Ich verkaufe gleich mein Auto Ich habe das Auto nicht TÜV fertig, der ist auch abgelaufen. Ich habe also nicht vor, etwas in das Auto zu investieren. Jetzt möchte ich vermeiden, dass der nach zwei Wochen ankommt und ein Teil des Geldes zurück haben will(ungerechtfertigt). Ich weiß von keinem Mangel. Alle mir bekannten Mängel führe ich auf. Gibt es eine Klausel, die mich vor solchen Tricksereien schützt?
http://www.ace-online.de/daten/LeistungenNutzen_VertragsFormularservice/Kaufvertr.pdf Passt das? Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. ...
5. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Verkäufer bleibt jedoch haftbar ● für sich aus einem Sachmangel ergebende Personenschäden, Das würde ich keinesfalls unterschreiben. Im Kaufvertrag steht: gekauft wie besichtigt. Jeglicher weiterer Anspruch wird abgelehnt.
Lad dir einen ADAC PKW Kaufvertrag runter, mit dem machst du nix falsch.
Vorsicht, man kann solche Haftung Personenschäden nicht vertraglich ausschließen. Das ist auch das Problem bei Mitfahrgelegenheiten! Da haftet man, egal was die unterschrieben haben. Allerdings führen derartige Klauseln schnell mal zur Unwirksamkeit des Vertrags!
>Ich weiß von keinem Mangel. Alle mir bekannten Mängel führe ich auf. Widersprüchlich. Ent-oder weder. Wenn, dann nur solche Mängel die deiner laienhaften Fachkenntnis als normaler Bürger zuzumuten sind. Versteckte Mängel die man fachlich erwarten oder kennen sollte sind dann natürlich ausgeschlossen. >Die Klausel heißt "gekauft wie gesehen". Nicht mehr zulässig, seit der Reform der Sachmängelhaftung. @Karl Heinz Bucheggger >Der Verkäufer bleibt jedoch haftbar >für sich aus einem Sachmangel ergebende >Personenschäden, >Das würde ich keinesfalls unterschreiben. Warum nicht, bist/warst doch Haftpflichtversichert? Vorsichtshalber würde ich mich mal erkundigen wie weit da die Haftung des Versicherers geht, auch wenn der Vertrag nicht mehr besteht.(Hab nämlich gerade selbst so ne Sache) Hält dich aber keiner(außer der Käufer vielleicht)von ab die Klausel zu streichen. >Allerdings führen derartige Klauseln schnell mal zur Unwirksamkeit des >Vertrags! Nicht, wenn eine salvatorische Klausel vorhanden ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel Problematisch sind nur reparierte Unfallschäden. Diese sind aufzuführen(auch von Vorbesitzern). Bagatellschäden wie Parkrempler sind davon ausgenommen. Ich würde folgendes schreiben: Privatverkauf, Bastlerfahrzeug, wahrscheinlich Mängelbehaftet unbekannter Natur o.ä., Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Haftungsausschluß bei Gefahrübergang an den Käufer. Ansonsten mußte eben nochmal 50 Euro für den Tüv investieren, dann haben die den schwarzen Peter. Kein Rechtsrat, Irrtum vorbehalten, ohne Gewähr.
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