Forum: Offtopic Gewrbeschein Ingenieur?


von Gast (Gast)


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Hallo

ich suche nach "erfahrenen" ING's die ein Gewerbe angemeldet haben. 
Hintergrund ist der Einkauf im Großhandel.
Is es sinnvoll nur für Einkaufmöglichkeiten im Großhandel ein 
(Pseudo)-Gewerbe anzumelden oder tritt man da eine Lawine los 
(Finanzamt, IHK etc.) Es soll also überhaupt nichts verkauft oder 
produziert werden!

Suche da Erfahrungsberichte (Kosten?) und keine Theorie.

von Otto (Gast)


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"Grosshandel" ohne grosse Stückzahlen bringt eher wenig.....

Kommt aber auf die konkreten Teile an.....

Otto

von Gast (Gast)


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Hallo

es geht nicht um Stückzahlen sondern um die Auswahl, die man sonst nicht 
bekommt (zB: Lebensmittel).

von Gast (Gast)


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Mit dem Gewerbeschein wirst du automatisch Zwangsmitglied der IHK, 
bekommst ihre Zeitschrift und musst Beitrag bezahlen.

von Otto (Gast)


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Hallo Gast,

nach meiner Erfahrung ist es eher schwierig auf eigene Initiative 
"Mitglied" bei einem Grosshändler zu werden...

Hast Du keinen Bekannten, über den Du kaufen könntest ?

Die Anmeldung eines Gewerbes führt oft zu nicht unerheblichen 
Verwaltungsaufwand....

Gruss Otto

von Gast (Gast)


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Hallo Otto

die Problematik ist schon klar. Bisher war es so, dass das über einen 
"Bekannten" problemlos ging. Leider hat sich da räumlich was verändert. 
Deshalb die Frage nach dem EIGENEN Gewerbeschein...

MfG
Achim

von Otto (Gast)


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Hallo Achim,

wie bereits oben geschrieben wurde, kommt die IHK und das Finanzamt auf 
Dich zu - oft muss auch eine Einzugsermächtigung für UST gegeben werden.

Einfacher ist es, Dir eine Einkaufsberechtigung über Deinem Bekannten 
ausstellen zu lassen ....

Gruss Otto

von O. D. (odbs)


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Um die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kommst du nicht herum. Das 
kostet dich jeden Monat etwa eine Stunde, wenn du es online mit Elster 
erledigst. Wenn es dir sinnvoll erscheint und dein Umsatz hinreichend 
gering ist, kannst Du Dir den Umsatzsteuerkram komplett sparen. 
Vorsteuerabzug geht dann natürlich nicht.

Die IHK wird sich melden, jedoch wird bei geringem Umsatz in der 
Anfangsphase oft kein Beitrag erhoben - das ist aber je nach Region 
verschieden.

Auch die Berufsgenossenschaft wird sich melden, wenn du aber keine 
Angestellten hast, fallen da keine Kosten an.

Im Geschäftsverkehr bist du als "Geschäftsmann" schlechter gestellt als 
der Endverbraucher, das sollte dir vorher klar sein.

Solltest du nachhaltig in der Verlustphase bleiben, wird sich das 
Finanzamt irgendwann bei dir melden und dir "Liebhaberei" vorwerfen.

von Schwups... (Gast)


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Können Freiberufler (also ohne Gewerbeschein) nicht auch in
Großmärkten einkaufen? Steuerberater, Anwälte und Ärzte
müssten das wissen.
Die Sache mit der Gewerbeanmeldung ist nicht von Dauer weil
bei fehlenden Umsätzen Scheinselbständigkeit unterstellt und
der Laden dann dicht gemacht wird weil der Zweck nicht
plausibel ist. Eine Einzelrechnung oder Verkaufsquitung
könnte da erfahrungsgemäß Wunder wirken für die nächsten
zwei bis drei Jahre bis dieser Quatsch dann wieder von vorn
beginnt. Wenn man keine Umsätze hat braucht man auf Antrag
auch keine Beiträge bei der IHK berappen. Ich halte allerdings
die Einkaufsmöglichkeiten im Großmarkt für nicht so berauschend.
Wer brauch schon Großpackungen wie z.B. 50Stck Wiener Würstchen
pro Dose oder Käse(kein analoger) als 30kg Paket. Das ist nur
für die Gastronomie interessant und gibts hier und da auch in 
Restpostenmärkten zum gleichen Preis.
Ich kenn Leute näher die da einkaufen und lese gelegentlich
von dort auch mal einen Prospekt. Mit ein bischen Mühe finde
ich auch viel bei anderen Firmen vor Ort.

