gewerbliche Website - Pflichten?

OP #1477275
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Hallo liebe Leute!

Ich hoffe mal, dass sich einige von euch schon mit dem Thema 
auseinandergesetzt haben.
Ein Bekannter von mir hat sich vor etwa 4 Wochen selbständig gemacht und 
will jetzt in unserer Region Werbung machen.
Neben Zeitungsinseraten möchte er nun, dass ich ihm eine Webseite 
gestalte, da er weniger Erfahrung mit dem Umgang mit PCs hat.

Da ich bereits einige private Homepages gemacht habe, wirft sich nun die 
Frage auf, was die Pflicht eines Webmasters ist, eine gewerbliche 
Website zu veröffentlichen.

Da ich schon etwas im Internet recherchiert habe, meine ich damit zum 
Beispiel die Angabe von Impressum, usw.

Könntet ihr mir sagen, was ich alles auf seine Seite machen muss, damit 
es keine rechtlichen Schwierigkeiten gibt?


Vielen Dank!
#1477544
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Läubi .. schrieb:
> Für eine Rechtssichere auskunft wirst du wohl einen Anwalt bezahlen
> müssen...

Drei Richter fünf Meinungen, da reicht in DE kein Anwalt mehr...

Schoener Tag heute schrieb:
> Das Unternehmen muss definiert und erreichbar sein. Per email und per
> Tel, allenfalls per Fax.

Tel/Fax muss nach einer EuGH-Entscheidung gottseidank nicht mehr 
zwingend angegeben werden
http://www.it-rechtsinfo.de/urteile/einzelnews/article//Impressum-Angabe-von-Telefonnummer-nach-EuGH-nicht-zwingend.html
und mittlerweile auch beim BMJ angekommen ist
http://www.bmj.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf
#1477985
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1. Firma mit Rechtsform

2. Pflichtangaben, die zur Rechtsform gehören, beispielsweise bei der 
GmbH:
Handelsregistereintrag + Amtsgericht mit Sitz
Namen der Geschäftsführer

3. Postanschrift

4. Umsatzsteueridentnummer ODER Steuernummer

5. Schnelle Erreichbarkeit: E-Mail, Telefon, Telefax

6. Je nach Inhalt der Website ggf. erforderlich:
Inhaltlich verantwortliche Person und deren Erreichbarkeit

7. Oft sind im Impressum verlinkt oder wiedergegeben:
- AGB
- Haftungsausschluß für verlinkte Seiten oder bei falschen Informationen
- Informationen zum Urheberrecht der Inhalte
- Hinweise zu verwendeten Markenzeichen

Informiere dich bei der örtlich zuständigen IHK, die haben Infoblätter 
dazu. Informiere dich bei einem Onlineshop auch über Fallstricke bei der 
Preisauszeichnung und Auftragsabwicklung, um der Abmahngefahr zu 
entgehen.
#1478506
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Da man heutzutage eigentlich nur noch verlieren kann, würde ich 
folgendermassen vorgehen:
- Webhoster aus dem Ausland wählen (je weiter weg, desto besser)
- .com Domainnamen wählen (nicht .de oder .ch) und WHOIS-Einträge 
anonymisieren lassen
- Als Betreiber der Website eine fiktive Firma aus dem fernen Ausland 
erwähnen

Diese Massnahmen sollten erst mal die meisten der möglichen Probleme 
unterbinden.
#1479049
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Bei uns ( Handwerkskammer Kaiserlautern ) gab es mal
äußerst fundierte Hinweise vom RA, was alles im Impressum
stehen  muss.

Das sollte man im eigenen Interesse berücksichtigen.

Sonst kommt schnell ein Ar.. ( Anwalt ) und schickt 'ne
Abmahnung.

Diese Infos gibt es bestimmt auch bei anderen Institionen.

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