Hallo Zusammen, kurze Frage: ich bin in Elternzeit seit September (für 5 Monaten), habe ich Anspruch auf Weinachtsgeld ? Danke im Voraus
Vom Gesetz her gibt es keinen Anspruch auf Elterngeld. Wenn Du während der Elternzeit etwas dazu verdienst, dann musst Du es melden und es wird Dir vom Geld der Elternzeit abgezogen! Also lass es egal sein.
Danke für die Antwort,
> Vom Gesetz her gibt es keinen Anspruch auf Elterngeld.
du meinst kein Anspruch Weinachtsgeld?
Während der Elternzeit ruht doch dein Arbeitsvertrag und du bekommst überhaupt kein Geld vom Arbeitgeber sondern vom Staat. Also dürfte es wohl auch kein Weihnachtsgeld geben.
klar gibt es anteilig das weinachtsgeld. Als Berechnungsgrundlage gilt doch der Jahresverdienst von vor 2 Jahren. und in dem ist das Weihachtsgeld ja mit drin. Wenn sich das einkommen im Vergleich zu vor 2 Jahren stark geändert hat, kann man einen Antrag stellen, dass ein anderes Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen wird.
Ursprüngliches Weihnachtsgeld /12 x die Monate, die Du in dem Jahr gearbeitet hast = Weihnachtsgeld 2009.
vom betrieb aus, ja. vom Amt gibts dann 66% in der restlichen Zeit. Erziehungsgeld = 0.66 * einkommen von vor 2 Jahren/12 * Erziehungsmonate In dem Einkommen steckt das Weihnachtsgeld ja mit drin.
Wurde Weihnachtsgeld in einem aktiven Vertragsverhältnis die letzten drei Jahre gezahlt ist das betriebliche Übung und somit zu zahlen. Allerdings können Betriebsvereinbarungen oder Vertragsklauseln das ausschließen. Bei einem ruhenden Vertrag ruht auch die betriebliche Übung.
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