wo darf man mit dem schlauchboot paddeln?

#1379821
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Nichtschwimmer schrieb:

> Ja, volle Zustimmung!
> Aber ich denke das es gar nicht mal so unüblich ist, dass man fast
> überall rumpaddeln darf. Nur kaum einer traut sich... ?!?!?

Im alter von 15 jahren, waren 2 Freunde und ich auf einem kleinen See 
mit einem Schlauchboot am Paddeln, bis die Schmiere kam...

Ich glaub das sagt alles. Zumal stand nirgends ein Verbotsschild o.ä.
Im übrigen war an dem See auch ein kleiner "Strand".

Das die Leute im Sommer im See geschwommen sind, dazu hat auch nie 
jemand was gesagt.
Gast #1380062
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>gibt es Gründe für ein Verbot?

Ich kenne kein direktes Verbot, welches es untersagt
in einem Schlauchboot auf einem Gewässer herumzuschwimmen,
solange das Boot nicht motorisiert ist, oder die Motorleistung
unter 5 PS ist.

Schwierig wird es nur dann, wenn das Gewässer Privateigentum ist,
dann hat der Eigentümer darüber zu bestimmen, ob es erlaubt ist
dort zu paddeln.

Naturschutz und Gewässerschutz könnten auch noch eine Einschränkung
darstellen.
#1380299
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Hier ist vor zwei Jahren mal eine Kiesschute mitsamt Ali auf Steuerstand 
auf einem Baggersee untergegangen.

Ali konnte natürlich nicht schwimmen und man fand ihn erst Wochen 
später.

Das alles ist dem Kiesgrubenbetreiber so in die Knochen gefahren, daß er 
den ganzen, nicht eben kleinen See hat einzäunen lassen. Früher wurde 
geduldet, daß man dort badet.

Solche Geschichten führen dann schon mal zu Paddelverboten...
Gast #1380310
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Hallo,
Danke für die Antworten!
Hier gibt es einen großen, langsam fließenden Fluss, diverse Seen 
(manche unter Naturschutz) und einige Kanäle.
Meine Kinder fragen, ob wir nicht ein Schlauchboot anschaffen können, um 
ab und an mal paddeln zu gehen.
Ansich eine gute Idee.
Ich habe aber die Befürchtung, dass möglicherweise die Herren von der 
grünen Fraktion auftauchen wegen irgendwas, was man vorher nicht gewußt 
hat, und meine Kinder dann möglicherweise einen Schock fürs Leben 
bekommen.

>Schlimm, daß solche Fragen gestellt werden müssen!
Ja, es ist traurig!

>Richtig. Es ist diese Schere im Kopf, für jeden Furz erst den Staat um
>Erlaubnis zu fragen. Sehr schlimme Entwicklung :-(
Man ist verunsichert

>Um den Bürger zu geißeln, wird er unter Androhung völlig absurder
>Bußgeldhöhen gefügig gemacht.
Der Gedanke kann einem glatt in den Sinn kommen

>Ich kenne kein direktes Verbot, welches es untersagt
>in einem Schlauchboot auf einem Gewässer herumzuschwimmen,
>solange das Boot nicht motorisiert ist, oder die Motorleistung
>unter 5 PS ist.
Boot ist nicht motorisiert. Wenn der See nicht unter Naturschutz steht 
und kein Privateigentum ist, dürfte es also erlaubt sein?!?
Gast #1380613
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> Ich habe aber die Befürchtung, dass möglicherweise die Herren von der
> grünen Fraktion auftauchen wegen irgendwas, was man vorher nicht gewußt
> hat, und meine Kinder dann möglicherweise einen Schock fürs Leben
> bekommen.

Du könntest Deinen Kindern aber auch beibringen, dass man nicht in 
panische Demut verfallen muss, nur weil am Horizont jemand in einer 
Uniform auftaucht!

Aber die Obrigkeitshörigkeit steckt den Deutschen wohl in den Genen...
Persönliche Seite #1380680
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Es gibt offensichtlich Einschränkungen:

http://bundesrecht.juris.de/binschstro_1998/__21_18.html

Da steht:

1. Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Humboldthafen (km 14,50)
   bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) ist der Verkehr von
   Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb nicht gestattet.

Das ist die Spree, die quer durch Berlin fließt. Der Humboldthafen 
befindet sich unmittelbar am sogenannten "Hauptbahnhof", und die 
Oberbaumbrücke befindet sich flussaufwärts davon an der Grenze von 
Kreuzberg zu Friedrichshain.

