Gewerbliche Elektroschrottentsorgung

Gast #1414696
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Mich würde mal interessieren, ob man für gewerbliche 
Elektroschrottentsorgung zahlen muss. Oder ob diese im Rahmen der 
Elektro-Altgeräte-Verordnung ebenfalls kostenlos ist.
Konkret geht es um Elektroschrott, der bei Entrümpelungen, Haushalts- 
und Geschäftsauflösungen anfällt.

Kann man diesen Elektroschrott bei der kommunalen Sammelstelle 
abliefern?
Oder müsste man bei einer gewerblichen Anlieferung zahlen?

Oder wäre es sinnvoller, den Schrott auszuschlachten, Metallteile über 
den Schrotthandel verkaufen. Den rest dann kostenpflichtig entsorgen und 
die Menge als Eigenrücknahme beim EAR anmelden? Kann man diese 
Eigenrücknahmemengen dann an andere Firmen "weiterverkaufen"?

Würde mich rein interesse halber mal interessieren.

Grüße
Gast #1415223
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Warum ich frage ist folgendes:
Ich bin gerade dabei, ein Konzept für eine Selbstständigkeit zu 
erstellen.
Verschiedene Objekte sollen durch die Firma betreut werden. Neben der 
regelmäßigen Reinigung der Treppenhäuser, Flure und Aussenanlagen 
gehören auch typische Hausmeistertätigkeiten dazu.
Entrümpelung gehört im Rahmen des "Fertig zur Neuvermietung" Service 
auch dazu. die Wohnungen werden bei Bedarf komplett geräumt, die Wände 
werden neu geweißt und zum Schluss gibt es eine Grundreinigung.
Deswegen gehört die Entsorgungsfrage eben auch mit in das Konzept.

Alte, kaputte Waschmaschinen, Trockner, Fernseher usw auf Ebay zu 
versteigern, dürfte sich fast nicht lohnen.
Ausserdem ist die Lagerhaltung nicht so ganz einfach.
Es gibt nur einen Keller-Raum, in dem neben Reinigungsmitteln/Geräten 
und  Malermaterial Sachen eingelagert werden können.
Moderator Persönliche Seite #1415241
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Sven schrieb:

> Alte, kaputte Waschmaschinen, Trockner, Fernseher usw auf Ebay zu
> versteigern, dürfte sich fast nicht lohnen.
> Ausserdem ist die Lagerhaltung nicht so ganz einfach.
> Es gibt nur einen Keller-Raum, in dem neben Reinigungsmitteln/Geräten
> und  Malermaterial Sachen eingelagert werden können.

Meiner Meinung nach müsste man die ganz normal bei der Sammelstelle 
abgeben können. Schließlich hat der Hersteller diese Geräte bei der EAR 
registriert und zahlt auch für deren Entsorgung. Und alle obigen Geräte 
fallen unter diese Anmelde- und Entsorgungspflicht.

Anders sieht das nur bei den reinen B2B-Geräten aus, die nicht unter das 
ElektroG fallen. Dort muss man sich wohl tatsächlich selbst um die 
Entsorgung kümmern.

Chris D.
#1415363
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Hallo Sven,

ich würde den "Entsorgungsservice" aufsplitten.

Das Transportieren zu den passenden Entsorgern
ist deine Dienstleistung. Die anfallenden Gebühren
werden als eigener Posten berechnet und belegt.

Wenn dann was zu zahlen ist muß dein Kunde zahlen.

Mußt du nur richtig in deinen AGB schreiben und diese
deinen Kunden zur Kenntnis bringen.

Ich habe neulich bei mir einen neuen Boden legen
lassen. Der alte Tepich wurde auch mit Beleg der
Mülldeponie entsorgt und getrent auf der Rechnung
aufgeführt.

Gruß HansL
#1415440
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Jop, sowas wird wohl die beste Lösung sein.
Die Entsorgungskosten müsste man wohl ohnehin getrennt in Rechnung 
stellen.
Die Wohnungsverwaltungsgesellschaft, für die ich als Subunternehmer 
arbeiten werde, will auf jeden Fall alles genau aufgeschlüsselt haben.
Werd mich morgen mal bei der Sammelstelle erkundigen, was die 
Elektrogeräteentsorgung kostet.

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