Ich entwickle derzeit ein USB-Gerät, welches ich später vertreiben
möchte. Daher möchte ich gerne das folgende USB-Logo verwenden:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/22/Usb-svg.svg/180px-Usb-svg.svg.png
1. Im Artikel "USB" auf Wikipedia steht, dass die Verwendung dieses
Logos keine Zertifizierung bedarf. Leider ist zu dieser Aussage bei
Wikipedia keine Quelle angegeben. Kann ich das Logo wirklich ohne
Einschränkungen auf meinem Gerät verwenden und welche "offizielle"
Information (z.B. von USB.org) bestätigt ggf. diese Aussage?
3. Darf ich das Logo abwandeln um meinem Produkt eine individuelle
"Note" zu verpassen?
PS: Leider erschließen sich mir die Antworten nicht aus USB.org, da
dort das von mir genannte Logo nicht aufgeführt ist. Siehe:
http://www.usb.org/developers/logo_license/
> Kann ich das Logo wirklich ohne Einschränkungen auf meinem Gerät> verwenden und welche "offizielle" Information (z.B. von USB.org)> bestätigt ggf. diese Aussage?
Naja, es dürfte schwierig werden, eine entsprechende "offizielle"
Information zu finden. Vielleicht reicht Dir das hier?
http://en.wikipedia.org/wiki/File:USB_Icon.svg
Da das USB-IF dieses Logo komplett unerwähnt läßt, darf man annehmen,
daß sie auch keine speziellen Rechte daran haben.
Projektleiter schrieb:
> Da kann man doch so eine universelle verwenden, oder?
Der Name ist Programm. Natürlich kann man das nicht, sonst bräuchte man
ja keine VIDs. Mann mann mann...
Danke für die Antworten.
Wenn das besprochene Logo wirklich Public Domain ist, sollte ich also
auch keine Probleme bekommen, wenn ich dies verändert verwende.
Ich habe keine eigene Hersteller-ID sondern habe eine PID zur Verfügung
gestellt bekommen (und verwende natürlich die Hersteller-ID der Quelle).
USB, Profibus, Ethernet, IO-Link, ...
gibt es überhaupt noch eine Schnittstelle, außer 232 und I2C, bei der
man sich nicht registrieren und Gebühren zahlen muss?
Weiß jemand wie das bei Ethernet aussieht?
Es gibt ja genügend Projekte wie Pollin AVR-IO.
Christian R. schrieb:
> Ethernet kostet nur die MAC, die man kaufen muss.
Und die ist auf dem Schrottplatz kostenlos zu bekommen. Einfach den
Computerschrott durchsehen und die MACs von den Netzwerkkarten
abschreiben.
Da ist dann aber der Hersteller (der Netzwerkkarte) kodiert. Ist also
eher etwas für den Privatbereich oder maximal für
Kleinserien/Spezialgeräte, die direkt für den Kundeneinsatz (zB speziell
angepasste/entwickelte Steuerungen) gedacht sind.
Naja, MAC von alten Karten ist für Bastler und intern interessant. Ein
4096er Paket MACs kostet nur 250 US$ oder sowas. Bei USB ist es leider
schon 2000 US$ für die VID. Dann kann man aber 65536 verschiedene Geräte
bauen.
Gast schrieb:
> Angeblich sollen die MAC-Adressen ja doch nicht weltweit einmalig sein,> wie das ursprünglich mal angedacht war.
Ja, der Sparwille der Taiwanesen ist ungebrochen. Kauf mal 10 Realtek
Karten im gleichen Laden, da hast du mindestens 6 gleiche MACs dran.
Aber wenn du einen Block MACs kaufst, hat die zumindest kein anderer
zugeteilt bekommen.
Nochmal zurück zum eigentlichen Thema:
Ich muß meinen Beitrag weiter oben etwas korrigieren. Das USB-IF erwähnt
die Grafik, auf die sich Jan im Ausgangsposting bezieht, sehr wohl. Sie
ist in den 1.1 und 2.0 Spezifikationen enthalten, wird dort als
"USB-Icon" bezeichnet, und ist "required". Das USB-IF unterscheidet
demnach "USB-Icon" (= soll lediglich USB Kabel und Buchsen kennzeichnen)
und "USB-Logo" (= das Gerät hat eine (kostenpflichtige) Zertifizierung
erfolgreich durchlaufen).
Ein verändertes Icon darf man nach meinem Verständnis also durchaus an
seine USB-Buchsen anbringen, jedoch verletzt man damit dann die
USB-Spezifikationen (was wiederum nicht schlimm ist, solange man sowieso
nie eine Zertifizierung anstrebt).
Hier übrigens noch eine Empfehlung vom USB-IF, wie das Icon für USB2.0
high-speed Anschlüsse aussehen kann:
http://www.usb.org/developers/docs/icon_design.pdf
Hallo,
usb.org hin oder her, die sind auch nicht überall, aber wenn mir jemand
ein Gerät mit usb-ähnlichem Logo verkauft und es funktioniert was nicht,
würde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten. Damit ich damit nicht Recht
bekomme, müsste das Logo schon sehr unähnlich sein und das Wort USB
nirgends vorkommen.
