Forum: Offtopic 2,4 GHz Videoübertagung per Mietvertrag ausschließen?


von Vermieter (Gast)


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Hi.

Ihr kennt doch bestimmt diese Videoübertragungssets, die Video auf 2,4 
GHz analog in FM übertragen und damit das halbe ISM Band für dich 
beanspruchen.

Da wir in den Wohnungen nur im Wohnzimmer eine Sat TV Dose haben, hat 
sich der letzet Mieter so ein Videoübertragungsset geholt um im 
Schlafzimmer bzw Küche Fernsehn schauen zu können.
Ich habe aber Internet per Wlan und das Video Set hat das Wlan ziemlich 
lahmgelegt. Zu bestimmten Uhrzeiten ging fast gar nichts mehr.

Ich will dem nächsten Mieter jetzt vertraglich die Auflage machen, kein 
solches 2,4 GHz Videosender Set zu betreiben um die ungestörte 
funktionsfähgkeit des Wlan sicherzustellen.
Darf man das?

Grüße

: Verschoben durch User
von Mark P. (kellerkind)


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Das wird wohl sehr schwer. Da er bei sich "zu Hause" machen kann was er 
will...mal abgesehn vom Lagerfeuer ;-)

Der Privatbereich ist ein geschützter Bereich, in dem selbst Du als 
Vermieter nicht mal einfach so rein darfst.

Allerdings, wenn er andere damit stört ???
Im Zweifelsfall wirst Du wohl nen Anwalt fragen müssen.

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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Ja, oder er drosselt die Leistung seines Gerätes.

Wie dem auch sei, nach den Funkbestimmungen ist zwar Kanalbündelung 
erlaubt, ABER, wenn mehrere Benutzer eines Systems da sind, MUSS er sich 
auf weniger Kanäle begnügen.  Wie er das anstellt ist seine Sache, aber 
die begrenzte Benutzung kann eingeklagt werden.

Bei mir würde auch das Telefon in diesem Falle nicht mehr funktionieren, 
da ich 2 Wifi-VoIP Telefone (LockTec, WP04) verwende.

Ich würde im Mietvertrag daruf hinweisen, das die Verwendung von 
Kanalbündelung in den Wifi-Bändern 802.11a (5GHz) sowie 802.11bg 
(2,4GHz) im Haus nicht gestattet ist, da WiFi-Telefone verwendet werden.

Grüße
Michelle

von Kai Klaas (Gast)


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>Da er bei sich "zu Hause" machen kann was er will...mal abgesehn vom >Lagerfeuer

Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die des Anderen anfängt...

Natürlich darf ein Mieter nicht alles machen, was er will, sondern nur 
das, was für die anderen zumutbar ist. Ich denke, das läßt sich schon im 
Mietvertrag festhalten, so wie andere Einschränkungen ja auch.

Was mir allerdings komisch vorkommt, ist, daß WLAN sich dadurch so 
stören läßt.

Aber mal eine ganz andere Frage, warum machst du nicht einfach Internet 
per Kabel, wenn dein WLAN so unzuverlässig funktioniert?

Kai Klaas

von MeinerEiner (Gast)


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Stell das WLAN doch einfach auf nen anderen Kanal.
Wenn das Videodingens aber breitbandig alle Kanäle stört... wärs evtl. 
mal eine Untersuchung wert, ob dieses Videodings überhaupt "zugelassen" 
ist (also nicht unbedingt so ein China-Teil für 19,95, das nur 
"irgendwo" auf 2,4GHz sendet)

von Hermann U. (Firma: www.pcb-devboards.de) (gera82)


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Mach ein anderen Kanal (1-13), dann hast du deine ruhe.

von Vermieter (Gast)


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Das Wlan auf einen anderen Kanal stellen brachte zwar eine Besserung, 
aber es war auch nicht das goldene vom ei.

Das Wlan war schon so im Grenzbereich, dass es nur bei bestimmten 
Kanälen (die unteren) noch hinreichend schnell war.

Als diese Videosender kamen, ging auf den unteren Kanälen gar nichts 
mehr, und auf den hohen Kanälen habe ich nicht die Geschwindigkeiten und 
die gleichen niedrigen Ping Zeiten wie auf den unteren Kanälen erreicht.

Das schlimme an diesen Videosendern ist, dass die einfach analog 
pausenlos senden und ca 5-6 Wlan Kanäle komplett platt machen.
Selbst 2 Wlans auf dem selben Kanal stören sich weniger als wenn so ein 
Videosender in der nähe ist.

Mein Internet ist aber wichtiger als Fernsehn in der Küche oder im 
Schlafzimmer, also müssen diese Videosender weichen.

von Helmut L. (helmi1)


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Dann leg du als Vermieter ihm doch eine Sat-Dose in die Küche und ruhe 
ist.

von holger (Gast)


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>Dann leg du als Vermieter ihm doch eine Sat-Dose in die Küche und ruhe
>ist.

