ElektroG und Vertrieb

#1465914
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Hallo,

wir kennen ja alle die ElektroG - Problematiken.

Wie sieht es aus, wenn ich ein Gerät herstelle, es aber von einer 
anderen Stelle vertreiben lasse. In dem Fall ist doch derjenige, der es 
in Umlauf bringt dafür verantwortlich, dass das Gerät beim EAR 
angemeldet wird, oder?

Wie sieht es aus mit EMV usw? Gehen diese Pflichten ebenfalls auf den 
Vertrieb über?

Danke!
#1465937
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Das habe ich aber auf der ElekroG-Homepage dazu gefunden:

 U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:

* wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, 
ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur 
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt 
der Dritte als Hersteller.


Ich verstehe das so, dass wenn der Vertrieb seinen Markennamen drauf 
setzt, und das Gerät als OEM Produkt bekommt, man als Hersteller aus der 
Nummer raus ist.

Oder verstehe ich das falsch?
#1466241
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Also soweit ich weiss bist du bei B2B-Geschäften nicht in der 
Registrierungspflicht bei der EAR. Der Käufer, der anschließend an 
Endkunden weiterverkauft, dagegen schon.

Du Frage ist doch: findest du einen Dummen, der das für dich übernehmen 
will, ohne den Preis unverhältnismäßig zu drücken ?

Einhaltung sonstiger Normen bleibt deine Sache ...

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