Forum: Offtopic "Versicherung an Eides statt"


von Andreas M. (studierenderstudent)


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Guten Tag,

unter Arbeiten, die man in einer Hochschule schreibt, z.B. 
Bachelor-Arbeit, muss man ja einen Text wie "Hiermit versichere ich an 
Eides statt, dass ich die Arbeit vollständig selbst angefertigt habe" 
schreiben.
"an Eides statt versichern" heißt ja wohl eine "eidesstattliche 
Versicherung"
 abgeben.

Wikipedia sagt dazu aber:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

"[...] die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung vor einer 
im konkreten Einzelfall zur Abnahme der Versicherung zuständigen Behörde 
eine Straftat darstellt."

Das heißt also, nur staatliche Organisationen, d.h. Behörden können eine 
eidesstattliche Versicherung machen lassen. Wenn eine Universität, eine 
Bank oder sonst irgendeine Institution, die keine "zuständige Behörde" 
ist sowas verlangt ist die eidesstattliche Versicherung quasi sinnlos, 
da eine falsche Aussage nicht schon deshalb strafbar ist, weil man sie 
bei einer eidesstattlichen Versicherung tätigt.

Es folgt also, dass ein Satz wie "Hiermit versichere ich, dass ich die 
Arbeit vollständig selbst angefertigt habe" gleichwertig ist zu dem 
anderen.

Ist das alles soweit richtig?

von Matthias M. (bachelor2009)


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Bei mir steht nur drin "Ich versichere, daß..." und nix mit 
eidesstaatlich.
Kann sein, daß des in den Bestimmungen so drin steht, aber vielleicht 
wissen die selber net was Sache ist.
Würd mich net wundern, ehrlich gesagt.

Außerdem wärs vielleicht auch ratsam sich um sowas keinen Kopp zu 
machen, wenn du keine anderen Probs hast...:)

von Uhu U. (uhu)


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Habt ihr denn keine Betreuer, die sich bei diesem Formalkram auskennen?

von Rintintin R. (rintintin)


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Versagen die Such't'maschinen oder kommt man mit dem Deutsch der 
Ergebnisse nicht klar ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Versicherung_an_Eides_Statt

Das erklärt es doch recht einfach und besonders das man die abgegebene 
Versicherung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Das Thema der Versicherung ist aber jedes Semester aktuell, besonders 
bei denen die meinen sich irgendwie herum zu drücken wollen ;-)

von Max M. (xxl)


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>"an Eides statt versichern"
Bischen angestaubt diese Grammatik, aber wie das schon im Wiki steht
kann das nur eine Behörde, evtl. deren Vertreter (z.B.Notar) verlangen.
Eine Bank ganz gewiss nicht. Die wissen sowieso schon zu viel durch die 
Schufa und das reicht ja wohl auch. Da haben die Banken wohl den ganzen
Tag nichts besseres zu tun als sich Fiesematenten auszudenken um das
Risiko zu minimieren und den Kunden zu benachteiligen. Das
Vorpfändungsrecht o.ä. auf Immobilienvermögen ist doch so ein Fall.
Meine Vermögensverhältnisse würde die auch nichts angehen.
So was käme für mich nicht in Frage. Sind ja schon viele Kunden dadurch 
ruiniert worden.
Was die Hochschule angeht, könnte die zuständige Behörde die für die
Hochschule verantwortlich ist, also wohl das Kultusministerium, welches
ja eine Behörde ist, so was durchaus mit Recht verlangen. Scheint
aber nur eine Masche zu sein, das Haftungsrisiko für die Richtigkeit,
auf den Absolventen abzuwälzen, mehr nicht.
Was passieren würde, wenn jemand nachweist, das dem nicht so ist
kann ich auch nicht sagen. Ist natürlich gewagt, aus der Erinnerung
etwas zu schreiben was man vielleicht mal wo gelesen hat und dann
behauptet werden kann, man hätte ohne Quellenangabe abgeschrieben.
Ich weiß jetzt nicht ob das in der Diplomarbeit üblich/zulässig ist,
aber dann würde ich doch genau das machen. Ich meine, abschreiben mit
Quellenangabe. Dann wird man auch keine Problem bekommen. Oder?

von Gerry E. (micky01)


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Nur mal so:

Ihr wisst doch bestimmt, dass das Prüfungsamt der Uni den Status einer 
Behörde hat...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andreas Meier schrieb:

> Es folgt also, dass ein Satz wie "Hiermit versichere ich, dass ich die
> Arbeit vollständig selbst angefertigt habe" gleichwertig ist zu dem
> anderen.

Er wäre selbst vor einer entsprechend zuständigen Behörde völlig
gleichwertig, da die entsprechende (strafbewehrte) Versicherung
nicht an den Wortlaut "an Eides statt" gebunden ist.

Juristische Floskeln in der BRD sind halt oft genug ein Jahrhundert
hinter der sprachlichen Realität hinterher.  Gibt's inzwischen
eigentlich im deutschen Recht auch Prozent, oder steht da immer noch
überall "von Hundert" drin?

von Rintintin R. (rintintin)


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Jörg Wunsch schrieb:

> Gibt's inzwischen eigentlich im deutschen Recht auch Prozent,
> oder steht da immer noch überall "von Hundert" drin?

Ich hatte letztes Jahr einen Mietrechtstreit.
Im "Amtsdeutsch" beider Parteien und im abschliessenden Urteil stand 
alle Nase lang "von Hundert" drinn aber das war noch am leichtesten zu 
verstehen :D

Ob sich da inzwischen was geändert hat oder ob es überall gleich 
gehandelt wird weiss ich nicht.

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