Forum: Offtopic Der Kuckuckskleber war da


von Kuckukskleber (Gast)


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Es  ist folgendes:

Ich habe mal vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Ende vom Lied war, der 
Gerichtsvollzieher stand vor der Tür. Gut die Sache wurde geklärt, Kohle 
überwiesen und der Kuckuckskleber ist wieder abgezogen ohne zu kleben. 
So Jetzt macht die Frau natürlich ne Szene ohne Ende. Aus meiner sicht 
habe ich das jetzt nicht so schlimm entfunden, aber meine Frau. Was 
meint Ihr... ist das wirklich so krass wenn so´n Kerl vor der Tür steht, 
letztendlich seine Kohle bekommt und wieder abzieht ??

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Der Gerichtsvollzieher steht ja nicht "einfach so" mit einem 
Pfändungstitel vor der Tür und möchte/darf auf irgendwas von deinem 
Eigentum seinen Papperl drauf kleben.

Da muß schon wesentlich mehr im Vorfeld gelaufen sein als nur "mal eine 
Rechnung vergessen". Zahlungsaufforderung --> gerichtliche Mahnbescheide 
--> Gerichtsurteil. Hast du das verdrängt oder auch "einfach vergessen" 
???

Ob dein dadurch (Gerichtsurteil) erfolgter Schufa-Eintrag dir in den 
nächsten Jahren Vorteile verschafft wage ich auch zu bezweifen....

DIES wird wahrscheinlich das sein, was deine Frau so aufregt, daß du 
anscheinend ziemlich sorglos damit umgehst.

von Kuckukskleber (Gast)


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ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt. Der wurde 
aber nicht beantwortet. Ich bin mal davon ausgegangen, dass ich darauhin 
eine Antwort bekomme. Das ist aber nicht geschehen, stattdessen stand 
der Schwarze Mann vor der Tür.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Weniger am Sack kratzen, mehr um den Papierkram kümmern.

von Kuckukskleber (Gast)


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s.o.
hatte ich ja gemacht..Widerspruch wurde ja eingelegt.

von Olaf S. (olaf2001)


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Wenn Mahnbescheide gegen dich erlassen werden, ist es aus mit der 
Passivität. Aber da mußt du selbst aktiv dich um die Sache kümmern. 
Einfach nur Widerspruch einlegen und abwarten reicht da nicht.

Den Schufa-Eintrag kannst du übrigens, wenn die Sache endgültig 
ausgestanden ist, auch sofort löschen lassen. Aber auch da mußt du dich 
selbst bewegen, sonst kriegst du nicht mal mehr n Handyvertrag.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Olaf Stieleke schrieb:

> Einfach nur Widerspruch einlegen und abwarten reicht da nicht.

Doch, gegen den Mahnbescheid legt man einfach nur Widerspruch ein,
damit es nicht zum Vollstreckungsbescheid kommt.  Wenn der
Vollstreckungsbescheid dann da ist, sollte man aber spätestens
stutzig werden, warum der Widerspruch gegen die Mahnung denn nicht
berücksichtigt worden war (erst dadurch würde dann eine Gerichts-
verhandlung fällig, aber damit das passiert, muss der Antragsteller
selbst erstmal noch aktiv werden).  Wenn es einen gültigen Widerspruch
gab (Begründung ist nicht nötig, fristgemäße Einreichung genügt), dann
darf es nicht automatisch zu einer Vollstreckung kommen, sonst hätte
das Gericht was vertrottelt.

Aber selbst den Vollstreckungsbescheid kann man innerhalb der dort
gesetzten Frist ja zahlen, ohne dass der Kuckuckskleber daher gelaufen
kommt.

von Einzugsermächtiger (Gast)


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Wenn ich nicht so ein Weibchen daheim hätte, welches mich sehr 
"nachhaltig" an so etwas erinnert, dann könnte mir das sicher auch 
passieren. Deswegen versuche ich auch jegliche Rechnungen zu vermeiden 
und bevorzuge Bar-/Kartenzahlung und Einzugsermächtigungen.

