Hallo, ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mich nebenzu beruflich auf eigene Beine zu stellen. Ich bin seit über zwei Jahren bei einem Energiekonzern als Projektingenieur tätig (Netzplanung etc). Da ich sehr viel Spaß und Freude am Programmieren und an der Hardwareentwicklung habe (die ich in meiner derzeitgen Stelle nicht ausüben kann) möchte ich mich gerne nebenzu selbstständig machen. Dazu habe ich bereits einen potentiellen Kunden. Meine Frage ist, wie könnte ich das anstellen (wie bringe ich das meinem jetzigen Arbeitgeber bei), welche Unternehmensform sollte man wählen, was muss man beachten etc.. Ich weis, ich könnte mich einfach wo anders bewerben um meinen Aufgabenbereich zu wechseln - nur möchte ich nicht zu einem Dienstleister (ich kann mich selbst vermarkten), und fühle mich in meiner derzeitgen Position nicht unwohl und habe ne große Jobsicherheit. Freue mich über Anregungen. Tobi
Das einfachste ist eine normale 1 Personengesellschaft, gibts dafür eigentlich einen extra Namen? Jedenfalls brauchst du dafür nur einen Gewerbeschein und etwas Papierkram alles für < 20€ beim nächsten Ortsamt zu erledigen. Wenn du damit aber mal gerichtlicht belangt werden solltest stehst du zu letzt nur noch mit einer potentiellen Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne jeglichen Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten Hemd. Eine englische Limited Ltd. ist eine sehr angenehme Unternehmensform mit rechtlichem Sitz in England und dank EU dem echten Sitz beliebig in Europa :) Es gibt Angebote schon für < 1000€. Das sind Firmen/Personen die vor Ort in England sind und für dich den ganzen örtlichen Papierkram machen. Es gibt in dieser Firmenform schon Einsteigervarianten bei denen du gerade mal mit 100€ oder ähnlichem hafftest (muss halt als Einlage hinterlegt werden). Dafür bist du aber recht unseriös auf dem Markt. Es wird dich wohl eher keiner einen neuen PC für 2000€ auf Rechnung bestellen lassen wenn er im zweifelsfall gerade mal 100€ bekommt ^^ Soweit mir bekannt muss man bei einer Limited aber die Steuersachen in England und derem Steuerrecht nach erfüllen. Eine GmbH ist mit ihren 25000€ Einlagekapital erstmal ordentlich teuer, meist aber eine der besten Wahlen, man ist trotz relativ beschränkter Einlage nach außen seriös und weitestgehend Kreditwürdig was Käufe auf Rechnung etc. angeht. Außerdem steht die Firma juristisch eigenständig da. Es gab auch mal was mit einer Mini-GmbH mit Einlage von 10000/15000€ weiss da jemand anderes genaues? Eine GbR ist auch eine interessante Gesellschaftform, jedoch eine Personengesellschaft, meines Wissens nach haften hier alle privat gleichberechtigt. Zumindest ein geteiltes Leid ;) Soweit die gröbsten, gibt ja noch Kommanditgesellschaften und "GmbH & Co. KG" Formen mit beschränktem Haftungsträger trotz eigentlich unbeschränkt haftender Gesellschaftsform etc.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich denke für den Einstieg ist ein Einzelunternehmen das Mittel der Wahl (man muss natürlich das Risiko der persönlichen Haftung eingehen). Kennt sich jemand damit aus wie man sowas startet (was muss man alles unternehmen, welche Papiere braucht man) und wie es mit der steuerlichen Behandlung aussieht (als Freiberufler)? Wie könnte der Arbeitgeber reagieren, wenn man ihm unterbreitet, dass man nebenzu "ein wenig" programmiert und damit ein paar Kröten verdient.
Dein Arbeitgeber könnte nein sagen... ich mein wofür hast du ja deine Freizeit um einen Zweitjob zu bedienen oder um dich auszuruhen. Wir würden natürlich uns für den Zweitjob entscheiden ;) aber der Arbeitgeber siehet das anders -> DU sollst dich ausruhen - wobei ich denke wenn du glaubhaft machen kannst das der Nebenjob keine Auswirkungen auf deinen Hauptjob haben wird sollte es an sich gehen.
