Forum: Gesperrte Threads Schadenersatz bei Vertragsnichterfüllung


von Steffen H. (steffen-h)


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Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe als Student einen 
Werksvertrag angenommen, eine Steuersoftware für eine unserer 
Universität angegliederte Werkstatt zu entwickeln.

Als Abgabedatum wurde der 1.10.2009 vereinbart, der Vertrag wurde am 
1.7.2009 geschlossen. Ich musste jedoch schnell feststellen, dass ich 
die vereinbarten Timing-Anforderungen nicht erfüllen kann. Ich hatte dem 
Auftraggeber vorher bereits mitgeteilt, dass ich den Erfolg nicht 
garantieren kann. Er meinte daraufhin, kein Problem, wenn ich ihn 
innerhalb von einem Monat informiere dass es Schwierigkeiten gibt, 
könnten wir der Vertrag problemlos aufheben und er würde dann noch 
genügend Zeit haben, ein Ingenieursbüro zu beauftragen, er wolle aber 
die Mehrkosten vermeiden. Das ganze wirkte sehr unkompliziert nach dem 
Motto, sehen wir mal, ob es klappt, dann haben wir beide etwas davon, 
und wenn nicht, gibt es genug andere Wege. Diese Vereinbarung hatten wir 
aber nur mündlich getroffen.

Nun droht er mir, wenn ich die Software nicht fristgerecht und voll 
funktionsfähig abliefere, würde er 5000 Euro Schadenersatz für Ausgaben 
verlangen, die dann durch meine Schuld verloren wären. Und das bei einem 
in Aussicht gestellten Honorar von knapp 600 Euro, und obwohl ich ihm 
bereits nach zwei Wochen schriftlich mitgeteilt hatte, dass ich das 
Timing mit der bereitgestellten Hardware nicht erfüllen könnte und dass 
wir entweder die Anforderungen lockern oder den Vertrag aufheben 
müssten.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde für 
den Fall, dass die Durchführung scheitert? Ich war der Meinung, dass ich 
in jedem Fall die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen müsste und 
schlimmstenfalls aufgeben und auf Bezahlung verzichten könnte. Kann die 
Schadenersatzforderung auch nur annähernd gerechtfertigt sein? Ist es 
angebracht, einen Anwalt zu beauftragen, oder sollte ich abwarten, wie 
sich der Auftraggeber nach Ablauf der Frist (1.10.) verhält?

Bitte ratet mir, wie ich die Forderung abwenden kann.
Danke
S.

: Verschoben durch Admin
von R. F. (rfr)


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Hallo,

ist die erfüllung unmöglich, dann kannst du da raus, denn es kann nicht 
verlangt werden, dass du etwas unmögliches vollbringst.

In jedem Falle rate ich dir aber, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und 
dich beraten zu lassen. In den meisten Fällen tritt für sowas die 
rechtsschutzversicherung ein.

Robert

von Steffen H. (steffen-h)


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Danke.

Einen Rechtsanwalt will ich nur einschalten, wenn nötig. Ich habe 
nämlich keine Rechtsschutzversicherung. So wie du es schreibst, würde 
ich erstmal antworten, dass ich die Forderung nicht akzeptiere und 
bereits Mitte Juli auf Probleme hingewiesen hatte ohne eine Antwort zur 
erhalten, die wesentlich über "Danke für die Information. Kein Problem" 
hinausging.

Allerdings ist es nicht absolut unmöglich, die Ziele zu erreichen. Aber 
nicht in einem Teilzeitprojekt über 3 Monate, sondern ich schätze dass 
ich dafür 6 Monate in Vollzeit bräuchte. Es war klar und abgesprochen 
(wieder nur mündlich), dass ich in den 3 Monaten nur ein paar 
Standardmethoden implementieren könnte. Um die Echtzeitanforderungen zu 
erfüllen, müsste ich mich in kompliziertere DSP-Algorithmen einarbeiten. 
Kann der Auftraggeber dies von mir verlangen und auf dem gleichen 
Honorar bestehen? Mal angenommen, er hat weiter Interesse.

von ... (Gast)


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Auch wenn es sich jetzt etwas hart anhört, aber das ganze hat auch was 
gutes. Du hast jetzt gemerkt, das die Geschäftswelt böse und gemein ist. 
Als Lehre solltest du daraus ziehen, das nächste Mal in deinem Beruf 
alles so genau wie möglich zu beschreiben und jede Kleinigkeit 
schriftlich festzuhalten mit Bestätigung des Kunden durch Unterschrift. 
Ich glaube das muss jeder erstmal am Anfang seines Berufslebens lernen.

