"Nebenjob" bzw. "Minijob" etc. sind so gut wie immer abhängige
Beschäftigungsverhältnisse. D.h. es gibt einen Arbeitgeber und einen
Arbeitnehmer.
Die Haushaltshilfe ist also Arbeitnehmerin und die Person bei der sie
putzt ist Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird "geteilt", wobei das nicht einfach
50/50 ist, sondern sehr auf die konkreten Umstände ankommt, wie z.B.
Einkommenssituation oder auch ob der Arbeitgeber sich gegen solche
Schäden hätte versichern können!
Bei "leichter" Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht.
> Konkret ist Reinigungsmittel auf Marmorfußboden abgestellt worden
> und es hat markiert.
Kommt drauf an, ob das grob fahrlässig war oder nicht. Wenn das
Putzmittel zum reinigen dieses Marmorboden vorgesehen war, dürfte grobe
Fahrlässigkeit auszuschließen sein. Wenn es aber z.B. WC-Reiniger war
auf dem auch noch explizit drauf steht, dass es nicht mit Marmor
verträglich ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete
Situation drauf an!