Forum: Offtopic Fluglizenzen


von Marian H. (atmelbastler)


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Inspiriert durch den Führerscheinklassen-Thread wollte ich mal fragen, 
ob jemand weiß, wie das bei Fluglizenzen geregelt ist. Also zum Beispiel 
ob es da auch nach Gewicht geht und ob zum Beispiel eine Concorde 
genauso zählt wie eine 747 und wie das mit kleinen Flugzeugen geregelt 
ist. Interessiert mich nurmal so. Habe mal gehört, dass Piloten immer 
das gleiche Flugzeug fliegen müssen, wohl aus Sicherheitsgründen damit 
sie sich nicht umgewöhnen müssen.

von Karl H. (kbuchegg)


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von O. D. (odbs)


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Erst einmal gibt es verschiedene Arten von Luftfahrzeugen:

Ultraleichtflugzeuge (bis 475 kg)
Segelflugzeuge
Motorsegler
Flugzeuge
Hubschrauber
Ballone
Luftschiffe

Für jedes dieser Luftfahrzeuge gibt es einen Luftfahrerschein. Man muß 
diese getrennt erwerben und verlängern, bekommt aber ggf. 
Erleichterungen, wenn man schon einen anderen Luftfahrerschein hat. 
Betrachten wir mal im folgenden nur die "Flugzeuge".

Es gibt drei Arten von Luftfahrerschein für Flugzeuge:

- Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer (Privat Pilot License, 
PPL-A)
- Luftfahrerschein für Berufsflugzeugführer (Commercial Pilot License, 
CPL-A)
- Luftfahrerschein für Verkehrsflugzeugführer (Airline Transport Pilot 
License, ATPL-A)

PPL-Inhaber dürfen zu privaten Zwecken fliegen, d.h. private Reise- und 
Rundflüge, Spaßflüge, etc. Sie dürfen auch Passagiere mitnehmen, aber 
bis auf ganz enge Ausnahmen kein Geld mit dem Fliegen verdienen. Das 
entspricht in etwa dem Autoführerschein. CPL- und ATPL-Inhaber dürfen in 
Luftfahrtunternehmen eingesetzt werden und beruflich (also gegen Geld) 
fliegen. Der CPL-Inhaber darf Copilot auf Linienflugzeugen sein, aber 
verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf einem Flugzeug mit einer 
Mindestbesatzung von mehr als einem Piloten darf nur ein ATPL-Inhaber 
sein.

Die drei Luftfahrerscheine bauen aufeinander auf, d.h. es ist 
festgelegt, wie man vom PPL zum CPL kommt und vom CPL zum ATPL. 
Beispielsweise kann man den ATPL nur dann erwerben, wenn man bereits 
1.500 Flugstunden Erfahrung als verantwortlicher Flugzeugführer hat, 
davon mindestens 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen. Man braucht also 
erst mal eine Weile einen CPL, bevor man den ATPL überhaupt machen kann.

Diese Luftfahrerscheine an sich berechtigen aber noch nicht dazu, einen 
bestimmten Flugzeugtyp zu fliegen. Dazu braucht man separat eine 
Klassen- oder Musterberechtigung, die in den Luftfahrerschein 
eingetragen wird.

Einfachere Flugzeuge sind meistens in einer Klasse zusammengefasst. Zum 
Beispiel sind alle Flugzeuge bis zu 2 Tonnen Abflugmasse mit einem Motor 
und Kolbentriebwerk in der Klassenberechtigung "SEP" (Single engine 
piston) vereint. Hat man diese Klassenberechtigung im Schein stehen, 
darf man also Cessna 152, Cessna 172, Piper 28, Robin DR400 usw. 
fliegen. Es gibt auch eine Klassenberechtigung "MEP" (Multi engine 
piston). Für komplexere Muster gibt es dann eine Musterberechtigung, die 
nur für dieses eine Muster oder sehr ähnliche Muster gilt. Beispiel für 
eine Musterberechtigung (TR, "type rating") wäre Airbus 
A318/319/320/321, wobei hier noch zwischen PIC ("pilot in command", 
verantwortlicher Luftfahrzeugführer) und CO ("copilot") unterschieden 
wird.

Zu den Muster- und Klassenberechtigungen gibt es noch eine Vielzahl 
weiterer Berechtigungen, die man erwerben kann:

Nachtflugqualifikation
Instrumentenflugberechtigung (beim ATPL inklusive)
Kunstflugberechtigung
Schleppberechtigungen (getrennt nach Segelflugzeuge, Banner, 
Fangschlepp)
Lehrberechtigung (Fluglehrer)
etc.

Es gibt noch drei wichtige Unterschiede zum Autoführerschein:

Der Luftfahrerschein ist immer nur in Verbindung mit einem 
fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis ("Medical") gültig (Klasse 2 für 
PPL, Klasse 1 für CPL und ATPL). Das Intervall zwischen den ärztlichen 
Untersuchungen richtet sich nach dem Alter und der Klasse und reicht von 
5 Jahren bis 6 Monate.

Der Luftfahrerschein selbst läuft nach spätestens fünf Jahren ab. Die 
eingetragenen Klassen- und Musterberechtigungen halten ein bis zwei 
Jahre, sonstige Zusatzberechtigungen haben unterschiedliche Laufzeiten. 
Verlängern kann man nur, wenn man in der vergangenen Periode ausreichend 
viel geflogen ist, d.h. in Übung ist. Fehlen Stunden, kann man diese 
durch das Wiederholen der praktischen Prüfung ersetzen.

Aber auch die eingetragenen Berechtigungen, die noch nicht abgelaufen 
sind, sind teilweise nur unter bestimmten Bedingungen gültig. So darf 
man beispielsweise nur dann Passagiere mitnehmen, wenn man innerhalb der 
letzten 90 Tage wenigstens drei Flüge absolviert hat.

Wie man sieht, ist die Materie einigermaßen komplex.

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