Hi,
ich habe heute einen netten Brief von der Musikindustrie bekommen.
Oben steht ganz dick "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
zur Zahlung von Schadensersatz".
Ich soll denen nun 450€ zahlen
Nunja. Sie schreiben, dass ihre Mandantschaft nach dem Urhebergesetz
geschützte Rechte an dem Song "Sir Colin - So Blind" auf dem Tonträger
"Kontor Top of the Clubs Vol. 43" (istn House Album).
Die Mandantschaft xy hätte ein auf die Ermittlung und Dokumentation von
Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen
beauftragt.
Dann steht da: Hierbei wurden folgende Daten festgestellt und
beweissicher dokumentiert:
...Auflistung von Tat-Datum, Zeitpunkt, Dateiname, Hash-Wert,
IP-Adresse, Internetprovider, Filesharing-Client...
Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines
Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101
UrhG festgestellt. OK.
Jedenfalls wird mir vorgeworfen, das Ding zum Download angeboten zu
haben, wie das bei eMule eben leider so der Fall ist. D.h. sie werden da
ein Teilstück runtergeladen haben oder eventuell auch das ganze Album,
das weiß ich nicht. da Widerholungsgefahr bestünde, sei ich zu einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Durch fristgerechte
Bezahlung eines Vergleichsbetrages von 450€ (bis 04.09) und Abgabe einer
Unterlassungserklärung könne ich ein Gerichtsverfahren und die
Geltendmachung von weiteren (höheren) Ansprüchen/Kosten vermeiden. Diese
nennen die mir auch gleich. Das wären erstmal die "fiktiven Kosten eines
Lizenzvorschusses" von 500€, da sie davon ausgehen, was mich das kosten
würde wenn ich eine Lizenz zur weltweiten und kostenlosen Verbreitung
dieses Songs einholen wollte. Dann die Anwaltskosten von ca. 750€, die
Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse von ca. 60€ und noch weiteren
Kleinkram. Also ziemlich viel.
In einer der folgenden Seiten halten sie mir noch vor, dass hier keine
unerhebliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, d.h. soviel, es drauf
ankommen lassen dass die Klage abgewiesen wird kann ich vergessen.
Ferner erzählen die mir, dass im Rahmen des Gerichtsverfahrens der
Auskunftsanspruch der Mandantschaft durch das Landgericht Köln
richterlich geprüft worden sei. D.h. mein Internetanbieter durfte meine
Daten rausrücken. Sie schreiben, dass die Verwechslung meiner Person
auszuschließen sei. "Die zur Ermittlung verwendete P2P-Monitoring
Software liefert ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare
Ergebnisse. Dies ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und
vereidigten EDV-Sachverständigers belegt".
Was tun? So schnell wie möglich zahlen oder erstmal ab zum Anwalt? Das
Problem ist, ein Anwalt kostet mich nochmal 50-200€ und ich weiß nicht
ob der da noch was rütteln kann. Meine Schuld abzustreiten bringt glaub
ich recht wenig.
Das ganze ist ziemlich ärgerlich da ich eMule eigentlich kaum nutze und
mir sowieso die Napster Music Flatrate holen wollte. Da war ich wohl
leider etwas zu spät.
Ich würde mich ja normalerweise auch einloggen und hier unter meinem
richtigen Namen posten aber um Vorurteile zu unterbinden tu ich das mal
besser nicht.
Trotzdem liebe Grüße und danke für jeden Ratschlag!
Wenn Du Glück hast, bekommst Du noch mehr Schreiben. Ein Bekannter ist
schon beim dritten. Ums bezahlen wirst Du nicht kommen (Du scheinst es
ja auch getan zu haben mit dem anbieten).
Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem
Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht. Ist
es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne
Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf? Wenn nicht, lässt es der
Anwalt wirklich auf einen Prozess ankommen?
Im Netz solltest du auch genug Leidensgenossen finden bzw. Infoseiten,
wo dir geraten wird, was zu tun ist.
Da ich in der CH wohne, kann ich dir leider keine weitergehenden Tips
geben. Hier würde ich versuchen, die Sache auszusitzen, aber bei euch
ziehen die wohl auch Verfahren durch, welche sich für die Content-Mafia
eigentlich nicht lohnen...