Gruss Reinhard
Ich hatte auch schon zwei mal die gleiche MAC im Haushalt, war gar nicht
so einfach heraus zu finden, weshalb das Netzwerk spukt!
Eine war in einem Intel Storage NAS-Server, die andere (selbe) von einem
DELL-Notebook. Ich hätte lieber mal so viel Glück im Lotto. Ein
Lotto-6er ist im Vergleich zu zwei gleichen MAC-Adressen im Haushalt
schon sehr wahrscheinlich.
Klaus schrieb:
> Lotto-6er ist im Vergleich zu zwei gleichen MAC-Adressen im Haushalt> schon sehr wahrscheinlich.
Findest du? Ich hab in meinem Leben noch nie einen Lottoschein
ausgefüllt(GewinnWK = 0) aber schon mehrere LAN Geräte gekauft und
betrieben ;)
Chris schrieb:
"Ich muß meinen Beitrag weiter oben etwas korrigieren. Das USB-IF
erwähnt
die Grafik, auf die sich Jan im Ausgangsposting bezieht, sehr wohl. Sie
ist in den 1.1 und 2.0 Spezifikationen enthalten, wird dort als
"USB-Icon" bezeichnet, und ist "required". Das USB-IF unterscheidet
demnach "USB-Icon" (= soll lediglich USB Kabel und Buchsen kennzeichnen)
und "USB-Logo" (= das Gerät hat eine (kostenpflichtige) Zertifizierung
erfolgreich durchlaufen)."
Danke für das Stichwort. Für "Icon" finde ich auf der USB.org Seite
folgendes Dokument: http://www.usb.org/developers/docs/icon_design.pdf
Das Icon scheint also nicht public domain zu sein sondern dessen
Verwendung ist lediglich von USB.org nicht eingeschränkt bzw. für Kabel
und Buchsen vorgeschlagen. Das bedeutet aber, dass ich bei einer
Abänderung des Icons eine Unterlassungsklage von USB-IF riskiere, oder?
> Das Icon scheint also nicht public domain zu sein sondern> dessen Verwendung ist lediglich von USB.org nicht eingeschränkt> bzw. für Kabel und Buchsen vorgeschlagen. Das bedeutet aber,> dass ich bei einer Abänderung des Icons eine Unterlassungsklage> von USB-IF riskiere, oder?
Ich bin zwar in rechtlichen Fragen nicht so bewandert, aber worauf
sollten sie klagen? Das Icon ist im Gegensatz zu den diversen Logos
nicht als Markenzeichen eingetragen. Höchstens könnte man argumentieren,
daß das USB-IF ein copyright darauf hat. Aber erstens wird überhaupt
bezweifelt, ob man bei so "einfachen, geometrischen Formen" überhaupt
copyright-Schutz inanspruchnehmen kann (-> wikipedia link), und zweitens
gestattet das USB-IF ja ausdrücklich die Verwendung des Icons; schreibt
es sogar vor, wenn man die Spezifikation erfüllen will.
Ein abgeändertes Icon könnte höchstens (wie Reinhard angemerkt hat)
dabei helfen, Dir Betrug zu unterstellen. Jemand könnte behaupten, Du
hättest mit Absicht ein ähnliches Icon genommen, weil Du schon wußtest,
daß Dein Gerät die Spezifikation nicht erfüllt, aber bei Kunden den
Eindruck erwecken wolltest.
Chris schrieb:
> Ein abgeändertes Icon könnte höchstens (wie Reinhard angemerkt hat)> dabei helfen, Dir Betrug zu unterstellen. Jemand könnte behaupten, Du> hättest mit Absicht ein ähnliches Icon genommen, weil Du schon wußtest,> daß Dein Gerät die Spezifikation nicht erfüllt, aber bei Kunden den> Eindruck erwecken wolltest.
Wandere nach Fernost aus, da ist sowas normal. Ich habe schon einige
lustige Markenplagiate gesehen, bei denen nur ein Buchstabendreher
vorhanden war.
Du schriebst: "...und zweitens
gestattet das USB-IF ja ausdrücklich die Verwendung des Icons; schreibt
es sogar vor, wenn man die Spezifikation erfüllen will."
Hast Du hierzu eine andere Quelle - als
http://www.usb.org/developers/docs/icon_design.pdf - die diese Aussage
belegt?
Ich gehe davon aus, dass mein Gerät technisch spezifikationskonform sein
wird (das ist zumindest mein Ziel). Sollte die Spezifikation allerdings
Rahmenbedingungen wie z.B. eine eigene Vendor ID oder ähnliches fordern,
werde ich das in der Tat nicht erfüllen. Von welchen
spezifikationskonformen Anforderungen sprecht Ihr also, die ich betrügen
könnte?
Chris schrieb:
> Ich bin zwar in rechtlichen Fragen nicht so bewandert, aber worauf> sollten sie klagen?
Problematisch daran ist, dass die einen ziemlich langen Atem haben
werden, wenn sie denn klagen. Nicht umsonst haben Leute wie voti.nl
(der mal VID:PID-Blöcke weiter verkauft hat) auch davon abgesehen,
es auf eine Klage ankommen zu lassen.
