Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständig machen oder liebr privat?


von Reinhard S. (rezz)


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Ich plane demnächst in ein Gewerbe einzusteigen wo ich so ca. 200-300€ 
Umsatz pro Monat machen werde.

Lohnt es sich da sich als Nebenerwerb selbstständig zu machen?
Oder lieber als Privatperson laufen lassen?

Privat "unter der Hand" wäre klar auch möglich,
ist mir aber rechtlich zu unsicher.

Kann man als Privatperson eigentlich Dienstleistungen "verkaufen"?
Wenn ja, bis zur welcher Grenze?

: Gesperrt durch Moderator
von Falk B. (falk)


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@  Reinhard S. (rezz)

>Ich plane demnächst in ein Gewerbe einzusteigen wo ich so ca. 200-300€
>Umsatz pro Monat machen werde.

Nicht sonderlich viel? Was bleibt da als gewinn übrig? 50 EUR?

>Lohnt es sich da sich als Nebenerwerb selbstständig zu machen?

IMO nein.

>Oder lieber als Privatperson laufen lassen?

IMO ja.

Mfg
Falk

von A. F. (chefdesigner)


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Kleinunternehmerregelung!

von Max M. (xxl)


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Hat natürlich immer einen bitteren Beigeschmack, vor allem
in Richtung Schwarzarbeit. Da gibts dann schnell einen Neider
der einen anschwärzt, vor allem wenns an seine Einkünfte geht.
Außerdem kann man sich privat dagegen kaum versichern(Haftpflicht).
Blöd ist hier zu Lande das mit einer Gewerbeanmeldung ein Bürokratie
in Gang gesetzt wird die Beispiellos auf diesem Planeten ist.
Nur die Vogonen sind schlimmer.

von Reinhard S. (rezz)


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Max M. schrieb:

> Blöd ist hier zu Lande das mit einer Gewerbeanmeldung ein Bürokratie
> in Gang gesetzt wird die Beispiellos auf diesem Planeten ist.
> Nur die Vogonen sind schlimmer.

Ich weiß nicht wo der herkommst, aber ich kenne die Vogonen nicht ;)

Beim Kleinunternehmertum las sich das nicht so schlimm.

von Douglas Adams (Gast)


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>Ich weiß nicht wo der herkommst, aber ich kenne die Vogonen nicht ;)

Du liest die falschen Bücher

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Reinhard S. schrieb:
> Ich plane demnächst in ein Gewerbe einzusteigen wo ich so ca. 200-300€
> Umsatz pro Monat machen werde.

Ok.

> Lohnt es sich da sich als Nebenerwerb selbstständig zu machen?
> Oder lieber als Privatperson laufen lassen?

Die Frage stellt sich gar nicht erst. Aus dem UStG.
"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung 
von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder 
eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."

> Privat "unter der Hand" wäre klar auch möglich,
> ist mir aber rechtlich zu unsicher.

Vor allem ist das illegal. Damit bist Du außerdem schön erpressbar.

> Kann man als Privatperson eigentlich Dienstleistungen "verkaufen"?
> Wenn ja, bis zur welcher Grenze?

Bis zur Nachhaltigkeit - siehe UStG.
Es gibt keine feste Grenze. Wenn Du nur einmal etwas machst, kann eine 
Privatrechnung ohne USt. reichen.

ESt.-pflichtig ist es sowieso - egal ob privat oder gewerblich.

Vorteil bei Gewerbe: Du kannst Verluste geltend machen!

Kleinunternehmerregelung ist dann von Vorteil, wenn du hauptsächlich 
Privatkunden hast. Hast Du mehr "Vorsteuerabzugsberechtige", ist es mit 
USt. günstiger. Das solltest Du durchrechnen.

Und: lass Dich nicht von denjenigen verschrecken, die Dir 
Horrorgeschichten von wilden Formularen und Papierkram erzählen wollen: 
es ist überhaupt nicht schlimm, gerade als Einzelkämpfer.

Also: auf jeden Fall anmelden - alles andere wäre dämlich und auf Dauer 
teuer.

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Reinhard S. schrieb:
> Max M. schrieb:
>
> Beim Kleinunternehmertum las sich das nicht so schlimm.

Das ist es auch bei einem normalen Gewerbe nicht.

Ich weiss ja nicht, wo die Bedenkenträger ihr Unternehmen sitzen haben 
(wenn sie überhaupt eins haben) - in DE ist es sicher nicht.

Chris D.

von Gast (Gast)


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Hallo,
bei dem Umsatz auf jeden Fall Kleinunternehmer. Spart ca. 90 € monatlich
die Kosten für den Steuerberater, der die UmSt. macht.
Auch wenn einige meckern werden, einen Steuerberater sollte man auf 
jedenfall kontaktieren und sich beraten lassen, wg. der ganzen formellen 
Dinge.
Evtl. kann man auch noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, hieß vor ein paar 
Jahren noch Überbrückungsgeld (falls es das noch gibt). Dort wird auch 
ein Steuerberater helfen können.

