Seid gegrüßt! Ich bin Elektroniker + Hobby-Zauberer und habe für mich eine Elektronik entwickelt, die mit Hilfe einer Funkfernsteuerung incl. Mikrocontroller im Sender und in der Auslöseeinheit einen versteckten Motor über weitere Strecken auf verschiedene Arten antreiben kann. Wie genau er das macht und was er genau macht ist unerheblich, und tut nichts zur Sache. In einem Zauber-Forum in dem ich aktiv bin habe ich diese "Bastelei" bestehend aus Fernbedienung und Auslöseeinheit incl. Motor vorgestellt und Interesse anderer Zauber-Kollegen geweckt. Nein, den Link gibt´s nicht :-) Wenn ich jetzt weitere Fernsteuerungen bauen würde, käme ich auf Materialkosten von ca. 100€ (ein Großteil davon sind die Funk-Module die natürlich eine Zulassung haben) Da viele meiner Zauberkollegen in diesem Forum keine Möglichkeit bzw. Fähigkeit haben so etwas zu bauen aber gerne so ein Gerät verwenden würden, überlege ich jetzt íhnen dies zu ermöglichen. Ich wäre bereit OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT EINMALIG etwa 10-15 solcher Teile zu basteln, sprich Platinen machen lassen, selbst bestücken, Gehäuse bearbeiten, Bedieneinheiten einsetzen, Platinen anschließen und testen. Es ist wirklich nur für einen ausgesuchten Personenkreis in einem Forum. Ich mache keine Werbung auf eigenen Seiten oder verkaufe nichts per ebay. Ich würde eine Aufwandsentschädigung etwa 75€ + 100€ Materialkosten pro Gerät verlangen. Ich rechne mit einer Arbeitszeit von etwa 3 Stunden pro Gerät. Ich kenne die Kollegen nicht alle persönlich, aber würde dies trotzden aus Kollegialität machen. Bei Problemen mit dem Gerät wäre ich natürlich auch zur kostenlosen Reparatur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens bereit. Ich habe kein Gewerbe, keine WEEE-Anmeldung und sonst auch nichts was einen gewerblichen Hersteller ausmacht. Hier im Forum habe ich jetzt fast alle Weee-Beiträge durch, bin aber nicht auf einen mit mir vergleichbaren Fall gestoßen. Soll ich es tun? Es würde mir schon Spaß machen. Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Mit zauberhaften Grüßen MagicTim
:
Verschoben durch Moderator
> Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Du kannst haftbar gemacht werden, wenn das Ding Schaden anrichtet.
Du schreibst was von einer "versteckten Auslöseeinheit". Kann bei einer
unerwarteten Auslösung jemand verletzt werden? Oder bei einem Ausfall
der Auslösung? Heißt "versteckt", dass es auch unbemerkt anschmoren
kann?
Verlangen darfst du nichts, aber man kann sich über die Höhe der Entschädigung unterhalten. Nichts schriftlich machen. Wo kein Kläger, da kein Richter! Im schlimmsten Fall kommst du nach Guantanamo. Wenn du aber ein Nebengewerbe anmeldest, kannst du auch einen ordentlichen Preis machen. Bei mehr als 10 Stck. wurde ich ein Nebengewerbe anmelden.
Wenn es Dir Spaß macht, dann verkaufe es unter der Hand und schweige. Stelle klar, dass Du gegenüber den Kunden keine Gewährleistung bieten kannst und das Du für entstandene Schäden keine Haftung übernehmen kannst. Lasse Dir das Gegenzeichnen. Ansonsten haftest Du bei Schaden mit Deinem vollen Privatvermögen. WEEE und Finanzamt sind andere Themen und hier hinreichend diskutiert. gruß kokisan
> Bei mehr als 10 Stck. wurde ich ein Nebengewerbe anmelden.
Für ein Gewerbe ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung.
Wenn er die Module ohne eine Gewinnerzielungsabsicht herstellt, betreibt
er kein Gewerbe.
Plant er also einen geringen Verlust pro Modul, ist es ein
Freundschaftsdienst.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur Bares ist Wahres. No risk, no fun. Ansonsten ist es echt traurig, wie weit die Schere in manchen Köpfen schon ist und die Menschen zu System-Konformen Konsumenten-Marionetten erzogen hat. Widerlich.
Das Problem ist WEEE. Da habe ich schon von sehr hohen Strafsummen gelesen. Das hat dann nichts mit Marionettentum, sondern einfach Angst vor grossem finanziellem Schaden zu tun.
