Wahlkampf im Knast

Gast #1377185
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Ich bin neulich im Urlaub an einem Gefängnis vorbei gegangen.
An einer Laterne war ein Sticker angeklebt:"Gib Bullen keine Chance"
Ich habe mir gedacht, da haben Leute eine ganz andere Wahrnehmung von 
Gesetz, Ordnung und dem Wirken der Polizei. So das die Polizei sie daran 
hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug 
und Vergewaltigung auszuüben.

Ich weiss nicht, ob Leute die im Knast sitzen ein Wahlrecht haben.
Nehmen wir mal spekulativ an, sie haben.

Dann erste Frage: mit welche Wahlslogans würden die Parteien dann 
werben?

Z.B. CDU: Wir haben die Kraft für Sicherheit und Fortschritt
FDP: Mit uns für Freiheit und Fortschritt
Die Linke: Knast abwählen
SPD: Bullen würden CDU wählen

Meine zweite Frage: Welche Partei würde dann so ein Verurteilter wählen, 
von der er sich erhofft, das die ihn rauslassen.
Gast #1377217
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Nun ja...
Ein Insasse hat ja nicht sein Gehirn an der Eingangstür abgegeben und 
kann jetzt nur noch in seiner Eigenschaft als Gefangener an "Ausbruch, 
Gefängnis abschaffen und gegen die Polizei kämpfen" denken. Auch die 
Insassen sind noch Menschen, die durchaus zu anderen Themen eine Meinung 
haben, als nur über Gefängnisse...

Kopfschüttel
Gast #1377239
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Wer im Gefängnis sitzt hat kein Wahlrecht.
In den USA reicht eine einmalige Freiheitsstrafe, um lebenslang das 
Wahlrecht aberkannt zu bekommen.

Bei uns gilt, dass der Straftäter seine Strafe abgesessen hat und daher 
natürlich wieder wählen darf.
#1377282
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Tilo schrieb:
> Wer im Gefängnis sitzt hat kein Wahlrecht.

So ein Quatsch.

> In den USA reicht eine einmalige Freiheitsstrafe, um lebenslang das
> Wahlrecht aberkannt zu bekommen.

Noch sind wir keine US-Provinz

> Bei uns gilt, dass der Straftäter seine Strafe abgesessen hat und daher
> natürlich wieder wählen darf.

Setzen, sechs.
#1377286
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Thomas S. schrieb:
>>So das die Polizei sie daran
>>hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug
>>und Vergewaltigung auszuüben.
>
> Das ist wahre Hetze!

Da hat Benny (Gast) von seinem Recht auf Hirnlosikeit gebrauch gemacht.
Gast #1377290
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>Wiki schrob:
>> Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug
>> des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.

Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve 
Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum Kandidaten 
aufstellen lassen. Lustig, lustig...unser gutes altes GG ist immer 
wieder für Überraschungen gut!
Stellt Euch mal vor, ihr steht im September in der Wahlkabine, faltet 
den Stimmzettel auseinander und da steht plötzlich bei irgendeiner 
Partei:

"Mustermann, Max: selbst. Geschäftsmann (z.Zt. JVA Stammheim)"...
Gast #1377300
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> Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve
> Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum
> Kandidaten aufstellen lassen.

Wenn Du wüsstest, wie sehr Du Dich gerade blamiert hast...
#1377307
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Schraubenhuber schrieb:
>>Wiki schrob:
>>> Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug
>>> des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.
>
> Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve
> Wahlrecht.

Richtig. Und so muß es sein.

> Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum Kandidaten
> aufstellen lassen. Lustig, lustig...unser gutes altes GG ist immer
> wieder für Überraschungen gut!

Bei den vielen Korruptions-Kriminellen, die die Parlamente und (Ehren-) 
Posten der Parteien besiedeln, wären doch mal ein paar ehrliche 
Schränker, oder Schwarzfahrer auf den Wahlzetteln ein richtiger 
Lichtblick...

> Stellt Euch mal vor, ihr steht im September in der Wahlkabine, faltet
> den Stimmzettel auseinander und da steht plötzlich bei irgendeiner
> Partei:
>
> "Mustermann, Max: selbst. Geschäftsmann (z.Zt. JVA Stammheim)"...

Das wäre ein echter Lichtblick, denn die o.g. Gangster sehen niemals 
einen Knast aus der Häftlingsperspektive, obwohl sie meistens 
Schlimmeres ausgefressen haben.
#1377323
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Google-Benutzer schrieb:
> Selbst die Eule kennt den Unterschied zwischen aktivem und passivem
> Wahlrecht nicht.
>
> Interessant...

Woraus schließt du das?

Wer im Knast sitzt und die bürgerlichen Ehrenrechte nich aberkannt 
bekommen hat - was nur noch sehr selten passiert - hat selbstversändlich 
das aktive und passive Wahlrecht.
Gast #1377352
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Ach, darauf habe ich gewartet: Die Eule will sich wieder rauswinden...

Was hast Du so schön behauptet:

> Wer im Knast sitzt [...] hat selbstversändlich
> das aktive und passive Wahlrecht

Das ist glatt falsch.
Gast #1377353
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> Welche praktische Relevanz hat das überhaupt?

Definiert wer? Du?

Weil Du einen Wikipedia-Artikel über ein Fachgebiet von dem Du vor 10 
Minuten noch keine Ahnung hattest nicht aufmerksam gelesen hast?
Gast #1377360
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Wie soll denn das überhaupt gehen? Briefwahl?
Wenn das man nicht die JVA-Beamten überhaupt zulassen.
Die lesen nämlich mit.
Als ich den Thread hier gelesen habe mußte ich
an Wodim denken, Schande.
#1377361
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Google-Benutzer schrieb:
>> Welche praktische Relevanz hat das überhaupt?
>
> Definiert wer? Du?