Übrigens: Bei der Gewerbeanmeldung wird auch nur ein Wisch ausgefüllt, 
mehr nicht.

Viel Glück, Gewinn und hohe Umsätze!

G.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gast schrieb:
> Hallo,
> bei dem Umsatz auf jeden Fall Kleinunternehmer. Spart ca. 90 € monatlich
> die Kosten für den Steuerberater, der die UmSt. macht.

Ganz ehrlich? Wenn er bei 300 Euro Umsatz für die USt. einen 
Steuerberater benötigt, dann hat er ganz andere Probleme ;-)
Das ist wirklich nicht schlimm.

> Auch wenn einige meckern werden, einen Steuerberater sollte man auf
> jedenfall kontaktieren und sich beraten lassen, wg. der ganzen formellen
> Dinge.

Das ist durchaus sinnvoll - wobei mir auch die Leute vom FA damals 
wirklich geholfen haben. Ja, tatsächlich ... die sind nicht BÖSE ;-)

> Evtl. kann man auch noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, hieß vor ein paar
> Jahren noch Überbrückungsgeld (falls es das noch gibt). Dort wird auch
> ein Steuerberater helfen können.

Ja, könnte sein. Auf jeden Fall auch die böse, böse IHK anhauen. Hier 
haben sie jeden Monat Steuerberater-Sprechstunde für Existenzgründer - 
kostet Dich keinen Cent :-)

Chris D.

von Reinhard S. (rezz)


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Chris D. schrieb:

> Ganz ehrlich? Wenn er bei 300 Euro Umsatz für die USt. einen
> Steuerberater benötigt, dann hat er ganz andere Probleme ;-)
> Das ist wirklich nicht schlimm.

Als Kleinunternehmer kann mir USt. ja ziemlich egal sein :)


>> Evtl. kann man auch noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, hieß vor ein paar
>> Jahren noch Überbrückungsgeld (falls es das noch gibt). Dort wird auch
>> ein Steuerberater helfen können.
>
> Ja, könnte sein.

Wird bei mir eher nicht sein, da ich nicht arbeitlos bin.

> Auf jeden Fall auch die böse, böse IHK anhauen.

Nächste Woche ist Existenzgründerseminar, wenn auch relativ teuer
für 4 Tage. In einer Nachbar-IHK kostets weniger als die Hälfte...

> Hier
> haben sie jeden Monat Steuerberater-Sprechstunde für Existenzgründer -
> kostet Dich keinen Cent :-)

Klingt interessant, mal schauen.

von Max M. (xxl)


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>Du liest die falschen Bücher
vor allem nicht Per Anhalter durch die Galaxies.

Da hat er noch Glück, dann kennt er auch keine Vogonengedichte.

>Das ist durchaus sinnvoll - wobei mir auch die Leute vom FA damals
>wirklich geholfen haben. Ja, tatsächlich ... die sind nicht BÖSE ;-)

Nur das die dann sagen das du Steuern bezahlen und nicht sparen sollst.

>Evtl. kann man auch noch Geld vom Arbeitsamt bekommen, hieß vor ein paar
>Jahren noch Überbrückungsgeld (falls es das noch gibt). Dort wird auch
>ein Steuerberater helfen können.

Das war ja noch früher. Bis vor kurzem hieß es noch Ich-AG was auch
mittlerweile wieder gestorben ist.

Bei Hartz 4 heißt das jetzt Einstiegsgeld und Investitionskredit
was aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
Allerdings kann es von der Höhe dem H4 entsprechen. Das hängt
vom Konzept und Sachbearbeiter ab. Und da die gewöhnlich wenig bis
keine Ahnung von den beruflichen Inhalten haben müssen die dann
auf Gutachten zurückgreifen was die Sache auch nicht leichter macht.
Versuchen kann man es, aber das Hinterhergelaufe hinter dem Geld dürfte
mörderisch sein.

von Klaus W. (mfgkw)


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Ich könnte bei einer Firma in der Nähe anfangen zu arbeiten.
Ich könnte es auch bleiben lassen und einfach nachts dort einsteigen
und die Rechner klauen, das würde mehr bringen und wäre
steuerlich von Vorteil.

