Eigene Gewerbe = Berufserfahrung?

Gast #1382192
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>Hast Du ein Gewerbe angemeldet oder hinterziehst Du Steuern? ;-)

Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern.
Da wird er kaum über die Freibeträge kommen, vermute ich.
Wenn die Projekte nicht explizit für Gewerbekundschaft produziert wurden
kannste die als Hobbyprojekte geltend machen.
Auf die Frage warum du das mal gemacht hast, musste dich dann
allerdings vorbereiten. Nicht alle Arbeitgeber sind blöd.
In der Regel werden solche Sachen sonst eher ignoriert weil die
nicht den selben Anspruch genießen wie Firmenprodukte.
Gast #1382211
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>Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern.

Es darf auch regelmäßig sein, hauptsache man kommt nicht über die 
Freigrenze bei den Steuern und bei einigen Krankenkassen gibt es auch 
eine Freigrenze, die aber niedriger als die steuerliche Freigrenze liegt
Gast #1382225
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Ich würde das auf jeden Fall angeben. Es gibt doch wohl keine bessere 
Referenz als Programme, für die die Leute bezahlt haben.

Das ist allemal mehr "Berufserfahrung" als ein Praktikum, wo Du nie aus 
Deiner Lötecke raugekommen bist.

>In der Regel werden solche Sachen sonst eher ignoriert weil die
>nicht den selben Anspruch genießen wie Firmenprodukte.
Also ich habe genau wegen solcher Projekte überhaupt meinen ersten Job 
bekommen.

Was will man denn nach dem Studium sonst vorweisen ?

Gruss
Axel
Gast #1382265
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> > Hast Du ein Gewerbe angemeldet oder hinterziehst Du Steuern? ;-)
> Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern.

Dennoch muss er das Gewerbe anmelden, wenn er es 'in gewerblichem 
Umfang' macht, auch Gelegenheitsprostitution erfordert den AIDS-Test,
auch das erste hergestellte Eis des rollenden Eisverkäufers kann 
salmonellenverseucht sein.

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