Aber auch da mußt du dich selbst bewegen, sonst kriegst du nicht mal mehr n Handyvertrag.
Olaf Stieleke schrieb:
> Einfach nur Widerspruch einlegen und abwarten reicht da nicht.
Doch, gegen den Mahnbescheid legt man einfach nur Widerspruch ein,
damit es nicht zum Vollstreckungsbescheid kommt. Wenn der
Vollstreckungsbescheid dann da ist, sollte man aber spätestens
stutzig werden, warum der Widerspruch gegen die Mahnung denn nicht
berücksichtigt worden war (erst dadurch würde dann eine Gerichts-
verhandlung fällig, aber damit das passiert, muss der Antragsteller
selbst erstmal noch aktiv werden). Wenn es einen gültigen Widerspruch
gab (Begründung ist nicht nötig, fristgemäße Einreichung genügt), dann
darf es nicht automatisch zu einer Vollstreckung kommen, sonst hätte
das Gericht was vertrottelt.
Aber selbst den Vollstreckungsbescheid kann man innerhalb der dort
gesetzten Frist ja zahlen, ohne dass der Kuckuckskleber daher gelaufen
kommt.
Wenn ich nicht so ein Weibchen daheim hätte, welches mich sehr "nachhaltig" an so etwas erinnert, dann könnte mir das sicher auch passieren. Deswegen versuche ich auch jegliche Rechnungen zu vermeiden und bevorzuge Bar-/Kartenzahlung und Einzugsermächtigungen. Ich würde so eine Sache auch als "fast Weltuntergang" empfinden. Da gebe ich deiner Frau schon Recht...
Was ist den darin jetzt fast Weltuntegang. Denke mal es gibt Dinge die da wirklich schwerer wiegen. Wenn die Kohle bezaht wird..ist doch dann gut, oder muß es deshalb evtl. in einem Beziehungsstress enden ? Gruß aus Berlin Ingo
Unangenehm sind dann nur noch die Gebühren die da noch zu kommen. @ Kuckukskleber Wie haste denn Widerspruch eingelegt? Mit einfachen Brief? Das reicht nicht. Da ist wenigstens ein Einwurfeinschreiben, besser noch ein Einschreiben mit Rückschein erforderlich. Rechnungen von Firmen, auch Inkassounternehmen, kann man ignorieren, vom Mahngericht jedoch nicht. Da muß man innerhalb 14 Tagen rechtswirksam(wie oben beschrieben) widersprechen. Ein Widerspruch hemmt die Forderung und die Fristen (z.B. Verjährungszeit) aber es beseitigt sie nicht. Z.B. bei Rücknahme eines Widerspruchs läuft alles weiter ohne das die Forderung nochmal erhoben werden muß. Ohne rechtsverbindlichen Widerspruch wird die Forderung (ob zu Recht oder nicht)Recht und kann vollstreckt werden. Amen. Deine Alte soll sich beruhigen und verbucht das unter der Rubrik Lebenserfahrung und gut. Erst wenn man so einen Fehler zwei oder mehrmals macht würde ich mir Gedanken machen. Ansonst lass dich scheiden. keine Rechtsberatung, klar?
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > "mal eine > Rechnung vergessen". Zahlungsaufforderung --> gerichtliche Mahnbescheide > --> Gerichtsurteil. Hast du das verdrängt oder auch "einfach vergessen" Einspruch, Euer Ehren. Der Gerichtsvollzieher kommt auch, wenn man gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat und die Frist dafür verstrichen ist.
> ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt. > Der wurde aber nicht beantwortet. Nicht alles, was gelb ist und auf der Straße steht, ist ein Briefkasten.
>>Ansonst lass dich scheiden.
brauch ich nicht, sind nicht verheiratet. Kofferpacken reicht.
>brauch ich nicht, sind nicht verheiratet. Kofferpacken reicht.
Wessen Koffer?
Und da macht die soviel Wind?
Ansonsten äußerst praktisch.
Ach Kinder, ich hätte neulich fast ins Gras gebissen, so schlimm ist der Gerichtsvollzieher nicht. Man ist eine Erfahrung reicher und es ist ja gut ausgegangen.
> Ach Kinder, ich hätte neulich fast ins Gras gebissen, so schlimm ist der > Gerichtsvollzieher nicht. Man ist eine Erfahrung reicher und es ist ja > gut ausgegangen. Kannst Du ihr das mal persönlich sagen, so sehe ich dass auch. Kinder verhungern, leute Sterben im Krieg, Seuchen breiten sich aus. Alles halb so wild. Aber bei mir steht ja der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Warum mischt sie mir nicht Gift ins Essen
Naja hernach isses gut ausgegangen. Du hast vermutlich daraus gelernt und wirklich was passiert ist auch nicht. Das sowas mal vorkommt liegt einfach daran dass wir alle nur Menschen sind und Menschen sind nunmal nicht perfekt, und wenn einige schlechte Umstände zusammenkommen dann kanns halt mal schiefgehen ;-) Mach dir ned so viele Gedanken darüber! Du bist nicht im Knast, auch nicht vorbestraft, deine Wohnung und dein Hab und Gut hast du auch noch :-D
mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt( die Freundin ist auch noch Männerhasser habe ich den Eindruck), und hat nach dem daheimkommen die Couch vorgezogen.