Genau. Man kann sich doch gütlich einigen.

Oder Kleinkrieg führen:

Auch 2.4GHz Videosender besorgen und gelegentlich
das Bild von der Kamera die die Kaffemaschine
betrachtet anmachen. Das dann auf den Nachbarn richten.
Zur besten Sendezeit natürlich.
Irgendwann schmeisst er seinen Kram dann weg.

SCNR;)

von Fenki (Gast)


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Geh doch einfach mal beim Nachbarn klingeln und erklaer ihm die 
Situation.
Diese AV-Transmitter haben normalerweise 3 oder mehr Kanaele; er soll 
doch bitte mal einen anderen Kanal einstellen...
Ein Bier mitbringen ist natuerlich optional.

Ich hatte auch lange so ein Ding im Betrieb: Einer der verfuegbaren 
Kanaele war ein prima WLAN-Blocker fuer das gesamte WIFI Band 
(saemtliche Kanaele). Durch die Umstellung des Kanals am AV-Transmitter 
hat dann auch das WLAN wieder gefunkt.

Wenn das bei Dir auch so klappt, ist doch auch gut. Auf jeden Fall 
besser, als gleich mit dem Anwalt durch die Tuer zu treten.
... Es gibt schon genug Leute, die nicht mehr ohne Anwalt & Co mit 
anderen kommunizieren koennen...


Gruss
Fenki

von Gast (Gast)


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So eine Klausel kann zwar im Mietvertrag stehen, aber ob sie Gültigkeit 
besitzt ist fraglich !!! Weitherhin müsstes du auch die Mikrowelle 
verbieten, diese stört auch extrem die 2.4GHz Übertragung.

Im Falle eine Streitigkeit (u.a. vor Gericht) wärst du in der 
Beweispflicht aufzuzeigen, dass das Videoübertragungssystem die 
Störquelle ist und nicht deine Aparate nicht zu einfach gestört werden 
können !!!

Und da eine solche Klausel sehr wahrscheinlich ungültig ist (solange die 
verwendeten Geräte gültigen Normen und Gesetzen unterliegen) bleibt nur 
die
Hoffnung, dass der nächste Mieter ein solches System nicht einsetzt. 
Wenn doch, dann hast du halt Pech.

von MeinerEiner (Gast)


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Isses im ISM-Band nicht eh so, dass man da Störungen u.ä. hinnehmen 
muss, solange keine "Primär"-Benutzer betroffen sind?

(z.B. dürfen die Amateurfunker im 70cm-Band die ganzen anderen 
Teilnehmer wie Garagentoröffner stören, andersrum aber nicht)

von Holger (Gast)


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>Ich will dem nächsten Mieter jetzt vertraglich die Auflage machen, kein
>solches 2,4 GHz Videosender Set zu betreiben um die ungestörte
>funktionsfähgkeit des Wlan sicherzustellen.

Damit kommst du vor Gericht nicht durch. Es ist nun mal so, das diese 
Frequenzbänder zur allgemeinen Verwendung mit zugelassenen Endgeräten 
freigegeben sind. D.h. gegenseitige Störungen sind hinzunehmen. Wäre das 
nicht so, würden z.B. in Straßen in denen 100 Mietparteien WLANs 
ö.ä.betreiben und sich gegenseitig stören Prozeßlavinen rollen, weil 
einer dem anderen seine Geräte nicht gönnt und seine eigenen für 
"wichtiger" hält als die der anderen.

Apropos:
>Mein Internet ist aber wichtiger als Fernsehn in der Küche oder im
>Schlafzimmer, also müssen diese Videosender weichen.

Egoistische Einstellung. Er könnte auch argumentieren, das Fernsehen in 
der Küche wichtiger ist als dein WLAN.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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MeinerEiner schrieb:
> Isses im ISM-Band nicht eh so, dass man da Störungen u.ä. hinnehmen
> muss, solange keine "Primär"-Benutzer betroffen sind?

Ja, daher ist es ja ein ISM-Band.  Es gibt keinen Schutz gegen einen
bestimmungsgemäßen Gebrauch anderer ISM-Band-Geräte, sofern diese die
gültigen Bestimmungen einhalten.  Nächstens kommt noch jemand daher
und will seinem Mieter die Verwendung eines Mikrowellenofens verbieten,
weil dieser die bereits grenzwertige WiFi-Verbindung zusammenbrechen
lässt...

von Jens P. (picler)


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Vermieter schrieb:

> Mein Internet ist aber wichtiger als Fernsehn in der Küche oder im
> Schlafzimmer, also müssen diese Videosender weichen.

Weichen müssen diese Videosender genausowenig wie Microwellen, 
Funkfernsteuerungen und der ganze andere Kram, der im 2,4GHz-ISM-Band 
arbeitet.

Aber diese Einstellung offenbart das geistige Niveau und die Einstellung 
gegenüber den Mietern: die haben pünktlich die Miete zu überweisen und 
ansonsten die Fr... zu halten und den Herrn Vermieter nicht mit ihrer 
Anwesenheit zu belästigen.