Aber 5000€ Schadensersatz bei einem Auftrag im Wert von 600€ abzuleiten 
ist schon gewagt. Der ganze Vertrag klingt irgendwie sittenwidrig, wenn 
du mit einem Bruchteil dessen, was die Entwicklung kostet, abgespeist 
werden sollst. Ich glaube dein Auftraggeber ist gut beraten, wenn er 
nicht weiter drauf rumreitet. Du könntest deine Frage mal bei 
http://www.recht.de stellen. Da bekommst du vermutlich bessere 
Antworten.

von holger (Gast)


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Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart?
Wenn nicht kann er nicht mehr tun als dir kein Geld zu geben.
Also eine nicht gelieferte Ware nicht zu bezahlen.

von Steffen H. (steffen-h)


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>Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart?

Nein, ebend nicht.

>Wenn nicht kann er nicht mehr tun als dir kein Geld zu geben.
Also eine nicht gelieferte Ware nicht zu bezahlen.

Dann wäre ja  alles gut. Ich glaube ich dir erst einmal und werde heute 
etwas besser schlafen. Kennst du eventuell ein gutes Buch oder eine 
Internetseite, um mich zu informieren, bevor ich den nächsten Auftrag 
anngehme? Ich kann leider nicht auf die Schnelle ein Jurastudium 
absolvieren oder das komplette Personalrecht lernen.

von Tom (Gast)


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Gehört die Werkstatt komplett zur Uni? Kannst ja mal beim Kanzler (oder 
wie der Chef bei euch an der Uni heißt) anfragen. Spricht nicht 
unbedingt für die Uni wenn sie so mit ihren Studenten umgeht.

von blup (Gast)


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Wenn Du zum Anwalt gehst müßen Sie Dir wahrscheinlich noch zahlen!
Das hört sich für mich zumindest nach sittenwidrigen Geschäftspraktiken 
an. Man lockt einen her und hofft dann, dass wenn man etwas Druck macht 
der jenige schon sein Studium für 1- Semester schmeisst, um das Projekt 
fertigzustellen.

Du bist ein Student und kannst idR noch nicht alles berücksichtigen. 
Trotzdem hast bereits vpr 2,5Monaten informiert, dass die Zeiten nciht 
haltbar sind. Also lags an Deinem AG etwas dagegen zu unternehmen.

Also kannst Du dich wirklich entspannen. Als Student bekommt man 
übrigens auch eien kostenlose Rechtsberatung. Und wenn du einem Anwalt 
in so einem Fall klar sagst, dass er sein geld direkt von Deinem AG 
bekommt wird es auch gehen. Der Fall ist einfach zu eindeutig (zumindest 
aus meiner Sicht :) Habe zwar kein Jura-Studium, aber leider schon viel 
zu viel Erfahrung mit unserem Rechtssystem gesammelt (ausschließclich 
positiv ;) ).

von Timo (Gast)


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>Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart?
>Wenn nicht kann er nicht mehr tun als dir kein Geld zu geben.

Naja, so einfach ist das nicht. Wenn er nachweisen kann, dass ihm durch 
die Nichterfüllung des Vertrages ein Schaden entstanden ist, ist man 
erstmal gemäß BGB schadensersatzpflichtig. Theoretisch kann das 
natürlich auch über den vereinbarten Betrag hinausgehen. Praktisch wird 
im Zweifelsfall ein Gericht aber nicht 5000 € bei einem 600 € Vertrag 
akzeptieren. Zu so etwas gibt es Präzedenzfälle, habe jetzt zwar keinen 
zur Hand, sollte sich aber ergooglen lassen.

von ..... (Gast)


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Nummer 1:
Frag mal deinen Prof und in der Uni rum, was er davon hält. Ich denke 
die Firma hat das letzte mal was "für Umme" in der Uni bekommen.

Nummer 2:
Sittenwidrig ist schon angesprochen.

Nummer 3:
Vertragsstafen müssen deutlcih sein. Ansonsten ist der AG in der 
Pflicht. Könnte allerdings recht einfach für ihn werden.

