Forum: Offtopic Bestellung Annahme verweigert, muss ich bezahlen?


von Job .. (lollikus)


Lesenswert?

Hallo,

ich habe ein ziemlich mieses Problem, bei diesem Shop habe ich 3 
Spraydosen geordert. (billigspray.at) Als die georderte Ware geliefert 
wurde, habe ich die Annahme verweigert. Der Sachbearbeiter für meine 
Bestellung teilte mir nun via E-mail mit dass ich die Rechnung trotzdem 
zu zahlen hätte und noch die Kosten für die Rücksendung dazu kämen und 
verwies mich auf die AGB´s (billigspay.at) angeblich wären die Spray´s 
extra für mich gemischt wurden.
Mir wurde auch mit einem Inkassounternehmen gedroht wenn ich die 
Rechnung nicht bezahlen würde.

Nun stellt sich mir die Frage MUSS ich zahlen?

Mit dem Themengebiet kenne ich mich leider zu wenig aus, ich würde mich 
über ein wenig "Rechtsberatung" freuen!^^

Gruß

Lollikus

von Da D. (dieter)


Lesenswert?

1) Warum hast du die Annahme verweigert, wenn du doch tatsächlich da 
bestellt hast?

2) Du hast also eine Bestellung abgegeben und mit Versand der Ware ist 
ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dir und dem Händler geschlossen 
wirden. Sind die Sprays tatsächlich eine kundenspzifische 
Zusammenmischung? Wenn ja, dann musst du natürlich auch bezahlen. Wenn 
nein, dann hast du ja die 2 Wochen Widerrufsfrist. Dann muss du evtl. 
immernoch die Portokosten bezahlen. Das weiß ich allerdings gerade auch 
nicht so genau.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Da Dieter schrieb:

> Dann muss du evtl.
> immernoch die Portokosten bezahlen. Das weiß ich allerdings gerade auch
> nicht so genau.

Sollte in den Vertragsbedingungen stehen.  Typisch ist bei sowas,
dass der Kunde die Versandkosten tragen muss, wenn der Warenwert
unter EUR 50 liegt, große Shops wie Pollin oder Reichelt sind dagegen
oft kulanter und zahlen das Porto bei jeder Rücksendung.

von Alex B. (Firma: Ucore Fotografie www.ucore.de) (alex22) Benutzerseite


Lesenswert?

Ich fürchte das sieht nicht so gut für dich aus.
Ein Auszug aus den AGB:

Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich im Bereich 
Farben, Lacke und sonstige Chemikalien um färbige Produkte handelt, weil 
diese extra für den Kunden angefertigt (gemischt) wurden. Gleiches gilt 
auch für nicht färbige Sonderanfertigungen und -produkte.

von Job .. (lollikus)


Lesenswert?

Okay, danke für die Antworten.

Ich denke ich werde die Rechnung bezahlen um weiteren Ärger zu 
vermeiden, und vlt. benötige ich die Lacke ja doch irgendwann einmal.^^


Gruß

Thomas

von Hannes L. (hannes)


Lesenswert?

> und vlt. benötige ich die Lacke ja doch irgendwann einmal.

Ich denke, Du hast die Annahme verweigert?? - Dann hast Du ja die Lacke 
gar nicht. Um sie zu bekommen, fallen weitere Versandkosten (und evtl. 
zusätzliche Bearbeitungsgebühren) an, die in der gegenwärtigen Rechnung 
nicht berücksichtigt sind.

Sieh's als Lehrgeld. Man bestellt keine Ware, die man dann nicht 
bezahlen will.

...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Mich würde einfach mal interessieren, warum jemand Sachen bestellt und 
dann die Annahme verweigert, also, ohne diese überhaupt ausprobiert zu 
haben ...

Außer Kopfschütteln fällt mir dazu selbst wenig ein.

Chris D.

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Chris D. schrieb:
> Mich würde einfach mal interessieren, warum jemand Sachen bestellt und
> dann die Annahme verweigert, also, ohne diese überhaupt ausprobiert zu
> haben ...


Wundert mich auch, at ist doch EU, d.h. es fallen ja kein Zoll und 
Umsatzsteuer an.


Ich hatte mal unbedacht was aus ch bestellt, da hab ich mich dann dumm 
und dußlig bezahlt, nie wieder.