Dann guck doch mal, wer in der Praxis ein öffentliches Amt durch eine 
rechtskräftige Verurteilung verloren hat.

Die wenigen, die wegen der Parteienfinanzierungs-Betrügereien und 
Korruption vor Gericht standen, jedenfalls nicht.

Aber sicherlich kannst du ein paar prominente "Opfer" nennen.
Gast #1377417
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>> Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve
>> Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum
>> Kandidaten aufstellen lassen.
> Wenn Du wüsstest, wie sehr Du Dich gerade blamiert hast...

Ja, in der Tat wüßte ich das jetzt gerne mal, lieber Google-Benutzer!
Gast #1377483
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>Thomas S. schrieb:
>>>So das die Polizei sie daran
>>>hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug
>>>und Vergewaltigung auszuüben.
>>
>> Das ist wahre Hetze!

>Da hat Benny (Gast) von seinem Recht auf Hirnlosikeit gebrauch gemacht.

Das war polemisch gemeint. Aber mal im Ernst, viele sagen, das 
Gefängniss hätte noch niemanden gebessert. Aber zumindestens solange die 
Brüder (und Schwestern) im Loch sitzen, sie es mit der Ausübung weiterer 
Straftaten etwas verhindert. Wer meint, die armen Knackies, der kann 
sich ja gern um entlassenen Straftäter bemühen und die in den eigenen 
vier Wänden beherbergen und verköstigen.
#1377546
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Benny schrieb:
> Das war polemisch gemeint. Aber mal im Ernst, viele sagen, das
> Gefängniss hätte noch niemanden gebessert. Aber zumindestens solange die
> Brüder (und Schwestern) im Loch sitzen, sie es mit der Ausübung weiterer
> Straftaten etwas verhindert.

Diese Zeit wird sehr intensiv zur Weiterbildung genutzt.

Arno
Gast #1377567
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Hallo Uhu,
>Dann guck doch mal, wer in der Praxis ein öffentliches Amt durch eine
>rechtskräftige Verurteilung verloren hat.

>Die wenigen, die wegen der Parteienfinanzierungs-Betrügereien und
>Korruption vor Gericht standen, jedenfalls nicht.

Das du 'vor Gericht stehen' und 'rechtskräftig Verurteilt' scheinbar 
gleichsetzt ist sicher nur ein Flüchtigkeisfehler gewesen.
Aber wer wurde denn wegen "Parteienfinanzierungs-Betrügereien" 
verurteilt, wärend er ein öffentliches Amt inne hatte? Der Graf ist z.B. 
zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen wurde.
#1377577
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Patrick schrieb:
> Aber wer wurde denn wegen "Parteienfinanzierungs-Betrügereien"
> verurteilt, wärend er ein öffentliches Amt inne hatte? Der Graf ist z.B.
> zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen wurde.

Eben. Deswegen ist der automatische Entzug des passiven Wahlrechts in 
solchen Fällen praktisch bedeutungslos - außer, um irgendwelche Rechten 
per Verurteilung wegen einschlägigen Delikten aus den Parlamenten zu 
entfernen.

Es hielt jedenfalls die F.D.P. nicht davon ab, den Grafen zum 
Ehrenvorsitzenden ernennen.
#1377593
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Da gebe ich dir ja durchaus recht.

Aber überlege dir auf der anderen Seite mal, was passiert, wenn einer 
ein öffentliches Amt inne hat und dann heraus kommt, daß er ein krummes 
Ding gedreht hat.

Wenn er nicht freiwillg geht, wird er weggemobbt, noch bevor der 
Gerichtstermin anberaumt ist.
#1377599
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Schwups... schrieb:
>>Der Graf ist z.B. zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen >wurde.
> Da war bestimmt ein Deal im Spiel.

Den Zusammenhang sehe ich nicht.

Er mußte in Deckung gehen, um die Partei nicht zu beschädigen.

Aber daß im Gerichtsverfahren gedealt wurde, ist natürlich alles, nur 
nicht unwahrscheinlich...
Gast #1377609
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>wenn jemand sein öffentliches Amt nicht zurückgeben will?
Aus einem öffentlichem Amt kann man auch entlassen werden.
War da nicht kürzlich so eine Geschichte in Kiel mit dem
Ministerpräsidenten Carstensen der da einige Leute die
öffentliche Ämter bekleideten, rausgeschmissen hat, und zwar
in Null-Komma-Nichts?
#1377624
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Patrick schrieb:
> Also steht es um die Moral doch besser, als viele hier behaupten

Es ist letztlich immer eine Frage von Kosten/Nutzen-Überlegungen, was da 
als Moral ausgegebn wird.

Einer der weit oben ist, hat natürlich viel zu verlieren, wenn er es 
nicht schafft, die Verfolgung seiner Straftaten zu vereiteln.
Gast #1377648
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>Einer der weit oben ist, hat natürlich viel zu verlieren, wenn er es
>nicht schafft, die Verfolgung seiner Straftaten zu vereiteln.

Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand und konnten
die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben war?
#1377655
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Schwups... schrieb:
> Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand und konnten
> die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben war?

Gibt es bei denen Ruhestand? Doch eher nicht.

Aber die Aufhebung der Immunität ist eine reine Formsache, die zwar 
theoretisch verweigert werden kann, was aber zumindest in der BRD noch 
nie vorkam.
Gast #1377658
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>Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand
Nö, er war Bundeswirtschaftsministers

>und konnten die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben >war?
Ja so ist das mit einem MdB & Minister

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