Nummer 4:
Du machst eine Diplomarbeit. Da hat mann Betreuer, Prof, Laborings. usw. 
die stecken alle mit drinn. Und die werden sich die Geschichte sicher 
nicht gefallen lassen.

Nummer 5:
So wie ich es verstehe, gibt es einen schriftlichen Vertrag. Da sind 
mündliche Absprachen oft égal.
Es glaubt Die jeder Richter, das Du diese Absprache nicht getätigt hast.

von Schwups.... (Gast)


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@ Steffen H.

Wenn du den Vertrag nicht erfüllst, weil es dir nicht möglich war,
hat der Auftraggeber Pech gehabt. Das ist sein Risiko und Schadenersatz
gibts da auch nicht weil das nicht so einfach einklagbar ist.
Es müßte schon ein schuldhaft verursachter Vermögensschaden vorliegen.
Zeitverlustschäden können ja nicht ersetzt werden, oder?
Wie oben schon erwähnt wird der Vertrag nichtig wenn keiner der
Parteien den Vertrag erfüllen kann oder will. Ohne konkrete Klauseln zur
Nichterfüllung ist da nichts zu befürchten. Solche Klauseln wären
wahrscheinlich auch nur zwischen Vollkaufleuten wirksam.

Wenn du nur ein geringes Einkommen hast, was ich für einen Studenten
annehme, nimm deine Einkommensnachweise mit zum für dich zuständigen 
Amtsgericht und beantrage Rechtsberatungshilfe der bei Bedürftigkeit
sofort gewährt wird und konsultiere einen Anwalt der dich umfassend
und sorgfältig (schriftlich) berät. Mündlich ist nur Schall und Rauch
und schnell wieder vergessen.

Bei 600 Euro waren wohl die Augen und die Gier größer als der Verstand?
6000-10000Euro für eine 3-monatige Arbeit mit dem Schwierigkeitsgrad
wären angemessener gewesen. Ein Ing- Büro hätte dann locker
50000-100000Euro verlangt.

kein Rechtsrat, versteht sich.

von ..... (Gast)


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na ja 100000 für 12 Wochen halte ich nun ein wenig übertrieben!

von Christian R. (supachris)


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..... schrieb:
> na ja 100000 für 12 Wochen halte ich nun ein wenig übertrieben!

100k sind wirklich etwas viel. Aber 30.000 bis 50.000 kommen hin beim 
Ing.-Büro. Bei einem Stundensatz von etwa 65€ für einen Ingenieur ist 
ein Mannmonat etwa 10.000 Euro wert. Und 12 Wochen sind 3 Monate. Da hat 
man selbst bei 10k gerade mal einen Stundensatz von 21 Euro. Und das ist 
für einen Diplomanden fast schon unverschämt wenig.

von Frage (Gast)


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>>Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart?

>Nein, ebend nicht.

>>Wenn nicht kann er nicht mehr tun als dir kein Geld zu geben.
>>Also eine nicht gelieferte Ware nicht zu bezahlen.

>Dann wäre ja  alles gut. Ich glaube ich dir erst einmal und werde heute
>etwas besser schlafen. Kennst du eventuell ein gutes Buch oder eine
>Internetseite, um mich zu informieren, bevor ich den nächsten Auftrag
>anngehme?

Wenn das so ist, kann bei einem Werksvertrag ohnehin kein Schadensersatz 
geltend gemacht werden. Dazu müsste dir schon Vorsatz nachgewiesen 
werden, in deinem Fall wäre das absurd.

Rechtsberatung kann dir aber nur ein Anwalt geben, Bücher zu dem Thema 
sind schon veraltet wenn sie auf den Markt kommen. Jeden Tag fällt 
irgendeinem Harlunken eine Masche ein, jeden Tag steht irgendwo ein 
Idi** auf - da kann man nur versuchen mit allen Antennen ranzugehen und 
sich doppelt absichern. dh. jede mündliche Vereinbarung auch schriftlich 
und unterschrieben festzuhalten. Seriöse Partner haben damit kein 
Problem.

von John S. (student)


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Hallo,

das Thema ist eher nicht trivial ...!

Der Jurist prüft zuerst einmal, ob und ein welcher Typ von Vertrag 
zustandegekommen ist.