Jan S. schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass mein Gerät technisch spezifikationskonform sein> wird (das ist zumindest mein Ziel).
"USB" darfst du es aber erst dann nennen, wenn es auch entsprechend
zertifiziert ist, und eine gültige VID:PID gehört da mit dazu. Da
man die VID laut USB.org auch nur innerhalb der eigenen Organisation
benutzen darf, wirst du da das erste Problem haben.
Du kannst das Ding natürlich einfach mit einer USB-Buchse ausstatten
und dann darauf hoffen, dass jeder so schlau ist, dass er dort ein
USB-Kabel reinstöpselt, auch ohne dass du das Wort USB erwähnst. ;-)
Du kannst das ja in der Dokumentation irgendwie umschreiben als
,,Verbindung zum Computer'' oder sowas.
Gegen den Wahn der USB.org, dass man eine VID nur innerhalb einer
Organisation benutzen darf (sodass man kein lowcost-Modell wie
seinerzeit bei voti.nl fahren kann), würde es höchstens helfen, wenn
sich genügend Leute in einem Verein zusammenfinden. Als e. V.
eintragen lassen, da ist man mit 100 Fragezeichen oder so für den
Notar und das Registergericht dabei, danach ist man eine juristische
Person und kann bei USB.org eine VID beantragen. Der Verein wiederum
erhebt von seinen Mitgliedern einen einmaligen Vereinsbeitrag, mit dem
die USD 2000 dann gegenfinanziert werden, und jedes Vereinsmitglied
erhält daraufhin das Recht, einen bestimmten PID-Block zu benutzen.
Mit dieser Methode sollte sich die unsinnige Beschränkung der
Benutzung einer VID nur innerhalb einer Organisation aushebeln lassen.
Zur Sache VID/PID,
Das man VID nur innerhalb der eigenen Org. Nutzen kann habe ich auch
schon öfters gehört...
Allerdings stellen aber Microchip und Atmel (ob auch andere weiß ich
nicht) auf Antrag KOSTENLOS eine VID:PID Kombination zur Verfügung,
sofern man eine bestimmte Geräteauflage (einige Tausend Stück pro Jahr
sind aber Problemlos!) nicht überscheitet Und "IHRE" USB-Controller für
das mit dieser VID:PID versehene Gerät einsetzt ... Dadurch lassen sich
durchaus wirtschaftlich Kleinserien vermarkten!
Wie passt das denn eigendlich dazu?
Gruß
Carsten
> Du schriebst: "...und zweitens gestattet das USB-IF ja ausdrücklich> die Verwendung des Icons; schreibt es sogar vor, wenn man die> Spezifikation erfüllen will.">> Hast Du hierzu eine andere Quelle
Ja, die USB 2.0 Haupt-Spezifikation, z.B. aus
http://www.usb.org/developers/docs/usb_20_052709.zip
usb_20.pdf, Kapitel 6.5.1 "USB Icon Location":
~~~~~
The USB Icon is required, while the Manufacturer’s logo is recommended,
for both Series “A” and “B” plug assemblies. The USB Icon is also
located adjacent to each receptacle.
~~~~~
Man könnte zunächst denken, es ginge in dem Abschnitt nur um Stecker und
Kabel, aber "receptacle" bezeichnet meiner Auffassung nach alle
USB-Buchsen, auch an Computergehäusen oder Geräten. Naja, und wenn man
kleinlich ist, dann würde eben wegen dem "required" schon ein fehlendes
Symbol an der Buchse reichen, um nicht mehr spezifikationskonform zu
sein. (ist natürlich ziemliche Korinthenkackerei - aber so ist das halt
mit den Spezifikationen...)
Zu dem PID/VID-Problem: Du wirst doch sicherlich einen USB-Controller
eines der "üblichen Verdächtigen" (Micochip, AVR, ARM, ...) einsetzen.
Kann man nicht dessen VID einsetzen? Mit der Argumentation, daß man
lediglich ein eigenes Protokoll implementiert, aber halt auf einem
Controller, der bereits eine VID/PID Kennung hat?.
Hi,
Chris schrieb:
> Zu dem PID/VID-Problem: Du wirst doch sicherlich einen USB-Controller> eines der "üblichen Verdächtigen" (Micochip, AVR, ARM, ...) einsetzen.> Kann man nicht dessen VID einsetzen? Mit der Argumentation, daß man> lediglich ein eigenes Protokoll implementiert, aber halt auf einem> Controller, der bereits eine VID/PID Kennung hat?.
Wie von mir im Beitrag direkt über deinem Geschrieben (vermutlich warst
du schon am schreiben) weiß ich definitiv das Microchip und Atmel auf
Antrag jeweils eine spezifische und einmalige VID-PID Kombination
zuteilen. (Kostenlos, sofern die oben genannten Rahmenbedingungen
eingehalten werden)
Einfach eine VID:PID zu nehmen ist aber nicht, das geht nur im
Prototypenstadium (bzw. Eigenbedarf), alles andere bringt im Falle eines
Falles nur massivst Ärger.
