Forum: Offtopic Kein Rückgaberecht!


von Alex A. (Gast)


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Hallo!
mir ist heute irgendwie was Komisches passiert.
es geht um einen Bett.
ich habe vor einer Woche einen Lattenrost gekauft. das Ding hat 280 euro 
gekostet. Qualität entspricht dem Preis. also alles ok, alles Top.

Gestern war ich bei "ROLLER" und habe mir da ein Metallbett gekauft.
natürlich zum Lattenrost passend. 140x200cm.
wollte heute das Bett aufbauen. als es fertig war, passte mein Rost 
nicht auf das Bett. Die Schrauben vom Bett sind zu lang und stehen im 
Weg.
auch sonst ist mir aufgefallen, dass die Qualität vom Bett ganz mies 
ist.
das Ding hat 100 euro neu gekostet. ich wollte eigentlich nicht sparen. 
Dieses Bett hat nur zur Möbel gepasst.

Bin heute dann mit dem Bett zum Laden. abgeben. Wollte mein Geld zurück.
der Mitarbeiter hat den Filialleiter gerufen, und die haben das Bett 
zusammen aufgebaut!!!! Gleich im Laden.
Dann hat er sein Lattenrost geholt und in das Bett eingesetzt. das hat 
nun gepasst. er wollte das geld nicht zurückgeben.
ich habe ihn dann auf 14 tage rückgaberecht angewiesen, und er sagte 
mit, dass es für bereits ausgepackte Ware nicht gilt!!!
das Geld habe ich nicht bekommen.
er hat auf dem Kassenbon seinen Namen aufgeschrieben, und dass er das 
Bett nicht zurücknehmen wird. er ist der Meinung, dass das Bett in 
Ordnung ist.

Ich bin ausgerastet, und mit dem Kassenbon mit seinen Notizen 
rausgelaufen, bevor ich ihm auf die Fresse haue.

habe ihm gesagt, dass ich das Bett nicht gebrauchen kann, und habe es da 
gelassen.


was war da nun los? Wer von uns ist im Recht?
Gekauft am 21.10, zurück gebracht am 22.10.

Danke

von Benedikt K. (benedikt)


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von Alex A. (Gast)


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habe ich schon durchgelesen.
ich glaube da blickt kein gewöhnlicher Mensch durch.

kann das Jemand mit eigenen Worten zusammenfassen?

Danke

von Benedikt K. (benedikt)


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Das für dich wichtigste in einem Satz: 14 Tage Rückgaberecht gilt nicht 
wenn du vor Ort kauft (vgl. Abschnitt Gültigkeit). Wenn der Händler es 
doch zurücknimmt, dann aus Kulanz.

von Alex A. (Gast)


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WAS????
ist das wirklich wahr?

was kann ich denn dagegen machen?

von Benedikt K. (benedikt)


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Sich vorher besser informieren?

von David .. (volatile)


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Alex S. schrieb:

> rausgelaufen, bevor ich ihm auf die Fresse haue.

o0

von Alex A. (Gast)


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nein, Leute, aber im Ernst,
wenn ihr was kauft, und es dann nicht passt, obwohl es von der Grösse 
passen muss, ist das denn Pech?

von Terraner  . (terraner)


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Alex S. schrieb:
> WAS????
> ist das wirklich wahr?
Ja sicher! Was glaubst du denn? Was sollen die denn mit der Waren 
machen, wenn alle Leute die Kartons aufreißen, aufbauen, abbauen, 
(vermutlich) nicht vernünftig wieder einpacken, zerkratzen, ..., ...
Kaufst du die Ware, die schon mal jemand daheim gehabt hat? Wenn ja dann 
doch nur, wenn es einen satten Rabatt gibt, oder?

> was kann ich denn dagegen machen?
Nichts, und das ist auch gut so!

von David .. (volatile)


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Alex S. schrieb:
> nein, Leute, aber im Ernst,
> wenn ihr was kauft, und es dann nicht passt, obwohl es von der Grösse
> passen muss, ist das denn Pech?

