Hallo, wir kennen ja alle die ElektroG - Problematiken. Wie sieht es aus, wenn ich ein Gerät herstelle, es aber von einer anderen Stelle vertreiben lasse. In dem Fall ist doch derjenige, der es in Umlauf bringt dafür verantwortlich, dass das Gerät beim EAR angemeldet wird, oder? Wie sieht es aus mit EMV usw? Gehen diese Pflichten ebenfalls auf den Vertrieb über? Danke!
Nicht ganz, du verkaufst es ja quasi an denjenigen der es vertreibt... Er ist ja "nur" ein reseller... Somit bist du weiterhin verantwortlich, weil du die Geräte in Umlauf gebracht hast... Bei dir beginnt nunmal die Vertriebskette...
Echt? War das nicht etwas anders, weil man ja Business to Business und nicht an Endkunden verkauft?
Nö zB. verkaufst du dein Gerät an 100 reseller -> diese verkaufen es an 20k Endverbraucher ;) Wenn du nen DVD Player bei MediaMarkt zB kaufst und das Ding geht nach 6 Monaten in dutt, muss auch der Hersteller greifen ;)
Das habe ich aber auf der ElekroG-Homepage dazu gefunden: U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt der Dritte als Hersteller. Ich verstehe das so, dass wenn der Vertrieb seinen Markennamen drauf setzt, und das Gerät als OEM Produkt bekommt, man als Hersteller aus der Nummer raus ist. Oder verstehe ich das falsch?
Nein, dass verstehst du richtig. Nur wenn was passiert und es nachweislich dein Fehler war... Ich würds nicht herrausfordern was ein Gericht dazu sagt. Grüße
Basti B. schrieb: > Nur wenn was passiert und es nachweislich dein Fehler war... Ich würds > nicht herrausfordern was ein Gericht dazu sagt. Hat aber nichts mit EAR zu tun...
Irgendwo gabs doch eine Info bzgl EAR-Anmeldung für Kleinstmengen, das war nicht so teuer, doer? Hätte jemand einen Link?
Eien Frage ist mir noch eingefallen - wie ist es im Vertriebsfall mit der EMV-Verträglichkeit. Wer muss dafür sorgen - Hersteller oder der Vertrieb?
Also soweit ich weiss bist du bei B2B-Geschäften nicht in der Registrierungspflicht bei der EAR. Der Käufer, der anschließend an Endkunden weiterverkauft, dagegen schon. Du Frage ist doch: findest du einen Dummen, der das für dich übernehmen will, ohne den Preis unverhältnismäßig zu drücken ? Einhaltung sonstiger Normen bleibt deine Sache ...
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