Hallo, es geht um Absatz 3 in folgendem Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/afug_1997/__7.html Gilt dies nur für fest installierte Amateurfunkstellen oder auch für Mobilstationen? Wäre eine Messung der Feldstärke nicht auch schon eine Inbetriebnahme? Muss man da von der BNetzA auf "grünes Licht" warten? - Oder kann man unmittelbar nach Abschicken der Unterlagen lossenden?
Stefan Helmert schrieb: > Gilt dies nur für fest installierte Amateurfunkstellen oder auch für > Mobilstationen? Bei Mobilstationen: für jeden neuen Standort eine. ;-) Ist ein wenig Auslegungsfrage, und wurde seinrzeit so erklärt, dass die BNetzA bei Mobil- und Portabelstationen diese Forderung nicht übertreiben wird. Wenn du allerdings einen Portabeleinsatz planst, dann sollst du sie vor Betriebsaufnahme einreichen... Wobei sich die Frage stellt, wie man das tut, wenn man den Standort und den Antennenaufbau vorab gar nicht planen kann. :-/ > Wäre eine Messung der Feldstärke nicht auch schon eine > Inbetriebnahme? Wenn du nicht berechnest, sondern misst, so sollte klar sein, dass für eine derartige Messung der Sender notwendigerweise aktiviert werden muss. > Muss man da von der BNetzA auf "grünes Licht" warten? - Nö, du gibst die Selbsterklärung ja nur als Erklärung ab, im Gegensatz zu den Standortbescheinigungen, die alle anderen Funkdienste mit mehr als 10 W EIRP benötigen.
Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen? Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf?
Stefan Helmert schrieb: > Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen? Genauso ist es. > Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf? Meines Wissen (habe ich irgendwo mal gelesen, weiß die Quelle aber nicht mehr) kannst du auf die Sendetaste drücken, wenn du die Selbsterklärung abgegeben hast, also der Brief quasi im Briefkasten ist. Angenommmen, der Bearbeiter bei der BNetzA ist gerade krank oder deine Selbsterklärung landet ganz weit unten im Aktenstapel, da würdest du unter Umständen ewig warten.
die BNetzA verschickt nicht mal eine Eingangsbestätigung. meine gab es schon vor vielen Jahren. Ich habe nach der Einreichung niemals von denen gehört. Ausfertigen, auf den Weg bringen ,und aktiv werden. so ist die Reihenfolge. 73 !
Stefan Helmert schrieb: > Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen? > Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf? Falls sich die zweite Frage auf < 10 W EIRP bezieht, kannst du natürlich jederzeit und überall im Rahmen deiner Genehmigung funken.
Es gibt tatsächlich keine Eingangsbestätigung! Ein Zeichen dafür, wie ernst man die Sache bei der Behörde nimmt. Wenn mal meine Selbstbezichtigung damals nicht auf dem Postweg verschwunden ist. ;-) 73!
Matthias schrieb: > Es gibt tatsächlich keine Eingangsbestätigung! > Ein Zeichen dafür, wie ernst man die Sache bei der Behörde nimmt. Nun, es ist doch eine Selbst_erklärung_. Sei doch froh, dass da seinerzeit ein vergleichsweise einfaches Verfahren statt der teuren (und für den Amateurfunk praktisch tödlichen, wenn konsequent durchgesetzt) Standortbescheinigung implementiert worden ist. Die ,,Behörde'' selbst kann da nicht viel dafür, die setzt nur um, was ihr per Gesetz/Verordnung befohlen worden ist. > Wenn mal meine Selbstbezichtigung damals nicht auf dem Postweg > verschwunden ist. ;-) Im Zweifelsfalle müsstest du sie den Leuten halt aus deinen Unterlagen rauskramen, wenn sie vor deiner Tür stehen, denn dieses Kontrollrecht haben sie auf alle Fälle. Wenn du sie gemacht hast, isses ja in Ordnung, aber dann wirst du auch keinen Grund gehabt haben, sie nach all der Arbeit dann nicht auch in die Post zu werfen.
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