>Ich weiß von keinem Mangel. Alle mir bekannten Mängel führe ich auf.
Widersprüchlich. Ent-oder weder. Wenn, dann nur solche Mängel die
deiner laienhaften Fachkenntnis als normaler Bürger zuzumuten sind.
Versteckte Mängel die man fachlich erwarten oder kennen sollte
sind dann natürlich ausgeschlossen.
>Die Klausel heißt "gekauft wie gesehen".
Nicht mehr zulässig, seit der Reform der Sachmängelhaftung.
@Karl Heinz Bucheggger
>Der Verkäufer bleibt jedoch haftbar
>für sich aus einem Sachmangel ergebende
>Personenschäden,
>Das würde ich keinesfalls unterschreiben.
Warum nicht, bist/warst doch Haftpflichtversichert?
Vorsichtshalber würde ich mich mal erkundigen wie weit
da die Haftung des Versicherers geht, auch wenn der Vertrag
nicht mehr besteht.(Hab nämlich gerade selbst so ne Sache)
Hält dich aber keiner(außer der Käufer vielleicht)von ab die
Klausel zu streichen.
>Allerdings führen derartige Klauseln schnell mal zur Unwirksamkeit des >Vertrags!
Nicht, wenn eine salvatorische Klausel vorhanden ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel
Problematisch sind nur reparierte Unfallschäden. Diese sind
aufzuführen(auch von Vorbesitzern). Bagatellschäden wie Parkrempler
sind davon ausgenommen.
Ich würde folgendes schreiben:
Privatverkauf, Bastlerfahrzeug, wahrscheinlich Mängelbehaftet
unbekannter Natur o.ä., Verkauf unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung.
Haftungsausschluß bei Gefahrübergang an den Käufer.
Ansonsten mußte eben nochmal 50 Euro für den Tüv investieren,
dann haben die den schwarzen Peter.
Kein Rechtsrat, Irrtum vorbehalten, ohne Gewähr.