Hallo zusammen, sind hier Elektriker unter uns? Ich habe zur Zeit folgendes "Problem": Mein Kumpel zieht gerade in ne Mietswohnung um, Reihen-"hochhaus" mit 3 Etagen und 5 Eingängen. Baujahr unbekannt. Die komplette Elektroverkabelung in seiner Wohnung ist nach der uralten klassischen Nullung aufgebaut (die ankommenden Phasen im Sicherungskasten sind noch schwarz/rot/grau; Nullleiter ist braun. Im Sicherungskasten befinden sich B16 Automaten, die verdammt neu aussehen. Außerdem sind alle Steckdosen und Lichtschalter definitiv neu. Meine Frage: Zählt dieser Umbau schon als so gravierend, dass eine Neuverlegung der Stromkabel mit PE hätte erfolgen müssen? Natürlich kommt auch im Sicherungskasten der Wohnung kein PE an, somit müsste entweder ein lokales TN-C-S "System" aufgebaut werden oder aber das halbe Haus neu verkabelt... Wobei das natürlich nicht meine Sache ist. Gibts qualifizierte Kommentare dazu? Dankeschön! Matthias PS: Ist es üblich, dass Maler lose Drahtenden an der Decke beim streichen komplett überpinseln? So sieht das nämlich an den ganzen Lampen-stellen aus... PPS:(edit) Ich frage mich gerade, ob ich überhaupt eine Deckenlampe anschließen darf? Also natürlich würde ich das einfach machen; Aber dann hätte ich selbst das Problem, dass ich mangels Schutzleiter eine Klassische Nullung herstellen muss und irgendwie behagt mir das nicht... Aber immernoch besser Null aufs Gehäuse der Lampe als garnichts, oder?
Zu deiner eigentlichen Frage kann ich jetzt gerade nichts sagen, kann mich aber morgen mal schlau machen, inwieweit es als neuinstallation gilt und ab wann neue Leitungen verlegt werden müssen. Das ab den Sicherungskasten das Netz aufgetrennt wird ist durchaus nicht unüblich, aber die Frage ist, inwieweit ist es Sinnvoll, es erst ab dort zu tun. Denn wer weiss in so einer alten Installation, wo und wie der PEN geerdet ist. Aber es ist besser als die klassische Nullung. >PS: Ist es üblich, dass Maler lose Drahtenden an der Decke beim >streichen komplett überpinseln? So sieht das nämlich an den ganzen >Lampen-stellen aus... Ja, das ist leider üblich so aber noch harmlos. Wenn die Maler erst mal in den Steckdosen alle Schutzleiteranschlüsse übermalt haben und deshalb wegen einem defekten Gerät die Spüle in der Küche unter Spannung steht, kommt der Kunde erst mal zum Elektriker und scheisst den zusammen. Und der darf dem Kunden oder im schlimmeren Fall dem Staatsanwalt dann erst mal erklären, das nicht er sondern der Maler schuld daran ist. Leider sind die wenigsten Handwerker im Bauhauptgewerbe davon zu überzeugen das sie, was solche "Kleinigkeiten" angeht ziemlich oft Mist machen. Ihr Verhalten diesbezüglich ändern aber sie trotzdem nicht und malen munter drauf los ohne abzukleben. >PPS:(edit) Ich frage mich gerade, ob ich überhaupt eine Deckenlampe >anschließen darf? Also natürlich würde ich das einfach machen; Aber dann >hätte ich selbst das Problem, dass ich mangels Schutzleiter eine >Klassische Nullung herstellen muss und irgendwie behagt mir das nicht... >Aber immernoch besser Null aufs Gehäuse der Lampe als garnichts, oder? Das beste wäre es in solch einem Fall, Leuchten zu nehmen, die keinen Schutzleiteranschluss benötigen. Aber da das wahrcheinlich eher kontraproduktiv ist, würde ich dort eine klassische Nullung machen. Frank
Kann mir nicht vorstellen, dass lediglich der Austausch von Sicherungsautomaten, Steckdosen und Lichtschaltern eine Neuinstallation ist. Geht ja nur um den Ersatz defekter Teile. Ein Lichtschalter, der nicht mehr funktioniert, den tauscht man aus. Und wenn jemand vorsorglich einfach alle Schalter austauscht, ist das im Grunde nichts anderes. Wenn hingegen neue Steckdosen verlegt werden (=neue Kabel fest verlegt), wird man dort nicht mehr nullen dürfen.