3 Möglichkeiten:

1. Kaufvertrag (§411 ff BGB) - eher nicht
2. Dienstvertrag (§611 ff BGB)- könnte sein (dann wird nur die Leistung 
- nicht aber der Erfolg geschuldetet)
3. Werkvertrag (§631 ff BGB)- beinhaltet immer eine explizite - manchmal 
auch eine implizite Abnahme.

Achtung: Nicht die Vertragsüberschrift entscheidet, sondern nur der 
Vertragsinhalt!!!

Grundsätzlich gilt immer: Pacta sunt servanda ... Verletzung des 
Vertrages zieht Schadenersatz nach sich (auch verschuldensunahängig 
...!). Kann auch dazu führen, dass derjenige, der den Schaden zu 
vertreten hat, die Leistung von Dritten (die einspringen) VOLL zu 
bezahlen haben. Die Wahl liegt beim Kunden !!!

2. wäre viel günstiger als 3. für Dich. Dienstverträge können (auch von 
Dir) gekündigt werden, der Erfolg muss nicht zwingend eingetreten sein.

3. Ist kritischer.

"Unmöglichkeit" wäre nur günstig für Dich, wenn "objektive" 
Unmöglichkeit vorliegen würde (heisst - auch kein anderer wäre in der 
Lage gewesen, den Vertrag zu erfüllen). Es dürfte sich hier aber eher um 
subjektive Umöglichkeit handeln.

Um die Prüfung der Vertragsart würde ich auf jeden Fall einen Anwalt 
konsultieren - hier entscheidet sich Deine Strategie, wie am besten 
weiter vorgehen:

Liegt ein Dienstvertrag vor, dann sofort kündigen - Rest unkritisch.

Bei Vorliegen eines Werkvertrages würde ich als allererstes prüfen, ob 
der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Wenn ja, hast Du gute 
Chancen, aus dem Vertrag (ohne Schadensersatz) rauzukommen!!!

Dass Du rechtzeitig gesagt hast, Du hälst den Vetrag nicht ein, hilft 
nicht wirklich. Das ist eher ein Indiz für den Kunden, dass er 
berechtigt ist 1. zahlung zu verweigern und 2. einen Dritten zur 
Vertragserfüllung einzuschalten.

Wirksam hilft nur die Vertragskündigung - die ist bei 2. einfach - bei 
3. fast unmöglich (wenn der Kunde keine Vertragsverletzung begangen 
hat).

Leider findet man nur wenige gute Juristen am Markt, die 
Werkvertragsrecht (richtig) beherrschen ...!

Das größte Problem ist aber immer, dass man am Anfang den Kopf in den 
Sand steckt. Darum jetzt schon handeln, bevor der Kunde den Dritten 
beauftragt.

Hat der Kunde dich schon schriftlich (d.h. beweisbar) in Verzug gesetzt? 
Verzugsetzung muss er machen, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen ...!

Aber wie gesagt - alles nur Snapshots - da muss ein Anwalt genau den 
Vertrag lesen und die bsiherige Entwicklung exakt bei Dir abfragen.

Keinesfalls lässt sich so etwas im einem Mikrocontroller durch 
Rechtsamateure beurteilen!

Viel Glück.

von Frage (Gast)


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@student
>Leider findet man nur wenige gute Juristen am Markt, die
>Werkvertragsrecht (richtig) beherrschen ...!

Sagt der 'student', aha.

>Keinesfalls lässt sich so etwas im einem Mikrocontroller durch
>Rechtsamateure beurteilen!

Du hast gerade in diesem Mikrocontrollerforum geantwortet.

>da muss ein Anwalt genau den
>Vertrag lesen und die bsiherige Entwicklung exakt bei Dir abfragen.

Diesen Rat hat es mehrmals gegeben. Danke, Profijurist/student, dass du 
uns nachträglich erleuchtet hast.

von Christian R. (supachris)


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Manfred M. schrieb:
>>gerade mal einen Stundensatz von 21 Euro. Und das ist
>>für einen Diplomanden fast schon unverschämt wenig.
>
> Tja, und für einen, der nicht lesen kann, ist 21 Euro fast schon
> unverschämt viel. Schrieb der OP irgendwo, dass er Diplomand ist?

Hatte ich wohl falsch in Erinnerung.

