Forum: Offtopic Handyrückgabe nach Abschluß eines Mobilfunkvertrags


von Thomas (Gast)


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Hallo,

erstmal entschuldigung für dieses Posting, hat nicht wirklich mit
Elektronik zu tun. Ich weiß aber nicht, wo ich die Frage sonst noch
stellen kann.

Also folgendes: ich habe vor einer Woche ein neuen Mobilfunkvertrag
abgeschlossen und mir natürlich für EUR 1,00 auch ein neues Handy
ausgesucht. Jetzt habe ich allerdings gemerkt, daß dieses Handy völlig
ungeeignet ist für meine Zwecke. Ich wollte eifach mal wissen, ob ich
hier auch ein 14-tägiges Rückgaberecht habe. Das Problem bei dem neuen
Handy ist, daß z. B. schon nach nur einer Stunde Staub unter der
Displayabdeckung war. Ich will nicht wissen, wie das nach einem halben
Jahr aussieht. Reicht sowas als Begründung schon aus ? Kann ich auf ein
anderes Gerät (anderer Hersteller) bestehen, oder muß ich ein anderes
Gerät gleichen Typs akzeptieren ? Vielleicht hat hier ja jmd. schon
Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. Oder sollte ich die Frage
lieber in einem Rechtsforum stellen ? Ich will jedenfalls erst dann in
den Mobilshop gehen, wenn ich ungefähr weiß, welche Möglichkeiten
bestehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Thomas

von Martin S. (Gast)


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Rechtsforum: www.jurathek.de/forum
Mobilfunkforum: www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/

Wurde das Handy online geordert, besteht 14tägiges Rückgaberecht ohne
Angabe von Gründen.

Hat das Gerät die benannten Mängel, besteht natürlich das Recht auf
Behebung dieses Fehlers. Wenn das bauartbedingt so ist, könnte das eine
unendliche Geschichte werden, was für beide Seiten (Handy-Shop und
Handy-Besitzer unerfreulich ist.

Vielleicht ist ja der Shop-Besitzer bereit, das Modell gegen ein
anderes Modell zu tauschen (wenn du den Vertrag beibehalten willst)

Zeit vertrödeln und umfangreiche Recherchen anstellen wwürde ich
nicht.

WICHTIG: JEDE Mängelanzeige und JEDE Aktion schriftlich! Alles andere
(mündlich, telefon, fax, email, SMS) ist Mumpitz und hat geringen
rechtlichen Bestand

Gib Montag eine Mängelanzeige im Shop ab (SCHRIFTLICH!). LAss dir das
von irgendjemanden gegenzeichnen, schreib dessen Namen in Klarschrift
daneben. Damit hast du "etwas in der Hand".


Textbeispiel:

Max Mustermann
Musterstraße 1
1111 Musterhausen

Musterhause, den xx.xx.xxxx

Mängelanzeige

Zum xxx schloss ich mit ihnen einen Mobilfunkvertrag (Vertragsnumemr
yyy) ab. Zum Vertrag gehörte ebenfalls ein Mobiltelefon des Herstellers
ppp, Modell qqq.

Bereits 2 Tage nach Nutzung des Geräts fiel mir auf, daß (Display,
Staub etc). Das Mobiltelefon wird normal genutzt, unterliegt also
keinen außergewöhnlichen Belastungen.

Mir scheint der benannte Mangel bauartbedingt zu sein, wie auch eigene
Recherchen in verschiedenen Inetrnet-Foren ergeben haben. Auf diesen
Umstand haben Sie mich beim Vertragsabschluss nicht hingewiesen. Ich
bitte daher um Wandlung des Vertrages.

Anstelle des bemängelten Gerätes möchte ich statt dessen das Modell
ggg, welches den benannten Defekt nicht aufweist.

Mit frendlichen Grüßen,
Max Mustermann


zur Kenntnis genommen
handy-shop

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