Weinachtsgeld

#1481975
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klar gibt es anteilig das weinachtsgeld.

Als Berechnungsgrundlage gilt doch der Jahresverdienst von vor 2 Jahren.
und in dem ist das Weihachtsgeld ja mit drin.

Wenn sich das einkommen im Vergleich zu vor 2 Jahren stark geändert hat, 
kann man einen Antrag stellen, dass ein anderes Gehalt als 
Berechnungsgrundlage genommen wird.
#1483250
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Wurde Weihnachtsgeld in einem aktiven Vertragsverhältnis
die letzten drei Jahre gezahlt ist das betriebliche Übung
und somit zu zahlen. Allerdings können Betriebsvereinbarungen
oder Vertragsklauseln das ausschließen. Bei einem ruhenden
Vertrag ruht auch die betriebliche Übung.

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