Ich danke soweit schonmal für eure Antworten. Klassische Nullung ist ja immer sone Sache und irgendwie kommt mir dabei einfach Unbehagen hervor. Wenn man überlegt tritt ja dabei sogar der Fall auf, dass über Audio/Video Verbindungen zwischen 2 geerdeten Geräten ein Teil des Stroms fließt, da das Signalkabel ja sozusagen parallel zum Nullleiter betrieben wird... Gut, da die Verbindung über die Steckdose im Normalfall wesentlich niederohmiger ist dürfte das kaum auffallen, aber trotzdem... Naja, ich versteh andrerseits auch, dass nicht alle Leitungen rausgerissen werden können. Vielleicht weiß ja nochmal jemand 100%ig was dazu :-) Matthias
Moin, Du hast doch einen PE, nämlich den roten Draht. Das Austauschen der Leitungen ist tatsächlich aufwändig. Auch ich habe mich dazu entschlossen an meinem Elternhaus die alten Leitungen rauszuschmeissen und alles neu zu machen. Es ist heftig! Viel Glück Stefan
Zu dem Thema habe ich auch eine Frage: In unserem Haus gibt es keinen Erdleiter. Der Nullleiter ist auf grün-gelb (Erde?). Wenn man also klassisch eine Lampe an braune und blaue Ader anschliesst passiert nichts. Erst wenn man statt dem blauen den grün-gelben nimmt, fliesst Strom. Auf Anfrage beim Elektriker, der das Haus um 1970 verkabelt hat, wurde mir gesagt, dass es zu der Zeit üblich war, Erde und Null zusammenzulegen. Kann das sein?
Ja, das kann ohne weiteres sein. Hatten wir auch bei uns im Haus. Nur dort gab es noch nicht einmal eine GnGe-Leitung. Schutzkontakt und Null wurden in den Steckdosen mittels Brücke zusammengeschlossen. Ist ja auch so weit in Ordnung, was anderes passiert ja auch im Sicherungskasten nicht. Nur hat ein FI hier keine volle Funktionalität. Ein FI kann hier nur dann einen Fehlerstrom feststellen, wenn er vor Ort über die Erde abgeleitet wird (also, wenn jemand ans Gehäuse des defekten Gerätes langt). Bei getrenntem Schutzleiter wird der FI auch bereits bei einen Krichstrom über das Gehäuse (= Schutzleiter) feststellen und auslösen.
Hier noch ein Absatz aus der Wikipedia. Ist eventuell auch interessant, ob ein Vermieter (bzw man selber) vielleicht doch die Verkabelung erneuern sollte: Dennoch haftet der Betreiber einer Anlage für die von der Anlage ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist - bzw. seit 1990 in den neuen Bundesländern - und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen_Teil_1), kann im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.
Christian H. schrieb: > Ist ja auch so weit in Ordnung, was anderes passiert ja auch im > Sicherungskasten nicht. Das stimmt aber da habe ich eine 16mm² Brücke, in der Steckdose nur 1,5mm². Und was passiert wenn der Nulleiter in der Steckdose eine Unterbrechung hat?
Moin, wenn ich die letzten Stunden in der Meisterschule nicht geschlafen habe, gilt dieser Umbau der Leitungsschutzschalter und Schalter nicht als Neuinstallation, somit gilt der Bestandschutz für solche Anlagen. Anders sieht es aus, wenn die Anlage erweitert wurde. mfg, Bjoern
Ich möchte euch an dieser Stelle abschließend danken, ich denke es ist soweit alles gesagt. Dann weiß ich ja jetzt, dass wohl keine Chance auf Mietminderung oder Umbau oder so besteht. Viele Grüße, Matthias
Jürgen Berger schrieb: > Das stimmt aber da habe ich eine 16mm² Brücke, in der Steckdose nur > 1,5mm². Und was passiert wenn der Nulleiter in der Steckdose eine > Unterbrechung hat? Klar, vergaß ich zu schreiben: - Wenn das Gehäuse schutzisoliert ist, nichts. - Wenn das (Metall-)Gehäuse geerdet ist, und niemand anfässt, nichts. - Wenn das (Metall-)Gehäuse geerdet ist, und jemand anfässt, Stromfluss über jemand gegen Erde.
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