Die "Aufwandsentschädigung" ist im Prinzip schon ein Gewinn, denn es handelt sich genau genommen um die Vergütung einer erbrachten Leistung. Wenn es dein Gewissen beruhigt, kannst du ja ein Kleingewerbe anmelden, Umsatzsteuer fällt in diesen Dimensionen noch nicht an. Ansonsten würde ich mir das wie bereits vorgeschlagen als "Freundschaftsdienst" ohne Rechnung bar bezahlen lassen und gut. Ein Risiko sind allenfalls völlig unbekannte "Käufer", die dir im Nachhinein an die Karre fahren könnten und mit Produkthaftung ankommen oder dergleichen.
"verleih" die geräte ;-) unter ausschluss der haftung
MagicTim schrieb: > Ich wäre bereit OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT EINMALIG etwa 10-15 solcher > Teile zu basteln, ... Schön zu lesen, jedoch wiederspricht dies: > > Ich würde eine Aufwandsentschädigung etwa 75€ + 100€ Materialkosten pro > Gerät verlangen. Ich rechne mit einer Arbeitszeit von etwa 3 Stunden pro > Gerät. Daraus errechnet der Finanzbeamte 25 Euro Stundenlohn, als unversteuerter Gewinn. Da 10-15 Stück, sagt das Gewerbeaufsichtsamt: Keine Einzelaktion. Und das Finanzamt: Mit 15 x 75 Euro liegst Du über dem Freibetrag p.a. für gelegentliche "Veräußerungsgeschäfte". > Soll ich es tun? Es würde mir schon Spaß machen. Lass es. > Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Die in solchen Fällen üblichen Sanktionen und Strafen durch die Behörden.
MaWin schrieb: >> Bei mehr als 10 Stck. wurde ich ein Nebengewerbe anmelden. > > Für ein Gewerbe ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung. Falsch. Das stimmt schon länger nicht mehr. > Wenn er die Module ohne eine Gewinnerzielungsabsicht herstellt, betreibt > er kein Gewerbe. Deswegen auch hier: falsch > Plant er also einen geringen Verlust pro Modul, ist es ein > Freundschaftsdienst. Und nochmal: falsch ;-) Um nicht als Gewerbetreibender zu gelten, bleibt ihm eigentlich nur, auf die Einmaligkeit des Umsatzes abzuzielen (was mMn hier auch greift). WEEE, Haftung etc. berührt das Ganze aber nicht. Da ist er voll dabei. @MagicTim: Ganz ehrlich? Mach es einfach unter der Hand. Von mir aus lass Dir schriftlich geben, dass Deine Kollegen das Teil auf ihre Verantwortung hin betreiben. Selbst natürlich nichts unterschreiben ;-) Wenn das wirklich einmalig ist, kräht da kein Hahn nach. Chris D.
Chris D. schrieb: > MaWin schrieb: >>> Bei mehr als 10 Stck. wurde ich ein Nebengewerbe anmelden. >> >> Für ein Gewerbe ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung. > > Falsch. Das stimmt schon länger nicht mehr. Wenn man längere Zeit eine Firma betreibt ohne Gewinn zu machen wird vom Finanzamt "Liebhaberei" unterstellt, insofern klingts schon logisch.
Wie war das noch mit Bausätzen? Einfach als solchen verkaufen haut nicht hin? Man kann dem Käufer ja nicht vorschreiben, was er mit den gekauften Teilen zu tun hat. Wenn er das Gerät zusammenbaut, isses seine Sache. Wenn er was anderes damit anstellt, why not.
Reinhard S. schrieb: > Chris D. schrieb: >> MaWin schrieb: >>>> Bei mehr als 10 Stck. wurde ich ein Nebengewerbe anmelden. >>> >>> Für ein Gewerbe ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung. >> >> Falsch. Das stimmt schon länger nicht mehr. > > Wenn man längere Zeit eine Firma betreibt ohne Gewinn zu machen wird vom > Finanzamt "Liebhaberei" unterstellt, insofern klingts schon logisch. Stimmt :-) Aber es ging hier nicht um's Finanzamt, sondern darum, ob die Gewinnerzielungsabsicht für ein Gewerbe notwendig ist. Und das isse halt nicht (mehr). Er muss also anmelden (oder ist eben nicht nachhaltig). Chris D.
