Hallo,
ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mich nebenzu beruflich auf eigene
Beine zu stellen.
Ich bin seit über zwei Jahren bei einem Energiekonzern als
Projektingenieur tätig (Netzplanung etc).
Da ich sehr viel Spaß und Freude am Programmieren und an der
Hardwareentwicklung habe (die ich in meiner derzeitgen Stelle nicht
ausüben kann) möchte ich mich gerne nebenzu selbstständig machen. Dazu
habe ich bereits einen potentiellen Kunden. Meine Frage ist, wie könnte
ich das anstellen (wie bringe ich das meinem jetzigen Arbeitgeber bei),
welche Unternehmensform sollte man wählen, was muss man beachten etc..
Ich weis, ich könnte mich einfach wo anders bewerben um meinen
Aufgabenbereich zu wechseln - nur möchte ich nicht zu einem
Dienstleister (ich kann mich selbst vermarkten), und fühle mich in
meiner derzeitgen Position nicht unwohl und habe ne große Jobsicherheit.
Freue mich über Anregungen.
Tobi
Das einfachste ist eine normale 1 Personengesellschaft, gibts dafür
eigentlich einen extra Namen? Jedenfalls brauchst du dafür nur einen
Gewerbeschein und etwas Papierkram alles für < 20€ beim nächsten Ortsamt
zu erledigen. Wenn du damit aber mal gerichtlicht belangt werden
solltest stehst du zu letzt nur noch mit einer potentiellen
Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne jeglichen
Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten
Hemd.
Eine englische Limited Ltd. ist eine sehr angenehme Unternehmensform mit
rechtlichem Sitz in England und dank EU dem echten Sitz beliebig in
Europa :) Es gibt Angebote schon für < 1000€. Das sind Firmen/Personen
die vor Ort in England sind und für dich den ganzen örtlichen Papierkram
machen. Es gibt in dieser Firmenform schon Einsteigervarianten bei denen
du gerade mal mit 100€ oder ähnlichem hafftest (muss halt als Einlage
hinterlegt werden). Dafür bist du aber recht unseriös auf dem Markt. Es
wird dich wohl eher keiner einen neuen PC für 2000€ auf Rechnung
bestellen lassen wenn er im zweifelsfall gerade mal 100€ bekommt ^^
Soweit mir bekannt muss man bei einer Limited aber die Steuersachen in
England und derem Steuerrecht nach erfüllen.
Eine GmbH ist mit ihren 25000€ Einlagekapital erstmal ordentlich teuer,
meist aber eine der besten Wahlen, man ist trotz relativ beschränkter
Einlage nach außen seriös und weitestgehend Kreditwürdig was Käufe auf
Rechnung etc. angeht. Außerdem steht die Firma juristisch eigenständig
da. Es gab auch mal was mit einer Mini-GmbH mit Einlage von 10000/15000€
weiss da jemand anderes genaues?
Eine GbR ist auch eine interessante Gesellschaftform, jedoch eine
Personengesellschaft, meines Wissens nach haften hier alle privat
gleichberechtigt. Zumindest ein geteiltes Leid ;)
Soweit die gröbsten, gibt ja noch Kommanditgesellschaften und "GmbH &
Co. KG" Formen mit beschränktem Haftungsträger trotz eigentlich
unbeschränkt haftender Gesellschaftsform etc.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Ich denke für den Einstieg ist ein Einzelunternehmen das Mittel der Wahl
(man muss natürlich das Risiko der persönlichen Haftung eingehen).
Kennt sich jemand damit aus wie man sowas startet (was muss man alles
unternehmen, welche Papiere braucht man) und wie es mit der steuerlichen
Behandlung aussieht (als Freiberufler)?
Wie könnte der Arbeitgeber reagieren, wenn man ihm unterbreitet, dass
man nebenzu "ein wenig" programmiert und damit ein paar Kröten verdient.
