Gast
#1387843
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Nutzung des Einbauraumes über dem Stromzähler. Hier ist ein Verteilerkasten montiert, wie er in vielen Häusern vorkommen dürfte. Im linken Teil befindet sich ein Stromzähler, unter dem Zähler Sammelschienen mit SLS und über dem Zähler ein freies Feld mit einer Abzweigklemme. Rechts davon sind auf mehreren Schienen verteilt die RCDs und LSS eingebaut. Leider ist der Verteiler schon relativ gut gefüllt. Da die Anlage um eine Unterverteilung erweitert werden soll, sollen noch zwei Geräte hinzugefügt werden: Ein selektiver FI 300mA und ein Überspannungsableiter Typ 2. Die Vorsicherung für die Zuleitung zur UV passt noch in den Verteiler, bzw. ist dort schon vorhanden. In der TAB 2007 schreibt der Versorger: >(9) Nach DIN 43870-1 dient der obere Anschlussraum von Zählerplätzen zur >Aufnahme von >Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler sowie von >Steuergeräten und Überstromschutzeinrichtungen >für abzweigende Stromkreise (z.B. Kellerbeleuchtung), jedoch >nicht als Stromkreisverteiler nach DIN 18015. Die Nutzung des oberen >Anschlussraumes ist >abhängig von der maximal zulässigen Verlustleistung innerhalb des >Zählerschrankes. So wie ich das lese, wäre es also erlaubt, in dem Feld über dem Zähler eine Hutschiene zu setzen und RCD + Überspannungsableiter dort zu installieren. Diese beiden Geräte sind ja im Prinzip "Betriebsmittel für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler". Theoretisch würden die beiden Geräte auch mit in den eigentlichen Verteiler passen, allerdings müsste ich dann einige Geräte auf andere Schienen setzen, Leitungen verlängern etc. Ohne weiteres wäre das nicht möglich, da die Leitungen bereits jetzt sehr kurz sind. Danke für eure Vorschläge!