Forum: Offtopic Musik-Urheberrecht bei drahtlos-Lautsprechern


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

angenommen, man hat so ein drahtloses Lautsprecherset, wo ein analoger 
unverschlüsselter Sender das Musiksignal unter Allgemeinzuteilung 
aussendet. Die Reichweite ist z. B. 200 m. Das ganze geschieht in einer 
Stadt, wo viele Nachbarn, die auch so ein Drahtlos-Lautsprecherset 
besitzen, das ganze einfach mithören könnten.

Begeht dann jemand einen Urheberrechtsverstoß, bei urheberrechtlich 
geschütztem Audio-Material?

von Pink S. (pinkshell)


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Ich schätze mal, GEZ, GEMA und RegTP werden sich melden.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Zuerst werden sich die Nachbarn beschweren, da die Musikgeschmäcker 
bekanntlich unterschiedlich sind.

von Christian R. (supachris)


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Hm, was ist dann mit den ganzen Idioten, die nachts die halbe Stadt in 
ihren Proll-Autos mit Bumm-Bumm beschallen? Da sollte die GEMA aber mal 
hart durchgreifen. Aber nee...wenn man sie braucht, sind sie nich da.

von Delete M. (skywalker)


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Na die GEZ geht das nichts an. Der RegTP dürfte das auch egal sein, 
solange man nicht mit russischen Geräten die Frequenzbänder überflutet.
Also bliebe nur die GEMA. Ich bezweifle, dass die dir da Geld abknöpfen 
könnten, weil Sinn und Zweck deiner Lautsprecher ja nicht die 
öffentliche (und mit den Ohren hörbare) Beschallung mit urheberrechtlich 
geschützter Musik ist, sondern lediglich das legitime Nutzen von Musik 
im privaten Bereich.

von Benedikt K. (benedikt)


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Das ist ein interessantes Thema, ich habe mich auch schon mal gefragt, 
wie das rechtlich aussieht. Darf man als Nachbar die Musik hören (oder 
auch den Film mitschauen wenn es es ein Audio/Video Sender ist), wenn 
rein zufällig der eigene Empfänger die gleichen Frequenzen verwendet, 
oder ist sowas verboten? Ähnliches bei Funküberwachungskameras.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rein formal dürfte es verboten sein, da es sich um eine nichtöffent-
liche Aussendung handelt.  Damit ist dann auch klar, dass die GEMA
keine Handhabe hat, denn wenn die Empfänger die Aussendung nur illegal
verfolgen, kannst du das dem Betreiber ja nicht anlasten (sofern er
sein Gerät gesetzeskonform und bestimmungsgemäß benutzt).  Die RegTP
wiederum hat anderes zu tun, als illegale Abhörer von SRDs zu
verfolgen...

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