Kuckukskleber schrieb: > mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin > losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt( die Freundin > ist auch noch Männerhasser habe ich den Eindruck), und hat nach dem > daheimkommen die Couch vorgezogen. Warum hast du dem Gerichtsvollzieher nicht die Alte gezeigt, daß er sein Ding da drauf kleben kann? Wären doch zwei Fliegen mit einer Klappe gewesen...
Kuckukskleber schrieb: > mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin > losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt Ist doch aber besser, als wenn sie's in sich reinfrisst. Allerdings wäre wohl jetzt langsam der Punkt erreicht, wo ihr alle beide mal wieder nüchtern und sachlich miteinander drüber reden solltet, nachdem der erste Schreck und Ärger vorbei ist.
Kuckukskleber: Bist du zufällig das selbe Weichei, das über den Hund seiner Frau jammert?
> ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt. Vorab: Ein Widerspruch braucht nicht begründet zu werden, und selbst wenn er begründet worden wäre, bestünde keine Verpflichtung, daß diese Begründung "zur Wahrheitsfindung" heran gezogen wird. Der Widerspruch setzt nur einen weiteren Prozessschritt in Gange. > Der wurde aber nicht beantwortet. Ich bin mal davon ausgegangen, > dass ich daraufhin eine Antwort bekomme. Natürlich hast du eine Antwort bekommen, nämlich den Verhandlungstermin (Anscheinend hat ja dein Gläubiger die nachfolgenden Schritte angeleiert). > Einspruch, Euer Ehren. Der Gerichtsvollzieher kommt auch, wenn man gegen > den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat und die Frist dafür > verstrichen ist. Das stimmt nur ... indirekt. Der Gerichtsvollzieher KANN NICHT EINFACH weil grade schönes Wetter ist vorbeikommen, und irgendwelche merkwürdigen Forderungen mit einem Kuckuck "legitimieren". Er braucht in jedem Fall ein vollstreckbares Gerichtsurteil, ohne den kann und darf er nicht zur Türe rein. [ Ein Gerichtsvollzieher ist sowas wie ein selbständiger Staubsauger-Handelsvertreter. Er lebt von Beauftragungsgebühren und der Provision der Sachen, die er bar oder als Pfand "einkassiert". Er wird niemals ohne ein gültigen "Wisch" (=Vollstreckungstitel) vorbei schauen, weil er sich damit strafbar machen würde ] Wenn man gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat, und die Frist verstrichen ist, ergeht automatisch vom Gericht ein VERSÄUMNIS-URTEIL. selbiges passiert auch, wenn man zum Verhandlungstermin nicht anwesend ist. Es ist genau die selbe Gerichtsstelle, und genau der selbe Richter, der ein Urteil fällen würde, wenn ein Widerspruch eingegangen wäre und (sofern notwendig) eine Verhandlung stattgefunden hätte. Vielfach kommt es aber bei solchen Geldstreitigkeiten gar nicht zur persönlichen Verhandlung, sondern es wird "nach Aktenlage" entschieden. Das mit dem Versäumnisurteil etc. ist halt das typische "wenn ich mich nicht rege, wird es ja hoffendlich irgendwie vergessen werden" Syndrom von Schuldnern. siehe auch z.B. hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1960781.html
> Wenn man gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat, und > die Frist verstrichen ist, ergeht automatisch vom Gericht ein > VERSÄUMNIS-URTEIL. selbiges passiert auch, wenn man zum > Verhandlungstermin nicht anwesend ist. natürlich vorausgesetzt, der Gläubiger hat die nächsten Schritte in Gang gesetzt (Übergang ins Streitverfahren) und die Gerichtskosten ausgelegt (die ja der Schuldner dann auch noch zu tragen hat über die ursprüngliche Forderung hinaus)
Was soll denn daran schlimm sein, dass jemand den Gerichtsvollzieher gesehen hat? Erkennt man den jetzt neuerdings an seiner Berufskleidung? Oder steht das am Auto? Was dieser Herr von Beruf macht wissen doch nur die Personen, die schon einmal mit ihm zu tun hatten. Und wer im Glashaus sitzt... Ausserdem kommen Gerichtsvollzieher ja nicht nur zu Pfändungen, sondern haben auch andere Aufgaben.
>Was soll denn daran schlimm sein, dass jemand den Gerichtsvollzieher >gesehen hat? Erkennt man den jetzt neuerdings an seiner Berufskleidung? >Oder steht das am Auto? In der anonymen Stadt kennt fast keiner den GV, von den Bewohnern diverser Mietskasernen mal abgesehen. Aber auf dem Land ist der GV bekannt wie ein bunter Hund.
Mein GV wollte vor zwei Wochen von mir die EV haben. Das wollte ich aber nicht, hab mir einen Termin für heute geben lassen. Ist alles easy. Mein bisheriges Bankkonto ist jetzt toxisch und steht zur Pfändung frei. Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung.