So nochmal ich ;) Also ich habe die Situation selbst, wir haben vertragsergänzend schriftlich festgehalten wieviele Stunden es pro Woche seien dürfen und natürlich, dass die Arbeit einzustellen ist sollte sie die Haupttätigkeit negativ beeinflussen. Damit waren in meinem Fall beide Seiten glücklich. Aber da ist jeder Arbeitgeber anders, aber auf jedenfall sollte man fragen, im zweifelsfall wird er sich dann vlt für einen Tag grummelig fragen was mit dir los ist, ob du weg willst oder sonstiges. Aber das dürfte im Alltag schnell wieder verfliegen, schließlich haben alle genug zu tun als sich darüber den Kopf zu zermartern ;) Ich hab auch eine normale Einzelunternehmerform gewählt, wie gesagt beim zuständigen Ortsamt einfach mal vorbei gehen und sich informieren, ich bekam damals einen Bogen zum ausfüllen mit, da ich noch gerade 18 Jahre alt (vor 5 Jahren) war hab ich den erstmal mit nach Hause genommen und mit Vater ausgefüllt ;) An weiteren komplizierten Papierkram kann ich mich nicht erinnern. Ich habe mich dafür entschieden einerseits mein Wirtschaftjahr an das Kalenderjahr anzupassen, sowas ist möglich, musst du aber vor der ersten Vorsteueranmeldung machen. Letztere lässt sich übrigens auch nach einiger Zeit komplett streichen wenn du entsprechend wenig Umsatz hast, wie bei mir ;) Es gibt auch die Möglichkeit sich von der ganzen MwSt. Geschicht mit Umsatzsteuererklärung etc. zu befreien, bedeutet das du quasi direkt Netto Zahlungen annimmst, dafür aber auch keine MwSt. ausweisen oder gegen eigenen Firmeninvestitionen anrechnen kannst. Ich habe hin und wieder neue Hardware-Bedürfnisse oder Literatur, daher arbeite ich mit MwSt. zum gegenrechnen. Dafür hab ich auch den ganzen Steuerspaß an den Haken, bin gerade dieses Wochenende wieder dran weil mir schon die 2. Erinnerung vom Finanzamt ins Haus geflattert ist... ;) Wegen den Finanzen: Es ist ganz wichtig das dein Hauptverdienst erhalten bleibt, sonst wird das Finanzamt darauf aufmerksam und will dich bei deiner besserverdienenden Tätigkeit besteuern, ich wüsste nicht wie das normalerweise passieren sollen, ich hatte nur den Fall während meiner Ausbildung, da die Vergütung zu gering war... Steuerklasse oder so ändert sich jedenfalls nicht. Da du wahrscheinlich auch nicht gerade arg jung bist dürfte sowas wie Kindergeld-Freibetrag auch uninteressant sein, damit sie das Kindergeld wegen zu gutem Verdienst nicht komplett streichen.
"Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne jeglichen Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten Hemd." Dafür gibt es Betriebshaftpflichversicherungen! Außerdem kann man sich AFAIK nicht drauf verlassen, dass man in einer GmbH bei verursachten Schäden nicht auch in die private Haftung genommen wird. Ich jedenfalls habe meine Betriebshaftpflicht genau ausgesucht (wichtig!) und hoffe, dass die auch zahlt, falls es mal ein Problem geben sollte.
Betriebshaftpflicht... Die taugen naturlich nichts. Da blaest man 300 euro pro Jahr fuer so ein Ding raus und erwartet viel. Das reicht grad mal fuer 2 Stunden Anwalt. Die Funktion ist eine Andere. Da kommt ein Kunde und will viel Geld fuer einen erdachten/moeglichen/tatsaechlichen Schaden sehen. Die Betriebshaftpflicht springt ein und wiegelt erst mal ab. Der Kunde sieht dann : oha, der hat einen Anwalt. Das war's dann auch. Falls durch Nichtbeachten von Vorschriften und Normen ein Schaden entstanden ist, kann diese Haftpflicht nicht viel machen, ausser den Preis zu druecken. Dh, man sollte sich trotzdem mit Vorschriften und Normen befassen und dieses Wissen auch dem Kunden kommunizieren. Des Weiteren sollte man sich mit dem anrichtbaren Schaden befassen. Der ist je nach Produkt anders.
Hallo Tobias, ich bin gerad in der gleichen Situation wie du. Mein Arbeitgeber hat zugestimmt, ich habe eine schriftliche Genehmigung in die Art der Tätigkeit aufgeführt ist. Als Unternehmensform habe ich auch das Einzelunternehmen gewählt. Ich werde allerdings kein Gewerbe anmelden, da ich die Tätigenkeiten als Freiberufler durchführe. Prüfe, ob deine Tätigkeiten auch als freiberuflich gelten, dann sparst du u.a. die Gewerbesteuer. Schau die auch die Kleinunternehmerregelung an. Sehr viele nützliche Tipps findest du hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!
Siehe Ingenieursgehaelter heute. Da brauchen manche halt schon 2 Jobs um
glücklich zu sein.
> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!
Dann gibt's noch den Fall, wo man sich sehr Fehl am Platz vorkommt, und
die bisherigen Eigenschaften behalten will. Kann ja sein, dass man nicht
sehr lange da ist.
Normalerweise kann kein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbieten eine Nebenbeschäftigung oder Nebenselbständigkeit auszuüben. Dabei ist einiges zu beachten. Man darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und die Nebentätigkeit darf die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit nicht beeinträchtigen. Das muss der Arbeitnehmer notfalls beweisen. Außer einer Limited kann man eine GmbH(UG) mit 1 Euro Startkapital gründen. Gewinne müssen dann vorrangig dazu genutzt werden um die 25000 Euro Betriebsvermögen anzuhäufen was auch Sachwerte sein können. Dann wird daraus eine vollwertige GmbH. Eine GmbH kann auch aus einer Person bestehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29 Was die Kreditwürdigkeit angeht, ist nicht allein die Rechtsform entscheidend sondern ob man über Wirtschaftsauskunftgesellschaften (z.B.Creditreform) http://de.wikipedia.org/wiki/Creditreform solvent ist. Andernfalls haben Lieferanten Methoden bei Neukunden erstmal Vorsicht walten zu lassen. Man muss sich auch darüber im klaren sein das eine GmbH eher insolvent sein kann als jede andere Rechtsform. Wenn die GmbH erstmal insolvent ist, ist meist auch nichts mehr zu holen. Bei anderen Rechtsformen und entsprechender Betitelung kann bis 30 Jahre (theoretisch)gepfändet werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Forderungen bei leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dürfte es dann keine Deckung mehr geben und der/die Gesellschafter könnten dann persönlich haften. Allerdings können die Verträge, sofern hier nicht gesetzliche Regelungen gelten, ziemlich individuell sein und muss mit dem Versicherer geklärt werden. Das Geschäftsrisiko ist gewöhnlich nicht versicherbar. Ob es einen betrieblichen Rechtsschutz gibt hab ich zwar schon gehört, weiß das aber nicht sicher. Man sollte bei der Gründung auch beachten ob eine eigene Firma z.B. in der eigenen Wohnung zulässig ist. Ein Firmenschild am Briefkasten oder Hauseingang bedarf der Zustimmung des Hauseigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft. Das Wohnungsamt könnte hier Ärger machen. Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die Geisteswissenschaften. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf Irrtum vorbehalten.
Schwups.... schrieb: > Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von > Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die > Geisteswissenschaften. > http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf Mit etwas Hartnäckigkeit beim FA kann man mittlerweile relativ viel freiberuflich machen. Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater, wobei letzterer eigentlich (siehe Gesetzeslage :->) nie selbstständig, im Sinne der Definition ist bzw. arbeitet(n) darf) Ansonsten siehe die auf Wikipedia verlinkten Urteile u.a. http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.9.29/11R903.html und http://www.bvsi.info/cic/text_dl.php?content_id=1027&rubrik_id=119&sender= > > Irrtum vorbehalten.
>Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu >tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater... Ich schrieb ja auch 'hauptsächlich'. Zahnärzte gehören auch dazu, obwohl die ja sehr handwerklich tätig sind. Zahnärzte und Hebammen zählen zu den medizinischen Berufen und Steuerberater sind mit den Rechtsanwälten vergleichbar, nur eben in einem eingeschränkten Rechtsgebiet. Um gegebenenfalls zu klagen wird man dann allerdings wieder einen Anwalt benötigen, vor allem wenn Anwaltszwang vor deutschen Gerichten besteht. Erfreulich ist für den Freiberufler das ein Hochschulstudium nicht mehr zwingend ist.
Hallo Tobias, ich mache mich gerade auch selsbtändig mit nem Ing.-Büro :) Zur Unternehmensform: ALLE Gesellschaftsformen, die eine Haftung inludieren bedürfen einer Billanzierung! => Guter Steuerberater und deutlich mehr Budget für den selbigen einplanen. Bei Ltd zusätzlich bestimmte Berichte in Englisch, die jedes Jahr in England eingereciht werden müssen => Steuerberater wird noch teurer ;) Des Weiteren gilt für Dich dann auch englisches recht in bestimmten Bereichen! => ein guter (und damit oft teurer) RA wird auch zum Pflichtprogramm Zu der Haftung grundsätzlich: Wenn Du etwas von der Welt da draussen brauchst (Kredit von der Bank, gwerblicher Mietvertrag oder ähnliches) oder auch größere Aufträge von der Industrie. Da bringt Dir die Haftungsbeschränkung gar nichts, da hier fast immer nur dann Verträge geschlossen werden, wenn man auch persönliche Haftung inkludiert. Bei der Limited ist das Ansehen manchmal sehr "fragwürdig". Eine Alternative zur GmbH wäre noch eine Unternehmensgesellschaft(haftungsbeschränkt). Das ist das deutsche Äquivalent zur Ltd und wird auch oft als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Du musst mindestens 25% der Gewinne in die gesellschaft reinstecken bis 25k drin sind, die für die GmbH notwendig sind. Der Zusatz UG(hanftungsbeschränkt) hat anscheinend immer noch größeres Ansehen, als Ltd. An sich würde ich an Deiner Stelle erst mal gar kein Gewerbe anmelden, wenn Du rein Entwicklung machst. Hier hat der Status Freiberufler viele Vorteile, speziell, wenn Du das ganze als Nebentätigkeit betreibst. Und wenn Du Gewerbe anmelden willst, dann am besten erst mal einfach als Einzelunternehmer. Mit Deinem Kunden auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, der Folgeschäden ausschließt oder beschränkt auf Dein Produkt. Das bringt mehr, als eine Versicherung. Zumindest als die, die man am Anfang bereit ist zu zahlen. Auf jeden Fall beii Hardwareentwürfen erfahrene Ingenieure fragen, ob das so ok ist. Ich glaube Du kennst sogar ne Plattform, wo man sowas gut fragen kann :) Und Du kannst übrigens jederzeit aus Deiner freiberuflichen Tätigkeit eine gewerbliche machen. Genauso kannst Du die Unternehmensform "updaten" :) Es gibt in mehreren Bundesländern Förderprogramme zur Beratung vor der Gründung. Diese sind entweder kostenlos oder sehr günstig. Des Weiteren kannst Du auch ruhig beim Arbeitsamt anfragen. Die können einem auch oft mehr helfen, als man glaubt. Sie können Dir sogar externe Beratung bezahlen, wenn Du es gut verkaufst ;) Hoff konnt Dir ein bißchen helfen :) Wenn Du zi viele Aufträge hast nehme ich sie Dir gern ab :) MfG aus Stuttgart
PS: freiberufler bei reiner Software und Hardwareentwicklung geht als Freiberufler durch sofern man das begründen kann: - schöpferische Tätigkeit als Ing - Studium notwendig usw.
>- Studium notwendig Ne, eben nicht mehr wenn man das Know-How auf andere Weise erlangt hat und das auch beweisen kann. Siehe eine der oberen Links wo ich das gelesen hatte. @blup >.... inkludiert. Kannste kein Deutsch, das der gewöhnliche Leser das auch versteht? Typisch Akademiker.
Studium ist notwendig. Damit ist ncht unbedingt Anwesenheit in den Vorlesungen gemeint. Wenn man sich mit SW- und HW-Entwicklugn selbständig macht wird schon etwas mehr als absolute Grundkenntnisse erwartet. Und ob man dazu auf ner Lehrbank oder auf nem Bürostuhl oder zuhause gesessen ist spielt dabei keine Rolle. Schließlich habe ich ja nicht geschrieben, dass man dazu einen Titel braucht. Insofern ist die Logik gesund :) Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort inkludiert verstehen :) Außerdem ist Deutsch wirklich nicht die Sprache mit der ich aufgewachsen bin. Als ich nach Deutschland kam musste ich erst schwäbisch lernen und dann Deutsch :D Dafür kann ich 4 Sprachen flüssig und kann weitere 7 sehr gut verstehen und auch kommunizieren. Und so schlecht finde ich mein Deutsch gar nicht ;)
>Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort >inkludiert verstehen :) Ja,ja, C-Programmierer-Slang, nur nicht jeder kann C. >PS Know-How ist auch ein sehr deutsches Wort :D Eben Eingedeutscht wie so viele andere Begriffe auch.
Von duden.de: 1. in|klu|die|ren <sw. V.; hat> [lat. includere = einschließen, zu: claudere, →Klause] (bildungsspr., Fachspr.): einschließen, mit ... Das Wort inkludieren existiert sehr wohl im Deutschen. Aber der deutsche Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß. ;-)
>Aber der deutsche Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß.
Wie der Duden das wohl auch aussagt gehört der Begriff zur Fachsprache
und die brauchen nur Menschen die sich fachlich damit beschäftigen
wollen
oder müssen. Bei einem Klempner(z.B.) oder Bäcker gäbs da wohl nur ???
wenn die das hören oder lesen und die sich nicht zufällig mit C
beschäftigen.
Meinetwegen kannste ruhig so posten. Bin weder Bäcker noch Klempner und
in C programmieren kann ich auch.
Nase, Fenster, Fabrik, Pedal,... alles ursprünglich keine deutschen Wörter. Trotzdem benutzt sie jeder. Sprache verändert sich eben ständig und entlehnt sich Wörter aus anderen Sprachen. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
Hallo, welche Vorteile hat man als Freiberufler noch, ausser dass man keine Geweresteuer zahlt? Gibt es da sonst noch gravierende Unterschiede? Mfg
AFAIK macht sich die Gewerbesteuer bei einem Einzelunternehmer in den meisten Fällen überhaupt nicht als zusätzliche Betriebsausgabe bemerkbar. Die Gewerbesteuer kann nämlich bis zum 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!
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