Ich würde so eine Sache auch als "fast Weltuntergang" empfinden. Da 
gebe ich deiner Frau schon Recht...

von Ingo L. (grobian)


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Was ist den darin jetzt fast Weltuntegang. Denke mal es gibt Dinge die 
da wirklich schwerer wiegen. Wenn die Kohle bezaht wird..ist doch dann 
gut, oder muß es deshalb evtl. in einem Beziehungsstress enden ?

Gruß aus Berlin
Ingo

von Schwups... (Gast)


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Unangenehm sind dann nur noch die Gebühren die da noch zu kommen.

@ Kuckukskleber
Wie haste denn Widerspruch eingelegt? Mit einfachen Brief?
Das reicht nicht. Da ist wenigstens ein Einwurfeinschreiben,
besser noch ein Einschreiben mit Rückschein erforderlich.
Rechnungen von Firmen, auch Inkassounternehmen, kann man
ignorieren, vom Mahngericht jedoch nicht. Da muß man innerhalb
14 Tagen rechtswirksam(wie oben beschrieben) widersprechen.
Ein Widerspruch hemmt die Forderung und die Fristen
(z.B. Verjährungszeit) aber es beseitigt sie nicht.
Z.B. bei Rücknahme eines Widerspruchs läuft alles weiter
ohne das die Forderung nochmal erhoben werden muß.
Ohne rechtsverbindlichen Widerspruch wird die Forderung
(ob zu Recht oder nicht)Recht und kann vollstreckt werden.
Amen.

Deine Alte soll sich beruhigen und verbucht das unter
der Rubrik Lebenserfahrung und gut. Erst wenn man so
einen Fehler zwei oder mehrmals macht würde ich mir Gedanken
machen. Ansonst lass dich scheiden.

keine Rechtsberatung, klar?

von Uhu U. (uhu)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> "mal eine
> Rechnung vergessen". Zahlungsaufforderung --> gerichtliche Mahnbescheide
> --> Gerichtsurteil. Hast du das verdrängt oder auch "einfach vergessen"

Einspruch, Euer Ehren. Der Gerichtsvollzieher kommt auch, wenn man gegen 
den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat und die Frist dafür 
verstrichen ist.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt.
> Der wurde aber nicht beantwortet.

Nicht alles, was gelb ist und auf der Straße steht, ist ein Briefkasten.

von Kuckukskleber (Gast)


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>>Ansonst lass dich scheiden.
brauch ich nicht, sind nicht verheiratet. Kofferpacken reicht.

von Schwups... (Gast)


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>brauch ich nicht, sind nicht verheiratet. Kofferpacken reicht.
Wessen Koffer?
Und da macht die soviel Wind?
Ansonsten äußerst praktisch.

von tschong (Gast)


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Ach Kinder, ich hätte neulich fast ins Gras gebissen, so schlimm ist der 
Gerichtsvollzieher nicht. Man ist eine Erfahrung reicher und es ist ja 
gut ausgegangen.

von Kuckukskleber (Gast)


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> Ach Kinder, ich hätte neulich fast ins Gras gebissen, so schlimm ist der
> Gerichtsvollzieher nicht. Man ist eine Erfahrung reicher und es ist ja
> gut ausgegangen.


Kannst Du ihr das mal persönlich sagen, so sehe ich dass auch.
Kinder verhungern, leute Sterben im Krieg, Seuchen breiten sich aus.
Alles halb so wild. Aber bei mir steht ja der Gerichtsvollzieher vor der 
Tür. Warum mischt sie mir nicht Gift ins Essen

von ftf (Gast)


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Naja hernach isses gut ausgegangen. Du hast vermutlich daraus gelernt 
und wirklich was passiert ist auch nicht.
Das sowas mal vorkommt liegt einfach daran dass wir alle nur Menschen 
sind und Menschen sind nunmal nicht perfekt, und wenn einige schlechte 
Umstände zusammenkommen dann kanns halt mal schiefgehen ;-)