Dein Arbeitgeber könnte nein sagen... ich mein wofür hast du ja deine
Freizeit um einen Zweitjob zu bedienen oder um dich auszuruhen. Wir
würden natürlich uns für den Zweitjob entscheiden ;) aber der
Arbeitgeber siehet das anders -> DU sollst dich ausruhen - wobei ich
denke wenn du glaubhaft machen kannst das der Nebenjob keine
Auswirkungen auf deinen Hauptjob haben wird sollte es an sich gehen.
So nochmal ich ;)
Also ich habe die Situation selbst, wir haben vertragsergänzend
schriftlich festgehalten wieviele Stunden es pro Woche seien dürfen und
natürlich, dass die Arbeit einzustellen ist sollte sie die
Haupttätigkeit negativ beeinflussen. Damit waren in meinem Fall beide
Seiten glücklich. Aber da ist jeder Arbeitgeber anders, aber auf
jedenfall sollte man fragen, im zweifelsfall wird er sich dann vlt für
einen Tag grummelig fragen was mit dir los ist, ob du weg willst oder
sonstiges. Aber das dürfte im Alltag schnell wieder verfliegen,
schließlich haben alle genug zu tun als sich darüber den Kopf zu
zermartern ;)
Ich hab auch eine normale Einzelunternehmerform gewählt, wie gesagt beim
zuständigen Ortsamt einfach mal vorbei gehen und sich informieren, ich
bekam damals einen Bogen zum ausfüllen mit, da ich noch gerade 18 Jahre
alt (vor 5 Jahren) war hab ich den erstmal mit nach Hause genommen und
mit Vater ausgefüllt ;) An weiteren komplizierten Papierkram kann ich
mich nicht erinnern.
Ich habe mich dafür entschieden einerseits mein Wirtschaftjahr an das
Kalenderjahr anzupassen, sowas ist möglich, musst du aber vor der ersten
Vorsteueranmeldung machen. Letztere lässt sich übrigens auch nach
einiger Zeit komplett streichen wenn du entsprechend wenig Umsatz hast,
wie bei mir ;) Es gibt auch die Möglichkeit sich von der ganzen MwSt.
Geschicht mit Umsatzsteuererklärung etc. zu befreien, bedeutet das du
quasi direkt Netto Zahlungen annimmst, dafür aber auch keine MwSt.
ausweisen oder gegen eigenen Firmeninvestitionen anrechnen kannst. Ich
habe hin und wieder neue Hardware-Bedürfnisse oder Literatur, daher
arbeite ich mit MwSt. zum gegenrechnen. Dafür hab ich auch den ganzen
Steuerspaß an den Haken, bin gerade dieses Wochenende wieder dran weil
mir schon die 2. Erinnerung vom Finanzamt ins Haus geflattert ist... ;)
Wegen den Finanzen: Es ist ganz wichtig das dein Hauptverdienst erhalten
bleibt, sonst wird das Finanzamt darauf aufmerksam und will dich bei
deiner besserverdienenden Tätigkeit besteuern, ich wüsste nicht wie das
normalerweise passieren sollen, ich hatte nur den Fall während meiner
Ausbildung, da die Vergütung zu gering war... Steuerklasse oder so
ändert sich jedenfalls nicht.
Da du wahrscheinlich auch nicht gerade arg jung bist dürfte sowas wie
Kindergeld-Freibetrag auch uninteressant sein, damit sie das Kindergeld
wegen zu gutem Verdienst nicht komplett streichen.
"Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne
jeglichen
Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten
Hemd."
Dafür gibt es Betriebshaftpflichversicherungen! Außerdem kann man sich
AFAIK nicht drauf verlassen, dass man in einer GmbH bei verursachten
Schäden nicht auch in die private Haftung genommen wird.
Ich jedenfalls habe meine Betriebshaftpflicht genau ausgesucht
(wichtig!) und hoffe, dass die auch zahlt, falls es mal ein Problem
geben sollte.
Betriebshaftpflicht...
Die taugen naturlich nichts. Da blaest man 300 euro pro Jahr fuer so ein
Ding raus und erwartet viel. Das reicht grad mal fuer 2 Stunden Anwalt.