> Ich erinnere mich, dass Studenten mit 8-15 €/Stunde abgespeist werden,
> damit sie nicht verhungern und weiter ausgenutzt werden können. Also
> wird der OP mit einem Zeitaufwand von nicht mehr als 50 Stunden
> gerechnet haben. Ein erfahrener Ingenieur sollte die gleiche Arbeit in
> weniger als 20 Stunden erledigen, was bei deinem Stundenlohn 1300 €
> entspräche. Deine 30.000 bis 50.000 stammen vielleicht eher aus deinen
> feuchten Träumen.

Nee, das Problem bei solchen Sachen ist, dass sich der Student gerne 
völlig verschätzt, was den Aufwand angeht, weil die Erfahrung fehlt. 
Dadurch wird er schamlos ausgenutzt. Aus eigener Erfahrung kann ich 
sagen, dass man, wenn man das als Student auf 50 Stunden schätzt, am 
Ende bei mindestens 500 Stunden landet. Meist wird einfach vergessen, 
dass da ja noch Doku, Test usw. dazu kommt.

Da er aber über nix drüber geschrieben hat, was eigentlich zu erledigen 
war, kann man nur mutmaßen. Wenn er allerdings 50 Stunden ansetzt und 
nach 3 Monaten nicht fertig ist, ist gehörig was schief gelaufen.

Die 30...50k bezogen sich auf ein Projekt von 3 Monaten Dauer in einem 
Ing-Büro incl. allem was dazu gehört.

von John S. (student)


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Frage schrieb:
> @student
>>Leider findet man nur wenige gute Juristen am Markt, die
>>Werkvertragsrecht (richtig) beherrschen ...!
>
> Sagt der 'student', aha.
>

Genau - sagt er! Und er weiss es sogar!

von ... (Gast)


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Mensch Manni! Der Student hat sich massiv beim Aufwand verschätzt!

von Arc N. (arc)


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Manfred M. schrieb:
>>Die 30...50k bezogen sich auf ein Projekt von 3 Monaten Dauer in einem
>>Ing-Büro incl. allem was dazu gehört.
>
> Recht hast du. Ich habe noch einmal nachgerechnet und muss sagen, dass
> dein Vergleich Student=600 €/Ingenieur=50000 € durchaus nachvollziehbar
> ist.

> Aufgrund deiner Erfahrung nimmst du 60 €/h statt 20 €/h, denn du
> schaffst in der gleichen Zeit drei mal so viel wie ein Diplomand.
> Du berechnest 3 Stunden je geleistete Stunde, denn aufgrund deiner
> Erfahrung arbeitest du drei mal so schnell wie ein Diplomand.
> Auf die Gesamtsumme schlägst du nochmal 200% auf, denn du erstellst
> dreimal bessere Qualität als ein Diplomand.
> Und schließlich forderst du nochmal das dreifache, denn um deine
> Qualität zu erreichen, müssten drei Diplomanden gleichzeitig arbeiten.
>
> So rechtfertigst du, dass du für ein 40000 € kassierst für simples
> Projekt, das ein Student locker für 500 € abschließt. Läuft es so? Ja?
>
> Manni

?

Einfache Rechnung für das Ing-Büro:
Ing.-Gehalt im Mittelfeld: 60 k€ / Jahr Brutto
Kosten pro Jahr (Pi * Daumen): 60 k€ * 1.5 = 90 k€
90 k€ / 12 Monate = 7.5 k€ / Monat
7.5 k€ * 3 = 22.5 k€
jetzt noch die "restlichen" Kosten ala Büro, Arbeitsmaterialien, 
Fahrten, Weiterbildung, Krankheit etc. pp. hinzurechnen (Gewinn nicht 
vergessen) und man kommt locker auf die 40 k€.

von Christian R. (supachris)


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... schrieb:
> Mensch Manni! Der Student hat sich massiv beim Aufwand verschätzt!

Genau das wollte ich damit sagen. Nix dem ganzen Geschwurbel, was du 
schreibst. Einfach nur, dass der Student denkt, die Arbeit ist in 3 
Monaten locker erledigt, wenn er 2 mal pro Woche abends 2 Stunden 
bastelt. Meist ist das aber nicht so (gerade bei so Uni-nahen 
Geschichten) und das böse erwachen kommt am Ende der Laufzeit. Leider 
hab ich´s im Studium selbst erleben müssen. Aber es war lehrreich.

von Matthias (Gast)


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> So rechtfertigst du, dass du für ein 40000 € kassierst für simples
> Projekt, das ein Student locker für 500 € abschließt. Läuft es so? Ja?

