Forum: Offtopic Weinachtsgeld


von Simo S. (simo01)


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Hallo Zusammen,

kurze Frage:

ich bin in Elternzeit seit September (für 5 Monaten), habe ich Anspruch 
auf Weinachtsgeld ?

Danke im Voraus

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Vom Gesetz her gibt es keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wenn Du während der Elternzeit etwas dazu verdienst, dann musst Du es 
melden und es wird Dir vom Geld der Elternzeit abgezogen!

Also lass es egal sein.

von Simo S. (simo01)


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Danke für die Antwort,

> Vom Gesetz her gibt es keinen Anspruch auf Elterngeld.
du meinst kein Anspruch Weinachtsgeld?

von Christian R. (supachris)


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Während der Elternzeit ruht doch dein Arbeitsvertrag und du bekommst 
überhaupt kein Geld vom Arbeitgeber sondern vom Staat. Also dürfte es 
wohl auch kein Weihnachtsgeld geben.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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klar gibt es anteilig das weinachtsgeld.

Als Berechnungsgrundlage gilt doch der Jahresverdienst von vor 2 Jahren.
und in dem ist das Weihachtsgeld ja mit drin.

Wenn sich das einkommen im Vergleich zu vor 2 Jahren stark geändert hat, 
kann man einen Antrag stellen, dass ein anderes Gehalt als 
Berechnungsgrundlage genommen wird.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Ursprüngliches Weihnachtsgeld /12 x die Monate, die Du in dem Jahr 
gearbeitet hast = Weihnachtsgeld 2009.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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vom betrieb aus, ja.

vom Amt gibts dann 66% in der restlichen Zeit.

Erziehungsgeld  = 0.66 * einkommen von vor 2 Jahren/12 * 
Erziehungsmonate
In dem Einkommen steckt das Weihnachtsgeld ja mit drin.

von Max M. (xxl)


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Wurde Weihnachtsgeld in einem aktiven Vertragsverhältnis
die letzten drei Jahre gezahlt ist das betriebliche Übung
und somit zu zahlen. Allerdings können Betriebsvereinbarungen
oder Vertragsklauseln das ausschließen. Bei einem ruhenden
Vertrag ruht auch die betriebliche Übung.

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