Die Funktion ist eine Andere. Da kommt ein Kunde und will viel Geld fuer
einen erdachten/moeglichen/tatsaechlichen Schaden sehen. Die
Betriebshaftpflicht springt ein und wiegelt erst mal ab. Der Kunde sieht
dann : oha, der hat einen Anwalt. Das war's dann auch.
Falls durch Nichtbeachten von Vorschriften und Normen ein Schaden
entstanden ist, kann diese Haftpflicht nicht viel machen, ausser den
Preis zu druecken.
Dh, man sollte sich trotzdem mit Vorschriften und Normen befassen und
dieses Wissen auch dem Kunden kommunizieren. Des Weiteren sollte man
sich mit dem anrichtbaren Schaden befassen. Der ist je nach Produkt
anders.
Hallo Tobias,
ich bin gerad in der gleichen Situation wie du. Mein Arbeitgeber hat
zugestimmt, ich habe eine schriftliche Genehmigung in die Art der
Tätigkeit aufgeführt ist.
Als Unternehmensform habe ich auch das Einzelunternehmen gewählt. Ich
werde allerdings kein Gewerbe anmelden, da ich die Tätigenkeiten als
Freiberufler durchführe. Prüfe, ob deine Tätigkeiten auch als
freiberuflich gelten, dann sparst du u.a. die Gewerbesteuer.
Schau die auch die Kleinunternehmerregelung an.
Sehr viele nützliche Tipps findest du hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!
Siehe Ingenieursgehaelter heute. Da brauchen manche halt schon 2 Jobs um
glücklich zu sein.
> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!
Dann gibt's noch den Fall, wo man sich sehr Fehl am Platz vorkommt, und
die bisherigen Eigenschaften behalten will. Kann ja sein, dass man nicht
sehr lange da ist.
Normalerweise kann kein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
verbieten eine Nebenbeschäftigung oder Nebenselbständigkeit
auszuüben. Dabei ist einiges zu beachten.
Man darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen
und die Nebentätigkeit darf die Leistungsfähigkeit
und Verfügbarkeit nicht beeinträchtigen.
Das muss der Arbeitnehmer notfalls beweisen.
Außer einer Limited kann man eine GmbH(UG) mit 1 Euro
Startkapital gründen. Gewinne müssen dann vorrangig
dazu genutzt werden um die 25000 Euro Betriebsvermögen
anzuhäufen was auch Sachwerte sein können. Dann wird
daraus eine vollwertige GmbH.
Eine GmbH kann auch aus einer Person bestehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29
Was die Kreditwürdigkeit angeht, ist nicht allein die
Rechtsform entscheidend sondern ob man über
Wirtschaftsauskunftgesellschaften (z.B.Creditreform)
http://de.wikipedia.org/wiki/Creditreform
solvent ist. Andernfalls haben Lieferanten Methoden
bei Neukunden erstmal Vorsicht walten zu lassen.
Man muss sich auch darüber im klaren sein das eine GmbH
eher insolvent sein kann als jede andere Rechtsform.
Wenn die GmbH erstmal insolvent ist, ist meist auch nichts mehr zu
holen.
Bei anderen Rechtsformen und entsprechender Betitelung kann bis
30 Jahre (theoretisch)gepfändet werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Forderungen
bei leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit. Bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz dürfte es dann keine
Deckung mehr geben und der/die Gesellschafter könnten
dann persönlich haften. Allerdings können die Verträge,
sofern hier nicht gesetzliche Regelungen gelten,
ziemlich individuell sein und muss mit dem Versicherer
geklärt werden. Das Geschäftsrisiko ist gewöhnlich nicht
versicherbar. Ob es einen betrieblichen Rechtsschutz gibt
hab ich zwar schon gehört, weiß das aber nicht sicher.
Man sollte bei der Gründung auch beachten ob eine eigene
Firma z.B. in der eigenen Wohnung zulässig ist.
