Einzahlung auf fremdes Konto im EU-Ausland

OP #1433834
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Hallo,

ich möchte gerne Geld auf ein fremdes Bankkonto im Ausland einzahlen.

Ich bin heute bei der Sparkasse gewesen und fragte, ob dies möglich sei.
Man sagte mir aber, dass das leider nicht möglich ist.

1. Woran liegt das?
2. Kann man von Banken z.B. in der Schweiz (anderes Bankenrecht) solche 
Einzahlungen vornehmen?
Persönliche Seite #1433934
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Jörg Wunsch schrieb:
> Franz Niets schrieb:
>
>> Es ging um die Frage, ob ich Geld auf ein fremdes Konto in der EU
>> einzahlen kann!
>
> Kannst du denn Geld auf ein inländisches Konto einer anderen Bank
> einzahlen?
Wenn die Banken im gleichen verbund sind kann es manchmal gehen, 
auszahlen ist schon ein Problem, aber der Ärger geht schon bei nem 
Verrechnungscheck los... Ich krieg dann immer zu hören das ich zu meiner 
Hausbank muß... schade das diese etwa 80km hin und zurück von meinem 
momentanem Aufenthaltsort entfernt ist und wenn ich Zeit hätte meist 
geschlossen ist ;)

Lange rede wenig Sinn, es wird sich doch wer mit einem Bankkonto finden 
der die 30Eur gegen Cash für dich überweist....
Moderator Persönliche Seite #1433977
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Läubi .. schrieb:

>> Kannst du denn Geld auf ein inländisches Konto einer anderen Bank
>> einzahlen?

> Wenn die Banken im gleichen verbund sind kann es manchmal gehen,
> ...

Daher frug ich ja auch explizit nach einer anderen Bank, also
explizit einer, die nicht im gleichen Verbund ist -- alles andere
wäre ja nicht vergleichbar mit einer x-beliebigen Bank in der EU.
Gast #1433981
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@Bernd Funk:
>Du kannst doch jederzeit eine Summe X auf ein ausländisches
>Konto überweisen, dazu brauchst du nur die Kontonummer und
>die internationale BLZ.
>Wo ist das Problem ?

Vielleicht, daß bei jeder Überweisung eine automatisierte Mitteilung an 
2 deutsche Institutionen versandt wird:

Finanzamt, und Arbeitsagentur.
#1434008
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>Daher frug ich ja auch ...

Was ist das denn für eine Deutsch?
"Daher fragte ich ja auch..." klingt wenigstes Deutsch und
ist wohl auch so richtig von der Grammatik.

>Vielleicht, daß bei jeder Überweisung eine automatisierte Mitteilung an
>2 deutsche Institutionen versandt wird:

>Finanzamt, und Arbeitsagentur.

Quatsch, das Finanzamt interessiert sich nicht für Transferbeträge,
sondern für Einkünfte(z.B. Zinsen).
Die Arbeitsagentur interessiert sich nur für verwertbares Vermögen
von Leistungsempfängern das höher als das Schonvermögen ist.
(Lebensalter x 150Euro Bares ist die Grenze).
Sollte die Agentur wider erwarten doch mal einen Kontoauszug sehen
wollen einfach das Textfeld schwärzen und fertig. Den Kontostand
sollte man permanent niedrig halten, etwa was man im Monat braucht
plus einer Reserve für unerwartete Ausgaben oder Lastschriften.
Für eine Kontoauszugskontrolle müsste allerdings erstmal begründeter 
Verdacht eines Verstoßes bestehen.
Tipp: Die Konten eines Leistungsempfängers können durch den
Freistellungsauftrag(das ist die Falle) über das Bundesamt
für Finanzen zugeordnet werden.
Allerdings braucht man keinen machen wenn das Konto zinslos ist.
Bei der BAfF kann die Behörde den Namen/Anschrift des Kontoinhabers, 
Kontonr. und Institut hinterfragt werden, mehr nicht.
Bei geringen Beträgen würde ich mir da keine Gedanken machen.
Arbeitslose sind ja nicht entmündigt und es kann ja auch geliehenes
Geld sein was man dann gegebenenfalls nur glaubhaft machen muss.
Ansonsten kann man eine Überweisung auch über das Konto eines Freundes
oder Verwandten vornehmen. Entscheidend ist das der Empfänger einen
Geldbetrag mit Sachbezug erhalten hat. Von welchem Konto ist dabei
schnurzpiepegal. Dann können die Behörden gar nichts wollen und werden
auch nicht die Ressourcen haben um das effektiv machen zu können.
Ich habe was gegen den gläsernen Bürger. Die Behörden sollen gefälligst
Ihren Job machen und nicht Detektiv spielen und mündige Bürger 
durchleuchten. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Gast #1434089
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@Max M.:

>Ich habe was gegen den gläsernen Bürger.

Ich auch. Daher kam auch meine Message, daß automatisierte Meldungen an 
alle Kontrollinstanzen los gehen. Das ist kein Schnee von übermorgen!!!
Danke mal für die Ausführungen.
#1434113
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Innerhalb der EU kann man kostenlos und problemlos von Konto zu Konto 
überweisen. Dazu werden IBAN und BIC des Empfänger Kontos benötigt. Das 
ist was Ähnliches wie Bankleitzahl und Kontonummer und man kann die 
Nummern von seiner Bank am Schalter/Internet erfahren oder findet sie 
auf dem Kontoauszug.

Bei der Sparda-Bank z.B. kann man direkt per Online-Banking solche 
EU-Überweisungen tätigen.
#1435857
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>Habe ein ganz normales Girokonto und zahle definitiv keine
>Gebühren für irgendwas. Benutze aber auch nur Online Banking.

Aber eine Kontoführungsgebühr monatlich mußte abdrücken
oder ist es eins der wenigen Konten die kostenlos sind?
(Sparda, Postbank, Commerzbank,...). Es kommt aber teilweise
auch auf monatliche Zahlungseingänge an. Wenn das nicht
erreicht wird, hat sich was mit kostenlos.

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