Es passt doch im Laden. Flex halt die Schraube ab oder so, wird man 
schon hinkriegen koennen...

von Uhu U. (uhu)


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Und beim nächsten mal vereinbarst du eben mit dem Verkäufer beim Kauf 
ein Rückgaberecht für den Fall, daß das zu kaufende Teil nicht paßt...

von Marci W. (Gast)


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Hallo,

Alex S. schrieb:
> WAS????
> ist das wirklich wahr?
>
> was kann ich denn dagegen machen?

ich kann nicht nachvollziehen, woher dieser grenzenlose Egoismus kommt. 
Von einem Erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er die 
Verantwortung für seine Einkäufe übernehmen kann. Deshalb sind Kinder 
bis zu einem bestimmten Alter gar nicht oder nur beschränkt 
geschäftsfähig. Warum meinen immer alle, dem Käufer stünden alle Rechte 
zu, und dem Händler keine?

Wenn das Bett einen Mangel hat, ist der Händler in der Pflicht zur 
Gewährleistung. Gewährleistung kann AFAIK darin bestehen, die Ware 
nachzubessern, umzutauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises 
zurückzunehmen.

Wenn das Bett keinen Mangel hat, dann musst Du es behalten. Wenn es 
nicht Deinen Ansprüchen genügt, verschenke es an einen Bedürftigen und 
kaufe ein neues.

ciao

Marcus

Alles wie immer AFAIK und ohne Gewähr!

von Warren S. (jcdenton)


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wieso hat den das lattenrost im laden gepasst und deiner nicht ? nur 
wegen den schrauben ?

dann würde ich die einfach kürzen...

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Weil Roller ein 'Geiz ist Geil' Laden für Möbel ist und man da auch 
keine Qualität erwarten sollte. Unverständlich wenn man 280 Ocken für 
ein Lattenrost hinlatzt, beim Bettgestell aber plötzlich das Sparen 
anfängt.

von Max M. (xxl)


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@Uhu
>Und beim nächsten mal vereinbarst du eben mit dem Verkäufer beim Kauf
>ein Rückgaberecht für den Fall, daß das zu kaufende Teil nicht paßt...

Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf 
eingeht.
Da musst du lange suchen.

@Alex S.

An der Rechtslage gibts es anscheinend nichts auszusetzen. In wie fern
sind den die Schrauben zu lang? Kannste Fotos machen und hier 
einstellen?
Ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit das Bett zu holen und zu sehen
wie man das passend macht. Kürze Schrauben gibts im Baumarkt und kosten
nicht die Welt. Vielleicht haste im Bekanntenkreis jemanden der einen
Metallberuf gelernt hat und dir hilft. Da der Händler schon nachgewiesen
hat das alles passt dürfte der Rechtsweg kaum Aussicht auf Erfolg haben.

von Thomas S. (tsalzer)


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Wußten Sie, daß LATTENROST keine Geschlechtskrankheit ist?

...der mußte bei so einer Vorlage einfach raus!

guude
ts

von A. B. (funky)


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ne, nicht wirklich!

von A. R. (eisregen)


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>Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf
>eingeht.
>Da musst du lange suchen.

Mache ich immer so! Und schon seit langem ohne Probleme. Es ist wohl die 
Art, wie man rüberkommt bzw. wie man seinen Wunsch verkauft. Wenn der 
Verkäufer merkt, dass ich das Teil nicht 14 Tage für Umsonst "ausleihen" 
möchte und ich ihn vorher frage, ob ich den Artikel sauber verpackt und 
ohne größere Gebrauchsspuren notfalls wieder umtauschen kann, sind die 
meisten damit einverstanden. In der Regel frage ich sie ja auch vorher 
ob das so funktioniert und wenn mir ein Verkäufer das zusichert, ist er 
meistens auch bereit, dafür gerade zu stehen(Verkäufer-Ehre sozusagen). 
Im Nachhinein ist so etwas immer schlecht, weil der Verkäufer dann nicht 
an sein Wort gebunden ist.