Was ist besser?

von Telefondesinfizierer (Gast)


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Wenn es die Ausbildung hergibt, wäre eine freiberufliche Tätigkeit 
natürlich am einfachsten: Du brauchst nix anzumelden und schreibst 
einfach Deine Rechnungen - der Gewinn muss dann aber entsprechend in der 
Steuererklärung angegeben werden. Und nicht vergessen beim 
(Haupt-)Arbeitgeber die Nebentätigkeit angeben bzw. genehmigen lassen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:

>>Das ist durchaus sinnvoll - wobei mir auch die Leute vom FA damals
>>wirklich geholfen haben. Ja, tatsächlich ... die sind nicht BÖSE ;-)
>
> Nur das die dann sagen das du Steuern bezahlen und nicht sparen sollst.

Wen hast Du denn da gesprochen?

Mir hat das nie einer dort gesagt - schon gar nicht als Gründer. Aber 
die helfen bei den Formularen und bei anderen Dingen (Telefonkosten, 
EU-Lieferungen, Voranmeldungen etc.). Man muss sie nur mal freundlich 
fragen.

Das sind tatsächlich ganz normale Menschen dort.

Chris D.

von Reinhard S. (rezz)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Ich könnte bei einer Firma in der Nähe anfangen zu arbeiten.
> Ich könnte es auch bleiben lassen und einfach nachts dort einsteigen
> und die Rechner klauen, das würde mehr bringen und wäre
> steuerlich von Vorteil.

Du arbeitest nur in einer Firma um an einen Rechner zu können?

> Was ist besser?

Stark subjektiv ;)

von Max M. (xxl)


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Telefondesinfizierer

>Wenn es die Ausbildung hergibt, wäre eine freiberufliche Tätigkeit
>natürlich am einfachsten: Du brauchst nix anzumelden und schreibst
>einfach Deine Rechnungen - der Gewinn muss dann aber entsprechend in der
>Steuererklärung angegeben werden. Und nicht vergessen beim
>(Haupt-)Arbeitgeber die Nebentätigkeit angeben bzw. genehmigen lassen.

Vielleicht ist das auf Golgafrincham so. Hier bei uns ist für
eine freiberufliche Tätigkeit die Art der Tätigkeit entscheidend.
Natürlich muss man für viele auch eine entsprechende Ausbildung
absolviert haben, aber eben nicht für alle.
Anmelden musste das schon, aber du brauchts dann keine Gewerbesteuer
zahlen. Bei einigen freiberuflichen Tätigkeiten gibts Gebührenordnungen
aber eben nicht bei allen. Der Rest ist stimmig.

von David .. (volatile)


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Reinhard S. schrieb:
> Ich weiß nicht wo der herkommst, aber ich kenne die Vogonen nicht ;)

Er ist ein Ketzer!

von Telefondesinfizierer (Gast)


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>Anmelden musste das schon, aber du brauchts dann keine Gewerbesteuer
>zahlen.

Nö, Du musst eine freiberufliche Tätigkeit nur in der 
Jahressteuererklärung angeben. Es muss kein Gewerbe angemeldet werden. 
So kann man z.B. als Dipl.-Ing. einfach ein Ein-Mann-Ingenieurbüro 
aufmachen ohne Gewerbeanmeldung.


PS: Du weisst ja wo die Nachfahren von Golgafrincham heute sind.

von Arc N. (arc)


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Telefondesinfizierer schrieb:
> Wenn es die Ausbildung hergibt, wäre eine freiberufliche Tätigkeit
> natürlich am einfachsten: Du brauchst nix anzumelden und schreibst
> einfach Deine Rechnungen - der Gewinn muss dann aber entsprechend in der
> Steuererklärung angegeben werden. Und nicht vergessen beim
> (Haupt-)Arbeitgeber die Nebentätigkeit angeben bzw. genehmigen lassen.
und schrieb:
> Nö, Du musst eine freiberufliche Tätigkeit nur in der
> Jahressteuererklärung angeben. Es muss kein Gewerbe angemeldet werden.
> So kann man z.B. als Dipl.-Ing. einfach ein Ein-Mann-Ingenieurbüro
> aufmachen ohne Gewerbeanmeldung.

Und schon verloren. Jede Aufnahme einer, auch freiberuflichen, Tätigkeit 
muss dem FA mitgeteilt werden (innerhalb von einem Monat) siehe
AO §§ 138 und 370

"§ 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
(1) ... Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 
19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen..."

"§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird 
bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche 
Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen 
in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern 
unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht 
gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar..."

von Klaus W. (mfgkw)


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Aber daß man für eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe
anmeldet, stimmt doch.
(Ob in dem Fall die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit
überhaupt erfüllt sind, steht auf einem anderen Blatt.)

von Max M. (xxl)


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>Aber daß man für eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe
>anmeldet, stimmt doch.
Soll das eine Feststellung oder eine Frage (dann fehlt das
Fragezeichen) sein?
Eine Freiberufliche Tätigkeit muss ja auch erstmal geprüft
werden, ob es wirklich eine ist. Das kann dann ja nur
das Gewerbeamt die dann diese Info verarbeitet und an unzählige
Interessengruppen weiter gibt bzw. verstreut.
Also irgendwie muss das Gewerbeamt dann davon doch erfahren, oder?
Wird besonders interessant wenn du an der Tür oder im Branchenbuch
für deine freiberufliche Tätigkeit wirbst. Und versichern willste
dich ja auch irgendwie und wie soll das gehen ohne Nachweis
der ordentlichen freiberuflichen Tätigkeit?
So einfach wird das ganze nicht sein.
Mal sehen, wenn ich dazu komme rufe ich mal beim Gewerbeamt an
und frag den Leuten mal ein Loch in den Bauch.

