Hallo!
mir ist heute irgendwie was Komisches passiert.
es geht um einen Bett.
ich habe vor einer Woche einen Lattenrost gekauft. das Ding hat 280 euro
gekostet. Qualität entspricht dem Preis. also alles ok, alles Top.
Gestern war ich bei "ROLLER" und habe mir da ein Metallbett gekauft.
natürlich zum Lattenrost passend. 140x200cm.
wollte heute das Bett aufbauen. als es fertig war, passte mein Rost
nicht auf das Bett. Die Schrauben vom Bett sind zu lang und stehen im
Weg.
auch sonst ist mir aufgefallen, dass die Qualität vom Bett ganz mies
ist.
das Ding hat 100 euro neu gekostet. ich wollte eigentlich nicht sparen.
Dieses Bett hat nur zur Möbel gepasst.
Bin heute dann mit dem Bett zum Laden. abgeben. Wollte mein Geld zurück.
der Mitarbeiter hat den Filialleiter gerufen, und die haben das Bett
zusammen aufgebaut!!!! Gleich im Laden.
Dann hat er sein Lattenrost geholt und in das Bett eingesetzt. das hat
nun gepasst. er wollte das geld nicht zurückgeben.
ich habe ihn dann auf 14 tage rückgaberecht angewiesen, und er sagte
mit, dass es für bereits ausgepackte Ware nicht gilt!!!
das Geld habe ich nicht bekommen.
er hat auf dem Kassenbon seinen Namen aufgeschrieben, und dass er das
Bett nicht zurücknehmen wird. er ist der Meinung, dass das Bett in
Ordnung ist.
Ich bin ausgerastet, und mit dem Kassenbon mit seinen Notizen
rausgelaufen, bevor ich ihm auf die Fresse haue.
habe ihm gesagt, dass ich das Bett nicht gebrauchen kann, und habe es da
gelassen.
was war da nun los? Wer von uns ist im Recht?
Gekauft am 21.10, zurück gebracht am 22.10.
Danke
Das für dich wichtigste in einem Satz: 14 Tage Rückgaberecht gilt nicht
wenn du vor Ort kauft (vgl. Abschnitt Gültigkeit). Wenn der Händler es
doch zurücknimmt, dann aus Kulanz.
Alex S. schrieb:
> WAS????> ist das wirklich wahr?
Ja sicher! Was glaubst du denn? Was sollen die denn mit der Waren
machen, wenn alle Leute die Kartons aufreißen, aufbauen, abbauen,
(vermutlich) nicht vernünftig wieder einpacken, zerkratzen, ..., ...
Kaufst du die Ware, die schon mal jemand daheim gehabt hat? Wenn ja dann
doch nur, wenn es einen satten Rabatt gibt, oder?
> was kann ich denn dagegen machen?
Nichts, und das ist auch gut so!
Alex S. schrieb:
> nein, Leute, aber im Ernst,> wenn ihr was kauft, und es dann nicht passt, obwohl es von der Grösse> passen muss, ist das denn Pech?
Es passt doch im Laden. Flex halt die Schraube ab oder so, wird man
schon hinkriegen koennen...
Hallo,
Alex S. schrieb:
> WAS????> ist das wirklich wahr?>> was kann ich denn dagegen machen?
ich kann nicht nachvollziehen, woher dieser grenzenlose Egoismus kommt.
Von einem Erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er die
Verantwortung für seine Einkäufe übernehmen kann. Deshalb sind Kinder
bis zu einem bestimmten Alter gar nicht oder nur beschränkt
geschäftsfähig. Warum meinen immer alle, dem Käufer stünden alle Rechte
zu, und dem Händler keine?
Wenn das Bett einen Mangel hat, ist der Händler in der Pflicht zur
Gewährleistung. Gewährleistung kann AFAIK darin bestehen, die Ware
nachzubessern, umzutauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückzunehmen.
Wenn das Bett keinen Mangel hat, dann musst Du es behalten. Wenn es
nicht Deinen Ansprüchen genügt, verschenke es an einen Bedürftigen und
kaufe ein neues.
ciao
Marcus
Alles wie immer AFAIK und ohne Gewähr!
Weil Roller ein 'Geiz ist Geil' Laden für Möbel ist und man da auch
keine Qualität erwarten sollte. Unverständlich wenn man 280 Ocken für
ein Lattenrost hinlatzt, beim Bettgestell aber plötzlich das Sparen
anfängt.
@Uhu
>Und beim nächsten mal vereinbarst du eben mit dem Verkäufer beim Kauf>ein Rückgaberecht für den Fall, daß das zu kaufende Teil nicht paßt...
Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf
eingeht.
Da musst du lange suchen.
@Alex S.
An der Rechtslage gibts es anscheinend nichts auszusetzen. In wie fern
sind den die Schrauben zu lang? Kannste Fotos machen und hier
einstellen?
Ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit das Bett zu holen und zu sehen
wie man das passend macht. Kürze Schrauben gibts im Baumarkt und kosten
nicht die Welt. Vielleicht haste im Bekanntenkreis jemanden der einen
Metallberuf gelernt hat und dir hilft. Da der Händler schon nachgewiesen
hat das alles passt dürfte der Rechtsweg kaum Aussicht auf Erfolg haben.
>Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf>eingeht.>Da musst du lange suchen.
Mache ich immer so! Und schon seit langem ohne Probleme. Es ist wohl die
Art, wie man rüberkommt bzw. wie man seinen Wunsch verkauft. Wenn der
Verkäufer merkt, dass ich das Teil nicht 14 Tage für Umsonst "ausleihen"
möchte und ich ihn vorher frage, ob ich den Artikel sauber verpackt und
ohne größere Gebrauchsspuren notfalls wieder umtauschen kann, sind die
meisten damit einverstanden. In der Regel frage ich sie ja auch vorher
ob das so funktioniert und wenn mir ein Verkäufer das zusichert, ist er
meistens auch bereit, dafür gerade zu stehen(Verkäufer-Ehre sozusagen).
Im Nachhinein ist so etwas immer schlecht, weil der Verkäufer dann nicht
an sein Wort gebunden ist.
Das Problem hier sehe ich darin, dass der Käufer die Ware nun schon
zusammengebaut hat und daher vermutlich diverse Gebrauchsspuren
vorhanden sind. Oft ist die Verpackung dann auch schon irepparabel
angerissen...So etwas tauscht natürlich kein Verkäufer gerne im
Nachhinein um, da er es vermutlich schlecht dem nächsten Kunden als
"neu" verkaufen kann.
Von daher würde ich entweder versuchen, beim Bett oder beim Lattenrost
einen echten Mangel zu finden(stell mal Fotos ein und schreib dazu, was
um wie viel cm irgendwo abweicht oder ein Problem darstellt), oder es
als Lehrgeld ansehen und beim nächsten Mal schlauer sein. Ich habe das
vor vielen Jahren auch auf die Tour lernen müssen...leider! ;)
Max M. schrieb:
> @Uhu>>Und beim nächsten mal vereinbarst du eben mit dem Verkäufer beim Kauf>>ein Rückgaberecht für den Fall, daß das zu kaufende Teil nicht paßt...>> Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf> eingeht.> Da musst du lange suchen.
Hast dus schonmal probiert? Sicher nicht, da fehlt dir wohl der Mut...
Aber ein kleiner Tipp: Wenn man nicht mit Kreditkarte bezahlt, kann
man zuweilen bei größeren Anschaffungen einen Rabatt rausschlagen. Wenn
sowas geht, dann kann man schließlich auch über andere Dinge
verhandeln, vor allem, wenn sie den Verkäufer bei erfolgreich
verlaufenem Geschäft nicht nur einen zufriedenen Kunden einbringt,
sondern auch nichts kostet.
Aber wenn man zum feilschen zu feige ist, dann läuft natürlich nix.
Thomas S. schrieb:
> Wußten Sie, daß LATTENROST keine Geschlechtskrankheit ist?>> ...der mußte bei so einer Vorlage einfach raus!>> guude> ts
Hirnrost ist auch keine...
Alex S. schrieb:
> ich habe ihn dann auf 14 tage rückgaberecht angewiesen, und er sagte> mit, dass es für bereits ausgepackte Ware nicht gilt!!!> das Geld habe ich nicht bekommen.
Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.
Und Dein Rueckgaberecht gilt nur im Fernabsatz.
Manche Haendler gehen so weit, dass sie das Gesetz schon aushebeln, wenn
Du die Ware online bestellt hast und persoenlich in der Filiale
abgeholst.
Michael G. schrieb:
> Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.
ROLLER != Fachhandel
Entweder man geht in den Fachhandel und legt das zwei- bis dreifache für
ein Bettgestell hin.
Oder man geht zum Discounter und muss damit rechnen, dass die
angegebenen 140x200cm auch 139,5cm sein können und sägt dann eben die
Schrauben selbst ab.
@Alex: Hol dir das Bett zurück, das steht sicher noch dort. Und kauf ein
paar kürzere Schrauben oder säge diese ab. Wenn das auch nicht reicht
gibts sicher noch ein paar Möglichkeiten ein paar mm zu finden.
Michael G. schrieb:
> Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.> Und Dein Rueckgaberecht gilt nur im Fernabsatz.>> Manche Haendler gehen so weit, dass sie das Gesetz schon aushebeln, wenn> Du die Ware online bestellt hast und persoenlich in der Filiale> abgeholst.
Wieso aushebeln? Das Gesetz gesteht dir nur zu die Ware zu begutachten
so wie es dir im Ladengeschäft möglich wäre!
Wenn du etwas bestelltest auspackst und erstmal ausprobierst darf der
Händler dir zumindest die Wertminderung (auch innerhalb der 14 Tage) in
Rechnung stellen.
Wenn du dir die Sachen abholst kannst du sie dir auch gleich ansehen
und ggf. gleich da lassen...