Forum: Offtopic Nebenjob Schaden


von Gast (Gast)


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Eine Bekannte macht Haushaltshilfe im Nebenjob und ist angemeldet.
Wer muß einen Schaden bezahlen. Konkret ist Reinigungsmittel auf 
Marmorfußboden abgestellt worden und es hat markiert. Nun wird verlangt, 
das über ihre Ver. zu regeln. Es soll der Fußboden abgeschliffen und 
versiegelt werden. Macht das die Hausrat, eine andere Vers. besteht 
nicht.

von Micky (Gast)


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Ich würde ja sagen: der Arbeitgeber muss da ran.
Das ist Unternehmerrisiko: Oder hast Du extra für die Arbeit eine 
Haftpflichtversicherung?

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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wenn überhaupt macht das die Haftpflicht.
Hausrat ist nur für deneignen Haushalt zuständig.
da es aber gewerblich ist, wird es nicht die private Haftpflicht 
übernehmen.
eventuell wär es günstiger, wenn der geschädigte zu seiner 
Hausratversicherung geht.
Möglicherweise übernimmt die das.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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darf man denn ohne Gewerbehaftpflicht überhaupt ein Gewerbe betreiben?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Vlad Tepesch schrieb:
> darf man denn ohne Gewerbehaftpflicht überhaupt ein Gewerbe betreiben?

In der Regel: ja

Ich meine mich erinnern zu können, dass bestimmte Gewerbe eine 
Absicherung haben müssen.

von Uhu U. (uhu)


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Eine Haushaltshilfe muß kein Gewerbe anmelden. Da es eine abhängige 
Beschäftigung ist, dürften die üblichen Haftungsregeln für solche 
gelten: Haftung gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit, 
oder Vorsatz.

Wenn sie vom Arbeitgeber nicht auf derlei Gefahren hingewiesen wurde, 
liegt wohl noch nichtmal einfache Fahrlässigkeit vor. Also: Nicht ins 
Bockshorn jagen lassen!

Notfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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ich hab das so verstanden, dass sie selbst als Gewerbebetreibende 
gemeldet ist und den Job in eigener Verantwortung ausführt.
Und dass der, bei dem sie putzt verlangt, das sie das in Ordnung bringt.
Meiner Meinung nach zu recht.

von Uhu U. (uhu)


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Das "angemeldet" heißt bei Haushaltshilfen, daß der Arbeitgeber die 
Lohnsteuer entrichtet und eine Unfallversicherung abschließt. Sonst 
nichts.

Für derlei Haushaltsjobs gelten viel einfachere Regeln, als für 
Handwerker etc.

von Haushaltshilfe (Gast)


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"Nebenjob" bzw. "Minijob" etc. sind so gut wie immer abhängige 
Beschäftigungsverhältnisse. D.h. es gibt einen Arbeitgeber und einen 
Arbeitnehmer.

Die Haushaltshilfe ist also Arbeitnehmerin und die Person bei der sie 
putzt ist Arbeitgeber.

Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober 
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett.

Bei einfacher Fahrlässigkeit wird "geteilt", wobei das nicht einfach 
50/50 ist, sondern sehr auf die konkreten Umstände ankommt, wie z.B. 
Einkommenssituation oder auch ob der Arbeitgeber sich gegen solche 
Schäden hätte versichern können!

Bei "leichter" Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht.


> Konkret ist Reinigungsmittel auf Marmorfußboden abgestellt worden
> und es hat markiert.

Kommt drauf an, ob das grob fahrlässig war oder nicht. Wenn das 
Putzmittel zum reinigen dieses Marmorboden vorgesehen war, dürfte grobe 
Fahrlässigkeit auszuschließen sein. Wenn es aber z.B. WC-Reiniger war 
auf dem auch noch explizit drauf steht, dass es nicht mit Marmor 
verträglich ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete 
Situation drauf an!

von Micky (Gast)


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> Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete
> Situation drauf an!

Jow, und auch noch darauf, wer sie wann und in welcher Gemütsverfassung 
interpretieren darf...

von Haushaltshilfe (Gast)


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> wer sie wann und in welcher Gemütsverfassung interpretieren darf...

Blödsinn.

Nur weil etwas differenziert und umfangreich ist, ist es nicht beliebig.

Auf einen Laien wirkt Elektronik auch wie Hexerei, die Verschaltung und 
die Wechselwirkung zwischen Bauteilen wie reine Willkür, Software wirkt 
wie Zauberei, das Zusammenspiel von Programmiersprachen, Compileren, 
Assembler, Betriebssystem, Speicher, Cache, Prozessor usw. völlig 
undurchsichtig.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Haushaltshilfe schrieb:

> Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober
> Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett.

Soviel ich weiss, stimmt das nicht.

Selbst bei grober Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer nur bis zu 
einer Quote. Den Rest zahlt der Arbeitgeber (und das kann durchaus ein 
Großteil sein!).

Wobei ich das hier nicht einmal als "grob fahrlässig" einstufen würde.

Chris D.

von Gast (Gast)


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