Peter

von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

>Ich hatte mal unbedacht was aus ch bestellt, da hab ich mich dann dumm
>und dußlig bezahlt, nie wieder.

Sowas bringt man doch bei der nächsten Dienstreise einfach mit...

von M. I. (seventh_son)


Lesenswert?

>Mich würde einfach mal interessieren, warum jemand Sachen bestellt und
>dann die Annahme verweigert, also, ohne diese überhaupt ausprobiert zu
>haben ...

Er wollte halt mal einen Beitrag im OT eröffnen ;)

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


Lesenswert?

Thomas Thomas schrieb:
> Hallo,

Im Vornweg: Rechtsberatung kann und darf Dir hier keiner geben, das 
sollte Dir klar sein.

>
> ich habe ein ziemlich mieses Problem, bei diesem Shop habe ich 3
> Spraydosen geordert. (billigspray.at) Als die georderte Ware geliefert
> wurde, habe ich die Annahme verweigert.

Womit fuer Dich diese Sache rechtlich gesehen erledigt ist, sofern Du 
nicht schon im Vornherein bezahlt hast, dann gilt das 14-taegige 
Ruecktrittsrecht.

Edit: Wenn es sich wirklich um eine Auftragsarbeit handelt sieht die 
Sache etwas anders aus. Das muessen die natuerlich nicht zuruecknehmen 
wenn sie nicht wollen.

Michael

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

Michael G. schrieb:

> Womit fuer Dich diese Sache rechtlich gesehen erledigt ist, sofern Du
> nicht schon im Vornherein bezahlt hast, dann gilt das 14-taegige
> Ruecktrittsrecht.

Nicht ganz, das ist Österreich und nicht in Deutschland. Dort beträgt 
die Frist 7 Werktage.
Weiterhin gibt es da einige Ausnahmen die auch hier zur Anwendung kommen 
können (kundenspezifisch gemischt). Ähnliches gibt es vermutlich auch in 
Österreich.
http://www.linksandlaw.info/fernabsatz-5-widerrufsrecht-ausnahmen.html

Von daher würde ich sagen, außer auf Kulanz des Händlers zu hoffen, 
sieht es schlecht aus.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Der Händler soll für derlei Verarschung auch noch Kulanz geben? Meinst 
du nicht, daß das entschieden zu weit führt?

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


Lesenswert?

Kann genausogut nur eine Schutzbehauptung des Haendlers sein, um sich 
aus seinen Verpflichtungen zu winden. Sowas kennt man ja u.a. auch von 
Leuten, die hier Handel treiben.

Wenn das Zeug wirklich gemischt wird muss man das mit nem Hinweis auch 
im Shop als Kunde sehen koennen. Wenn dem nicht so ist wuerd ich die 
entsprechenden Beweise sichern und dann am A. Andernfalls nimmst halt 
die Dosen, nicht so anstellen.

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

Michael G. schrieb:

> Wenn das Zeug wirklich gemischt wird muss man das mit nem Hinweis auch
> im Shop als Kunde sehen koennen. Wenn dem nicht so ist wuerd ich die
> entsprechenden Beweise sichern und dann am A.

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, und dir mal die Seite angesehen 
hättest, dann hättest du gesehen, dass dieser Hinweis existiert.

von Job .. (lollikus)


Lesenswert?

So ich hab dem netten Herrn von billigspray.at heute das Geld überwiesen 
(er ist wirklich nett). Ursprünglich wollte ich ein Gehäuse lackieren, 
das hat sich aber erübrigt, da sich unerwartet ein Kollege bereit 
erklärt hat dies zu übernehmen. Insofern ist der Lack überflüssig 
geworden.

Aber ich muss schon sagen hier im Offtopic brennt die Hütte,:) fand ich 
sonst immer sehr amüsant hier mitzulesen. Der letzte Thread der meine 
ungeteilte Aufmerksamkeit genießen durfte war der Erdstrahlen Beitrag, 
überaus genial.^^

Gruß Thomas

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Thomas Thomas schrieb:
> Aber ich muss schon sagen hier im Offtopic brennt die Hütte,:) fand ich
> sonst immer sehr amüsant hier mitzulesen.

Nicht mehr, sie ist gelöscht worden...

von Da D. (dieter)


Lesenswert?

wie doppeldeutig^^

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.