Was hast Du denn für ein Problem ? Natürlich läuft es so. Bei uns an der 
Uni hatte der Obering - auf nicht nachvollziehbare Art und Weise - 
erstmal Aufwände für Materialien, Geräte und Personal berechnet. Die so 
erhaltenen Summe hat er anschließend verdoppelt und das Endergebnis ins 
Angebot reingeschrieben... Und das ist jetzt kein Witz...

von Manuel (Gast)


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Und so läuft es überall. Und ich bin schon überrascht das das manche 
hier so überrascht ?!?

von Manuel (Gast)


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Und das der Stundent es NICHT für 500€ schaftt hat er ja auch schon 
geschrieben... So ist das eben.

von 3.Sicht (Gast)


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>>Frage schrieb:
>> Sagt der 'student', aha.
>Genau - sagt er! Und er weiss es sogar!

@John Schmitz (student):
Ich finde es immer wieder sehr spannend und interessant deine Sichtweise 
(aus deiner ganz persönlichen Perspektive/Position!) auf die 
verschiedenen Dinge, zu denen du dich hier zu Wort meldest, zu lesen.
Kommt noch die souveräne Art (wie im Zitat oben) dazu, dann isses 
perfekt.

Namen machen Leute... oder doch nicht?

von Bastl (Gast)


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Was ich an Infos vermisse: Wurde in dem Vetrag eine wöchentliche 
Arbeitszeit vereinbart?
Hast du in der Werkstatt an dem Projekt gearbeitet oder in einem eurer 
Institute?
Falls ja, fehlt denen die Grundlage überhaupt etwas 
einzubehalten/verlangen, denn Studenten werden normalerweise nach Zeit 
und nicht nach Erfolg bezahlt.
Ich vermute eher, dass die 5000€-Drohung nur dazu gedacht ist, dich zum 
Arbeiten zu bewegen und mehr nicht.
Ist aber nur meine Meinung, den Vertrag kennst nur du.

von Steffen H. (steffen-h)


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Christian R. (supachris) schrieb:
>Nee, das Problem bei solchen Sachen ist, dass sich der Student gerne
>völlig verschätzt, was den Aufwand angeht, weil die Erfahrung fehlt.

Ich weiß nicht genau, welche Wörter meiner Fragestellung du gelesen 
hast. Ich vermute "Student","Auftrag" und "Schwierigkeiten". Mehr wohl 
nicht.

Dort stand nämlich auch, dass mir von Anfang an bewusst war, dass ich 
den Auftrag nicht unbedingt erfüllen könnte. Ich habe mich nicht 
überschätzt.

>Da er aber über nix drüber geschrieben hat, was eigentlich zu erledigen
>war, kann man nur mutmaßen.

Mutmaßen macht mehr Spaß als die Frage komplett zu lesen, was?

>Wenn er allerdings 50 Stunden ansetzt und nach 3 Monaten nicht fertig ist,
>ist gehörig was schief gelaufen.

Ja, ja.

>Die 30...50k bezogen sich auf ein Projekt von 3 Monaten Dauer in einem
>Ing-Büro incl. allem was dazu gehört.

Für so eine Steuerung kopiert ein erfahrener Ingenieur 50 Zeilen Code 
aus seinen über die Jahre entwickelten Libraries zusammen. Das dauert 
eine, maximal zwei Stunden. Dafür berechnet er 2000 Euro und gut ist.

Warum mutmaßt du eigentlich 3 Monate Dauer? Warum nicht 3 Jahre? Ein 
Student ist doch bestimmt auch dämlich genug, ein Projekt mit 30 Stunden 
anzusetzen, wofür ein Ingenieursbüro 3 Jahre benötigt. Dann wären wir 
bei 650000 Euro Auftragswert, so dass die Forderung über 5000 Euro 
lächerlich gering ist. Ich werde also liebend gerne blechen.

Vielen Dank, dass du den sachlichen Thread auf die für dich viel 
interessantere Diskussion umgeleitet hast, dass Studenten doch 
gefälligst die Finger vom Aufgabenfeld der Ingenieure lassen sollten. 
Denn deshalb bist du ja supachris und ich nur ein armer Student.

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