Mach dir ned so viele Gedanken darüber! Du bist nicht im Knast, auch 
nicht vorbestraft, deine Wohnung und dein Hab und Gut hast du auch noch 
:-D

von Kuckukskleber (Gast)


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mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin 
losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt( die Freundin 
ist auch noch Männerhasser habe ich den Eindruck), und hat nach dem 
daheimkommen die Couch vorgezogen.

von Uhu U. (uhu)


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Kuckukskleber schrieb:
> mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin
> losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt( die Freundin
> ist auch noch Männerhasser habe ich den Eindruck), und hat nach dem
> daheimkommen die Couch vorgezogen.

Warum hast du dem Gerichtsvollzieher nicht die Alte gezeigt, daß er sein 
Ding da drauf kleben kann? Wären doch zwei Fliegen mit einer Klappe 
gewesen...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Kuckukskleber schrieb:

> mache ich jar nicht, aber Frau ist gestern gleich mit Freundin
> losgezogen und hat ihr wahrscheinlich gleich alles erzählt

Ist doch aber besser, als wenn sie's in sich reinfrisst.

Allerdings wäre wohl jetzt langsam der Punkt erreicht, wo ihr alle
beide mal wieder nüchtern und sachlich miteinander drüber reden
solltet, nachdem der erste Schreck und Ärger vorbei ist.

von Klaus (Gast)


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Kuckukskleber:
Bist du zufällig das selbe Weichei, das über den Hund seiner Frau 
jammert?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> ich hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gehabt.

Vorab: Ein Widerspruch braucht nicht begründet zu werden, und selbst 
wenn er begründet worden wäre, bestünde keine Verpflichtung, daß diese 
Begründung "zur Wahrheitsfindung" heran gezogen wird. Der Widerspruch 
setzt nur einen weiteren Prozessschritt in Gange.

> Der wurde aber nicht beantwortet. Ich bin mal davon ausgegangen,
> dass ich daraufhin eine Antwort bekomme.

Natürlich hast du eine Antwort bekommen, nämlich den Verhandlungstermin 
(Anscheinend hat ja dein Gläubiger die nachfolgenden Schritte 
angeleiert).

> Einspruch, Euer Ehren. Der Gerichtsvollzieher kommt auch, wenn man gegen
> den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat und die Frist dafür
> verstrichen ist.

Das stimmt nur ... indirekt. Der Gerichtsvollzieher KANN NICHT EINFACH 
weil grade schönes Wetter ist vorbeikommen, und irgendwelche 
merkwürdigen Forderungen mit einem Kuckuck "legitimieren". Er braucht in 
jedem Fall ein vollstreckbares Gerichtsurteil, ohne den kann und darf er 
nicht zur Türe rein.

[ Ein Gerichtsvollzieher ist sowas wie ein selbständiger 
Staubsauger-Handelsvertreter. Er lebt von Beauftragungsgebühren und der 
Provision der Sachen, die er bar oder als Pfand "einkassiert". Er wird 
niemals ohne ein gültigen "Wisch" (=Vollstreckungstitel) vorbei schauen, 
weil er sich damit strafbar machen würde ]

Wenn man gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat, und 
die Frist verstrichen ist, ergeht automatisch vom Gericht ein 
VERSÄUMNIS-URTEIL. selbiges passiert auch, wenn man zum 
Verhandlungstermin nicht anwesend ist.

Es ist genau die selbe Gerichtsstelle, und genau der selbe Richter, der 
ein Urteil fällen würde, wenn ein Widerspruch eingegangen wäre und 
(sofern notwendig) eine Verhandlung stattgefunden hätte. Vielfach kommt 
es aber bei solchen Geldstreitigkeiten gar nicht zur persönlichen 
Verhandlung, sondern es wird "nach Aktenlage" entschieden.