Gruß
Carsten
Carsten Sch. schrieb:
> Das man VID nur innerhalb der eigenen Org. Nutzen kann habe ich auch> schon öfters gehört...
Ja, das steht irgendwo in deren Nutzungbestimmungen.
Das schlimme daran ist ja nur, dass sie halt bei Leuten wie voti.nl
kein Auge zudrücken wollten, sondern explizit dagegen vorgehen, dass
dort eine Möglichkeit entstanden ist, gewissermaßen semi-offiziell
für ,,arme Leute'' auch eindeutige VID:PID-Paare zu erhalten.
> Wie passt das denn eigendlich dazu?
Berechtigte Frage. Eigentlich gar nicht, außer dass halt wohl
Microchip, Atmel, FTDI etc. halt kräftig zahlende Mitglieder im
Konsortium sind, während voti.nl nur ein kleiner Ar... war, der
die für ihn nicht gerade geringe Summe von USD 2000 abgedrückt
hat. Die Frechheit daran ist ja, dass diese USD 2000 dann auch
noch als `handling fee' deklariert sind. Da müssen ja goldene
Hände beteiligt sein...
Jan S. schrieb:
> Ich verwende einen Controller von ST. Die habe ich gefragt und sie> stellen mir keine VID/PID-Kombination zur Verfügung.
Da hast jetzt ECHT ein Problem...
Einfach irgendeine VID nehmen geht nicht. Wenn da der Falsche dahinter
kommt hast du MINDESTENS genausoviel Ärger am Hals wie bei der
Missbräuchlichen Verwendung der Logos! Die VIDs sind "Eigentum" von
jemanden der dafür bezahlt hat, das er die Möglichkeit hat weltweit
einmalige VID:PID Kombinationen herauszugeben die sein Produkt
identifizieren!
Jetzt kommst du mit deinem Produkt, es werden Treiber usw.
installiert...
Der Betreiber deines Produktes kauft nun aber zufällig ein Produkt des
rechtmäßigen verwenders der von dir verwendeten VID:PID kombination...
Dieses wird dann fehlerhaft erkannt und funktioniert nicht... Der Kunde
sagt -SCHEISS PRODUKT-SCHEISS HERSTELLER- Aber dabei bist DU derjenige
der Mist gebaut hat... Alleine die Möglichkeit das soetwas passieren
KÖNNTE, kann vor Gericht viel viel viel Geld kosten.
Also bleiben dir nur die folgenden Möglichkeiten:
1. Du beantragst eine eigene VID (2000 USD) ärgerlich, aber je nach
Produktauflage zu verkraften.
2. Du hast Beziehungen zu einer Firma die eine eigene VID hat und
schaffst es das du eine von denen die Erlaubniss bekommst deren VID mit
einer von denen zu bestimmenden PID zu verwenden. (Zwar nicht im Sinne
der USB-IF, aber nicht direkt Illegal, wenn es nur ein Einzelfall ist
wird wohl kein Hahn danach krähen - Was die Stört ist das organisierte
Weiterverkaufen der VID:PID!)
3. Du schmeist den ST Controller aus dem Projekt raus und verwendest
einen Controller einer Fa. die dir eine VID zur Verfügung stellen würde.
4. Du tütest das Projekt ein!
Mehr Optionen hast du leider einfach nicht!
Alles andere kann sehr sehr teuer werden!
Gruß
Carsten
Laut http://www.voti.nl/docs/usb-pid.html war voti.nl wohl nicht der
einzige. Wenn das stimmt müßten einige Shops jetzt auf etlichen
ungenutzten VID/PIDs sitzen und nicht grade gut auf das USB-IF zu
sprechen sein. Was die wohl damit machen?
Jörg Wunsch schrieb:
> Carsten Sch. schrieb:>> Wie passt das denn eigendlich dazu?>> Berechtigte Frage. Eigentlich gar nicht, außer dass halt wohl> Microchip, Atmel, FTDI etc. halt kräftig zahlende Mitglieder im
Ich vermute einfach das man hier mit "Hardwarebindung" argumentieren
kann.
Du kannst/darfst diese Kombination ja nur nutzen wenn du den passenden
Chip hast.
ALso ist der "Hersteller" des Gerätes welches sich mit dem USB verbindet
halt der Hersteller des Chips. Verkaufen dargs man das dan immer noch
nicht da ja eine zertifizierung nötig ist.
Ähnlich halt wenn du einen USB zu RS232 Konverter kaufst: Was hinten
drann hängt ist egal du mußt keine eigene VID/PID kaufen.
Die Idee mit dem "Verein" finde ich gut, man könnte alternativ auch
einen Chip herstellen der die Pullups für den Bus enthält dann wäre man
auch HW IF Hersteller ;)
Läubi .. schrieb:
> ALso ist der "Hersteller" des Gerätes welches sich mit dem USB verbindet> halt der Hersteller des Chips. Verkaufen dargs man das dan immer noch> nicht da ja eine zertifizierung nötig ist.