Ein Firmenschild am Briefkasten oder Hauseingang bedarf
der Zustimmung des Hauseigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft.
Das Wohnungsamt könnte hier Ärger machen.
Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von
Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die
Geisteswissenschaften.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Irrtum vorbehalten.
Schwups.... schrieb:
> Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von> Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die> Geisteswissenschaften.> http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Mit etwas Hartnäckigkeit beim FA kann man mittlerweile relativ viel
freiberuflich machen. Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu
tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater, wobei letzterer
eigentlich (siehe Gesetzeslage :->) nie selbstständig, im Sinne der
Definition ist bzw. arbeitet(n) darf)
Ansonsten siehe die auf Wikipedia verlinkten Urteile u.a.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.9.29/11R903.html
und
http://www.bvsi.info/cic/text_dl.php?content_id=1027&rubrik_id=119&sender=>> Irrtum vorbehalten.
>Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu>tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater...
Ich schrieb ja auch 'hauptsächlich'.
Zahnärzte gehören auch dazu, obwohl die ja sehr handwerklich
tätig sind. Zahnärzte und Hebammen zählen zu den medizinischen
Berufen und Steuerberater sind mit den Rechtsanwälten vergleichbar,
nur eben in einem eingeschränkten Rechtsgebiet. Um gegebenenfalls
zu klagen wird man dann allerdings wieder einen Anwalt benötigen,
vor allem wenn Anwaltszwang vor deutschen Gerichten besteht.
Erfreulich ist für den Freiberufler das ein Hochschulstudium
nicht mehr zwingend ist.
Hallo Tobias,
ich mache mich gerade auch selsbtändig mit nem Ing.-Büro :)
Zur Unternehmensform:
ALLE Gesellschaftsformen, die eine Haftung inludieren bedürfen einer
Billanzierung!
=> Guter Steuerberater und deutlich mehr Budget für den selbigen
einplanen.
Bei Ltd zusätzlich bestimmte Berichte in Englisch, die jedes Jahr in
England eingereciht werden müssen
=> Steuerberater wird noch teurer ;)
Des Weiteren gilt für Dich dann auch englisches recht in bestimmten
Bereichen!
=> ein guter (und damit oft teurer) RA wird auch zum Pflichtprogramm
Zu der Haftung grundsätzlich:
Wenn Du etwas von der Welt da draussen brauchst (Kredit von der Bank,
gwerblicher Mietvertrag oder ähnliches)
oder auch größere Aufträge von der Industrie. Da bringt Dir die
Haftungsbeschränkung gar nichts, da hier
fast immer nur dann Verträge geschlossen werden, wenn man auch
persönliche Haftung inkludiert.
Bei der Limited ist das Ansehen manchmal sehr "fragwürdig".
Eine Alternative zur GmbH wäre noch eine
Unternehmensgesellschaft(haftungsbeschränkt).
Das ist das deutsche Äquivalent zur Ltd und wird auch oft als
1-Euro-GmbH bezeichnet.
Du musst mindestens 25% der Gewinne in die gesellschaft reinstecken bis
25k drin sind,
die für die GmbH notwendig sind. Der Zusatz UG(hanftungsbeschränkt) hat
anscheinend
immer noch größeres Ansehen, als Ltd.
An sich würde ich an Deiner Stelle erst mal gar kein Gewerbe anmelden,
wenn Du rein Entwicklung machst.
Hier hat der Status Freiberufler viele Vorteile, speziell, wenn Du das
ganze als Nebentätigkeit betreibst.
Und wenn Du Gewerbe anmelden willst, dann am besten erst mal einfach als
Einzelunternehmer.
Mit Deinem Kunden auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, der
Folgeschäden ausschließt oder beschränkt
auf Dein Produkt. Das bringt mehr, als eine Versicherung. Zumindest als
die, die man am Anfang bereit ist
zu zahlen. Auf jeden Fall beii Hardwareentwürfen erfahrene Ingenieure
fragen, ob das so ok ist.