Das mit dem Versäumnisurteil etc. ist halt das typische "wenn ich mich 
nicht rege, wird es ja hoffendlich irgendwie vergessen werden" Syndrom 
von Schuldnern.

siehe auch z.B. hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1960781.html

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Wenn man gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat, und
> die Frist verstrichen ist, ergeht automatisch vom Gericht ein
> VERSÄUMNIS-URTEIL. selbiges passiert auch, wenn man zum
> Verhandlungstermin nicht anwesend ist.

natürlich vorausgesetzt, der Gläubiger hat die nächsten Schritte in Gang 
gesetzt (Übergang ins Streitverfahren) und die Gerichtskosten ausgelegt 
(die ja der Schuldner dann auch noch zu tragen hat über die 
ursprüngliche Forderung hinaus)

von _Patrick_ (Gast)


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Was soll denn daran schlimm sein, dass jemand den Gerichtsvollzieher 
gesehen hat? Erkennt man den jetzt neuerdings an seiner Berufskleidung? 
Oder steht das am Auto?
Was dieser Herr von Beruf macht wissen doch nur die Personen, die schon 
einmal mit ihm zu tun hatten. Und wer im Glashaus sitzt...
Ausserdem kommen Gerichtsvollzieher ja nicht nur zu Pfändungen, sondern 
haben auch andere Aufgaben.

von Sigurd (Gast)


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>Was soll denn daran schlimm sein, dass jemand den Gerichtsvollzieher
>gesehen hat? Erkennt man den jetzt neuerdings an seiner Berufskleidung?
>Oder steht das am Auto?

In der anonymen Stadt kennt fast keiner den GV, von den Bewohnern 
diverser Mietskasernen mal abgesehen.

Aber auf dem Land ist der GV bekannt wie ein bunter Hund.

von Uhu U. (uhu)


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Stadtluft macht eben frei...

von Sigurd (Gast)


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Mein GV wollte vor zwei Wochen von mir die EV haben. Das wollte ich aber 
nicht, hab mir einen Termin für heute geben lassen. Ist alles easy.
Mein bisheriges Bankkonto ist jetzt toxisch und steht zur Pfändung frei. 
Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung.

von _Patrick_ (Gast)


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Ich hoffe du erwartest keinen Beifall dafür

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Sigurd schrieb:
> ...
> Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung.

Die wirst Du bei dem Background wohl nicht so leicht bekommen.

PS.: Wenn man durch das Treppenhaus ruft: wer da? und er ruft zurück: 
der Gerichtsvollzieher, dann weiß es natürlich das ganze Haus :)

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Mein GV wollte vor zwei Wochen von mir die EV haben. Das wollte ich aber
> nicht, hab mir einen Termin für heute geben lassen.

Und hast du denn jetzt heute die EV abgegeben?

> Ist alles easy.

klar, das das von der Abwicklung her easy ist. Soll der GV dir etwa in 
die Fresse hauen oder irgendwelche unmöglichen Dinge verlangen? Der 
macht ganz nett und freundlich seinen Job,nämlich zu gucken wie und wo 
er Geld von dir bekommt. Und das verfolgt er mit gewisser 
Beharrlichkeit.

> Mein bisheriges Bankkonto ist jetzt toxisch und steht zur Pfändung frei.
> Am Montag besorg ich mir ne neue Bankverbindung.

Wenn du dem GV nur deine alte Bankverbindung gegeben hast, und ihn 
strahlend angelächelt hast, daß er davon beliebig runterpfänden kann, 
dann wird da wohl bis Montags nicht viel passieren. Der GV wird (wenn er 
es schafft) Montags einen PFÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) 
bei der Bank einreichen, damit ist dein Konto "plünderbar". Bis das 
greift, dauert es ein paar Tage. Wenn du Glück hast, schaffst du es bis 
dahin, bei einer anderen Bank unter zu schlüpfen.

Wenn der GV nix Pfänden kann, dann wird er früher oder später doch noch 
die Abgabe der EV einfordern.