Da darf man also nicht paddeln.
Gast #1380768
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Habs schon gemacht. Kleines Fluesschen, Schlauchboot und sich auf einen 
netten Tag gefreut. Was total nerft sind die vielen Staustufen auf 
vielen Fluessen. - und die Angler die meinen Ihnen gehoere der Fluss. - 
Stimmt nicht. Auf den meissten darfst Du mit dein Paddelboetchen drauf.
Ps: Nimm was stabiles... ich hab bestimmt auf der Tour 8x Flickhalt 
machen muessen und das Ding sieht nun von unten aus wie ne 
Patchworkdecke.
Moderator Persönliche Seite #1381458
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Thilo M. schrieb:
>>Vorsicht, auf größeren Seen mit Berufssschiffahrt muss jedes Boot
>>irgendein Schild/Beschriftung haben,
>
> Schlauchboot (mit Muskelkraft angetrieben) muss nicht zugelassen werden.

Stand ja dort auch nicht.  Es steht nur geschrieben, dass es eine
Beschriftung haben muss.  Ich hab's tatsächlich an der Elbe in
der Sächsischen Schweiz schon gesehen, dass die Wasserschutzpolizei
ein Schlauchboot dazu verdonnert hat, dass sie da einen Namen des
Fahrzeugs dran schreiben...
Moderator Persönliche Seite #1381583
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Thilo M. schrieb:

> Nennt sich dann wohl 'amtlich anerkanntes Kennzeichen'.

Das besonders Kranke daran ist ja: es gibt kein ,amtliches Kennzeichen',
du kannst das Teil "Maria" oder "Eleonore" nennen, ganz wie du willst,
der Name ist einfach mal nur "auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs
in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen
anzubringen", um obiges Gesetz nochmal zu zitieren...  (Außerdem muss
man noch Name und Adresse des Eigentümers verewigen, aber das darf
auch innen sein.)  Die Kennzeichnung muss "dauerhaft" sein, hmm,
am besten wahrscheinlich fest tackern. :-))

Aber ein Gutes hat das auch: du kannst dein Schlauchboot dann
wenigstens ordentlich taufen und einen Flasche Sekt reinwerfen.
Da sie davon nicht kaputt geht, kannst du sie anschließend sogar
noch auf gewöhnlichem Wege entleeren. :-)

> Als Name wäre "DieBürokratiezwingtmichhierwasdranzuschreiben"
> ein Vorschlag. :)

In mindestens 10 cm hohen Buchstaben?  Die müssten dann entweder
sehr schmal ausfallen, oder du brauchst ein ziemlich großes
Schlauchboot. ;-)
Gast #1381592
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>es gibt kein ,amtliches Kennzeichen'

Da unterscheidet der Amtsschimmel ganz genau. Zwischen 'amtlichem 
Kennzeichen' (Zulassung) und 'amtlich anerkanntem Kennzeichen' besteht 
ein Unterschied. :-/

An meinem Boot ist nur die Zulassungsnummer, kein Namen drauf. 'HD-D 
xxx' für WSA Heidelberg und xxx für eine Nummer (Sportboot, 4.70m lang, 
60PS AB).
Gast #1381816
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also, damals (tm) in meiner jugend (c) hab ich mit meinem vater auch die 
eine oder andere schlauchboot-tour über kleine flüsschen hier in der 
gegend gemacht, ohne das sich jemand beschwert hätte.

ich hätte da jetz auch keine größeren bedenken bei deinen kids.

vielleicht käufst du ihnen noch ne harpune, falls son hutständer 
auftaucht, könnse den dann n pfeil in arsch ballern.
Gast #1382674
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>Die stehen dann in der Verordnung, mit der das
>Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.
und wo kann man die dann einsehen?????????
baden ist in besagtem see anscheinend erlaubt, keine verbotsschilder, 
ausgewiesene grillwiese, besucherparkplatz, viele schwimmende... aber 
das hat wahrscheinlich gar nix zu sagen... sobald wir dort mit dem 
schlauchboot starten, wird die H2O-Schutzpolizei direkt mit dem 
Hubschrauber eingeflogen und läßt das wasser ab, um uns festzusetzen
;)
Gast #1382786
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Manche sind schon recht leichtsinnig, letzten Samstag selbst gesehen:
drei Schwimmer (einer davon ohne jede Kondition) überquerten einen ca. 
100m breiten Fluss, obwohl dort ein Ausflugsdampfer nach dem Anderen 
untewegs ist. Auch Sportboote fahren da viele. Der langsame Schwimmer 
hat's grade noch vor einem Dampfer 'rüber geschafft, zuerst am Kraulen, 
dann Brustschwimmen, das letzte Drittel auf dem Rücken. Sowas finde ich 
recht unverantwortlich. :-/
#1382888
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Ted schrieb:
>>Die stehen dann in der Verordnung, mit der das
>>Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.
> und wo kann man die dann einsehen?????????