>PS: Du weisst ja wo die Nachfahren von Golgafrincham heute sind.

Klar, ich rede ja mit einigen hier.
Allerdings nur mit dem überflüssigen Rest aus der B-Arche.
Die Anderen sind ja zu Hause geblieben, haben sich an einem schmutzigen
Telefon eine tötliche Krankheit (vielleicht Schweinegrippe)geholt
und sind nun nicht mehr. Hoffentlich machst du deinen Job ordentlich,
Telefondesinfizierer.

von Klaus W. (mfgkw)


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Das war eine Feststellung.

Um ein Gewerbe zu betreiben, muß man sein Gewerbe anmelden
(Gemeinde: Ordnungsamt etc.).

Freiberuflich arbeitet man, indem man freiberuflich arbeitet.
Da gibt es keine Anmeldung.

In beiden Fällen gilt:

- Was man braucht ist eine Steuernummer um sie auf die ordentliche
Rechnung zu schreiben, die bekommt man aber vom FA und damit
hat kein Amt der Gemeinde etwa zu tun.

- Man muß natürlich dem FA gegenüber seine Einkünfte offenlegen
zw. USt und ESt.


Insoweit hat man sogar erstmal die Freiheit, ob man freiberuflich
arbeitet (meist günstiger) oder gewerblich (mit Gewerbeschein,
zudem gewerbesteuerpflichtig).
Problem dabei ist, daß nur bestimmte Tätigkeiten als freiberuflich
durchgehen (Ärzte, Anwälte, typ. ingenieursmäßige Arbeiten;
aber kein Handel, keine eng vorgegebenen Arbeiten etc.).
Die Abgrenzung ist manchmal schwierig und mit etwas Pech
glaubt man, freiberuflich zu arbeiten, bis das FA bei einer
Betriebsprüfung das nicht akzeptiert.

von Arc N. (arc)


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Klaus Wachtler schrieb:
> Aber daß man für eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe
> anmeldet, stimmt doch.
> (Ob in dem Fall die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit
> überhaupt erfüllt sind, steht auf einem anderen Blatt.)

und

> Freiberuflich arbeitet man, indem man freiberuflich arbeitet.
> Da gibt es keine Anmeldung.

Nochmal, siehe AO §138, man muss es dem FA mitteilen, darf dann den 
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und bekommt eine (neue) 
Steuernummer.

> Was man braucht ist eine Steuernummer um sie auf die ordentliche
> Rechnung zu schreiben, die bekommt man aber vom FA und damit
> hat kein Amt der Gemeinde etwa zu tun.

Die Steuernummer sollte man tunlichst nicht auf eine Rechnung schreiben, 
sondern eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen und diese 
verwenden (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid)

> Insoweit hat man sogar erstmal die Freiheit, ob man freiberuflich
> arbeitet (meist günstiger) oder gewerblich (mit Gewerbeschein,
> zudem gewerbesteuerpflichtig).

Nein, das muss bei der Erfassung festgelegt werden, da je nach Tätigkeit 
u.U. IHK und HWK bzw. Gewerbeamt mitreden wollen.
Beispiel Taxi (afaik): Führungszeugnis, Auszüge aus dem 
Verkehrszentralregister(Flensburg), dem Gewerberegister, 
Eigenkapitalnachweis, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung, 
Fachkundenachweis, Fahrerlaubnis (inkl. psychologischer Eignung), 
Ortskundeprüfung etc.

> Problem dabei ist, daß nur bestimmte Tätigkeiten als freiberuflich
> durchgehen (Ärzte, Anwälte, typ. ingenieursmäßige Arbeiten;
> aber kein Handel, keine eng vorgegebenen Arbeiten etc.).

Richtig.

> Die Abgrenzung ist manchmal schwierig und mit etwas Pech
> glaubt man, freiberuflich zu arbeiten, bis das FA bei einer
> Betriebsprüfung das nicht akzeptiert.

Spätestens wenn die 24500 € (Gewinn-)Schwelle überschritten ist, ab der 
Gewerbesteuer fällig wäre, prüft das FA (bzw. 17500/50000 € wenn man 
unbedingt als Kleinunternehmer starten will)

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