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. Ein paar Anmerkungen noch: > Kann bei einer unerwarteten Auslösung jemand verletzt werden? > Oder bei einem Ausfall der Auslösung? > Heißt "versteckt", dass es auch unbemerkt anschmoren kann? Nein, nein, von dem Gerät geht keine Gefahr aus die irgendwem oder irgendwas einen Schaden zufügen kann. (Außer dem Vorführenden, wenn der Effekt nicht klappt. Dieser Schaden ist aber kein direkter Vermögensschaden, sondern nennt sich "blamieren" und dann "improvisieren"...). Geschossen oder ähnliches wird hier nicht. Wegen verschmoren: sollte nicht vorkommen, Die Einheiten werden mit 3 Stück AAA-Batterien betrieben und sind mit Schmelzsicherungen ausgestattet, die auf den Motor bzw. Aktor ausgelegt sind. Sobald da mehr zum Aktor fließt als soll, fällt die Empfangseinheit aus und meldet es der anderen Einheit durch "nicht-mehr-melden" und diese dann dem Vorführenden per Vibrationsalarm, der dann das Notprogramm abspielen darf... Der Sender wird am Körper getragen, der Empfänger kann in eine hochmagische Gerätschaft eingebaut werden. Die Haftung werde ich ausschließen und die Interessenten müssen dies bestätigen. Reicht es dies per email bestätigt zu bekommen? oder besser per Fax? Zitat: http://www.eurogrube.de/geld-und-finanzen/gewerbe-anmelden.htm "Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn der Gewerbetreibende weisungsfrei handelt, das heißt er trägt die Risiken und Chancen des Unternehmens alleine und in eigener Verantwortung. Er hat die Absicht zur Gewinnerzielung, er will also mehr erwirtschaften als es die Deckung der Kosten erfordert. Ein weiterer Punkt ist die nachhaltige Beschäftigung, er will das Gewerbe mit Nachhaltigkeit betreiben, es besteht also eine Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht. " Und genau diese Absicht der "Nachhaltigkeit" fehlt bei mir. Ich werde sehen, dass ich unter dem Freibetrag bleibe damit mir da auch keiner was anhaben kann. Ich habe mir überlegt, dass ich den Kollegen gleich einen frankierten Rückkarton mitschicke zur Entsorgung des Altgerätes, damit ich es dann am Ende der Lebensdauer (des Gerätes) fachmännisch zur weiteren Verwendung zerlegen kann. Bei dem Schreiben zum Ausschluß der Haftung muss der Kollege gleich noch unterzeichnen, dass er das Gerät nur auf dem Wege der Rücksendung entsorgen darf. Geht sowas? Handelt es sich um einen Bausatz, wenn ich ein nicht funktionsbereites Gerät ohne Funk-Module herausgebe und den Kollegen sage, welches Funk-Modul sie kaufen und einsetzen können?
Die Geschichte mit der Entsorgung funktioniert so nicht, wurde schon oft beschrieben. Wenn du Pech hast und ein findiger RA Wind bekommt, sitzt du schnell in der Scheisse und es wird richtig und nachhaltig teuer.
kalkulier das ganze doch auf null. sprich derjenige der's haben will zahlt lediglich die teilekosten. dann gibts keinen gewinn und wo kein gewinn ist kann auch niemand was holen.
Doch auch dann kann die WEEE was holen - Elektrogerät wird in der EU in den Umlauf gebracht.
Und was ist mit dem Bausatz-Trick? Das muß sich doch machen lassen...
Ja als Bausatz geht es (noch). Dazu reicht es aber nicht, dass nur ein Kabel angelötet wird, es müssen tatsächlich Baugruppen montiert werden. Per Definition wird "Fachwissen" gefordert
von der produkthaftung kommst du sowieso nicht weg. meine, du bist hier schließlich im großen D. wenn ich irgendwem erkläre mit einer der neuen bosch-6000-supertorque-bohrmaschine kann man sich super die locken wickeln und irgendwer ist so bescheuert das wirklich zu machen bin ich selbst dafür schon dran wenns dumm läuft...
Die Frage sollte vielleicht nicht sein, ob man darf, sondern ob man gut Haftpflicht/Rechtsschutzversichert ist. Ungemach kann von vielen Seiten kommen. Meist vom unzufriedenen Käufern oder von einem Konkurrenten dem du unbeabsichtigt das Geschäft verdirbst. Alles lässt sich leider nicht versichern. Wenn du über einen längeren Zeitraum und mit verschiedenen Produkten Geschäfte machst dürfte es nur Liebhaberei sein. Ansonsten kann man diskret auch mal das Finanzamt fragen. Hundertprozentige Sicherheit gibts sowieso nicht und Selbständigkeit kann auch nicht überwacht werden weil dafür die personellen Ressourcen fehlen dürften mal von den gesetzlichen Beschränkungen ganz abgesehen. Wenn doch mal ein Anwalt verrückt spielt dann möglichst nur über einen Vorgang und nicht wie bei Ebay gleich ein ganzer Shop mit zig nachvollziehbaren Verkäufen. Bei dem geringen Honorar haben die Anwälte dann meist besseres zu tun.