Das Problem hier sehe ich darin, dass der Käufer die Ware nun schon 
zusammengebaut hat und daher vermutlich diverse Gebrauchsspuren 
vorhanden sind. Oft ist die Verpackung dann auch schon irepparabel 
angerissen...So etwas tauscht natürlich kein Verkäufer gerne im 
Nachhinein um, da er es vermutlich schlecht dem nächsten Kunden als 
"neu" verkaufen kann.

Von daher würde ich entweder versuchen, beim Bett oder beim Lattenrost 
einen echten Mangel zu finden(stell mal Fotos ein und schreib dazu, was 
um wie viel cm irgendwo abweicht oder ein Problem darstellt), oder es 
als Lehrgeld ansehen und beim nächsten Mal schlauer sein. Ich habe das 
vor vielen Jahren auch auf die Tour lernen müssen...leider! ;)

von Uhu U. (uhu)


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Max M. schrieb:
> @Uhu
>>Und beim nächsten mal vereinbarst du eben mit dem Verkäufer beim Kauf
>>ein Rückgaberecht für den Fall, daß das zu kaufende Teil nicht paßt...
>
> Bei solchen Geschäften möchte ich den Verkäufer sehen, der darauf
> eingeht.
> Da musst du lange suchen.

Hast dus schonmal probiert? Sicher nicht, da fehlt dir wohl der Mut...

Aber ein kleiner Tipp: Wenn man nicht mit Kreditkarte bezahlt, kann 
man zuweilen bei größeren Anschaffungen einen Rabatt rausschlagen. Wenn 
sowas geht, dann kann man schließlich auch über andere Dinge 
verhandeln, vor allem, wenn sie den Verkäufer bei erfolgreich 
verlaufenem Geschäft nicht nur einen zufriedenen Kunden einbringt, 
sondern auch nichts kostet.

Aber wenn man zum feilschen zu feige ist, dann läuft natürlich nix.

von Uhu U. (uhu)


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Thomas S. schrieb:
> Wußten Sie, daß LATTENROST keine Geschlechtskrankheit ist?
>
> ...der mußte bei so einer Vorlage einfach raus!
>
> guude
> ts

Hirnrost ist auch keine...

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Alex S. schrieb:

> ich habe ihn dann auf 14 tage rückgaberecht angewiesen, und er sagte
> mit, dass es für bereits ausgepackte Ware nicht gilt!!!
> das Geld habe ich nicht bekommen.

Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.
Und Dein Rueckgaberecht gilt nur im Fernabsatz.

Manche Haendler gehen so weit, dass sie das Gesetz schon aushebeln, wenn 
Du die Ware online bestellt hast und persoenlich in der Filiale 
abgeholst.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Michael G. schrieb:
> Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.

ROLLER != Fachhandel


Entweder man geht in den Fachhandel und legt das zwei- bis dreifache für 
ein Bettgestell hin.
Oder man geht zum Discounter und muss damit rechnen, dass die 
angegebenen 140x200cm auch 139,5cm sein können und sägt dann eben die 
Schrauben selbst ab.

@Alex: Hol dir das Bett zurück, das steht sicher noch dort. Und kauf ein 
paar kürzere Schrauben oder säge diese ab. Wenn das auch nicht reicht 
gibts sicher noch ein paar Möglichkeiten ein paar mm zu finden.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Michael G. schrieb:
> Ein Grund, gar nichts mehr im Fachhandel zu kaufen.
> Und Dein Rueckgaberecht gilt nur im Fernabsatz.
>
> Manche Haendler gehen so weit, dass sie das Gesetz schon aushebeln, wenn
> Du die Ware online bestellt hast und persoenlich in der Filiale
> abgeholst.

Wieso aushebeln? Das Gesetz gesteht dir nur zu die Ware zu begutachten 
so wie es dir im Ladengeschäft möglich wäre!
Wenn du etwas bestelltest auspackst und erstmal ausprobierst darf der 
Händler dir zumindest die Wertminderung (auch innerhalb der 14 Tage) in 
Rechnung stellen.
Wenn du dir die Sachen abholst kannst du sie dir auch gleich ansehen 
und ggf. gleich da lassen...

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