Sigurd schrieb: > ... > Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung. Die wirst Du bei dem Background wohl nicht so leicht bekommen. PS.: Wenn man durch das Treppenhaus ruft: wer da? und er ruft zurück: der Gerichtsvollzieher, dann weiß es natürlich das ganze Haus :)
> Mein GV wollte vor zwei Wochen von mir die EV haben. Das wollte ich aber > nicht, hab mir einen Termin für heute geben lassen. Und hast du denn jetzt heute die EV abgegeben? > Ist alles easy. klar, das das von der Abwicklung her easy ist. Soll der GV dir etwa in die Fresse hauen oder irgendwelche unmöglichen Dinge verlangen? Der macht ganz nett und freundlich seinen Job,nämlich zu gucken wie und wo er Geld von dir bekommt. Und das verfolgt er mit gewisser Beharrlichkeit. > Mein bisheriges Bankkonto ist jetzt toxisch und steht zur Pfändung frei. > Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung. Wenn du dem GV nur deine alte Bankverbindung gegeben hast, und ihn strahlend angelächelt hast, daß er davon beliebig runterpfänden kann, dann wird da wohl bis Montags nicht viel passieren. Der GV wird (wenn er es schafft) Montags einen PFÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) bei der Bank einreichen, damit ist dein Konto "plünderbar". Bis das greift, dauert es ein paar Tage. Wenn du Glück hast, schaffst du es bis dahin, bei einer anderen Bank unter zu schlüpfen. Wenn der GV nix Pfänden kann, dann wird er früher oder später doch noch die Abgabe der EV einfordern. Die Abgabe der EV wird übrigens auch der Schufa gemeldet, genauso wie der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Mit diesen Mitteilungen bei der Schufa ist dann nicht nur dein altes Bankkonto toxisch, sondern dein Score-Wert ziemlich am PoPo.
Mal halblang, pfänden kann der GV nur, was oberhalb der gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenze gepfändet werden darf. Bei Schuldnern ohne Unterhaltspflichten sind das nach wie vor 985,15Euro/Monat.
Yep, und um das festzustellen nimmt er die EV ab, und damit landest du im Schuldnerregister und in der Schufa, und damit hast du die A...karte. Das Problem ist heutzutage weniger ob jemand "den Herrn Kaiser" kennt oder mit dir in Verbindung bringt. Auch nicht daß er dir die letzte Unterhose wegpfändet. Das was richtig Probleme machen kann, ist halt die Datensammlung von Schufa, Kreditreform und co. Du bekommst hat die Pest-Mütze aufgesetzt (in Form der negativen Schufa-Einträge) und bist damit viel stärker "behindert" als durch die Tatsache, daß jemand im Dorf über dich tuschelt oder lästert.
>Yep, und um das festzustellen nimmt er die EV ab, und damit landest du >im Schuldnerregister und in der Schufa, und damit hast du die A...karte. Was soll daran die Aschkarte sein? Ich brauche keine Kredite, habe Prepaid-Handy und Debit-Kreditkarte. Die Schufa ist mir egal, da steht eh 70% falsches von mir drin. Und Bankkonten gibts in Österreich und der Schweiz. Und nach drei Jahren wird die EV automatisch gelöscht - wenn ich nicht schon vorher meine Vollstreckungsgegenklage(auf Empfehlung des GV) gewonnen habe.
Sigurd schrieb:
...
> Und nach drei Jahren wird die EV automatisch gelöscht ...
Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager!
>Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager
H4 mit einem div. Minijob ist das doch.
@Sigurd wenn die Voraussetzungen vor eine Vollstreckungs-Gegenklage gegeben sind (z.B. die Forderung mittlerweile bedient wurde), dann könntest du damit Erfolg haben. Deinem Text habe ich aber eher entnommen, daß du den GV "auflaufen" lassen willst auf ein "toxisches" Konto. Damit ist aber nicht die Forderung abgewendet, sondern nur dei Vollstreckung verzögert. Das mit den 3 Jahren stimmt insofern, daß bei der Schufa Einträgen zur EV- "automatisch" rausfallen. Ob das beim Schuldnerregister auch so ist, weiß ich nicht. Fakt ist jedoch, daß dein Gläubiger (so die Forderung noch besteht) genausogut eine weitere EV anfordern kann (wenns dringend ist sogar vor Ablauf der 3 Jahre). Und die bleibt dann natürlich auch erst mal als neue EV-Eintragung weitere 3 Jahre erhalten. Das Spielchen kann man dann die nächsten 30 Jahre machen .... > Die Schufa ist mir egal, da steht eh 70% falsches von mir drin. hm, das kostet nix eine Selbstauskunft einzuholen, und bei nachweislich falschen Einträgen diese korrigieren zu lassen. > Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager! Hm, wir kennen nicht die persönlichen Umstände von Sigurd, deswegen sind solche Äußerungen zumindest unbegründet. Möglicherweise ist Sigurd ein total fleißiger und ehrbarer Mensch, und betrachtet nur das Thema Schufa und co mit einer "für unser Verständnis" zu großen Sorglosigkeit.
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