Stromkostenaufteilung

OP #1510341
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Hallo,

es sind 15 Hausanschlüsse vorhanden. Die Zählerablesung der einzelnen 
Objekte weist einen geringeren Kwh Verbrauch aus, als der Hauptzähler.

Meine Frage:

Wie wird bis zur Fehlerabklärung, der einzelne Strom bezahlt?

Die Differenz in gleichen Teilen aufgeteilt auf die einzelnen 16 
Abnahmestellen, oder
prozentual pro Verbrauch auf die 16 Abnahmestellen.

Danke
#1510392
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Erstmal sollte das auf die Kappe des Vermieters oder des EVU gehen.
Sonst könnte man den sicherlich beglaubigten Zählern der einzelnen 
Wohnungen ja nicht trauen...

Da wird doch nicht irgendwer ungezählten Strom verwenden?
Falls nein, so handelt es sich um eine Ungenauigkeit im 
Abrechnungssystem, die aber der Endkunde nicht zu verantworten hat.

Als Mieter oder Inhaber der Eigentumswohnung würde ich jedenfalls nur 
das zahlen, was mein Zähler anzeigt.
#1510401
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B. Stiller schrieb:
> Hallo,
>
> es sind 15 Hausanschlüsse vorhanden. Die Zählerablesung der einzelnen
> Objekte weist einen geringeren Kwh Verbrauch aus, als der Hauptzähler.
>
> Meine Frage:
>
> Wie wird bis zur Fehlerabklärung, der einzelne Strom bezahlt?
>
> Die Differenz in gleichen Teilen aufgeteilt auf die einzelnen 16
> Abnahmestellen, oder
> prozentual pro Verbrauch auf die 16 Abnahmestellen.
>
> Danke

Garnicht, ich würde nur den Verbrauch zahlen, den mein Zähler anzeigt...
Die einzelnen Zähler müssen geeicht sein, da sie ansonsten nicht zur 
Abrechnung zugelassen sind, damit hat sich das Problem für die 15 
Hausanschlüsse erledigt...

Gruß nitraM
#1510877
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Stichwort Treppenhausbeleuchtung:

Wird der Allgemeinstrom (Dachboden, Treppenhaus, Keller, 
Zentralheizung...) über einen eigenen Zähler gemessen?

Sind die Zwischenzähler für die Wohnungen gültig geeicht?

Wenn nein, dann sollte der Vermieter ganz still die Differenz aus 
eigener Tasche bezahlen. Ein Rechtsstreit mit Mietern könnte sehr teuer 
und unerfreulich werden.

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