Naja, eine Zertifizierung ist nur dann notwendig, wenn du das USB Logo
aufbringen willst. Aber auch ohne Zertifizierung darf man die Geräte
verkaufen. Voraussetzung ist eine gültige VID. Bei den FTDI VIDs ist es
wohl irgendein Mischmasch, jedenfalls haben wir auch einen 8er Block und
FTDI hat uns dazu geschrieben, dass wir die Geräte damit verkaufen
dürfen, solange sie einen FTDI Chip enthalten.
Christian R. schrieb:
> Naja, eine Zertifizierung ist nur dann notwendig, wenn du das USB Logo> aufbringen willst.
Du meinst aber nicht das von mir oben angeführte USB-Icon sondern ein
offizielles USB-Logo?
> 2. Du hast Beziehungen zu einer Firma die eine eigene VID hat und> schaffst es das du eine von denen die Erlaubniss bekommst deren VID mit> einer von denen zu bestimmenden PID zu verwenden.
Genau, ich habe von einem VID-Besitzer eine PID zur Verfügung gestellt
bekommen.
Jan S. schrieb:
> Christian R. schrieb:>> Naja, eine Zertifizierung ist nur dann notwendig, wenn du das USB Logo>> aufbringen willst.>> Du meinst aber nicht das von mir oben angeführte USB-Icon sondern ein> offizielles USB-Logo?
Das offizielle darf man nur aufbringen, wenn man das Gerät zertifizieren
lassen hat und den jährlichen Beitrag dort bezahlt. Abzocke pur. Kauft
man nur die VID, darf man Geräte verkaufen, aber das Logo nicht
aufbringen.
>> 2. Du hast Beziehungen zu einer Firma die eine eigene VID hat und>> schaffst es das du eine von denen die Erlaubniss bekommst deren VID mit>> einer von denen zu bestimmenden PID zu verwenden.>> Genau, ich habe von einem VID-Besitzer eine PID zur Verfügung gestellt> bekommen.
Naja. Grauzone. In diesem Fall wird dir niemand etwas können, wenn du
für die PID nix bezahlen musst. Denn verkaufen darf man die nicht.
Interessant wirds, wenn ein (fachkundiger) Kunde ein USB Problem damit
hat, und beim USB-IF anfragt, wem denn diese PID gehört, damit er sich
da beschweren oder gar jemanden verklagen kann. Aber das ist wohl eher
ein recht geringes Risiko, denn zuerst wird er sich freilich an dich
wenden.
Wie steht es eigentlich um die rechtliche Situation bei Clones wie
usbprog? Im avrisp-mk2 Modus wird ja die originale VID/PID des Atmel
Programmers verwendet. Ist das überhaupt zulässig?
Jörg Wunsch schrieb:
> Berechtigte Frage. Eigentlich gar nicht, außer dass halt wohl> Microchip, Atmel, FTDI etc. halt kräftig zahlende Mitglieder im> Konsortium sind, während voti.nl nur ein kleiner Ar... war, der> die für ihn nicht gerade geringe Summe von USD 2000 abgedrückt> hat. Die Frechheit daran ist ja, dass diese USD 2000 dann auch> noch als `handling fee' deklariert sind. Da müssen ja goldene> Hände beteiligt sein...
Erstens das, zum anderen sind die 2000 $ alle zwei Jahre fällig (außer
man ist Mitglied für 4000 $ im Jahr), wenn man das Logo verwenden
muss/möchte.
http://www.usb.org/developers/vendor/
TI stellt auch PIDs zur Verfügung
http://focus.ti.com/en/download/mcu/application_for_sublicense.pdf
(Luminary
http://www.luminarymicro.com/products/luminary_micro_usb_vid_sublicense.html)
Christian R. schrieb
> In diesem Fall wird dir niemand etwas können, wenn du> für die PID nix bezahlen musst. Denn verkaufen darf man die nicht.
Weder verkaufen noch sonst irgendwas ohne schriftliche Erlaubnis:
"They may not be sold, transferred, or used by others, directly or
indirectly, except in special circumstances and then only upon prior
writtenapproval by USB-IF. Unauthorized use ... are strictly
prohibited."
ansonsten steht man trotz eigenlich gültiger VID auf der Invalid VID
Liste (http://www.usb.org/developers/tools/obsoletevids093009.pdf), wie
z.B. MCS Electronics
"That changed in June 2009 when USB-ORG wrote an email that it was not
permitted to sell VID or PID.
MCS pointed out that in The Netherlands you can not enforce or change
rules AFTER a product/service is sold.
So we continued as usual.
In reaction USB-ORG offered our money back but that would mean existing
customers would not have a valid PID anymore.
So we got some more letters and finally USB-ORG wrote a letter that they
revoked our VID.
Of course our VID can not be re-used by USB-ORG. This means that our VID
will still be unique.
If you want to produce a USB device that need to be tested/verified by
USB-ORG you need your own VID.
If you only need a real unique VID & PID combination, you can still use
ours.