Helmut Lenzen schrieb:

> Dann leg du als Vermieter ihm doch eine Sat-Dose in die Küche und ruhe
> ist.

Das kostet doch aber ein paar Euro. Lieber versucht der Vermieter seine 
Mieter mit zweifelhaften und unwirksamen Verträgen unter Druck zu 
setzen. Als Eigentümer könnte man sich ja auch selber ein 
drahtgebundenes LAN aufbauen. Das ist schneller und störsicherer, kostet 
halt aber auch mehr als der 10€-WLAN-Stick.

von Helmut L. (helmi1)


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Die nächste Idee wäre auf Mieter komplett zu verzichten.
Dann stören die auch nicht.

von Markus F. (5volt) Benutzerseite


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Wenn das Video-Übertragungssystem zu Recht ein CE-Zeichen trägt, dann 
ist der Betrieb in Deutschland erlaubt. Das kann man auch im Mietvertrag 
nicht  verbieten (bzw. man kann es verbieten, aber ein solches Verbot 
ist unwirksam).

Handelt es sich aber eum ein Billigst-Übertragungssystem, das die 
EMV-Richtlinien nicht erfüllt (z.B. zu viel Sendeleistung), dann sieht 
das anders aus: Sowas darf man in Deutschland dann gar nicht betreiben.
Das müsste man aber erstmal nachweisen...

WLAN finde ich für stationären Einsatz sowieso ziemlich schlecht: 
Langsame Übertragung, hohe Ping-Zeiten, Störungen durch andere 
2,4GHz-Geräte, usw.
Ein einfaches LAN-Kabel bringt da Abhilfe.

von M. S. (bugles)


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LoL ich kann mir nicht vorstellen das du das darst. Genau so kann der 
sagen dein Wlan stört sein ISm band. Genau das machst du ja gerade halt 
nur mim Vertrag. Genau so gut kannste keinem Handy verbieten oder so. 
Wenns vor Gericht geht hast meiner Meinung nach keine Chance. ABer 
kannst ja nen anwalt fragen.

Mein Tip:
1. Schenk ihm einfach Dvbt
2. Rede mit ihm und erkläre das Problem

von Ben _. (burning_silicon)


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im extremfall halt auf 5ghz WLAN ausweichen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Markus F. schrieb:
> Wenn das Video-Übertragungssystem zu Recht ein CE-Zeichen trägt, dann
> ist der Betrieb in Deutschland erlaubt.

Nein, das CE-Zeichen entscheidet nichts, das ist nur die notwendige
Voraussetzung für das Inverkehrbringen.  Entscheidend ist (und das
wurde schon richtig genannt), ob das entsprechende Funksystem die
einschlägigen Bestimmungen einhält, d. h. ob es sein CE-Zeichen
zu Recht trägt.

von Johnny B. (johnnyb)


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WLAN in der eigenen Wohnung ist doch ziemlich sinnlos, ausser für einen 
Laptop vielleicht. Da Dir das Haus gehört, kannst Du ja bei Dir 
LAN-Kabel einziehen so viel Du willst und das funktioniert dann immer 
einwandfrei.
Zum Glück gibt es noch die frei verwendbaren Frequenzbänder und so soll 
es auch sein. Wie bereits geschrieben wurde, würde ich dem Mieter 
zusätzliche Dosen zur Verfügung stellen, kostet ja nicht die Welt.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Johnny B. schrieb:
> WLAN in der eigenen Wohnung ist doch ziemlich sinnlos, ausser für einen
> Laptop vielleicht. Da Dir das Haus gehört, kannst Du ja bei Dir
> LAN-Kabel einziehen so viel Du willst und das funktioniert dann immer
> einwandfrei.
> Zum Glück gibt es noch die frei verwendbaren Frequenzbänder und so soll
> es auch sein. Wie bereits geschrieben wurde, würde ich dem Mieter
> zusätzliche Dosen zur Verfügung stellen, kostet ja nicht die Welt.

Ich versteh das Prinzip aber auch nicht.
wenn man das videosignal per funk in die Küche überträgt muss man doch 
zum umschalten/usw ständig ins Wohnzimmer rennen.

von Stefan C. (jaecko)


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Nicht unbedingt. Es gibt auch Geräte, die das IR-Signal in die 
Gegenrichtung zurücksenden.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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clever

von Johnny B. (johnnyb)


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Lustigerweise sind Menschen die unbedarft solche Dauerstrahler in ihrer 
Wohnung einsetzen vielfach diejenigen, welche sich wehement gegen 
Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft wehren.

von Gerry E. (micky01)


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Johnny B. schrieb:
> Lustigerweise sind Menschen die unbedarft solche Dauerstrahler in ihrer
> Wohnung einsetzen vielfach diejenigen, welche sich wehement gegen
> Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft wehren.

Hirschhornpulloverträger meinste damit aber nicht?

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