Viel Glück!
Christoph
> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem> Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht.
Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben?
> Ist> es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne> Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf?
"Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines
Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101
UrhG festgestellt."
Ist es nicht so, dass nur ein Staatsanwalt die Herausgabe erzwingen
kann? Falls das so ist, hast du den Provider am Sack!
Ansonsonsten würde ich mich darauf einlassen, dass sie mir nachweisen
müssten, dass auch der komplette Datensatz vorlag. Das ist (für die)
schwierig zu beweisen, denn wenn das Lied nur partiell vorlag, kann
Emule ja auch bereits Teile davon als Upload angeboten haben. In dem
Fall liegt für dich aber noch keine Urheberrechtsverletzung vor, da eben
noch nicht vollständig. (Du kannst ja später auch noch abgebrochen haben
;-)
Gast schrieb:
> "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines> Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101> UrhG festgestellt."
Das sieht so aus, als hätte sich die zuständige Staatsanwaltschaft als
Hilfbremser des Anwaltes mißbrauchen lassen und vom Provider die Daten
gefordert, um dann das Verfahren einzustellen.
Der Anwalt hat sich die Personendaten dann per Akteneinsicht
verschafft...
Gast schrieb:
>> Vieles in solchen Briefen ist reiner Bluff. Frag doch mal bei deinem>> Provider an, ob die deine Daten wirklich rausrück(t)en oder nicht.>> Wo sollen sie seine Adresse denn sonst her haben?>>> Ist>> es in D mittlerweile wirklich so, dass der Provider Daten ohne>> Gerichtsbeschluss rausrücken muss oder darf?>> "Meine Personendaten seien im Rahmen eines gegenüber meines> Internet-Providers geführten gerichtlichen Anordnungsverfahren nach §101> UrhG festgestellt."
Hm also ich hab des ganzen mal vor X Jahren gehabt damals hat nen
schreiben vom Anwalt vollkommen ausgereicht, die ham sich nie wieder
gemeldet was du auf keinen fall machen darfst den wisch der dabei ist
unterschreiben des ist ne schultanerkennung und die wird immer sehr
teuer.
Was noch ganz wichtig ist es muss drauf stehen wer da über den Anwalt
seine rechte durchsetzt wen es nicht drauf steht also der Anwalt auf gut
Glück arbeitet ab in die Tonne damit.
Außerdem solltest du damit rechnen das bei dir irgendwann mal einer
vorbei kommt bei mir hat es nen jahr ca. gedauert bis die vor der Tür
standen am ende wird eh fallen gelassen.
Hab damals noch glück gehabt da die nur nen Durchsuchungsbefehl für mein
Zimmer hatten :P ist schon blöd wen sie damit nicht durch die Wohnung
zum Zimmer kommen :P
Hast du die Datei denn tatsächlich (unbeabsichtigt?) angeboten?
Zuallererst würde ich mal nach diesem Gutachten fragen, um zu prüfen, ob
die erhobenen Daten tatsächlich eine zweifelsfreie Zuordnung deiner
Person ermöglichen.
Dann folgendes:
§101 UrhG greift meines Wissens nach nur, wenn du in gewerblichem Ausmaß
Urheberrechte verletzt hast. Der Paragraph greift z.B. nicht, wenn die
Maßnahme unverhältnismäßig ist, was bei einem Lied und damit in deinem
Fall wohl so ist.
In deinem Fall kann die Zuordnung deiner Person nur mithilfe von
Verkhersdaten (halt das, was die Telekom protokolliert hat) erfolgen; um
daran zu kommen, ist eine richterliche Anordnung notwendig und dagegen
kannst du dich sofort beim OLG beschweren.
Ich würd mal sagen, da macht jemand viel Wind und Angst...
Im übrigen ist der Hash-Wert allein nicht aussagekräftig, sondern auch
der File-Name. Hash-Wert und Filename müssen bei Emule nicht gleich
sein. (Das kann man auch über die Dateidetails sehen). Du kannst also im
Irrglauben gezogen haben. Damit ist für die die Luft definitiv raus! ;-)
Hallo "anonymes Forenmitglied"!