> von der produkthaftung kommst du sowieso nicht weg
Wenn er kein Produkt sprich Gerät herstellt kann auch keine
Produkthaftung greifen (und muss auch nix bei der EAR registriert
werden). Hersteller ist dann derjenige der den Bausatz komplettiert und
der überbringer (Verkäufer) der Bauteile ist aus dem Schneider. Wer das
selber nicht (end-) löten kann (nicht mit entlöten verwechseln, ein paar
knifflige Dinge können ja auch bereits schon vorgelötet sein ;)) der
soll halt hinterher einen Freund fragen der hilft. Wer das widerum ist,
steht ja nicht im Gesetzbuch. Und das bisschen Geld für ein paar
Bauteile ist auch eher unerheblich und wird im Rauschen untergehen. Dies
war nur meine Meinung.
Im Prinzip ist das auch hier durch diesen Artikel bestätigt, wenn man ihn nur richtig liest. http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/index.html PS: Vielleicht sollte man Relais mit Stecksockel auf der Platine vermeiden (nur zur sichEeRhAit, ähem).
Das würde also bedeuten: - Ich lasse als Privatperson (B2C) die Platine extern fertigen und bestücken. Der Platinenlieferant ist bei Weee registriert und sorgt für die Entsorgung der Platine - Ich beziehe als Endanwender (B2C) die fertigen STECKBAREN Funk-Module. Auch hier ist der Lieferant für Weee zuständig. - Ich baue die beiden Teile zusammen in ein Gehäuse ein, was ohne großartiges Know How möglich ist und verkaufe beides zusammen zum Einkaufspreis. Somit habe ich keine Einnahmen und bringe kein neues Gerät in Verkehr. Die Produkthaftung schließe ich vertraglich aus, falls der Käufer das Gerät nicht bestimmungsgemäß einsetzt (wird von mir ausführlich definiert und bei Vertragsabschluss akzeptiert). Bei bestimmungsgemäßem Einsatz ist kein Schaden zu befürchten. Wäre sowas möglich oder wo ist jetzt der Haken?
Platinenschwenker .. schrieb: > Im Prinzip ist das auch hier durch diesen Artikel bestätigt, wenn man > ihn nur richtig liest. > > http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/index.html > > PS: Vielleicht sollte man Relais mit Stecksockel auf der Platine > vermeiden (nur zur sichEeRhAit, ähem). Der dort erwähnte Laden hört sich nach einem kleinen Bruder der GEZ an.
>Die Produkthaftung schließe ich vertraglich aus So was kann man nicht vertraglich ausschließen. Sonst bräuchte man nämlich überhaupt nicht mehr zu haften, nur durch Willenserklärung. > zusammen zum Einkaufspreis. Das glaubt nur keiner wenns Ärger gibt. >Der Platinenlieferant ist bei Weee registriert und sorgt für >die Entsorgung der Platine Das würde nur gehen wenn der Lieferant das Produkt auch in den Verkehr bringt. Wer macht denn so was? >Bei bestimmungsgemäßem Einsatz ist kein Schaden zu befürchten. Und wenn das Teil abfackelt trotz bestimmungsgemäßen Gebrauch? So einfach wird das ganze wohl nicht zu lösen sein.
Hallo MagicTim, ich kenne mich mit dem Recht nicht aus. Aber wenn Du wirklich die Absicht hast kein Geld damit zu verdienen treffe dich doch einfach mit deinen Zauberfreunden und Bastel das besagte Objekt mit denen zusammen. Dann müßtest du doch aus dem Schneider sein. Das Material können deine Freunde gleich mitbringen oder du schreibst denen auf was sie besorgen sollen. Somit verkaufst du nix und alle haben ihr Zeug mit deiner Fachkenntniss selbst gebastelt.
Michael S. schrieb: > Hallo MagicTim, > > ich kenne mich mit dem Recht nicht aus. Aber wenn Du wirklich die > Absicht hast kein Geld damit zu verdienen treffe dich doch einfach mit > deinen Zauberfreunden und Bastel das besagte Objekt mit denen zusammen. > > Dann müßtest du doch aus dem Schneider sein. Das Material können deine > Freunde gleich mitbringen oder du schreibst denen auf was sie besorgen > sollen. Somit verkaufst du nix und alle haben ihr Zeug mit deiner > Fachkenntniss selbst gebastelt. Hähä, das hätte er wohl gerne - aber nicht mit uns: Öffentliche Veranstaltung: Verkehrssicherungspflicht, Haftung bei Brandverletzungen und Bananenschalenknochenbrüchen und tödlichen Stromschlägen. Was ist, wenn jemand mit dem Lötkolben Amok läuft? Dazu wird vermutlich noch Musik gehört: brav GEMA-Gebühren zahlen! Chris D. (mal ganz böse ;-)
Wäre theoretisch möglich, aber praktisch nicht durchführbar, da diese im ganzen Land verteilt sind. Und einen VHS-Kurs will ich auch nicht unbedingt veranstalten. Mal sehen was mir noch einfällt. Vielleicht ändert sich in nächster Zeit ja auch was mit dieser WEEE-Problematik. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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