Die Abgabe der EV wird übrigens auch der Schufa gemeldet, genauso wie 
der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Mit diesen Mitteilungen bei der 
Schufa ist dann nicht nur dein altes Bankkonto toxisch, sondern dein 
Score-Wert ziemlich am PoPo.

von Schwups... (Gast)


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Mal halblang, pfänden kann der GV nur, was oberhalb der gesetzlich
festgelegten Pfändungsgrenze gepfändet werden darf. Bei Schuldnern
ohne Unterhaltspflichten sind das nach wie vor 985,15Euro/Monat.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Yep, und um das festzustellen nimmt er die EV ab, und damit landest du 
im Schuldnerregister und in der Schufa, und damit hast du die A...karte.

Das Problem ist heutzutage weniger ob jemand "den Herrn Kaiser" kennt 
oder mit dir in Verbindung bringt. Auch nicht daß er dir die letzte 
Unterhose wegpfändet.

Das was richtig Probleme machen kann, ist halt die Datensammlung von 
Schufa, Kreditreform und co. Du bekommst hat die Pest-Mütze aufgesetzt 
(in Form der negativen Schufa-Einträge) und bist damit viel stärker 
"behindert" als durch die Tatsache, daß jemand im Dorf über dich 
tuschelt oder lästert.

von Sigurd (Gast)


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>Yep, und um das festzustellen nimmt er die EV ab, und damit landest du
>im Schuldnerregister und in der Schufa, und damit hast du die A...karte.

Was soll daran die Aschkarte sein? Ich brauche keine Kredite, habe 
Prepaid-Handy und Debit-Kreditkarte. Die Schufa ist mir egal, da steht 
eh 70% falsches von mir drin. Und Bankkonten gibts in Österreich und der 
Schweiz.

Und nach drei Jahren wird die EV automatisch gelöscht - wenn ich nicht 
schon vorher meine Vollstreckungsgegenklage(auf Empfehlung des GV) 
gewonnen habe.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Sigurd schrieb:
...
> Und nach drei Jahren wird die EV automatisch gelöscht ...

Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager!

von Schwups... (Gast)


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>Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager

H4 mit einem div. Minijob ist das doch.

von Gast (Gast)


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Schmarotzer und Landplage !!!!!

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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@Sigurd

wenn die Voraussetzungen vor eine Vollstreckungs-Gegenklage gegeben sind 
(z.B. die Forderung mittlerweile bedient wurde), dann könntest du damit 
Erfolg haben. Deinem Text habe ich aber eher entnommen, daß du den GV 
"auflaufen" lassen willst auf ein "toxisches" Konto.

Damit ist aber nicht die Forderung abgewendet, sondern nur dei 
Vollstreckung verzögert.

Das mit den 3 Jahren stimmt insofern, daß bei der Schufa Einträgen zur 
EV- "automatisch" rausfallen. Ob das beim Schuldnerregister auch so ist, 
weiß ich nicht.

Fakt ist jedoch, daß dein Gläubiger (so die Forderung noch besteht) 
genausogut eine weitere EV anfordern kann (wenns dringend ist sogar vor 
Ablauf der 3 Jahre). Und die bleibt dann natürlich auch erst mal als 
neue EV-Eintragung weitere 3 Jahre erhalten. Das Spielchen kann man dann 
die nächsten 30 Jahre machen ....


> Die Schufa ist mir egal, da steht eh 70% falsches von mir drin.

hm, das kostet nix eine Selbstauskunft einzuholen, und bei nachweislich 
falschen Einträgen diese korrigieren zu lassen.


> Solche Leute wie Du gehören für die 3 Jahre in ein Arbeitslager!


Hm, wir kennen nicht die persönlichen Umstände von Sigurd, deswegen sind 
solche Äußerungen zumindest unbegründet.

Möglicherweise ist Sigurd ein total fleißiger und ehrbarer Mensch, und 
betrachtet nur das Thema Schufa und co mit einer "für unser Verständnis" 
zu großen Sorglosigkeit.

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