von Schwups... (Gast)


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>Um die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kommst du nicht herum.
Doch, wenn deine Umsatz und Ertragsvorausschau (bei der Gründung)
NULL ist, wird auch keine Steuerschätzung vorgenommen. Das passiert
erst wenn das erste Geschäftsjahr vorbei ist und überhaupt ein paar
Zahlen zu Grunde gelegt werden können.
Ich muß allerdings hier zugeben, das ich darin noch keine Erfahrung
habe. In einem Lehrgang "Mindestbuchhaltung für Existenzgründer" hat
man mir dass mal so vermittelt, was aber auch schon wieder überholt
sein kann. Hängt ein bischen mit der Umgänglichkeit seines Finanzamtes
ab.

von Thilo M. (Gast)


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WIe Oliver Döring schon schrieb, das Finanzamt unterstellt dir nach ca. 
5..7 Jahren 'Hobby', wenn du nur Verluste machst (das machst du ja, wenn 
du geschäftlich einkaufst), oder auf null kommst. Im schlimmsten Fall 
kriegst du 'ne Prüfung ins Haus, nicht angenehm. Ebenso musst du den 
Papierkram 10 Jahre aufbewahren.
Des Weiteren ist's anfangs sehr viel Papierkram, z.B. USt Voranmeldung 
jährlich beantragen, von der zusätzlichen Müllgebühr befreien lassen, 
GEZ überzeugen, etc. p.p.

Ich würde mir das zweimal überlegen. ;)

von Schwups... (Gast)


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>Im Geschäftsverkehr bist du als "Geschäftsmann" schlechter gestellt als
>der Endverbraucher, das sollte dir vorher klar sein.
Plausibler wäre eine Benachteilgung durch die Verbraucherschutzgesetze
weil man als Geschäftsmann beispielsweise nur sechs Monate gesetzliche
Gewährleistung hat. Ein oder mehrere Beispiel(e) machen es 
verständlicher.
>Solltest du nachhaltig in der Verlustphase bleiben, wird sich das
>Finanzamt irgendwann bei dir melden und dir "Liebhaberei" vorwerfen.
Nachhaltige Verluste sind dabei kein Problem wenn Umsätze erzielt 
werden.
Umsätze sind eben keine Gewinne und wenn die ausbleiben ist dem 
Finanzamt
das zunächst egal, es sei denn man hat so einen bissigen Bürokraten der
so einen Hungerleider nicht mehr bearbeiten möchte weil der Staat nichts
davon hat. Dagegen kann man sich aber wehren. Man muß eben nur mal
Initiative zeigen und mit den Verantwortlichen im Amt reden.
Auch wenn das bei den Betonköpfen nicht so leicht ist.

von Gast (Gast)


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Hallo

mmmhhh das scheint dann doch nicht so einfach. Ich habe bisher immer 
übers Geschäft eingekauft und bin jetzt in Rente. Mir geht es da nicht 
um billiger, sondern einfach um bestimmte Produkte die man qualitativ 
sonst nicht so (einfach) bekommt. Da kauft zwar jeder ein, aber 
vermutlich über einen Bekannten vom Bekannten.
Aber aus den Antworten entnehme ich, dass sich da wohl der Aufstand  für 
einen Gewerbeschein nicht lohnt...

MfG
Achim

von ?? (Gast)


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Welche Produkte bekommst du denn nicht ? Die tollen Dinge kauf ich zB 
nicht in der Schweiz, sondern in Amerika. In der Schweiz sind die 
Krauterer-Zwischenhaendler, die abgreifen. Gut, wenn man die kuerzere 
Lieferzeit, falls sie denn existiert als Vorteil ausnuetzen kann...

von Arc N. (arc)


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Schwups... schrieb:
> Können Freiberufler (also ohne Gewerbeschein) nicht auch in
> Großmärkten einkaufen? Steuerberater, Anwälte und Ärzte
> müssten das wissen.