Du bist Opfer der sogenannten "Abmahnindustrie" geworden. Rechtsanwälte
und Rechteinhaber arbeiten zusammen und nutzen dabei gewisse Lücken im
deutschen Recht aus, die leider auch aufgrund der sehr guten Lobbyarbeit
der Musikindustrie durch die Politik offengehalten werden.
Ganz wichtig ist: Ruhre bewahren und gründlich informieren, bevor du
irgendetwas tust. Wenn du Fristen verstreichen lässt, die in dem Brief
gesetzt sind, macht das erst einmal gar nichts.
Dieses Forum ist die falsche Anlaufstelle. Hier findest du (wie zum
Beispiel oben) jede Menge wiedergekäutes Halbwissen, das die "Experten"
von Hören-Sagen haben. Verlasse dich nicht auf so eine Information.
Lese stattdessen dieses hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/
Hier findest du alle nötigen Informationen, ein Forum mit sachkundigen
Leuten, genauere Erläuterungen von Rechtsanwälten, die auf diesem
Sachgebiet spezialisiert sind.
Das empfohlene Vorgehen (in meinem Fall war es erfolgreich) ist das
folgende:
1. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein
Schuldanerkenntnis darstellt und auch nicht die Verpflichtung anerkennt,
die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
2. Auf die weiteren Schreiben nicht mehr antworten und auf Verjährung
warten.
3. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem unverzüglich
ohne Begründung widersprechen.
In der Regel kostet dich das ganze dann 2 x 4,40€ für zwei Einschreiben
mit Rückschein - statt der 450 €, die jetzt gefordert werden.
Denk immer dran: Die wollen etwas von Dir. Das bekommen sie entweder
freiwillig (wenn du so blöd bist) oder per Gerichtsurteil. Allerdings
klagen diese Abmahner so gut wie nie (und wenn, dann selten erfolgreich)
ihre Gebühren ein, das Risiko für dich ist also sehr gering. Die
Beispielurteile in deinem Schreiben beziehen sich auf die wenigen Fälle,
wo ein abgemahnter so blöd war, sein "Vergehen" schriftlich einzuräumen
- dann kann einem natürlich keiner mehr helfen und das Urteil steht
schon vorher fest.
Auch wenn du Opfer der Abmahnindustrie geworden bist, könntest du das
Schreiben mal zum Anlass nehmen, deine moralischen Maßstäbe bezüglich
des Urheberrechten anderer zu überdenken.
Lustig ist es immer, wenn es Programmierer oder Ingenieure erwischt, die
zum größten Teil vom Erstellen urheberrechtlich geschützter Dinge leben,
aber bei Musik und Filmen "tauschen" bis der Arzt kommt. Würde man deren
Zeug kopieren würden die auf die Barrikaden gehen, aber bei Musik finden
sie es ok.
Vielleicht mal die Piratenpartei fragen, die setzen sich damit
auseinander. Wenn es öffentlich gemacht wird hat das möglicherweise auch
eine Abschreckende Wirkung für die Abmahner.
www.piratenpartei.de
Du bist hier im falschen Forum. Lies den langen Abmahnthread bei gulli
dot com durch, da findest du genügend Leute denen es wie dir erging.
Lies dir durch wie die sich verhalten haben und entscheide danach ob du
dich ähnlich verhälst oder zahlst. Soweit mir bekannt wird dort mal
unabhängig ob gezahlt wird oder nicht eine sog. modifizierte UE
präferiert, welche auch von den Abmahnvereinen häufig akzeptiert wird.
Es wäre sicher auch interessant woher sie deine Daten haben. Eventuell
kannst du deinen Provider auch verklagen. Die meisten Provider haben im
Vertrag stehen, dass bei Flatrates keine Verbindungsdaten gespeichert
werden(sogar gesetzlich geregelt?). Wenn das bei dir der Fall ist,
müssten die Daten aus der VDS stammen. Der Zugriff darauf ist aber für
einen solchen Fall verboten. Nur für schwerste Kriminialität und die
"Terroristen". Somit hätte dein Provider Daten benutzt, die er so gar
nicht weitergeben darf.