So what we offer is a unique VID & PID combination."
http://www.mcselec.com/index.php?page=shop.product_details&flypage=shop.flypage&product_id=92&category_id=20
p.s. USB oder USB 2.0 oder High-Speed-USB (nicht HiSpeed) als Wort/e
kann man problemlos verwenden, da das weder in den USA noch in DE eine
eingetragene Marke ist (zumindest nicht in den relevanten Klassen).
Eingetragen sind nur "USB-IF" und "Certified USB".
p.p.s. wenn das Gerät auch mit den 64-Bit-Windows-Versionen
zusammenarbeiten soll, ohne mehr oder weniger Hacks zu verwenden, und es
kein/e Standardgerät/klasse ist (für die schon Treiber vorhanden sind),
müssen die Treiber digital signiert sein...
Moin,
das Problem hatte ich auch schon, und habe es per Gadget-Treiber
umgangen (am besten mal danach googeln). Offensichtlich muss es eine
legale Methode geben, die Gadget VIDs/PIDs via Linux-Treiber zu
benutzen. Ehrlich gesagt ist mir das praeventive Saebelgerassel der
USB-IF auch relativ egal, da ich nicht die Angriffsflaeche einer
namhaften Firma biete.
Trotzdem sollte man natuerlich gewisse Stolperfallen vermeiden, wenn man
sein Produkt auf amerikanischen Boden bringen will. Wenn einen die
dicken Kluengel mal nicht mehr liebhaben, sind sie rechtsverdreherisch
leider in Amiland am laengern Hebel, und der Zoll behandelt
schlimmstenfalls dein Produkt wie chinesische Plagiate :-)
Aber eben:Bei Kleinserien wuerd ich mir da echt keinen Stress machen,
und fuer grosse Stueckzahlen gibt man sich halt den Kindergarten und
kauft sich eine VID, in der Robotikbranche (AIA) sind die Beitraege, um
sich im Clubpool suhlen zu duerfen, deutlich hoeher.
Gruss,
- Strubi
Arc Net schrieb:
> Christian R. schrieb>> In diesem Fall wird dir niemand etwas können, wenn du>> für die PID nix bezahlen musst. Denn verkaufen darf man die nicht.>> Weder verkaufen noch sonst irgendwas ohne schriftliche Erlaubnis:> "They may not be sold, transferred, or used by others, directly or> indirectly, except in special circumstances and then only upon prior> writtenapproval by USB-IF. Unauthorized use ... are strictly> prohibited."
Naja, außer man kann dem USB IF glaubhaft versichern, dass man "a f f i
l i a t e d" mit der Firma ist. Als unser Institut eine VID kaufen
wollte, haben die uns ganz erstaunt gefragt, wieso, weil ein anderes
Fraunhofer Institut schon eine gekauft hat. Der nette Mensch vom USB IF
hat uns dann die Kontaktdaten des Verantwortlichen da gegeben und so
sind wir kostenlos an die VID gekommen. Für das USB IF ist die
Fraunhofer Gesellschaft wohl eine Firma, die nur eine VID benötigt. Auch
gut.
Achja. Um die WHQL Zertifizierung für die signierten x64 Treiber zu
bekommen, muss man keine USB Zertifizierung haben. MS ist das Wurst.
Wieso ist "affi..." Spam???
Wobei ich glaube das sich der TE hier jetzt keine zu großen Sorgen
machen muss... Er ist jetzt im Besitz einer eigenen VID:PID und damit
ist gut.
Selbst wenn er sein Produkt weltweit auf den Markt bringt, woher sollte
die USB-IF mitbekommen das nicht DOCH der Owner der VID da mit
drinsteckt... OEM und Auftragproduktion/Entwicklung ist doch das
normalste der Welt ;-)
Daher: Keine Probleme herbeireden wo keine Sind ;-)
Zum Rest des Themas:
Auch ich finde das teilweise ein wenig unglücklich wie das mit den VIDs
läuft. Das es eine gewisse Gebühr für die VIDs gibt ist schon OK, so
hoch ist die auch nicht wenn man bedenkt was für andere Schnittstellen
so an Abgaben gezahlt werden muss... (Zb. Kennungen, Lizensierungen,
Patente)
Das die VIDs nicht verschenkt werden und die Kleinbastler davon
abgeschreckt werden sollen sich eine eigene VID zu holen ist auch OK. So
viele gibt es einfach nicht!
Allerdings hätte man diesen Interessentenkreis trotzdem besser
Berücksichtigen sollen. Zum beispiel in dem man den Weiterverkauf der
VID:PID entweder toleriert oder zumindest EINE eigene Tochterfirma
schafft die das dann abwickelt.
Alternativ hätte man natürlich auch einfach ein oder zwei universal-VIDs
herausgeben können deren Benutzung unter bestimmten Bedingungen auch für
jeden möglich ist. (Kleinstmengen und DEUTLICHE Hinweise auf die
Komplikationsgefahr beim Verkauf)
Gruß
Carsten
Gruß
Carsten
Läubi .. schrieb:
>> Berechtigte Frage. Eigentlich gar nicht, außer dass halt wohl>> Microchip, Atmel, FTDI etc. halt kräftig zahlende Mitglieder im> Ich vermute einfach das man hier mit "Hardwarebindung" argumentieren> kann.
