Nebenjob Schaden

Gast #1387423
Lesenswert?

Eine Bekannte macht Haushaltshilfe im Nebenjob und ist angemeldet.
Wer muß einen Schaden bezahlen. Konkret ist Reinigungsmittel auf 
Marmorfußboden abgestellt worden und es hat markiert. Nun wird verlangt, 
das über ihre Ver. zu regeln. Es soll der Fußboden abgeschliffen und 
versiegelt werden. Macht das die Hausrat, eine andere Vers. besteht 
nicht.
#1387460
Lesenswert?

wenn überhaupt macht das die Haftpflicht.
Hausrat ist nur für deneignen Haushalt zuständig.
da es aber gewerblich ist, wird es nicht die private Haftpflicht 
übernehmen.
eventuell wär es günstiger, wenn der geschädigte zu seiner 
Hausratversicherung geht.
Möglicherweise übernimmt die das.
#1387494
Lesenswert?

Eine Haushaltshilfe muß kein Gewerbe anmelden. Da es eine abhängige 
Beschäftigung ist, dürften die üblichen Haftungsregeln für solche 
gelten: Haftung gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit, 
oder Vorsatz.

Wenn sie vom Arbeitgeber nicht auf derlei Gefahren hingewiesen wurde, 
liegt wohl noch nichtmal einfache Fahrlässigkeit vor. Also: Nicht ins 
Bockshorn jagen lassen!

Notfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
Gast #1387585
Lesenswert?

"Nebenjob" bzw. "Minijob" etc. sind so gut wie immer abhängige 
Beschäftigungsverhältnisse. D.h. es gibt einen Arbeitgeber und einen 
Arbeitnehmer.

Die Haushaltshilfe ist also Arbeitnehmerin und die Person bei der sie 
putzt ist Arbeitgeber.

Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober 
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett.

Bei einfacher Fahrlässigkeit wird "geteilt", wobei das nicht einfach 
50/50 ist, sondern sehr auf die konkreten Umstände ankommt, wie z.B. 
Einkommenssituation oder auch ob der Arbeitgeber sich gegen solche 
Schäden hätte versichern können!

Bei "leichter" Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht.


> Konkret ist Reinigungsmittel auf Marmorfußboden abgestellt worden
> und es hat markiert.

Kommt drauf an, ob das grob fahrlässig war oder nicht. Wenn das 
Putzmittel zum reinigen dieses Marmorboden vorgesehen war, dürfte grobe 
Fahrlässigkeit auszuschließen sein. Wenn es aber z.B. WC-Reiniger war 
auf dem auch noch explizit drauf steht, dass es nicht mit Marmor 
verträglich ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete 
Situation drauf an!
Gast #1387638
Lesenswert?

> wer sie wann und in welcher Gemütsverfassung interpretieren darf...

Blödsinn.

Nur weil etwas differenziert und umfangreich ist, ist es nicht beliebig.

Auf einen Laien wirkt Elektronik auch wie Hexerei, die Verschaltung und 
die Wechselwirkung zwischen Bauteilen wie reine Willkür, Software wirkt 
wie Zauberei, das Zusammenspiel von Programmiersprachen, Compileren, 
Assembler, Betriebssystem, Speicher, Cache, Prozessor usw. völlig 
undurchsichtig.
Moderator Persönliche Seite #1387729
Lesenswert?

Haushaltshilfe schrieb:

> Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober
> Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett.

Soviel ich weiss, stimmt das nicht.

Selbst bei grober Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer nur bis zu 
einer Quote. Den Rest zahlt der Arbeitgeber (und das kann durchaus ein 
Großteil sein!).

Wobei ich das hier nicht einmal als "grob fahrlässig" einstufen würde.

Chris D.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren