Vermieten - besser als Verkaufen ?

#1451415
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Vertick es privat als Bausatz und die ganzen erwähnten Vorschriften
sind doch nur für Gewerbetreibende wirksam, oder?
Glaubst du, wenn du in der Bucht verkaufst, suchen die nach dir?
Das dürfte für die schwierig sein ohne Kauf an deine Daten zu kommen.
Bis zu einem bestimmten Jahreskontingent dürfte das ohnehin unkritisch
sein. Gefahr droht meist nur von der bösen Konkurrenz, sofern welche 
vorhanden ist und dich als Umsatzbedrohung sieht.
Gast #1451435
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Grade in der Bucht würde ich sowas niemals machen.
Die wird regelmäßig von Abmahnanwälten und sonstigen Geiern und 
Schmarotzern abgegrast und es wird genau nach solchen Dingen gesucht. 
Irgendeine Geldforderung kommt schnell ins Haus und der Ärger ist 
vorprogrammiert.

Und Ebay gibt denen auch noch die Daten 'raus, bei einem Bekannten schon 
vorgekommen!
#1452093
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>Und Ebay gibt denen auch noch die Daten 'raus, bei einem Bekannten schon
>vorgekommen!
Wohl mit Trick 17 der Anscheinsvermutung eines Rechtsbruchs wie Verstoß
gegen das Markenrecht oder vermutete Hehlerei?
Ansonsten kann ich mir noch Spaßbieten(und Spaßkauf) vorstellen aber
ansonsten rückt Ebay doch keine Daten raus, oder?
#1452438
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Michael Sauron schrieb:
>> Sobald du sie Kommerziell vertreibst kommst du an den "ROHS WEEE CE und
>> EMV Richtlinien" nicht vorbei.
>
> Also wenigstens die WEEE sollte wegfallen, meiner meinung nach.

Diese Frage ist derzeit noch stark umstritten.

Die Einen argumentieren das ein Bausatz kein "Gerät" ist und die anderen 
werfen in die Waagschale das Strom verbraucht wird und das es ein 
"Produkt" sei.
Dazu legt jede IHK es nach eigenem Gusto aus, also steigen die selber 
nicht mehr durch den Wust an Verordnungen durch.

Es kann also sehr gut sein das man, je nach IHK entscheidet das ein 
Bausatz unter WEEE fällt bzw. man am Ende irgendwann nachträglich dafür 
"ran" muss.
Das würde bedeuten das man sich registrieren muss was allein schon teuer 
ist und sich dann irgendwann noch seinen Kleincontainer an "altmüll" 
abholen darf.

Geh einfach zu deiner zuständigen IHK und lass dich informieren.

Nimm dir dafür aber reichlich Zeit und ne Familienpackung Baldrian mit. 
:D
#1456510
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@Alexander Schmidt
>http://www.auktionshilfe.info/thread_3400p1
> Nach mehreren Mails an Ebay hat es sich bestätigt: Ebay gibt eure Adressen
> weiter, sobald ein Rechteinhaber einen Verstoß meldet.

>http://groups.google.de/group/de.talk.tagesgescheh...

Dürfte kaum relevant sein da Ebay in verschiednen Ländern tätig ist
und dort teilweise andere DAtenschutzgesetze gelten.

Im ersten Link geht das Abmahnpopfer und eine Forumsleserin von
einem Strohman als Infoquelle aus um an die Mitgliedsdaten zu
kommen. Das halte ich für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher
dürfte da die fingierte Strafanzeige wegen Betrugs, oder so, sein
die dann nach Erhalt der gewünschten Daten von der Abmahnkanzlei
zurückgezogen wird. Darüber ist ja schon geschrieben worden.

Im zweiten Link ist inhaltlich von 62Millionen Mitgliedern die Rede,
aber nicht welches Land. In Deutschalnd sollen das etwa 10 Millionen
sein. Außerdem haben wir hier keine Park-Ranger was mich annehmen
lässt das sich der Bericht auf die Staaten bezieht. Also ganz andere
Gesetzgebung bzw. Datenschutzgesetz.

Netter Versuch Lex, aber leider kein Beweis dafür das Ebay von
Mitgliedern hier in Deutschland Daten auf Verlangen (z.B. eines Anwalts)
herausgibt.
Ich bin nicht sicher aber so mancher Anwalt hat bei solchen Geschichten
einfach nicht den Biss etwas zu unternehmen wenn das Honorar unattraktiv
oder das Rechtsgebiet nicht so bekannt ist. Da gibts bei denen Teils
enorme Qualitätsunterschiede. Wäre das nicht so, gäbs ja keine Prozesse
mehr weil man die Ansicht eines Anwalts für endgültig ansähe.
Vor Gericht kann immer nur einer gewinnen und einer verlieren, also
muss der verlierende Anwalt mit seiner Ansicht falsch gelegen haben
und für diesen Pfusch darf der Mandant dann auch noch die ganze Zeche 
zahlen und das nicht zu knapp.

Also weitere Vorschläge bitte.

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