Ist zumindest bei Metro problemlos möglich (entsprechende Unterlagen vom 
FA vorausgesetzt).

>> Um die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kommst du nicht herum.
> Doch, wenn deine Umsatz und Ertragsvorausschau (bei der Gründung)
> NULL ist, wird auch keine Steuerschätzung vorgenommen. Das passiert
> erst wenn das erste Geschäftsjahr vorbei ist und überhaupt ein paar
> Zahlen zu Grunde gelegt werden können.

Nein, in den ersten zwei Jahren sind monatliche UStVAs vorgeschrieben 
(UStG §18 (2)), wenn man nicht von der Kleinunternehmerregelung 
gebraucht macht (darf dann allerdings fünf Jahre lang keine USt 
berechnen, ist aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt)

> Ich muß allerdings hier zugeben, das ich darin noch keine Erfahrung
> habe. In einem Lehrgang "Mindestbuchhaltung für Existenzgründer" hat
> man mir dass mal so vermittelt, was aber auch schon wieder überholt
> sein kann. Hängt ein bischen mit der Umgänglichkeit seines Finanzamtes
> ab.

Lass mich raten, Lehrgang von einer IHK?

von Gast (Gast)


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Hallo @ARC Net,

>>Ist zumindest bei Metro problemlos möglich (entsprechende Unterlagen vom
>>FA vorausgesetzt).

Was sind Unterlagen vom FA (Finanzamt?). Wie bekommt man das?

von Schwups... (Gast)


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>Lass mich raten, Lehrgang von einer IHK?

Yau und VHS auch.

von Arc N. (arc)


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Gast schrieb:
> Hallo @ARC Net,
>
>>>Ist zumindest bei Metro problemlos möglich (entsprechende Unterlagen vom
>>>FA vorausgesetzt).
>
> Was sind Unterlagen vom FA (Finanzamt?). Wie bekommt man das?

Vorgelegt hatte ich afair die (vom Bundeszentralamt für Steuern) 
zugeteilte USt-IdNr und die vom FA zugeteilte neue Steuernummer.
Für letztere reicht es dem FA die Aufnahme einer freiberuflichen 
Tätigkeit anzuzeigen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
U.U. braucht man allerdings gute Argumente, wenn das FA meint, die 
Tätigkeit wäre nicht freiberuflich im Sinne von EStG 18 (also kein 
sogenannter Katalogberuf). Folgen sind, wie oben schon erwähnt, 
monatliche UStVA, später dann Einkommenssteuervorauszahlungen.
Sonstige Übel ala Gewerbesteuer, IHK etc. gibt es nicht.

von Na und? (Gast)


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> mmmhhh das scheint dann doch nicht so einfach. Ich habe bisher immer
> übers Geschäft eingekauft und bin jetzt in Rente. Mir geht es da nicht
> um billiger, sondern einfach um bestimmte Produkte die man qualitativ
> sonst nicht so (einfach) bekommt.

Erstens gehen mir die in der Metro orientierungslos umherirrenden 
Rentner nebst ebenso orientierungslos umherirrendem Anhang auf den Sack. 
Von daher ist es schon ganz gut, dass gewisse Hürden aufgebaut werden.

Zweitens geht es nur und genau nur um billiger und um nichts anderes. 
Die Ware ist größtenteils derselbe Schrott wie anderswo auch. Das 
Sortiment ist teils breiter, teils eingeschränkter.

von Gast (Gast)


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Hallo

@ Na und? wie kann ich dich in der Metro als "zielorientierten" Menschen 
erkennen? Hast du ein "Z" auf der Stirne? Gerne würde ich von dir 
lernen!

Wenn du aber so neben dem Thema liegst, wie bei diesem Thread, habe ich 
meine Zweifel?

Mich würde nur noch interessieren ob du einen Gewerbeschein hast, oder 
ob du ein Trittbrettfahrer bist?

Herzliche Grüße
Achim

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