Ich glaube Du kennst sogar ne Plattform, wo man sowas gut fragen kann :)
Und Du kannst übrigens jederzeit aus Deiner freiberuflichen Tätigkeit
eine gewerbliche machen.
Genauso kannst Du die Unternehmensform "updaten" :)
Es gibt in mehreren Bundesländern Förderprogramme zur Beratung vor der
Gründung. Diese sind entweder kostenlos
oder sehr günstig. Des Weiteren kannst Du auch ruhig beim Arbeitsamt
anfragen. Die können einem auch oft
mehr helfen, als man glaubt. Sie können Dir sogar externe Beratung
bezahlen, wenn Du es gut verkaufst ;)
Hoff konnt Dir ein bißchen helfen :)
Wenn Du zi viele Aufträge hast nehme ich sie Dir gern ab :)
MfG aus Stuttgart
PS: freiberufler bei reiner Software und Hardwareentwicklung geht als
Freiberufler durch sofern man das begründen kann:
- schöpferische Tätigkeit als Ing
- Studium notwendig
usw.
>- Studium notwendig
Ne, eben nicht mehr wenn man das Know-How auf andere Weise erlangt
hat und das auch beweisen kann. Siehe eine der oberen Links wo ich
das gelesen hatte.
@blup
>.... inkludiert.
Kannste kein Deutsch, das der gewöhnliche Leser das auch versteht?
Typisch Akademiker.
Studium ist notwendig. Damit ist ncht unbedingt Anwesenheit in den
Vorlesungen gemeint. Wenn man sich mit SW- und HW-Entwicklugn
selbständig macht wird schon etwas mehr als absolute Grundkenntnisse
erwartet. Und ob man dazu auf ner Lehrbank oder auf nem Bürostuhl oder
zuhause gesessen ist spielt dabei keine Rolle. Schließlich habe ich ja
nicht geschrieben, dass man dazu einen Titel braucht. Insofern ist die
Logik gesund :)
Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort
inkludiert verstehen :)
Außerdem ist Deutsch wirklich nicht die Sprache mit der ich aufgewachsen
bin. Als ich nach Deutschland kam musste ich erst schwäbisch lernen und
dann Deutsch :D Dafür kann ich 4 Sprachen flüssig und kann weitere 7
sehr gut verstehen und auch kommunizieren. Und so schlecht finde ich
mein Deutsch gar nicht ;)
>Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort>inkludiert verstehen :)
Ja,ja, C-Programmierer-Slang, nur nicht jeder kann C.
>PS Know-How ist auch ein sehr deutsches Wort :D
Eben Eingedeutscht wie so viele andere Begriffe auch.
Von duden.de:
1. in|klu|die|ren <sw. V.; hat> [lat. includere = einschließen, zu:
claudere, →Klause] (bildungsspr., Fachspr.): einschließen, mit ...
Das Wort inkludieren existiert sehr wohl im Deutschen. Aber der deutsche
Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß. ;-)
>Aber der deutsche Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß.
Wie der Duden das wohl auch aussagt gehört der Begriff zur Fachsprache
und die brauchen nur Menschen die sich fachlich damit beschäftigen
wollen
oder müssen. Bei einem Klempner(z.B.) oder Bäcker gäbs da wohl nur ???
wenn die das hören oder lesen und die sich nicht zufällig mit C
beschäftigen.
Meinetwegen kannste ruhig so posten. Bin weder Bäcker noch Klempner und
in C programmieren kann ich auch.
Nase, Fenster, Fabrik, Pedal,...
alles ursprünglich keine deutschen Wörter. Trotzdem benutzt sie jeder.
Sprache verändert sich eben ständig und entlehnt sich Wörter aus anderen
Sprachen. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
AFAIK macht sich die Gewerbesteuer bei einem Einzelunternehmer in den
meisten Fällen überhaupt nicht als zusätzliche Betriebsausgabe
bemerkbar. Die Gewerbesteuer kann nämlich bis zum 3,8-fachen des
Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!