Bei der Gemeinde, falls sie nicht vor Ort ausgehängt ist und Rowdies sie 
nicht kurz und klein geschlagen haben.

> baden ist in besagtem see anscheinend erlaubt, keine verbotsschilder,
> ausgewiesene grillwiese, besucherparkplatz, viele schwimmende... aber
> das hat wahrscheinlich gar nix zu sagen...

Wenn das so ist, würde ich mir da nicht groß den Kopf zerbrechen. Die 
größten Kotzbrocken, denen man an solchen Gewässern begegnet, sind 
Angler.

Aber noch ein Tipp: Meide jede Art von Ufervegetation und befahre nur 
offene Wasserflächen.
Moderator Persönliche Seite #1385072
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Stefan Helmert schrieb:
> Wie ist das denn nun mit einer Luftmatratze?

http://bundesrecht.juris.de/binschstro_1998/__1_01.html

Fällt also sicher auch unter Kleinfahrzeug :), sofern man sich damit
auf einer Binnenschifffahrtsstraße bewegt (wobei es diese Verordnung
versäumt, ihren Geltungsbereich ordentlich zu definieren).
Moderator Persönliche Seite #1385221
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Thilo M. schrieb:

> Ich finde, der ist schon recht ordentlich definiert:

Wo denn aber zum Geier?  Ich gebe zu, ich habe mir nicht jeden
einzelnen Artikel angeguckt, aber im Inhaltsverzeichnis finde
ich nichts, was irgendwie "Geltungsbereich" oder so heißen würde.

Jedes vernünftige Gesetz hat sowas, hier z. B. §1 des FTEG:

http://bundesrecht.juris.de/fteg/__1.html

"Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes"
Gast #1385264
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Du meinst, wie die Schiiffahrtsstraßen innerhalb der 12-Meilen-Zone vor 
den Küsten?
Binnen-Schiffahrtsstraßen sind grundsätzlich alle, auf denen es explizit 
nicht untersagt ist, Schiffahrt zu betreiben (Naturschutzgebiete, alte 
Flussarme, die durch Kanalisierung umgeleitet wurden usw.).
Also ist es da andersrum, alles was nicht für Schiffahrt verboten ist, 
ist eine Schiffahrtsstraße.
So wurde mir das mal erklärt, ich hoffe das stimmt.
Der Link von mir bezieht sich auf Sonderregelungen für bestimmte 
Gewässer, aber das betrifft fast alle größeren Flüsse in D. ;)
Moderator Persönliche Seite #1385329
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Thilo M. schrieb:
> Du meinst, wie die Schiiffahrtsstraßen innerhalb der 12-Meilen-Zone vor
> den Küsten?

Naja, wenn eine Verordnung für irgendwas festgelegt worden ist, muss
diese doch auch selbst definieren, wo sie genau anzuwenden ist.  Kann
sein, dass ich nur zu blöd bin, dies bei dieser VO zu finden.  In der
StVO steht ja auch drin, wo sie gilt (Weshalb dann auch der Satz:
,,Hier gilt die StVO'' Unsinn ist -- wird in der Regel auf Privat-
gelände angebracht, wo sie selbst definiert nicht gilt.  Man müsste
schreiben: ,,Hier gelten die Regeln der StVO''.)
Gast #1385335
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Beim Bootfahr's ist es eben etwas anders.
So wie du überall baden darfst, wenn's nicht explizit verboten ist, 
gelten auch überall die Schifffahrtsregeln, wenn diese nicht explizit 
außer Kraft gesetzt sind.

>Man müsste schreiben: ,,Hier gelten die Regeln der StVO''

Steht bei uns auch so auf dem Schild an der Werkszufahrt. ;-)

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