Eigentlich nicht. "Each Vendor ID Number is assigned to one company
for its sole and exclusive use, ..."
Die Chiphersteller dürften sie folglich in den Chip "einbrennen",
denn nur dann sind sie es, die die VID verwenden. Sowie jemand
anders den Chip benutzt, müsste er eigentlich eine eigene VID benutzen.
(Da wären die 65536 verschiedenen VIDs wohl beizeiten alle...)
> Du kannst/darfst diese Kombination ja nur nutzen wenn du den passenden> Chip hast.
Ja, so legen es die Halbleiterhersteller halt dann aus, und das
scheint die USB-IF nicht zu stören.
Um so unverständlicher ist es, dass sie die paar Wiederverkäufer
gestört haben (die ja letztlich nicht einmal etwas echt verkauft
haben, sondern lediglich einen Teil der "handling fee" auf andere
umgelegt haben, um mal in der Terminologie der USB-IF zu bleiben).
Hallo Jörg,
ganz so wie du es schreibst ist es aber nicht:
Die USB.Org verbietet ja nicht grundsätzlich die Weitergabe der VID:PID,
sondern verbietet die Weitergabe OHNE vorherige GENEHMIGUNG...
Es ist ja durchaus möglich (eher wahrscheinlich) das sich die
Halbleiterhersteller ebend diese Genehmigung haben geben lassen!
(Evtl. gegen Gebühr, vieleicht aber auch nicht)
Warum es die aber so stört wenn einzelne Blöcke gegen ein angemessenes
Entgelt (War VOTI.NL nicht irgendetwas von 25 Eur. für 10Pids?)
weitergegeben werden verstehe ich aber auch nicht!
(10 Eur. für eine PID finde ich dagegen schon heftig, bei 65000 Pids für
2000 USD )
Wobei die aber wie ich finde im vergleich zu so manch anderen
Organisationen ja noch "Zivil" vorgegangen sind...
Es wird immer nur von "Briefen, E-Mails, Telefonaten" berichtet. Auch
von Rückzahlung der Gebühr (=Umtausch) ist die Rede. Nirgendwo ist von
Abmahnung, Inkassoforderungen, Anwaltsgebühren oder Gerichtsverfahren
die Rede. (Wo es manchem Pay-TV betreiber in DL doch schon reichte wenn
man eine LINUX D-Box in der Falschen Rubrick bei Ebay drin hatte um eine
1000Eur. teure Abmahnung zu schicken. )
Gruß
Carsten
P.S:
Weiter oben steht noch das die VID 2000-USD alle zwei Jahre kostet. Das
ist NICHT korrekt. Wenn man nur die VID möchte, so kostet es EINMALIG
2000 USD.
Die Wiederholte Zahlung muss man entrichten wenn man zusätzlich auch die
Nutzungsrechte für die USB-Logos der USB-IF erwerben will.
Carsten Sch. schrieb:
> Zum Rest des Themas:> Auch ich finde das teilweise ein wenig unglücklich wie das mit den VIDs> läuft. Das es eine gewisse Gebühr für die VIDs gibt ist schon OK, so> hoch ist die auch nicht wenn man bedenkt was für andere Schnittstellen> so an Abgaben gezahlt werden muss... (Zb. Kennungen, Lizensierungen,> Patente)> Das die VIDs nicht verschenkt werden und die Kleinbastler davon> abgeschreckt werden sollen sich eine eigene VID zu holen ist auch OK. So> viele gibt es einfach nicht!>> Allerdings hätte man diesen Interessentenkreis trotzdem besser> Berücksichtigen sollen. Zum beispiel in dem man den Weiterverkauf der> VID:PID entweder toleriert oder zumindest EINE eigene Tochterfirma> schafft die das dann abwickelt.
Das wäre bei den vordefinierten Geräteklassen allerdings immer noch
sinnlos, da dort keine Unterscheidung zw. verschiedenen Herstellern
nötig ist. Nur bei der herstellerspezifischen Klasse wäre dies nötig
bzw. könnte mit einer einzigen eindeutigen ID gelöst werden (eine
MAC-Adresse würde reichen).
http://www.usb.org/developers/devclass_docs/usbccs10.pdf
(3.10 Locating USB Drivers)
> Gruß> Carsten
"Hallo,
usb.org hin oder her, die sind auch nicht überall, aber wenn mir jemand
ein Gerät mit usb-ähnlichem Logo verkauft und es funktioniert was nicht,
würde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten. Damit ich damit nicht Recht
bekomme, müsste das Logo schon sehr unähnlich sein und das Wort USB
nirgends vorkommen."
Ja, schon klar, so muss man sich den typisch Deutschen vorstellen:
arroganter Besserwisser, der seinen privaten Anwalt bereits mit der
Geburt zugeteilt bekommt. Wegen jedem Mist wird heutzutage geklagt und
angezeigt. Klar, wozu sich noch auf normalem Weg unterhalten. Ist total
out, so ganz ohne Anwalt.
