Forum: HF, Funk und Felder Unerwünsche Aussendung erwünscht


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

nach:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10701.pdf#search=%22unerw%C3%BCnschte%20aussendung%22
ist es erlaubt, dass Sendefunkanlagen nicht technisch 100% optimal sind, 
was ja auch gar nicht möglich ist. So werden u. A. 250nW Aussendungen im 
Mittelwellenrundfunkband "erlaubt". Wenn ein Funkamateur mit 750 W auf 
eine dafür vorgesehen Frequenz sendet, dann "darf" er auch 750 µW in das 
Mittelwellenrundfunkband mit entlassen.
Kann das nicht auch missbräuchlich verwendet werden, ohne dass die 
BNetzA etwas dagegen tun kann? Also z. B. 0 W auf einem Amateurfunkband 
senden um 250 nW in das Mittelwellenrundfunkband zu hauen zu dürfen. 
Oder noch schlimmer: irgend eine sinnlose aber rechtmäßige 750 W 
Amateurfunkaussendung auf ein dafür vorgesehenes Amateurfunkband 
ablassen, um sich damit die "Erlaubnis zu erkaufen" parallel auf z. B. 1 
MHz mit 750 µW rumgurken zu können?

von Matthias (Gast)


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Hallo Stefan!

Du kannst das ja mal testen. Funke mal mit 750µW auf Mittelwelle.
Gut DX brauch ihr dir dabei wohl nicht wünschen. Vom Prinzip her hast du 
Recht, obwohl es doch sehr weit hergeholt ist.

Schöne Grüße!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,


0,75 mW ??? Das ganze an einer Antenne mit einem zweistelligen negativen 
Gewinn (in dB) Ausser man ist "Großgrundbesitzer"...

Bei dieser Sendeleistung brauchst du normalerweise gar nicht darüber 
nachdenke ob die BnetzA irgendwetwas "dagegen machen" könnte.
Sie würde es schlicht nicht bemerken ;-)

Selbst wenn die direkt vor deinem Haus stehen wird es fast unmöglich 
sein, da erfahrungsgemäß (leider) das Schaltnetzteil des billigen 
(China) Sat-REceivers vom Nachbarn auch auf 1Mhz noch stärker Strahlt!

REchtlich ist es aber so, das es wirklich nur Nebenaussendungen sein 
dürften... Also du müsstest dein "Programm" tatsächlich mit 750W auf 
einem Afu-Band aussenden, damit die 0,75mW zulässig sind. Dabei 
natürlich die Feldstärkegrenzwerte und die Vorschriften zum Inhalt 
deiner Aussendung einhalten ;-)

Wenn du einfach nur mit 0,75mW auf MW sendest, dann ist es eine 
Frequenznutzung ohne Zuteilung und damit verboten...

Nur weil ich zum Beispiel Straffrei eine Tür eintreten darf um jemanden 
in einer gefährlichen Notlage Hilfe zukommen zu lassen - Und sei es nur 
um an ein Telefon für den Notruf zu kommen wenn keine andere Möglichkeit 
besteht - Darf ich das ganz sicher nicht ohne Notlage -
Die Vorraussetzung fehlt...
(Ok, das Beispiel ist blöde, mir fällt aber gerade keine besseres ein! )

Gruß
Carsten

von Michael M. (technikus)


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Stefan Helmert schrieb:

> Kann das nicht auch missbräuchlich verwendet werden, ohne dass die
> BNetzA etwas dagegen tun kann? Also z. B. 0 W auf einem Amateurfunkband
> senden um 250 nW in das Mittelwellenrundfunkband zu hauen zu dürfen.

Das passiert viel einfacher, wenn man ein MW-Radio repariert und am 
laufenden Signalgenerator das Speisekabel offen hängen läßt. Ob sowas 
die Bundesnetzagentur auf den Plan ruft hängt einzig von einem ab: Ob 
damit irgendwer gestört wird. Die ganzen Grenzwerte und Regelungen haben 
ja nur den einen Sinn, genau das zu verhindern.
In wie weit das wirklich glückt kann jeder selbst beurteilen, der von 
Oberwellen von Schaltnetzteilen, Abstrahlungen von PLC-Modems, zu 
Störsendern mutierten Fernsehern und vom mangelhaft geschirmten 
Fernsehkabelnetz zugemüllt wird. Da gibt es einige andere Richtlinien 
die da grob verletzt werden.

> Oder noch schlimmer: irgend eine sinnlose aber rechtmäßige 750 W
> Amateurfunkaussendung auf ein dafür vorgesehenes Amateurfunkband
> ablassen, um sich damit die "Erlaubnis zu erkaufen" parallel auf z. B. 1
> MHz mit 750 µW rumgurken zu können?

Für die 750 W brauchst Du erstmal eine passende Selbsterklärung, daß Du 
die Grenzwerte für Feldstärken einhältst. Das ist bei üblichen 
Grundstücksgrößen und Kurzwellenantennen das größere Problem. Weiterhin 
ist sinnlose UND rechtmäßige Amateurfunkaussendung auch nur mit großer 
Spitzfindigkeit zu machen. Das Abstimmen von Sendeendstufen soll ja auch 
am Dummyload erfolgen (steht irgendwo). Ein 750 W Träger über längere 
Zeit ruft die Bundesnetzagentur viel eher auf den Plan als Minileistung 
auf Mittelwelle.

Servus
Michael

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