Mac ins Land schmuggeln

Persönliche Seite #1381547
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Gast schrieb:
> Ich hätte die Gelegenheit, mir was aus den USA mitbringen zu lassen.
> Dachte da an ein Notebook.
> 1099 U.S. dollars = 772 Euros
>
> Was muss man an Zoll, Steuern etc. bezahlen?
                  0%    19%
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html

> Worauf wird geachtet?

Beim Schnäppchenkauf solltest du auf eine ordentliche Rechnung achten, 
damit die 19% vom sauber berechnet werden können und nicht vom Zoll 
recherchiert oder geschätzt werden müssen.

Mach dir auch Gedanken zur Gewährleistung und Garantie, falls das NB bei 
Kauf schon defekt ist oder beim Gebrauch defekt wird.
Persönliche Seite #1381615
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> Mach dir auch Gedanken zur Gewährleistung und Garantie, falls das NB bei
> Kauf schon defekt ist oder beim Gebrauch defekt wird.

Das ist bei Apple kein Problem, deren Garantie gilt weltweit.

Fassen wir also zusammen:

Zum in den USA angepriesenen Verkaufspreis kommt eine vom Bundesstaat 
abhängige "sales tax" hinzu, es fallen keine Zollgebühren an, aber es 
kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer dazu.

In New York City beispielsweise beträgt die "sales tax" 8.875%.

So werden aus 1099 USD schon 1197 USD.

Dazu kommen die 19% Einfuhrumsatzsteuer,

damit ergeben sich 1424 USD.

Bei einem Wechselkurs von aktuell 1 EUR = 1.42 USD
macht das 1003 EUR.

Damit sieht die Rechnung schon etwas anders aus.


Da im Threadtitel von einem Mac die Rede ist, vergleiche ich mal die 
VK-Preise des weißen MacBook:

999 USD (ohne Steuern)  949 EUR (mit Steuern)


Lohnt irgendwie nicht.

Anders sieht die Angelegenheit aus, wenn man das MacBook in 
Großbritannien kauft.

Da Großbritannien zur EU gehört, gibt es keinen Zoll und keine 
Einfuhrumsatzsteuer.

Das oben genannte weiße MacBook kostet 749 GBP
Beim derzeitigen Wechselkurs von 1 GBP = 1.16 EUR

macht das 869 EUR.

Das sind immerhin 80 EUR weniger.

Allerdings:
Will man wirklich auf eine deutsche Tastatur verzichten?
#1381681
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Moin,

bei Einreise aus den USA ist der Zoll momentan SEHR misstrauisch.
Dazu komm, das die Zöllner durchaus Bescheid wissen was aktuell an 
Elektronik angesagt ist, es kommt ja täglich vorbei und Schulungen gibts 
auch.

Ausserdem können sie es sich sehr einfach machen, indem sie den 
Einreisenden den Einkauf nachweisen lassen. Gerne auch nachträglich, 
dann bekommt man die fälschlich erhobenen Abgaben halt zurück. Die Kohle 
ist man am Flughafen aber ersteinmal los.

Es wird auch oft angenommen, der Zoll müßte nachweisen das Steuern 
fällig sind; das ist ein Irrtum! Man selbst muss nachweisen, dass die 
Steuern korrekt in der EU entrichtet worden sind.

--
 SJ
Gast #1382015
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> kauf das lappi, check ab, ob es funktioniert, dann stell das
> betriebssystem auf deutsch um, gib dem lappi einen "used"-look, schick
> dir die rechnung (für garantie usw.) pr post zu und sag dem zoll, wenn
> er fragt, dass du das nicht in den staaten gekauft hast

Haha...

Warum glauben eigentlich die meisten (Möchtegern-)Betrüger, dass Zoll 
und Konsorten strunze dumm sind? Auch die erkennen eine US-Tastatur, 
können Seriennummern lesen und Ausstattungsmerkmale erkennen.

Das ist denen ihr Job, die machen den ganzen Tag nichts anderes. Die 
können vermutlich von aktueller Consumer-Elektronik so ziemlich alle 
Seriennummern und Typenbezeichnungen auswendig runterbeten.
#1382076
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Das Problem ist nur: Du musst denen nachweisen, dass du in der EU dafür 
schonmal Steuern gezahlt hast und nicht die dir. Kannst du das nicht, 
dann musst du zahlen. Und zwar nicht einen eventuellen Schnäppchenpreis, 
sondern die Steuern auf den normalen Ladenpreis. Von daher ist es schon 
sinnvoll die Rechnung irgendwo dabei zu haben, nur für den Fall.
Gast #1382096
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Mir reicht es schon, wenn ich aus der Bucht bestelle: Da wir in unserer 
Kleinstadt eine Zollstelle haben, wird jedes, aber auch wirklich jedes 
Paket vom Zoll abgefangen... Wenn der Warenwert unter 150 Euro bleibt, 
kommt 'nur' die MWST drauf, ansonsten wohl noch sowas wie Einfuhrsteuer.
Und immer aufpassen, daß der Zoll nur den Warenwert für die Berechnung 
der MWST zugrundelegt, gerne nehmen sie auch einfach nur den 
Gesamtbetrag (Warenwert + Porto und Verpackung)....
Persönliche Seite #1382107
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>  Wenn der Warenwert unter 150 Euro bleibt, kommt 'nur' die MWST
> drauf, ansonsten wohl noch sowas wie Einfuhrsteuer.

Nein, ob "sowas wie die Einfuhrsteuer" (sprich: Zoll) dazukommt, hängt 
von der Art der Ware ab.
Notebooks und PDAs sind, wie man auf 
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html sehen 
kann, zollfrei.

(dank an Stefan für den Link)
Persönliche Seite #1382213
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Mehrwertsteuer gibt es bei der Einfuhr nicht.

Es gibt eine Einfuhrumsatzsteuer und die beträgt auch 19% (bzw. 7%). 
Wie die Mehrwertsteuer. Da kommt vielleicht die Verwechselung her.

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird auf die Summe aus Rechnungspreis 
(frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und 
Zollbetrag bezogen.

Der Zollbetrag ist je nach Warenart und Herkunftsland festgelegt und 
wird als Zollsatz in % auf den Zollwert 
(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/index.html) 
berechnet. Grob gesagt ist der Zollwert der Warenverkaufspreis. Bei 
dessen Berechnung gehen die Transportkosten nicht ein.
Moderator Persönliche Seite #1382222
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Stefan B. schrieb:

> Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird auf die Summe aus Rechnungspreis
> (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten)

Als Privatperson ohne Transportkosten (auch wenn die Zöllner diese
Tatsache gern mal ,,vergessen''):

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/index.html

"Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die
Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht
hinzuzurechnen."

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