- Keine Rechtsauskunft -
Also, wie gesagt, gibt es dafür Fach-Foren, Links sind ja weiter oben.
Aber noch ein anderes Detail:
Wenn ich mich recht erinnere, läuft momentan vor einem Deutschen Gericht
ein Verfahren, bei dem es eben um diese Software geht, mit der die
Verstöße festgestellt werden. Da geht es irgendwie darum, ob der Beweis
mit dieser Software wirklich ein Beweis ist oder auch nicht, irgendwas
in diese Richtung.
Ich habe das nicht weiter verfolgt, such mal auf www.heise.de etwas. Da
war es in den letzten Wochen öfters im Newsticker.
Achso, auch auf Formfehler achten! Ist Dein Name korrekt geschrieben?
Deine Adresse?
Auf jeden Fall, nicht mit dem Schuppen telefonieren oder sonst
irgendeine unüberlegte Kontaktaufnahme. Ab jetzt muss jedes Wort das
geschrieben/gesagt wird auf die Goldwaage gelegt werden.
@Anonymes Forenmitglied
Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden.
Erst wenn eine gerichtliche Mahnung eintrudelt muß man aktiv werden.
Wahrscheinlich verhungert der Vorgang sofort weil kein Beweis möglich
ist. Denn dann muß der Kläger beweisen das der Beklagte auch die Tat
gegangen hat. Haften, nur weil man Besitzer des Computer ist, reicht da
nicht, weil ein Mitbewohner, Besucher, Bekannter ja auch am Computer
das verbockt haben kann. Die RAe Katja Günther aus München hat
bei ähnlichen Mandaten schon Aufmerksamkeit erregt und wohl noch
keinen Prozess in dieser Richtung gewonnen, falls die einen überhaupt
mal gewagt hat.
Wie sieht es denn mit deinen Einkommensverhältnissen aus?
Wenn die zu gering sind, kannste Rechtsberatungshilfe bei Gericht
beantragen und dich Kostenfrei(außer 10 Euro Selbstbeteiligung)
beraten lassen. Frag im Amtsgericht nach. Im Prozessfall kann man
dann Prozesskostenhilfe beanspruchen. Dann muss man nur das Honorar
des Gegenanwalts aus eigener Tasche zahlen wenn der Prozess verloren
geht. Und selbst dann ist die Forderung in der Höhe rein fiktiv die
selten vom Gericht so hingenommen und dann zum Vergleich anstelle
eines Urteils angeregt wird. Ich meine mich auch zu erinnern das
die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen, egal wie hoch der
Streit/Gegenstandswert ist, auf 100 Euro gesetzlich beschränkt wurde.
Ich würde es riskieren.
wenn du unter einem bestimmten einkommen liegst, kannst du bei der
rechtshilfestelle des örtlichen amtsgerichts einen kostenlosen
beratungshilfeschein für einen rechtsanwalt einholen...
schwups... schrieb:
> @Anonymes Forenmitglied>> Bin Uhu`s Ansicht das die Personendaten illegal erlangt wurden.
Uhu ist nicht der Ansich, daß die Personendaten illegal erlangt
wurden.
Was ich beschrieben hatte, ist der alte Trick, mit dem die Abmahner die
Staatsanwaltschaften - völlig legal - für sich arbeiten lassen.
Um herauszubekommen, ob tatsächlich die Staatsanwaltschaft gegen
Anonymes Forenmitglied ermittelt hat, müßte er sich wohl an die wenden.
schwups... schrieb:
> Das ist aber eine Umgehung des Datenschutzes und damit illegal.> Ein Anwalt darf hier keinen Vorteil daraus schöpfen.
Du irrst.
Der Staatsanwalt kann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf die
Verbindungsdaten zugreifen.
Auf der anderen Seite haben sowohl der, gegen den sich das Verfahren
wendet, als auch der Geschädigte, bzw. deren Anwälte eine
Akteneinsichtsrecht.
Das Problem ist, daß sich die Staatsanwaltschaften vor den Karren der
Musikindustrie spannen lassen und für die die Drecksarbeit machen - auf
Kosten des Steuerzahlers.