Ich habe nicht mal "einen Anwalt", und habe auch noch nie einen
benötigt. Und ich denke, das könnte durchaus noch länger so bleiben. Das
ist doch krank, wegen jedem Scheiss gleich mit dem Anwalt vor's Gericht
zu ziehen. Kein Wunder sind die Gerichte völlig überlastet. Ach ja, wenn
ich nochmal 20 wäre, würde ich Jura studieren ;-) In .de ein absolut
krisensicherer Job, bei all den Klagewütigen hierzulande.
Carsten Sch. schrieb:
> Es ist ja durchaus möglich (eher wahrscheinlich) das sich die> Halbleiterhersteller ebend diese Genehmigung haben geben lassen!
OK, könnte sein.
> Warum es die aber so stört wenn einzelne Blöcke gegen ein angemessenes> Entgelt (War VOTI.NL nicht irgendetwas von 25 Eur. für 10Pids?)> weitergegeben werden verstehe ich aber auch nicht!> (10 Eur. für eine PID finde ich dagegen schon heftig, bei 65000 Pids für> 2000 USD )
Selbst dann: sie sind so dreist, und behaupten, die 2000 USD seien
eine Bearbeitungsgebühr. Warum bitte sollte der ,,Weiterreicher''
denn weniger Bearbeitungsaufwand haben als die USB-IF? Am Ende
reguliert das sowieso der Markt, und die EUR 10 für eine einzelne
VID:PID sind erst dann aufgetaucht, als die USB-IF angefangen hat,
diesen Müll durchzuboxen.
> Wobei die aber wie ich finde im vergleich zu so manch anderen> Organisationen ja noch "Zivil" vorgegangen sind...
Naja. Wenn ich das in den Erklärungen bei VOTI.nl lese, war das
schon eine sehr deutliche Unterlassungsaufforderung -- dass als
nächstes eine Klage kommt, ist da praktisch impliziert.
> Es wird immer nur von "Briefen, E-Mails, Telefonaten" berichtet. Auch> von Rückzahlung der Gebühr (=Umtausch) ist die Rede.
Klar, bei MSC -- nachdem sie die USB-IF darauf hingewiesen haben,
dass ihre Vorgehensweise (nachträgliche Änderung der Bedingungen)
in Europa juristisch nicht durchsetzbar wäre. Da die USB-IF ja
daraufhin ihren Teil der Leistung verweigert hat (indem sie die
zugehörige VID `blacklisten'), bleibt ihnen eigentlich nichts
anderes übrig, als die Gegenleistung ebenfalls rückgängig zu machen.
Ein europäisches Gericht hätte ganz sicher einen Gegenwert von USD
2000 als Leistung angesehen, die einen Vertrag begründet, und die
Erklärung einer ,Bearbeitungsgebühr' ob der Höhe der Forderung
schlicht abgelehnt.
Carsten Sch. schrieb:
> Das die VIDs nicht verschenkt werden und die Kleinbastler davon> abgeschreckt werden sollen sich eine eigene VID zu holen ist auch OK. So> viele gibt es einfach nicht!
Das ist doch aber ein rein hausgemachtes Problem der USB-IF selbst:
sie waren ausgezogen, einen Standard zu etablieren, der im PC-Umfeld
(und damit in einem Massenmarkt) alle existierenden Peripheriesysteme
ablösen sollte. Dies geschah zu einer Zeit, als bspw. die Ressourcen-
erschöpfung eines 32-bit-IP-Adressraums bereits schon lange ein Thema
war -- warum zum Geier haben sie sich dann überhaupt drauf eingelassen,
mit einer 16-bit-VID auskommen zu wollen? Die entsprechende Knappheit
der Ressource VID haben sie also selbst verursacht mit ihrer Kurz-
sichtigkeit. Selbst ohne Berücksichtigung von Hobbyisten wird diese
Ressource über kurz oder lang erschöpft sein, denn bei vermutlich
Milliardenstückzahlen im PC-Bereich sind 65000 verschiedene Hersteller
irgendwelchen PC-Zubehörs einfach nicht ausreichend.
Eigentlich sollte man den schon erwähnten VID-Verein wohl in aller-
nächster Zukunft gründen, bevor die `handling fee' auf einige 10000 USD
steigt...
Was hat es eigentlich für Auswirkungen wenn eine VID als "ungültig"
gekennzeichnet wird? Weiter funktionieren müsste sich doch noch, so
lange es keine Mehrfachverwendung der gleichen Nummern gibt.
Jan S. schrieb:
> Was hat es eigentlich für Auswirkungen wenn eine VID als "ungültig"> gekennzeichnet wird? Weiter funktionieren müsste sich doch noch, so> lange es keine Mehrfachverwendung der gleichen Nummern gibt.
Wurde oben schon implizit erwähnt:
Arc Net schrieb:
> So we got some more letters and finally USB-ORG wrote a letter that they> revoked our VID.>> Of course our VID can not be re-used by USB-ORG. This means that our VID> will still be unique.>> If you want to produce a USB device that need to be tested/verified by> USB-ORG you need your own VID.
Heißt: Ungültige/Zurückgerufene VID --> keine USB zertifizierung.